Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 182

16. September 2026 – Frage von Herr G. LÖFGEN an Herrn Minister FRECHES zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit

Liegen der Regierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Jugendorganisationen und ehrenamtlich Verantwortliche bei der Durchführung von Ferienlagern und anderen Jugendaktivitäten mit Vandalismus, Sicherheitsproblemen oder vergleichbaren Vorfällen konfrontiert werden?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Gerhard LÖFGEN (PFF), vom 13. August 2026:

Anfang August wurde in der lokalen Presse darüber berichtet, dass unbekannte Personen mehrere Stromkabel in einem Jugendlager am Dorfhaus in Büllingen durchtrennt haben. Betroffen war eine Pfadfindereinheit aus Raeren. Nur wenige Tage zuvor hatte ein anderer Vorfall in einem Sommerlager in Bleyberg dazu geführt, dass eine Gruppe mit rund 125 Kindern und Jugendlichen ihr Lager vorzeitig abbrechen musste.

Beide Vorfälle erinnern daran, welche Verantwortung Menschen und vor allem zahlreiche junge Erwachsene übernehmen, die Ferienlager, Jugendaktivitäten und andere Angebote für Kinder und Jugendliche organisieren und begleiten. Gerade weil ein erheblicher Teil dieser Arbeit ehrenamtlich geleistet wird, stellt sich die grundsätzliche Frage, welche Rahmenbedingungen Menschen benötigen, damit sie bereit sind, diese Verantwortung auch künftig zu übernehmen.

Denn ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit, bildet aber einen der bedeutsamsten Grundsteine für das Zusammenleben in unserer Gemeinschaft. Ehrenamtliche investieren ihre Zeit, übernehmen Verantwortung und schaffen Angebote und Erlebnisse für junge Menschen, die ohne ihren Einsatz vielfach nicht möglich wären. Umso wichtiger ist es, diejenigen, die sich engagieren, bestmöglich zu unterstützen und vermeidbare Belastungen abzubauen. Ehrenamt lässt sich nicht verordnen. Politik kann aber Rahmenbedingungen schaffen, die freiwilliges Engagement ermöglichen, erleichtern und langfristig attraktiv halten.

Auch der Zweite Jugendbericht der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstreicht die Bedeutung des Ehrenamts. Er hält fest, dass Sport-, Spiel-, Kultur- und Vereinsaktivitäten ohne die Unterstützung Ehrenamtlicher nicht bestehen könnten. Gleichzeitig kommt der Bericht zu dem Schluss, dass trotz der bereits unternommenen Anstrengungen weitere Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts notwendig sind.

Diese Zielsetzung findet sich auch im Jugendstrategieplan 2023–2027 wieder. Im Schwerpunkt „Gesellschaftliche Beteiligung“ ist die Stärkung des Ehrenamts ausdrücklich als Ziel vorgesehen.

Damit stellt sich gegen Ende der laufenden Strategieperiode zunehmend die Frage, welche Erkenntnisse aus den vergangenen Jahren gewonnen wurden und welche Schlussfolgerungen daraus für die zukünftige Jugendpolitik gezogen werden können.

Die jüngsten Ereignisse möchte ich daher zum Anlass nehmen, nicht allein auf einzelne Vorfälle zu blicken, sondern auf diejenigen, die durch ihren persönlichen und oftmals ehrenamtlichen Einsatz einen wesentlichen Beitrag zur Jugendarbeit in unserer Gemeinschaft leisten.

Vor diesem Hintergrund möchte ich, werte Frau Parlamentspräsidentin, Herrn Minister Freches folgende Fragen stellen:

1.    Liegen der Regierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Jugendorganisationen und ehrenamtlich Verantwortliche bei der Durchführung von Ferienlagern und anderen Jugendaktivitäten mit Vandalismus, Sicherheitsproblemen oder vergleichbaren Vorfällen konfrontiert werden? Falls ja, wie hat sich die Situation in den vergangenen Jahren entwickelt?
2.    Welche konkreten Unterstützungs-, Beratungs- oder Präventionsangebote stehen Jugendorganisationen und ihren ehrenamtlich Verantwortlichen derzeit zur Verfügung, wenn sie bei der Organisation oder Durchführung ihrer Aktivitäten mit Vandalismus, Sicherheitsproblemen oder anderen unvorhergesehenen Vorfällen konfrontiert werden?
3.    Welche Rolle kommt nach Einschätzung der Regierung den Gemeinden bei der Prävention und im Umgang mit solchen Vorfällen zu?
4.    Welche Erkenntnisse hat die Regierung aus der bisherigen Umsetzung des Jugendstrategieplans 2023-2027 hinsichtlich der Stärkung des Ehrenamts gewonnen? Welche Faktoren erschweren es nach Einschätzung der Regierung derzeit insbesondere, Menschen für ein längerfristiges Engagement in der Jugendarbeit zu gewinnen beziehungsweise bereits engagierte Ehrenamtliche dauerhaft zu halten?
5.    Welche Rückmeldungen erhält die Regierung hierzu von Jugendorganisationen und ehrenamtlich Engagierten selbst? Wo sehen diese derzeit konkreten Unterstützungs- oder Entlastungsbedarf – insbesondere mit Blick auf die Verantwortung, die mit der Organisation von Jugendaktivitäten und Ferienlagern verbunden ist?
6.    Welche Schlussfolgerungen zieht die Regierung daraus für die Vorbereitung des kommenden Jugendberichts und des nächsten Jugendstrategieplans? Welche Rahmenbedingungen sollen aus Sicht der Regierung künftig verbessert werden, damit ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit attraktiv bleibt und Menschen weiterhin bereit sind, Verantwortung zu übernehmen?


Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz:

Zur ersten Frage:

Regierung und Verwaltung führen jährlich im Oktober Jahresgespräche mit den Verantwortlichen der Jugendorganisationen durch. Im Mittelpunkt stehen dabei die Umsetzung der Förderanträge, die Durchführung der Jugendlager, administrative Fragestellungen sowie allgemeine Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe. Ergänzend dazu haben die Jugendorganisationen die Möglichkeit, im Rahmen der Lagerberichte, die sie zum Erhalt von Lagerzuschüssen einreichen, über besondere Vorkommnisse oder Zwischenfälle zu berichten.

Im Allgemeinen berichten die ostbelgischen Jugendorganisationen immer sehr positiv von ihren Jugendlagern. Dennoch können einzelne Zwischenfälle die Durchführung der Lager beeinträchtigen. Dabei handelt es sich meist um Krankheiten, kleinere Verletzungen, Probleme mit Zelten oder wetterbedingte Herausforderungen. Darüber hinaus wird gelegentlich über Schwierigkeiten mit Vermietern berichtet, etwa hinsichtlich der Qualität von Lagerhäusern, fehlender Genehmigungen oder Brandschutzvorkehrungen sowie Missverständnissen bei der Vermietung. Ebenso können Konflikte mit Nachbarn, lokalen Behörden oder Eltern auftreten. In den meisten Fällen konnten derartige Situationen jedoch durch die Jugendleiterinnen und Jugendleiter vor Ort eigenständig gelöst werden.

Dies wird von Kaleido Ostbelgien durch zahlreiche Lagerbesuche bestätigt: In der Vergangenheit fielen die Gutachten zu den besuchten Jugendlagern durchweg positiv aus und das Dokument „Festgestellte Auffälligkeiten beim Besuch der Jugendlager durch Kaleido-Mitarbeiter“ musste nicht ausgefüllt werden. Die Kaleido-Teams trafen bei ihren Besuchen stets auf motivierte, reflektierte, verantwortungsbewusste und engagierte Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Die Atmosphäre in den Lagern wurde überwiegend als positiv und entspannt wahrgenommen, sowohl bei den Leitern als auch bei den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen. Vereinzelt auftretende Schwierigkeiten konnten in der Regel direkt vor Ort gelöst werden.

In den vergangenen Jahren wurden der Verwaltung folgende größere Herausforderungen gemeldet:

–    Hochwasser im Jahr 2021: Mehrere Jugendorganisationen mussten ihre Lagerprogramme anpassen und teilweise Evakuierungen durchführen. Dies geschah in enger Abstimmung mit den zuständigen Gemeindeverantwortlichen. Die betroffenen Organisationen berichteten dabei von einer guten Begleitung.
–    COVID-19-Pandemie 2020-2022: Die geltenden Schutzmaßnahmen führten zu Einschränkungen bei den Gruppengrößen und Aktivitäten. Zudem wurden vereinzelt positive Corona-Testungen während der Lager gemeldet.

Ein Lagerabbruch ist in der Vergangenheit jedoch nur äußerst selten vorgekommen. Von Seiten der Verwaltung oder Kaleidos ist in den letzten Jahren kein Lager abgebrochen worden. Jedoch können auch lokale Behörden oder die Lagerverantwortlichen über einen Lagerabbruch entscheiden, bspw. im Falle von Naturkatastrophen, Hygienesituationen usw. Die Regierung erhebt jedoch keine statistischen Daten darüber, wie viele Jugendlager infolge solcher Ereignisse vorzeitig beendet oder abgebrochen werden mussten. Die Entwicklung der Situation lässt sich somit nicht objektiv bewerten.

Zur Zweiten Frage:

Im Rahmen der Lagerbesuche verschafft sich Kaleido Ostbelgien zudem ein Bild von möglichen Herausforderungen, mit denen die Jugendorganisationen konfrontiert sind. In seiner Funktion als beratende Instanz und Ansprechpartner für Regierung und Ministerium gibt Kaleido entsprechende Rückmeldungen weiter. Auf dieser Grundlage sowie den Rückmeldungen aus den Jahresgesprächen und des RDJ können bei Bedarf in Zusammenarbeit mit relevanten Partnern gezielte Unterstützungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es enge Absprachen zwischen Kaleido und dem Referat Jugend sollten Missstände verzeichnet werden.

Beispiele für Unterstützungsmaßnahmen basierend auf den Rückmeldungen Kaleidos:

–    Auffrischungsbedarf im Bereich Erste Hilfe: In Zusammenarbeit mit LOS Ostbelgien organisierte der Fachbereich Kultur und Jugend 2024 (und erneut im Herbst 2026) spezielle Auffrischungsmodule, an denen Jugendleiterinnen und Jugendleiter kostenlos teilnehmen konnten. 2024 wurden im Rahmen dessen vom Referat Jugend ebenfalls kleine Erste-Hilfe-Heftchen mit relevanten Informationen gedruckt und an die Jugendorganisationen verteilt.
–    Unsicherheiten im Bereich Brandschutz: Der Fachbereich Kultur und Jugend organisierte gemeinsam mit dem Rat der Deutschsprachigen Jugend im Rahmen der Informationsveranstaltung Fit fürs Lager eine praktische Brandschutzübung, um die Verantwortlichen für sicherheitsrelevante Fragestellungen zu sensibilisieren und ihre Handlungssicherheit zu stärken.

Weitere Unterstützungs- und Informationsangebote für Jugendorganisationen werden von verschiedenen Akteuren bereitgestellt. Dazu zählen insbesondere die Jugendlagerbroschüre „Seid ihr fit fürs Jugendlager?“, die das Referat Jugend jährlich veröffentlicht und die praxisnahe Informationen und Hilfestellungen für die Planung und Durchführung von Lagern enthält. Ergänzend wird alle zwei Jahre die Informationsveranstaltung „Fit fürs Lager“ organisiert, bei der Experten der Feuerwehr, der Polizeizone, Kaleidos, der AG Leuchtturm, uvm. über wichtige, sicherheitsrelevante, organisatorische und pädagogische Aspekte informieren.

Darüber hinaus werden die durch die Materialausleihe verliehenen Zeltplanen durch diese gegen Vandalismus, Sturmschäden usw. versichert. Weiteres (ausgeliehenes) Material muss die Jugendorganisation selbst versichern. Vandalismusschäden sollten darüber hinaus zur Anzeige gebracht werden. Material, das neu angeschafft werden muss, kann von der Regierung im Rahmen der Bezuschussung von Ausrüstungsgegenständen mit 50 % bezuschusst werden.

Ebenfalls werden die Dienste der Referentin für Ehrenamt und Vereinsarbeit des Ministeriums in Bezug auf Beratung bei Satzungsänderungen, administrativen Vorgaben aus der VoG-Gesetzgebung, Tätigkeiten und Pflichten eines Verwaltungsrates usw. regelmäßig von zahlreichen Jugendeinrichtungen genutzt.

Zusätzlich werden die Jugendorganisationen durch ihre jeweiligen Dachverbände unterstützt, die den ehrenamtlichen Leiterinnen und Leitern bei organisatorischen, pädagogischen und sicherheitsrelevanten Fragestellungen beratend zur Seite stehen.

Weitere Unterstützung bietet das jährliche Gespräch mit der Verwaltung. Bei weiteren Anliegen können sich die Verantwortlichen außerdem jederzeit an das Referat Jugend wenden, das berät und bei Weiterorientierung unterstützt. Zudem stehen den Jugendorganisationen eine Hotline der Hygieneinspektion sowie die Mitarbeiter von Kaleido Ostbelgien für Fragen rund um Hygiene- und Gesundheitsvorgaben zur Verfügung.

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Verantwortlichen bestmöglich auf mögliche Herausforderungen vorzubereiten und ihnen im Anlassfall ein verlässliches Unterstützungsnetzwerk zur Verfügung zu stellen. Sollte es zu einer Ausnahmesituation kommen, die einer Aufarbeitung bedürfen, können ehrenamtliche Jugendleiter kostenlose Supervisionsangebote der Jugendkommission in Anspruch nehmen.

Hierneben besteht auch die Möglichkeit, dass die Verantwortlichen sich direkt an die Polizeidienste wenden können.

Zu Ihrer dritten Frage: 

Nach Einschätzung der Regierung kommt den Gemeinden eine wichtige Rolle bei der Prävention sowie beim Umgang mit Vandalismus, Sicherheitsproblemen und vergleichbaren Vorfällen im Rahmen von Jugendlagern zu. Aufgrund ihrer Zuständigkeiten im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sind sie häufig die ersten Ansprechpartner vor Ort und können durch eine enge Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu fördern.

a.    Bereitstellung relevanter Informationen und Ansprechpartner

Darüber hinaus können Gemeinden die Durchführung von Jugendlagern durch eine konstruktive Begleitung unterstützen, bspw. durch die Bereitstellung relevanter Informationen zu geltenden Sicherheitsbestimmungen oder die Vermittlung bei Konflikten mit Anwohnern oder anderen Beteiligten. Gemäß der Verwaltungspolizeilichen Verordnung der Eifelgemeinden muss jedes Lager bei Ankunft persönlich bei der Gemeinde angemeldet werden. Im Rahmen dessen erhalten die Jugendorganisationen i.d.R. eine Informationsmappe mit allen relevanten Kontaktdaten und Anweisungen. In manchen Gemeinden werden die Lager zu Beginn von Polizisten besucht, die eine Broschüre mit nützlichen Telefonnummern aushändigen und Infos über zu beachtende Dinge (Lärm, Müllbeseitigung, offenes Feuer, Ausstattung der Kinder mit Telefonnummer des verantwortlichen Leiters, wenn die Kinder unterwegs sind, …) geben. Dies wurde als positiv bewertet. Auch müssen bspw. externe Kampiertätigkeiten und Lagerfeuer beim Bürgermeister beantragt werden.

b.    Genehmigung von Lagerhäusern

Die Kontrolle der Lagerhäuser sowie die Überprüfung der Einhaltung sicherheits- und hygienerelevanter Anforderungen fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Gemeinden. Diese erteilen die erforderlichen Genehmigungen und lassen Brandschutzgutachten erstellen, die eine wichtige Voraussetzung für die Vermietung und Nutzung von Lagerhäusern darstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Vorliegen dieser Genehmigungen und Gutachten nicht zwangsläufig eine Aussage über den allgemeinen Zustand oder die Qualität eines Lagerhauses ermöglicht.

In Einzelfällen wurden Jugendorganisationen trotz bestehender Genehmigungen mit Mängeln konfrontiert, etwa im Bereich der Infrastruktur oder der Umsetzung einzelner Brandschutzmaßnahmen. Die Überprüfung der erteilten Genehmigungen und Einhaltung der Vorgaben aus den Verwaltungspolizeilichen Verordnungen durch die Lagerstättenbetreiber erfolgt von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich.

Die Regierung erachtet insbesondere einen regelmäßigen Austausch zwischen Gemeinden, Jugendorganisationen und weiteren beteiligten Akteuren als wesentlich, um ein sicheres und positives Umfeld für Kinder und Jugendliche während der Lager zu gewährleisten.

Gleichzeitig bleibt die unmittelbare Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Lager bei den jeweiligen Jugendorganisationen und ihren Leitungsverantwortlichen.

Zu Ihrer vierten Frage:

Der Jugendstrategieplan fördert das ehrenamtliche Engagement vor allem indirekt, indem er Rahmenbedingungen schafft, die die Beteiligung und das Engagement junger Menschen unterstützen. Er enthält keine spezifischen Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts als Selbstzweck, trägt jedoch durch die Projektförderung und Themenschwerpunkte dazu bei, ehrenamtliches Engagement zu ermöglichen und zu stärken. Zahlreiche Projekte werden von ehrenamtlich engagierten jungen Menschen initiiert und mitorganisiert. Ihr Engagement ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Umsetzung vieler Aktivitäten und Projekte zugunsten von Kindern und Jugendlichen.

Dabei fundiert der Jugendstrategieplan u. a. auf den Feststellungen der Jugendberichte. Die statistischen Erkenntnisse aus dem Jugendbericht 2023 und dem Zwischenbericht des Jugendberichts 2026 (aktuell in Ausarbeitung) zeigen, dass das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in Ostbelgien weiterhin eine tragende Säule der außerschulischen Jugendarbeit darstellt.

Unter anderem leisten die Jugendorganisationen wertvolle Arbeit und können und konnten zahlreiche junge Menschen für ein mittel- oder langfristiges ehrenamtliches Engagement gewinnen. Gleichzeitig stellen die Organisationen vermehrt fest, dass die Bereitschaft, sich ehrenamtlich einzubringen, weiterhin vorhanden ist, sich jedoch im Wandel befindet. Die Bereitschaft, langfristige Verpflichtungen einzugehen, sich entsprechend zu qualifizieren und Verantwortungsfunktionen (bspw. in Verwaltungsräten) zu übernehmen und verbindliche Zusagen für einen längeren Zeitraum zu machen, hat hingegen tendenziell abgenommen. Als mögliche Ursachen werden insbesondere die steigenden Anforderungen in Ausbildung, Studium und Beruf, eine Verschiebung von Prioritäten sowie die zunehmende zeitliche Belastung junger Menschen und die vielfältigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung- und des Engagements genannt. Mehrere Jugendorganisationen wirken dem gesellschaftlichen Phänomen entgegen, indem die Versammlungen nicht mehr wöchentlich abgehalten werden oder die Zeit des Staffens und der Vorbereitung optimiert und verkürzt wird.

Hinzu kommt, dass ehrenamtliche Verantwortliche bei der Organisation von Aktivitäten und Ferienlagern vielfältige organisatorische, administrative und rechtliche Aufgaben übernehmen müssen, was von einigen Engagierten als zusätzliche Herausforderung wahrgenommen wird.

Die Regierung sieht daher weiterhin die Notwendigkeit, ehrenamtliches Engagement gezielt zu fördern, sichtbar zu machen und die Rahmenbedingungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Freiwillige attraktiv zu gestalten.

Zu Ihrer fünften Frage

Im Rahmen der Jahresgespräche mit den Jugendorganisationen fragt das Ministerium systematisch Unterstützungsbedarfe ab. Im Rahmen dieser und weiterer Beteiligungs- und Austauschformate wird immer wieder die hohe Verantwortung hervorgehoben, die ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten und Ferienlagern tragen.

a.    Die Jugendorganisationen wünschen sich insbesondere eine möglichst einfache und verständliche Gestaltung administrativer Verfahren sowie einen niedrigschwelligen Zugang zu relevanten Informationen. Die Regierung und Verwaltung haben bereits im Rahmen des Programmdekrets 2024 zahlreiche bürokratische Abläufe optimiert. Außerdem werden Antragsformulare für Zuschüsse vereinfacht und digitalisiert. Im Rahmen der Jahresgespräche werden administrative Abläufe bei Bedarf persönlich erläutert. Die Lagerbroschüre bündelt relevante Informationen und aktualisiert diese. Aufwendig bleiben jedoch die Lagerplanung z. B. durch die Anmeldung der Kinder, der Lagerhaussuche, die Wahrung der Konformität mit der VoG-Gesetzgebung, die Ausstellung von Steuerbescheinigungen, die Verwaltung von Infrastrukturen usw.
b.    Darüber hinaus wird die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungsangeboten zu Themen wie Sicherheit, Prävention, Krisenmanagement, Aufsichtspflicht und Organisation von Lagern betont. Die Grundausbildung zum Jugendleiter ist elementar um junge Menschen auf die Verantwortlichkeiten, die mit der Rolle eines Jugendleiters einhergehe, vorzubereiten und sie über Hilfsangebote zu informieren. Darüber hinaus können ehrenamtliche Jugendleiter Zuschüsse bis zu 650 EUR/Person/Jahr erhalten, um an Weiterbildungen teilzunehmen, die für die Sparte der Jugendarbeit, in der sie arbeiten relevant sind. Auch wird die Eigenorganisation von Weiterbildungen innerhalb der Jugendeinrichtungen bezuschusst. Die Höhe dieses Zuschusses ist ebenfalls dekretal festgelegt. Dadurch unterstützt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Aus- und Weiterbildung in der Jugendarbeit.
c.    Als wertvoll werden ebenfalls die bestehenden Beratungs- und Informationsangebote eingeschätzt, etwa durch die Dachverbände, das Referat Jugend, die Informationsveranstaltung „Fit fürs Lager“, die Lagerbroschüre sowie die verschiedenen Dienste in Bezug auf konkrete Fälle (z. B. Kaleido, Jugendhilfe). Die Dienste der Referentin für Ehrenamt und Vereinsarbeit des Ministeriums werden ebenfalls regelmäßig genutzt. Die Rückmeldungen zeigen, dass insbesondere der Erfahrungsaustausch, ein guter Informationsfluss sowie eine gute Erreichbarkeit der Ansprechpartner von großer Bedeutung für die ehrenamtlichen Leiterinnen und Leiter sind. 

Mehrere Jugendorganisationen berichten jedoch von Diskrepanzen zwischen verschiedenen Regelwerken (z. B. Jugenddekret, Verwaltungspolizeiliche Verordnungen, Vorgaben der unterschiedlichen Dachverbände, Vorgaben anderer Gemeinschaften) und Vorgehensweisen (bzgl. Lageranmeldungsverfahren, Befüllung einer Lagerapotheke, Abfrage der Leumundszeugnisse, Ausstellung der Steuerbescheinigungen …), die die Jugendleiter und -lager betreffen. Der Fachbereich Kultur und Jugend ist bestrebt, praxisnahe und unkomplizierte Lösungen zu entwickeln und steht dabei in kontinuierlichem Austausch mit den Jugendorganisationen. Sofern keine eigene Zuständigkeit besteht, bemüht er sich darum, die erforderlichen Informationen einzuholen oder die Rückmeldungen weiterzuleiten.

Auch im Rahmen des Projekts „NextGen Jugendleiter“ zur Überarbeitung der Rahmenbedingungen der Grundausbildungen zum Jugendleiter bzw. zur Jugendleiterin, wurde bereits mehrfach betont, dass das Engagement ehrenamtlich tätiger Personen stärker anerkannt und wertgeschätzt werden sollte. Diese Wertschätzung betrifft sowohl die politische Ebene als auch die Gesellschaft insgesamt, einschließlich der Eltern der zu betreuenden Kinder.

Gemeinsam mit den Jugendorganisationen und den Ausbildungsanbietern wird daher im Rahmen dieses Projekts untersucht, wie der Mehrwert einer absolvierten Grundausbildung sichtbarer gemacht und weiter gestärkt werden kann.

Zu Ihrer sechsten Frage: 

Der Jugendbericht wird die Grundlage für den vierten Jugendstrategieplan (2028-2032) bilden und Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Lebenssituation junger Menschen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft formulieren. Der Jugendbericht soll Ende Oktober 2026 vom Dienstleister BDO finalisiert werden und nach einer Übersetzung voraussichtlich Anfang 2027 veröffentlicht und öffentlich vorgestellt werden. Basierend auf dem Jugendbericht werden ebenfalls die Themenschwerpunkte für den neuen Jugendstrategieplan von der zuständigen Steuergruppe ausgearbeitet und dem Parlament vorgelegt.

Sowohl bei der Ausarbeitung des Jugendstrategieplans als auch bei dem Projekt „Next Gen Jugendleiter“ zur Grundausbildung von Jugendleitern und Jugendleiterinnen wird es weiterhin darum gehen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ehrenamtliches Engagement fördern und erleichtern. Hierzu gehören insbesondere die Anerkennung und Wertschätzung des Ehrenamts, die Stärkung von Beteiligungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten, der Zugang zu bedarfsgerechten Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie die Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Genauere Zielsetzungen und Aktionen des Jugendstrategieplans sind von den Erkenntnissen des Jugendberichts abhängig.

 

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