Mündliche Frage Nr. 471 05. Oktober 2026 – Frage von Herr M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH zu den Einsatzkosten nach dem Vennbrand Wie hoch werden die durch den Vennbrand entstandenen Mehrkosten der Hilfeleistungszone DG derzeit geschätzt? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 05. Oktober 2026: Der Vennbrand hat nicht nur enorme Schäden verursacht, sondern auch außergewöhnlich hohe Einsatzkosten. Insgesamt waren Kräfte aus 29 Hilfeleistungszonen beteiligt. Allein die Hilfeleistungszone Vesdre-Hoëgne et Plateau schätzt ihre Personalkosten für die erste Einsatzwoche auf rund 550.000 Euro. Materialkosten sowie die Kosten der weiteren Einsatzwochen sind darin noch nicht enthalten. Ähnliche Belastungen bestehen auch für die Hilfeleistungszone DG. Bislang ist laut BRF offen, wer diese Mehrkosten letztlich trägt. Ohne Unterstützung übergeordneter Ebenen könnten sie bei den Hilfeleistungszonen und damit mittelbar bei den Gemeinden verbleiben. Der Föderalstaat hat inzwischen bis zu 1,6 Millionen Euro für Treibstoff, Verpflegung und die Entschädigung der unterstützenden Landwirte in Aussicht gestellt, was zu begrüßen ist. Diese Zusage betrifft jedoch nicht die außergewöhnlichen Einsatzkosten der Hilfeleistungszonen. Vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Finanzlage stellt sich deshalb die Frage nach der Finanzierung dieser außergewöhnlichen Belastungen. Meine Fragen an Sie: 1. Wie hoch werden die durch den Vennbrand entstandenen Mehrkosten der Hilfeleistungszone DG derzeit geschätzt? 2. Welche konkrete Finanzierungszusage liegt der Hilfeleistungszone DG für die Erstattung dieser Mehrkosten vor? 3. Welchen finanziellen Anteil müssten die neun DG-Gemeinden nach heutigem Stand selbst tragen? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident: Wie bereits in der letzten Fragestunde muss ich nochmals darauf hinweisen, dass die DG keinerlei Zuständigkeit im Bereich der Finanzierung der Hilfeleistungszone ausübt. Wir verfügen deshalb auch nicht eigenständig über die Informationen, die Kollege Balter erfragt. Die Informationen, die der Antragssteller anfragt, müssen auch wir bei der zuständigen Stelle anfragen. Das haben wir getan. Wir können sie an dieser Stelle nur weitergereichen. Nach dem Berechnungsstand der Hilfeleistungszone DG vom 30. September werden die mit dem Vennbrand verbundenen Kosten derzeit auf rund 1,10 Millionen Euro geschätzt. Dies teilt uns die Hilfeleistungszone auf Anfrage mit. Davon entfielen rund 377.800 Euro auf Personal, 291.600 Euro auf Fahrzeuge und Fahrten, 150.000 Euro auf beschädigtes bzw. zu ersetzendes Material, 278.600 Euro auf Reparaturen und rund 3.900 Euro auf sonstige Kosten. Die Berechnung ist laut HLZ noch nicht abgeschlossen. Zum Beispiel seien einzelne Reparaturen noch nicht beziffert, Rechnungen ständen teilweise noch aus und eine mögliche Versicherungsleistung für ein beschädigtes Fahrzeug sei noch nicht berücksichtigt. Eine konkrete Zusage zur Erstattung der Mehrkosten liege derzeit nicht vor. Der föderale Innenminister bereitet derzeit einen belgischen Antrag beim Europäischen Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit dem Vennbrand vor. Parallel dazu bereite ReZonWal, der Zusammenschluss der 14 wallonischen Hilfeleistungszonen einschließlich der HLZ DG, eine gemeinsame Akte zu den Einsatzkosten der betroffenen Zonen vor. Die Kostenberechnung der Hilfeleistungszone DG diene dafür als Grundlage und als aktuelle Meldebasis gegenüber ReZonWal. Welche Kosten anerkannt und in welcher Höhe übernommen werden, stehe noch nicht fest. Daneben wurden auf föderaler Ebene Mittel für Treibstoff, Verpflegung und die Entschädigung eingesetzter Landwirte angekündigt. Diese beträfen jedoch nicht die Einsatzkosten der Hilfeleistungszonen. Nach heutigem Stand könne noch nicht beziffert werden, welchen Anteil die neun DG-Gemeinden selbst tragen müssen. Maßgeblich sei der Betrag, der nach Abschluss der Abrechnung, nach möglichen Versicherungsleistungen und nach einer Beteiligung anderer öffentlicher Ebenen bei der Hilfeleistungszone verbleibt. Die derzeit geschätzten 1,10 Millionen Euro könnten deshalb nicht 1 zu 1 auf die neun Gemeinden umgelegt werden. Ein möglicher zusätzlicher Gemeindeanteil könne erst aus dem verbleibenden Restbetrag berechnet werden.
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