Mündliche Frage Nr. 480 07. Oktober 2026 – Frage von Herr L. FAYMONVILLE an Frau Ministerin KLINKENBERG zum aktuellen Stand der Verhandlungen der Krankenhausreform Hat besagtes Treffen, wie vorgesehen im September stattgefunden? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Lothar FAYMONVILLE (SP), vom 07. Oktober 2026: Die Interministerielle Konferenz Volksgesundheit hat im Juni 2026 einen Grundsatzvorschlag zur kommenden Reform der Krankenhauslandschaft für die nächsten zehn Jahre erzielt. In dieser wurde eine Sonderregelung für die Deutschsprachige Gemeinschaft ausgehandelt, sodass die beiden Krankenhäuser St. Nikolaus in Eupen und auch das St. Joseph in St. Vith als Allgemeinkrankenhäuser bestehen bleiben sollen. Es wurde auf dieser Konferenz vereinbart, dass es noch Präzisierungsbedarf bezüglich unterschiedlicher Punkte gibt. Dazu sollte nach dieser Konferenz im Juni festgelegt werden, welche Gesundheitsleistungen ein Allgemeinkrankenhaus erfüllen muss und auch wie diese strukturell zusammenarbeiten dürfen. Anschließend an diese Konferenz sollte das Grundsatzpapier von allen Gesundheitsministern bei ihren jeweiligen Regierungen vorgelegt werden, damit im September endgültige Entscheidungen getroffen werden können. Nun da der September vorbei ist, würde die SP-Fraktion sehr gerne wissen, ob nun Klarheit herrscht. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, folgende Fragen stellen: 1. Hat besagtes Treffen, wie vorgesehen im September stattgefunden? 2. Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieses Treffens? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die für September vorgesehene Präsenzsitzung der Interministeriellen Konferenz Volksgesundheit hat nicht stattgefunden. Grund hierfür war die krankheitsbedingte Abwesenheit des föderalen Gesundheitsministers. Es hat stattdessen eine elektronische Sitzung der Interministeriellen Konferenz stattgefunden, die im Rahmen eines schriftlichen Schweigeverfahrens die Behandlung anderer Akten ermöglicht hat, die keiner weiteren Diskussion unter Ministern bedurften. Die Krankenhausreform war jedoch nicht Bestandteil dieser Tagesordnung. Der Grund dafür ist, dass die noch ausstehenden Entscheidungen zur Krankenhausreform einen Austausch und eine politische Abstimmung zwischen den zuständigen Ministern erfordern. Daher wurde vereinbart, die Validierung beziehungsweise Nicht-Validierung der im Juni erzielten Vorschläge durch die jeweiligen Regierungen bei der nächsten Interministeriellen Konferenz zu behandeln. Derzeit wird nach einem Termin für diese Sitzung gesucht. Angesichts der Anzahl der Minister, die an der Interministeriellen Konferenz beteiligt sind, ist es naturgemäß nicht immer einfach, kurzfristig einen gemeinsamen Termin zu finden. Auch wenn die abschließende politische Validierung der Vereinbarungen vom Juni noch aussteht, wurden die Arbeiten zwischenzeitlich weitergeführt. Die interkabinettarische Arbeitsgruppe Krankenhäuser arbeitet derzeit an einem Vorschlag für das Mindestangebot, das ein künftiges Allgemeinkrankenhaus gewährleisten muss. Dabei werden drei unterschiedliche Szenarien berücksichtigt: Erstens wird definiert, welches Mindestangebot ein regionales Allgemeinkrankenhaus künftig bereitstellen muss. Zweitens wird präzisiert, unter welchen Bedingungen Krankenhäuser, die die Normen erfüllen, dieses Angebot gemeinsam erbringen dürfen, also die Dienste untereinander aufteilen können. Für den Fall, dass zwei nahe beieinanderliegende Allgemeinkrankenhäuser miteinander kooperieren, soll bestimmt werden, welches Mindestangebot trotz der strukturellen Kooperation an jedem Standort erbracht werden muss. Drittens wird das Mindestangebot der Standorte definiert, die aufgrund der vorgesehenen Ausnahmeregelungen ihren Status als Allgemeinkrankenhaus behalten können, obwohl sie die allgemeinen Normen nicht vollständig erfüllen. Diese Arbeiten sind derzeit noch im Gange. Vorgesehen ist, dass die Minister bei der nächsten Interministeriellen Konferenz Volksgesundheit sowohl über die Entscheidungen ihrer jeweiligen Regierungen im Hinblick auf den im Juni erzielten Grundsatzbeschluss als auch über die inzwischen erarbeiteten Vorschläge zum Mindestangebot eines Allgemeinkrankenhauses beraten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher festgehalten werden, dass die im Juni vereinbarte grundsätzliche Perspektive – einschließlich der vorgesehenen Sonderregelung für die Deutschsprachige Gemeinschaft – noch nicht abschließend auf Ebene der einzelnen Regierungen validiert wurde. Gleichzeitig wird auf fachlicher Ebene weiter an den konkreten Rahmenbedingungen gearbeitet, insbesondere an der Definition des künftigen Mindestangebots der Allgemeinkrankenhäuser. Selbstverständlich setzen wir uns weiterhin für den Erhalt der beiden Krankenhausstandorte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und somit für eine wohnortsnahe Gesundheitsversorgung in deutscher Sprache ein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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