Schriftliche Frage Nr. 186 07. Oktober 2026 – Frage von Frau F. COLLING an Herrn Ministerpräsident PAASCH zur finanziellen Absicherung der angekündigten Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur Wie hoch ist das derzeit geplante Gesamtinvestitionsvolumen für die Weiterentwicklung des Krankenhauses in St. Vith und und des Krankenhauses in Eupen, jeweils aufgeschlüsselt nach Infrastruktur, medizinischer und technischer Ausstattung sowie Digitalisierung bzw. Masterplan IT, und über welchen Zeitraum sollen diese Investitionen jeweils umgesetzt und finanziert werden? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Fabienne COLLING (ECOLO), vom 02. September 2026: Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Gesundheitsversorgung ist eine zentrale politische Aufgabe der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Insbesondere die Zukunft der Krankenhausstandorte in Eupen und St. Vith sowie deren Weiterentwicklung im Rahmen langfristiger Investitionsplanungen sind für die Bevölkerung von großer Bedeutung. Die Regierung der DG hat in den vergangenen Monaten mehrfach ihre Unterstützung für die Weiterentwicklung der ostbelgischen Krankenhausinfrastruktur bekräftigt und in diesem Zusammenhang erhebliche finanzielle Beiträge angekündigt. Dabei wurden insbesondere Investitionen in Höhe von über 100 Millionen Euro für das Projekt Klinik Eifel-Ardennen sowie zusätzliche Mittel für das Krankenhaus Eupen genannt. Gleichzeitig ist hervorzuheben, dass die DG bei Krankenhausinfrastruktur nach den geltenden Förderbestimmungen grundsätzlich 80 % der anerkannten Infrastrukturkosten übernimmt. Die verbleibenden 20 % müssen von den Krankenhausträgern selbst finanziert werden. Die bisherige Förderpraxis unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen Infrastrukturarbeiten einerseits sowie Instandsetzungsarbeiten und Ausstattung andererseits. Diese Ankündigungen stellen angesichts der Größe der Beträge und der langfristigen Auswirkungen auf den Haushalt der DG bedeutende politische Entscheidungen dar. Gleichzeitig ist für Parlament und Öffentlichkeit derzeit nicht ersichtlich, welche konkreten Projekte und Maßnahmen mit diesen Mitteln finanziert werden sollen, wie die angekündigten Beträge zeitlich verteilt werden und in welchem Umfang die Finanzierung bereits verbindlich gesichert ist. Gerade bei langfristigen Infrastrukturprojekten ist eine transparente Darstellung notwendig, um beurteilen zu können, welche Investitionen tatsächlich vorgesehen sind, welche finanziellen Verpflichtungen daraus für die DG entstehen, welche Auswirkungen dies auf den zukünftigen Handlungsspielraum des Haushalts hat und ob die Zuschussempfänger in der Lage sind, ihren Eigenanteil aufzubringen. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um folgende Informationen: 1. Wie hoch ist das derzeit geplante Gesamtinvestitionsvolumen für die Weiterentwicklung des Krankenhauses in St. Vith und und des Krankenhauses in Eupen, jeweils aufgeschlüsselt nach Infrastruktur, medizinischer und technischer Ausstattung sowie Digitalisierung bzw. Masterplan IT, und über welchen Zeitraum sollen diese Investitionen jeweils umgesetzt und finanziert werden? Bitte weisen Sie dabei insbesondere für den Standort St. Vith aus, welche konkreten Projekte mit den angekündigten 100 Millionen Euro für Infrastruktur finanziert werden sollen und inwiefern sich diese Planung vom ursprünglich angekündigten Masterplan Eifel unterscheidet. 2. Welche der angekündigten Mittel sind derzeit bereits verbindlich im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen? 3. Über welchen Zeitraum sollen die Mittel bereitgestellt werden? Bitte geben Sie eine geplante zeitliche Staffelung an. 4. Ist gewährleistet, dass die Zuschussempfänger über die entsprechenden Eigenmittel verfügen? 5. Welche Finanzierungsquellen sind für diese Investitionen vorgesehen? 6. Handelt es sich bei den angekündigten Beträgen um verbindliche finanzielle Zusagen oder um eine Schätzung des langfristigen Finanzbedarfs? Gibt es dazu bereits schriftliche Vereinbarungen? 7. Welche Auswirkungen haben diese Investitionsentscheidungen auf den finanziellen Spielraum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für andere Infrastrukturprojekte in den kommenden Jahren? 8. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor die angekündigten Mittel den Krankenhäusern tatsächlich bereitgestellt werden können? 9. Ist die Zusage der Finanzmittel unabhängig von Entscheidungen auf föderaler Ebene bezüglich der Reform der Krankenhauslandschaft in Belgien? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident: Die Bezuschussung zur Weiterentwicklung der beiden Krankenhäuser wird u. a. über Mehrjahrespläne abgewickelt. Dazu gehört die Bezuschussung der Instandsetzungsarbeiten, der Ausstattung und der IT. Für die Instandsetzungsarbeiten wurden 15.000.000 EUR Zuschuss für die Periode 2023-2032 bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt über Sperrkonten. Der Zuschuss wurde zwischen den beiden Krankenhäusern aufgeteilt nach der Anzahl anerkannter Betten. Die Ausstattung wird über den Gemeinsamen Investitionsplan bezuschusst. Dazu stellt die Regierung ebenfalls 15.000.000 EUR Zuschuss für beide Krankenhäuser für die Periode 2023-2032 zur Verfügung. Auch hier erfolgt die Auszahlung über Sperrkonten. Auch dieser Zuschuss wurde zwischen den beiden Krankenhäusern aufgeteilt nach der Anzahl anerkannter Betten. Für die Einführung einer digitalen Patientenakte (DPI – Projekt IMPACT) hat die Regierung ab 2024 einen Zuschuss in Höhe von 5.034.000 EUR Zuschuss vorgesehen. Auch hier erfolgt die Auszahlung über Sperrkonten. Auch dieser Zuschuss wurde zwischen den beiden Krankenhäusern aufgeteilt nach der Anzahl anerkannter Betten. Die Kosten für die Investitionen in die IT der beiden Krankenhäuser werden über den Masterplan ICT bezuschusst. Der Masterplan ICT I und II sieht für die Periode von 2021-2026 ein Bezuschussungsvolumen in Höhe von 5.920.000 EUR vor. Die Aufteilung des Zuschussvolumens erfolgt 50/50 zwischen den beiden Krankenhäusern. Die Infrastrukturbezuschussung erfolgt bisher über den üblichen Mechanismus des Infrastrukturdekretes. Nachstehend finden Sie eine Auflistung der ausgezahlten Zuschüsse an die beiden Krankenhäuser zwischen den Jahren 2019 und 2026: Im Infrastrukturplan 2026 sind für die beiden Krankenhäuser Zuschüsse in Höhe von 13.575.773,23 € vorgesehen. Dazu gehören: Für die Klink Sankt Josef St. Vith: – Umbau der Apotheke – Ankauf des Schwesterheims – Ankauf des Gebäudes des Finanzamtes – Ankauf von Trennwänden und Brandschutztüren Für das Sankt Nikolaus Krankenhaus Eupen: – Umbau der Nuklearmedizin – Aufrüstung der Stromversorgung – Umbau der Operationssäle – Nachrüstung der Brandschutzanlage Im Infrastrukturplan 2027 sind für das Sankt Nikolaus Eupen weitere Zuschüsse in Höhe von 14.435.394 € vorgesehen – Umbau der oberen Etagen im Gebäude B – Zusätzliche Einzelplatz-Isolatoren – Umbau Apotheke – Ferngesteuerter Röntgentisch Für den Masterplan Eifel sieht die Regierung weiterhin ein Zuschussvolumen von 100 Millionen vor. Dieser Betrag betrifft Infrastrukturprojekte der Klinik Sankt Vith und der Interkommunalen Vivias (zusätzliche Plätze für das WPZS St. Vith). Die Auszahlung der 100 Millionen Euro soll zukünftig in Form einer Immobiliengesellschaft erfolgen. Die Klink Sankt Josef wird ihre Immobilien in die Gesellschaft einbringen und die Regierung die 100 Millionen Euro als Kapitaleinlage. Die Gesellschaft wird anschließend der Klinik Sankt Josef und Vivias erneut die Gebäude bzw. die Gelände in Form einer Erbpacht zur Nutzung zur Verfügung stellen. Die Projekte zum Umbau der Apotheke, zum Ankauf des Gebäudes des Finanzamtes und des Schwesterheims sind in dem Finanzvolumen von 100 Millionen enthalten. Für die Weiterentwicklung des Sankt Nikolaus Hospitals Eupen sehen wir 50.000.000 EUR für Infrastrukturprojekte vor. Die oben aufgelisteten Projekte aus dem Infrastrukturplan 2026 sind in dem Volumen von 50 Millionen enthalten. Alle hierfür notwendigen Mittel für Verpflichtungsermächtigungen, Ausgabenermächtigungen und Kapitalbeteiligungen wurden in die Haushalte 2026-2027 bzw. in die langfristige Finanzplanung eingetragen. Die Zeitpunkte für die Auszahlung der Kapitalbeteiligungen in St. Vith und der Zuschüsse in Eupen hängen vom Fortschritt der Planungen und Arbeiten vor Ort ab. In der langfristigen Finanzsimulation sind für den Masterplan Eifel insgesamt 100.000.000 EUR eingeplant, aufgeteilt auf die Jahre 2029 (25 Millionen Euro), 2031 (50 Millionen Euro) und 2034 (25 Millionen Euro). Für das Krankenhaus Eupen sind die besagten 50 Millionen Euro für den Zeitraum 2026-2035 vorgesehen. Darüber hinaus sind im Ursprungshaushalt 2027 Ausrüstungszuschüsse in Höhe von 15 Millionen Euro für den Masterplan ICT der beiden Häuser vorgesehen. Die DG ist die einzige Gemeinschaft unseres Landes, die die Masterpläne ICT von Krankenhäusern bezuschusst. Die Auszahlung der Infrastrukturzuschüsse laut Infrastrukturplan erfolgt entsprechend dem Fortschritt der jeweiligen Bauvorhaben und richtet sich nach dem tatsächlichen Baufortschritt sowie den eingereichten Anträgen. Es obliegt den Verantwortlichen der Krankenhäuser ihre Infrastrukturvorhaben so zu planen, dass sie den Eigenanteil aufbringen können. Anderenfalls können Infrastrukturanträge nicht bezuschusst werden. In Bezug auf den Masterplan Eifel kann die Eigenbeteiligung für die Infrastrukturprojekte im Rahmen der 100 Millionen Euro über die Struktur der Immobiliengesellschaft abgewickelt werden. In Bezug auf das Krankenhaus Eupen laufen derzeit noch Gespräche, auch im Zusammenhang mit der geplanten engeren Zusammenarbeit mit dem CHC. Sollte zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen auf externe Finanzierungsquellen zurückgegriffen werden müssen, stehen der Deutschsprachigen Gemeinschaft die derzeit verfügbaren Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere klassische Bankdarlehen, Finanzierungsleasing, alternative Finanzierungsformen, das MTN- und CP-Programm, das EMTN-Programm, Schuldscheindarlehen sowie bestehende Kassenkredit- und Liquiditätslinien. Die Schätzung des Finanzbedarfs erfolgt in erster Linie durch die beiden Krankenhäuser. Die Regierung äußert sich zu den entsprechenden Projekten ab dem Zeitpunkt, wo diese als Infrastrukturprojekt eingereicht werden. Im Bereich der Infrastruktur berücksichtigen die 100 Millionen Euro zur Umsetzung des Masterplans Eifels und die 50 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des Krankenhauses Eupen sowohl die Schätzungen der beiden Krankenhäuser als auch die finanziellen Möglichkeiten der Regierung in den nächsten 10 Jahren. Ab dem Zeitpunkt, wo die Regierung die 100 Millionen als Kapitaleinlage in die Gesellschaft eingebracht hat, können die Regierung, die Klinik und Vivias gemeinsam über das Einsetzen der Mittel entscheiden. Die für diese Investitionen eingesetzten Mittel stehen in den jeweiligen Haushaltsjahren nicht für andere Investitionsvorhaben oder Zuschussprogramme zur Verfügung. Entsprechend verringern diese Investitionen den finanziellen Handlungsspielraum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für andere Projekte im jeweiligen Umfang. Die Regierung stellt den Krankenhäusern sehr umfangreiche Mittel zur Verfügung. Hierbei finden zunächst die üblichen Bezuschussungsbedingungen Anwendung. Vor dem Hintergrund der anstehenden Krankenhausreform müssen zur Absicherung der beiden Standorte und damit der Gesundheitsversorgung im Norden und im Süden Ostbelgiens entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden. Bekanntlich hat die Regierung sich bei den Verhandlungen im Rahmen der Krankenhausreform dafür eingesetzt, dass beide Krankenhäuser in der Deutschsprachigen Gemeinschaft per Ausnahmeregelung als Regionale Allgemeine Krankenhäuser anerkannt werden können. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Beschlussvorschlag der Gesundheitsminister sieht diese Ausnahme für unsere Krankenhäuser vor. Dieser muss noch von den Regierungen validiert werden. Wenn die beiden Krankenhäuser per Ausnahmeregelung als Allgemeinkrankenhäuser fungieren dürfen, wird die Regierung diese bedeutenden Investitionen in die beiden Krankenhäuser selbstverständlich an die Bedingung knüpfen, dass beide Krankenhäuser alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Bedingungen, die im Rahmen der Ausnahmeregelung ausgehandelt werden, zu erfüllen. Auch ohne die Krankenhausreform wären weiterhin bedeutende Investitionen an beiden Krankenhausstandorten erforderlich, um deren Fortbestand abzusichern – so z. B. in den Bereichen Brandschutz, IT und Erneuerung von medizinischem Material. Durch die Krankenhausreform erhalten diese Investitionen sicherlich noch eine größere Bedeutung, da im Zuge der Krankenhausreform mit einer Verschärfung der Anerkennungsnomen zu rechnen ist, die viele Bereiche eines Krankenhauses betreffen können.
Das Parlament besuchen Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien. Parlament besuchen
Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren