Mündliche Frage Nr. 477 07. Oktober 2026 – Frage von Frau D. STIEL an Frau Ministerin KLINKENBERG zur Auflösung des Dachverbands der Selbstständigen Tagesmütter Wie viele selbstständige Betreuungspersonen bzw. Co-Initiativen erhalten 2026 tatsächlich den maximalen Funktionskostenzuschuss von 15.000 Euro? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 07. Oktober 2026: Die Zahl der selbstständigen Tagesmütter in der DG ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Zum 1. September 2026 hat sich zudem der Dachverband der selbstständigen Kinderbetreuer aufgelöst. Laut Geschäftsbericht des Ministeriums gab es 2020 noch 17 selbstständige Tagesmütter. Auf dem offiziellen Portal „Meine Kinderbetreuung“ werden aktuell nur noch fünf allein tätige selbstständige Tagesmütter ausgewiesen. Auch private Co-Initiativen stellen nach und nach ihre Tätigkeit ein; so wird beispielsweise die Co-Initiative „Bergtrolle“ im November schließen. Andere reduzieren aus Kindermangel ihre Betreuungszeiten. Gleichzeitig verweist die Regierung auf die seit 2019 deutlich gestiegenen Mittel für die Kinderbetreuung sowie auf Funktionskostenzuschüsse von bis zu 15.000 Euro. Der anhaltende Rückgang der Selbstständigen wirft daher die Frage auf, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichen, um diese Betreuungsform langfristig zu erhalten. Hinzu kommt, dass das öffentlich finanzierte Angebot des ZKB aufgrund seiner Tarifstruktur für viele Familien finanziell deutlich günstiger ist. Selbstständige Betreuungspersonen müssen hingegen aus den Elternbeiträgen sowohl ihre Betriebskosten als auch ihr Einkommen finanzieren. In Ihrer Antwort an den Dachverband haben Sie zudem auf das Potenzial der Selbstständigen bei Schicht-, Rand- und Nischenzeiten hingewiesen. Dies wirft die grundsätzliche Frage auf, welche Rolle die Regierung der selbstständigen Kinderbetreuung künftig neben dem Angebot des ZKB zugedacht hat. Schließlich haben Sie angekündigt, für mehr Transparenz bei den Aufgaben in den Bereichen Begleitung, Beratung und Kontrolle zu sorgen und Verantwortung künftig unmittelbar beim zuständigen Fachbereich des Ministeriums zu bündeln. Hierzu meine Fragen: 1. Wie viele selbstständige Betreuungspersonen bzw. Co-Initiativen erhalten 2026 tatsächlich den maximalen Funktionskostenzuschuss von 15.000 Euro? 2. Welche Rolle sieht die Regierung künftig für selbstständige Tagesmütter und Co-Initiativen, d.h.: Sollen sie weiterhin ein reguläres Betreuungsangebot für Familien darstellen oder insbesondere Schicht-, Rand- und Nischenzeiten abdecken? 3. Welche Aufgaben in den Bereichen Begleitung, Beratung und Kontrolle sollen konkret vom ZKB auf das Ministerium übertragen werden? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, dient der Funktionskostenzuschuss dazu, das Geschäftsrisiko maßgeblich zu reduzieren, so dass er als Entschädigung für Einkommensausfälle betrachtet werden kann. Für das Jahr 2026 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor, da das Betreuungsjahr noch nicht abgeschlossen ist. Für das Jahr 2025 kann ich jedoch mitteilen, dass fünf selbstständige Tagesmütter im Hauptberuf einen Funktionskostenzuschuss von mehr als 15.000 Euro erhalten haben. Grundsätzlich ist es der Regierung wichtig, auch künftig auf eine vielfältige Kinderbetreuungslandschaft zu setzen. Selbstständige Tagesmütter und Tagesväter bleiben dabei ein wichtiger Bestandteil des Angebots. Sie leisten täglich wertvolle Arbeit für Familien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zeichnen sich insbesondere durch ihre Flexibilität sowie ihre Nähe zu den Bedürfnissen der Eltern und Kinder aus. Gerade bei Betreuungsangeboten zu Rand-, Schicht- oder Nischenzeiten verfügen selbstständige Strukturen über besondere Stärken. Die Regierung ist deshalb bereit, im künftigen Rechtsrahmen entsprechende Anreize vorzusehen, damit diese Potenziale weiterhin genutzt werden können. Zu Ihrer dritten Frage: Die Kontrolle beziehungsweise Inspektion der selbstständigen Tagesmütter und Tagesväter wird bereits heute durch das Ministerium wahrgenommen und das wird auch künftig so bleiben. Im Rahmen der vorgesehenen Reform ist geplant, mit Ausnahme der Organisation von Weiterbildungen auch die Begleitungs- und Beratungsaufgaben, die derzeit vom ZKB wahrgenommen werden, auf das Ministerium zu übertragen. Ziel ist es, Zuständigkeiten klarer zu bündeln und für mehr Transparenz zu sorgen. Abschließend möchte ich betonen, dass ich die Auflösung des Dachverbands der selbstständigen Kinderbetreuer bedauere. Der Dachverband hat in den vergangenen Jahren wichtige Arbeit geleistet und den Anliegen der selbstständigen Kinderbetreuer eine gemeinsame Stimme gegeben. Gleichzeitig möchte ich allen selbstständigen Tagesmüttern und Tagesvätern für ihr tägliches Engagement danken. Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen sind für die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in unserer Gemeinschaft von großem Wert und werden weiterhin in die Arbeiten am künftigen Rechtsrahmen einfließen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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