Schriftliche Frage Nr. 181 11. September 2026 – Frage von Herr M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH als Nachfrage zur schriftlichen Frage Nr. 125 zu den Regierungs- und Kabinettskosten Bitte übermitteln Sie für die Jahre 2015 bis 2025 eine konsolidierte Übersicht der tatsächlichen Regierungs- und Kabinettskosten. Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 11. August 2026: Vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere schriftliche Frage Nr. 125 und für die zahlreichen Anlagen. Die Unterlagen enthalten viele zusätzliche Zahlen. Eine vollständige und über die Jahre vergleichbare Übersicht über die tatsächlichen Regierungs- und Kabinettskosten ergibt sich daraus jedoch weiterhin nicht. In Ihrer Antwort erklären Sie, dass Sie aus Gründen der Transparenz Zahlen vorlegen, die bis ins Jahr 2015 zurückreichen. Die Detailtabellen zu den Ausgaben in den Organisationsbereichen 10 und 20 beginnen allerdings erst im Jahr 2016. Die Personalkosten werden sogar nur für die Jahre 2023 bis 2025 angegeben. Für das Jahr 2025 fehlen in den Sachkostentabellen zudem unter anderem die Angaben zum Kabinett des Ministerpräsidenten und zu den allgemeinen Regierungskosten. Die ursprünglich verlangte Zeitreihe von 2015 bis 2025 liegt somit nicht vollständig vor. Hinzu kommt, dass sich die verschiedenen Anlagen teilweise überschneiden. Fahrzeugkosten und Pauschalen erscheinen sowohl in eigenen Anlagen als auch in den Sachkostentabellen. Es bleibt ebenfalls offen, ob Telearbeitsentschädigungen, Gehaltskostenerstattungen für freigestelltes Personal sowie Austritts- und Abgangsentschädigungen bereits in den angegebenen Lohn- oder Gesamtkosten enthalten sind. Eine einfache Addition der Anlagen würde deshalb möglicherweise zu Doppelzählungen führen. Besonders klärungsbedürftig ist die Abgrenzung zwischen den Organisationsbereichen 10 und 20. Sie erklären, dass Regierungs- und Kabinettskosten grundsätzlich im Organisationsbereich 10 erfasst werden und Buchungen auf anderen Posten nur in seltenen Fällen vorkommen. Die Anlage zu OB 20 weist jedoch für 2021 rund 449.000 Euro, für 2022 rund 517.000 Euro, für 2023 rund 340.000 Euro und für 2024 rund 258.000 Euro an kabinetts- oder regierungsbezogenen Ausgaben aus. Im Jahr 2024 war der in OB 20 ausgewiesene Betrag damit beinahe genauso hoch wie der Betrag in der Sachkostenanlage zu OB 10. Auch die Personalentwicklung wirft Fragen auf. Zum 31. Dezember 2023 arbeiteten insgesamt 42 Personen beziehungsweise 38,32 Vollzeitäquivalente in den vier Kabinetten. Ende 2025 waren es 50 Personen beziehungsweise 41,90 Vollzeitäquivalente. Die Zahl der beschäftigten Personen ist damit innerhalb von zwei Jahren um rund 19 Prozent gestiegen. Im Kabinett des Ministerpräsidenten stieg sie sogar von 12 auf 19 Personen. Gleichzeitig erhöhten sich die Lohnkosten aller Kabinette von rund 3,32 Millionen Euro im Jahr 2023 auf rund 3,46 Millionen Euro im Jahr 2025. Die Anlage zu den Austritts- und Abgangsentschädigungen weist für die Jahre 2019, 2024 und 2025 insgesamt rund 644.551 Euro aus. Davon entfallen allein rund 590.162 Euro auf die Jahre 2024 und 2025. Dabei werden „Austrittsentschädigungen“ und „Abgangsentschädigungen“ getrennt aufgeführt, ohne den Unterschied, die Zahl der Empfänger, die Berechnung und die jeweils geltende Rechtsgrundlage vollständig zu erläutern. Schließlich enthält die Anlage zu OB 20 mehrere hohe Beträge mit sehr allgemeinen Bezeichnungen. Dazu gehören unter anderem „Andere nicht anderswo genannte Leistungsentschädigungen und Honorare“ von 189.884 Euro im Jahr 2021 und 264.949 Euro im Jahr 2022 beim ehemaligen Kabinett Weykmans. Beim Kabinett Klinkenberg werden „Diverse Kostenbeteiligungen“ von 67.948 Euro im Jahr 2021, 55.284 Euro im Jahr 2022 und 22.022 Euro im Jahr 2023 ausgewiesen. Ohne nähere Angaben zu Empfängern und Zweck kann nicht beurteilt werden, um welche Ausgaben es sich handelt. Der Hinweis, dass die Regierungskosten weiterhin 0,9 Prozent des Gesamthaushalts ausmachen, beantwortet diese Fragen nicht. Auch bei einem gleichbleibenden Anteil können die tatsächlichen Kosten deutlich steigen, wenn der Gesamthaushalt wächst. Gegenstand unserer Frage war deshalb gerade die Entwicklung der absoluten Kosten und ihre genaue Zusammensetzung. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Bitte übermitteln Sie für die Jahre 2015 bis 2025 eine konsolidierte Übersicht der tatsächlichen Regierungs- und Kabinettskosten. Bitte weisen Sie je Jahr aus: a) die Gesamtkosten der Regierung, b) die Gesamtkosten aller Kabinette, c) die Kosten jedes einzelnen Kabinetts, d) die Aufteilung nach Personalkosten, Sach- und Funktionskosten, Reisen und Spesen, Kommunikation und IT, Fahrzeugen, externen Dienstleistungen sowie Austritts- und Abgangsentschädigungen. Bitte stellen Sie sicher, dass sich überschneidende Angaben aus den verschiedenen Anlagen nicht doppelt gezählt werden. 2. Wie hoch waren die Regierungs- und Kabinettskosten, die in den Jahren 2015 bis 2025 im Organisationsbereich 20 verbucht wurden? Bitte geben Sie je Jahr an: a) welcher Betrag zunächst im OB 20 gebucht wurde, b) welcher Betrag später in den OB 10 umgebucht wurde, c) welcher Betrag endgültig im OB 20 verblieb, d) ob diese Beträge vollständig in den von Ihnen genannten Gesamtkosten der Regierung enthalten sind. Bitte nennen Sie zudem die konkreten Haushaltsartikel in OB 10 und OB 20. 3. Sie erklären, dass Rechnungen und Kosten, die die gesamte Regierung betreffen, in der Regel beim Kabinett des Ministerpräsidenten verbucht werden. Welcher Anteil der unter KABOP ausgewiesenen Kosten entfiel in den Jahren 2015 bis 2025 tatsächlich auf das Kabinett des Ministerpräsidenten und welcher Anteil auf gemeinsame Aufgaben der Regierung, den Protokolldienst, europäische Programme oder frühere Aufgaben der Kanzlei? 4. Bitte reichen Sie für die Jahre 2019 bis 2025 eine einheitliche Übersicht der Entschädigungen der Regierungsmitglieder nach. Bitte nennen Sie je Jahr das monatliche und jährliche Bruttogehalt, das Urlaubsgeld, die Jahresendprämie, die pauschale Aufwandsentschädigung, die Gesamtsumme sowie das jeweils angewandte Referenzbarema, den Prozentsatz und den Indexstand. 5. Bitte geben Sie für jedes Jahr von 2015 bis 2025 an, wie viele Personen und wie viele Vollzeitäquivalente in den vier Kabinetten beschäftigt waren. Bitte schlüsseln Sie diese Angaben nach Kabinett, Funktion und Gehaltsstufe auf und beziffern Sie die jährlichen Personalkosten je Kabinett. Wie erklärt die Regierung insbesondere den Anstieg von 42 auf 50 Personen zwischen Ende 2023 und Ende 2025 sowie den Anstieg von 12 auf 19 Personen im Kabinett des Ministerpräsidenten? Welche Funktion hatte außerdem die in der Funktionsaufstellung des Kabinetts Paasch zum 31. Dezember 2025 fehlende 19. Person? 6. Was verbirgt sich konkret hinter folgenden Positionen: a) den beim ehemaligen Kabinett Weykmans ausgewiesenen „Anderen nicht anderswo genannten Leistungsentschädigungen und Honoraren“ von 189.884 Euro im Jahr 2021 und 264.949 Euro im Jahr 2022, b) den beim Kabinett Klinkenberg ausgewiesenen „Diversen Kostenbeteiligungen“ von 67.948 Euro im Jahr 2021, 55.284 Euro im Jahr 2022 und 22.022 Euro im Jahr 2023, c) den beim Kabinett des Ministerpräsidenten wiederkehrenden Ausgaben für „Ankauf Dienstleistungen – Eintritte“? Bitte nennen Sie jeweils Empfänger, Zweck, Zeitraum, Betrag, Vergabeart und Haushaltsartikel. Bitte geben Sie ebenfalls an, ob darin Gehaltskostenerstattungen für freigestelltes Personal enthalten sind. 7. Bitte erläutern Sie die in der Anlage ausgewiesenen Austritts- und Abgangsentschädigungen von insgesamt 644.551,22 Euro. Bitte geben Sie getrennt nach Regierungsmitgliedern und Kabinettsmitarbeitern an: a) wie viele Personen Zahlungen erhielten, b) wie hoch der Betrag je Person beziehungsweise anonymisierter Kennung war, c) für welchen Zeitraum die Entschädigung gezahlt wurde, d) nach welcher Grundlage sie berechnet wurde, e) welche konkrete Rechtsgrundlage jeweils angewandt wurde, f) ob noch weitere Zahlungen im Jahr 2026 oder danach anfallen, g) ob diese Beträge bereits in den ausgewiesenen Lohn- und Gesamtkosten enthalten sind. Wie lassen sich die bis Ende 2025 ausgewiesenen Austrittsentschädigungen außerdem mit den zuvor öffentlich genannten Gesamtkosten von rund 318.000 Euro für die ehemalige Ministerin Weykmans und rund 170.000 Euro für den ehemaligen Minister Antoniadis vereinbaren? 8. Welche konkreten Maßnahmen hat die Regierung seit 2023 ergriffen, um die Regierungs- und Kabinettskosten zu begrenzen? Bitte beziffern Sie insbesondere die tatsächlichen jährlichen Einsparungen durch die Kürzung der Jahresendprämien und nennen Sie die für die kommenden Jahre geplanten Maßnahmen samt erwarteter Einsparung. 9. Sie erklären, es gebe eine rechtsverbindliche Obergrenze sowohl für die Beschäftigung von Personal als auch für die Gesamtkosten der Regierung. Wie hoch ist diese Obergrenze in Euro beziehungsweise in Personen und Vollzeitäquivalenten? Bitte nennen Sie die genaue Rechtsgrundlage mit Artikelangabe und erläutern Sie, wer die Einhaltung kontrolliert und welche Folgen eine Überschreitung hätte. Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident: In unseren Antworten auf Ihre schriftliche Frage 125 haben wir vollumfänglich und transparent Auskunft zu allen Fragen gegeben. Wir verweisen auf diese Antworten und wiederholen im Folgenden, wie gewünscht, viele dieser Angaben. An den Stellen, wo im Vergleich zu Ihrer vorherigen Frage Ergänzungen angefragt werden, liefern wir zusätzliche Tabellen. Obwohl wir dazu nicht verpflichtet sind, gehen wir dabei, wie gewünscht bis ins Jahr 2015 zurück. 1. Bitte übermitteln Sie für die Jahre 2015 bis 2025 eine konsolidierte Übersicht der tatsächlichen Regierungs- und Kabinettskosten. Bitte weisen Sie je Jahr aus: a) die Gesamtkosten der Regierung, Die Gesamtkosten der Regierung betragen im Jahre 2026 insgesamt 5.508.000 EUR. Darin sind alle Kosten der Regierung enthalten. Die Kosten der Regierung machen somit 0,9 % der Ausgaben der DG aus. Im Jahre 2020 machten die Gesamtkosten mit 4.129.000 EUR ebenfalls 0,9 % des Ausgabenhaushaltes der DG aus. Im Jahre 2015 machten die Gesamtkosten ebenfalls 0,9 % des Haushaltes aus. 99,1 % fließen in andere Bereiche. b) die Gesamtkosten aller Kabinette, c) die Kosten jedes einzelnen Kabinetts, Die Gesamtkosten und die Details befinden sich auf dem Blatt “Ausgaben Reg OB20 Kab” und “Ausgaben Reg OB10 Kab” sowie „Personalkosten Kabinette“. d) die Aufteilung nach Personalkosten, Sach- und Funktionskosten, Reisen und Spesen, Kommunikation und IT, Fahrzeugen, externen Dienstleistungen sowie Austritts- und Abgangsentschädigungen. Siehe Antwort auf Frage c. Die Kosten für Amtsfahrzeuge wurde ebenfalls bereits geliefert in der Anlage “2026_SF125 Personalkosten Minister Kabinette Anlage.xlsx” unter dem Blatt “Kosten Amtsfahrzeuge”. Auch hier sind die Kosten pro Minister aufgelistet. 2. Wie hoch waren die Regierungs- und Kabinettskosten, die in den Jahren 2015 bis 2025 im Organisationsbereich 20 verbucht wurden? Bitte geben Sie je Jahr an: a) welcher Betrag zunächst im OB 20 gebucht wurde, Dieser Betrag befindet sich unter dem Blatt “Buchungen OB20 Ursprung” b) welcher Betrag später in den OB 10 umgebucht wurde, Die Umbuchungen können dem Blatt “Umbuchungen OB20 in OB10” entnommen werden. c) welcher Betrag endgültig im OB 20 verblieb, Dieser Betrag befindet sich unter dem Blatt “Ausgaben Reg OB20 Kab” in der Anlage “2026_SF125 Personalkosten Minister Kabinette Anlage.xlsx”. d) ob diese Beträge vollständig in den von Ihnen genannten Gesamtkosten der Regierung enthalten sind. Ja, die Beträge sind vollständig enthalten, da auf Kostenstellen gebucht wird und die gelieferten Zahlen pro Kostenstelle aufgeführt sind. Bitte nennen Sie zudem die konkreten Haushaltsartikel in OB 10 und OB 20. Der Haushaltsartikel ist sowohl im OB10 als auch im OB20 das Programm 00 und die Haushaltszuweisung die 12.11. 3. Sie erklären, dass Rechnungen und Kosten, die die gesamte Regierung betreffen, in der Regel beim Kabinett des Ministerpräsidenten verbucht werden. Welcher Anteil der unter KABOP ausgewiesenen Kosten entfiel in den Jahren 2015 bis 2025 tatsächlich auf das Kabinett des Ministerpräsidenten und welcher Anteil auf gemeinsame Aufgaben der Regierung, den Protokolldienst, europäische Programme oder frühere Aufgaben der Kanzlei? Eine solche Trennung ist im Nahhinein nicht möglich, da die Rechnungsadresse in all diesen Fällen dieselbe ist. 4. Bitte reichen Sie für die Jahre 2019 bis 2025 eine einheitliche Übersicht der Entschädigungen der Regierungsmitglieder nach. Bitte nennen Sie je Jahr das monatliche und jährliche Bruttogehalt, das Urlaubsgeld, die Jahresendprämie, die pauschale Aufwandsentschädigung, die Gesamtsumme sowie das jeweils angewandte Referenzbarema, den Prozentsatz und den Indexstand. Auf diese Frage wurde ebenfalls bereits geantwortet: „Fragen 4-6: Ministergehälter Sowohl in dieser als auch in der vorherigen Legislaturperiode wurde die Entwicklung der Ministergehälter mehrmals öffentlich und detailliert dargelegt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf unsere Antworten auf die schriftliche Frage Nr. 289 des Kollegen F Mockel vom 06.10.2022 „zu den Gehältern der Minister“, die schriftliche Frage Nr. 444 des Kollegen M Balter „zum Thema Ministergehälter“ vom 02.04.2024 und die schriftliche Frage Nr. 25 des Kollegen M Balter „zur Zusammensetzung der Kabinette“. Alle in diesen Antworten gemachten Angaben sind weiterhin gültig. Seit 2024 wurde lediglich eine einzige Änderung an den Ministergehältern vorgenommen: Im Jahre 2025 haben die Minister ihre Jahresendprämie dauerhaft von brutto 5.252 EUR auf brutto 480 EUR gekürzt. Zur Entwicklung der Ministergehälter in den vergangenen Legislaturperioden zitieren wir beispielhalft aus unserer Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 25 des Kollegen Balter zu den Ministergehältern: Frage: „Wie hoch ist, Stand heute, das aktuelle Gehalt der Regierungsmitglieder? Bitte listen Sie alle Gehälter und Sondervergütungen einzeln auf“. Antwort: „Ich bestätige Ihnen hiermit alle Angaben und Zahlen zu den Ministergehältern, die ich dem Kollegen Mockel in meiner Antwort auf seine schriftliche Frage Nr. 289 vom 06. Oktober 2022 bereits übermittelt hatte und die Sie selbst In Ihrer Fragestellung wiedergeben. Die Berechnungsgrundlage für die Ministergehälter hat sich seitdem nicht geändert. Es bleibt also dabei: – Wir haben die Gehälter der DG-Minister im Jahre 2022 real um 8 % gekürzt; – Die Minister der DG verdienen weiterhin 3 % weniger als der höchste Beamte der DG. Die Ministergehälter wurden auf 97 % im Vergleich zum Referenzbarema des Generalsekretärs (max. Dienstalter) eingefroren. Nirgendwo sonst in Belgien verdienen Minister weniger als ihre Angestellten. – Im Gegensatz zur Vorgehensweise in allen anderen Gemeinschaften und Regionen verdient der Ministerpräsident der DG weiterhin NICHT mehr als die anderen Minister der DG. Er erhält auch keine zusätzlichen Vergütungen. – Die Ministergehälter liegen in der DG deutlich unterhalb der Ministergehälter in den anderen Gemeinschaften und Regionen unseres Landes. Die Minister der DG dürfen keine zusätzlichen Vergütungen und/oder Nebeneinkünfte aus anderen Tätigkeiten, z. B. Honorare für Vorträge oder Anwesenheitsgelder, annehmen. Wie bereits auf die schriftliche Frage Nr. 289 vom 6. Oktober 2022 von Herrn Mockel zu den Gehältern bzw. Entschädigungen der Minister ausführlich dargelegt, ist das Gehalt der Regierungsmitglieder an das Gehalt des Generalsekretärs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft gekoppelt: Seit 2002 entsprach es 120 % des Höchstbetrags des Generalsekretärs. Nachdem die Regierung sich 2022 nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften für eine Anpassung der Gehaltstabellen der Führungskräfte im öffentlichen Dienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft entschieden hatte, reduzierte sie den Betrag einer Ministerentschädigung auf 97 % des Gehalts des höchsten Beamten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dies führte nicht nur zu einem Verzicht auf die ihnen ansonsten zustehende Gehaltserhöhung, sondern sogar zu einer realen Kürzung des Ministergehalts um 8 %.“ Die Entwicklung der Ministergehälter und der entsprechenden Berechnungsgrundlagen in den vergangenen Jahren wurde in unserer Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 289 des Kollegen F Mockel zu den Ministergehältern ausführlich dokumentiert. All diese Angaben sind weiterhin gültig. Die Berechnungsgrundlage – mit Ausnahme der oben beschrieben Kürzung der Jahresendprämie der Minister – gilt weiterhin. Das aktuelle, indexierte Monatsbruttogehalt beträgt im Monat Februar 2026 weiterhin 15.940,90 EUR. Das besteuerbare jährliche Urlaubsgeld entspricht weiterhin, wie bei allen anderen Mitarbeitenden der Stufe I (Masterabsolventen), 85 % eines monatlichen Gehalts. Die Jahresendprämie wurde im vergangenen Jahr von brutto 5.252 EUR auf brutto 480 EUR gekürzt. Darüber hinaus erhalten die 4 Minister weiterhin eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 EUR pro Monat. Die Aufwandsentschädigung für die Minister der DG ist sehr viel niedriger als die Aufwandsentschädigungen aller Abgeordneten und Minister im Landesinneren. Außerdem nutzen die Minister der DG weiterhin ein Dienstfahrzeug, für deren private Nutzung sie jedoch eine Steuer entrichten müssen. Diese Steuer betrug in den letzten Jahren pro Minister durchschnittlich zwischen 2.251 EUR und 3.789 EUR, die den Ministern vom Gehalt abgezogen wurde. Zudem zahlen alle Minister monatliche Abgaben an ihre Partei in Höhe von mehreren hundert EUR pro Monat (variiert nach Partei), die von ihrem Nettogehalt abgezogen werden müssen. Im Gegensatz zu den Ministern im Landesinnern erhalten die Minister der DG keinerlei andere Vergütungen. Im Gegensatz zu allen anderen Regierungen erhält der Ministerpräsident der DG nicht mehr als seine Ministerkollegen. Er wird genauso bezahlt wie die anderen Minister der DG und hat keinerlei Anrecht auf zusätzliche Vergütungen. Das hat die Regierung der DG selbst so entschieden. Frage 7: Gehalt des Ministerpräsidenten Der Ministerpräsident der DG erhält exakt dieselbe Entschädigung wie die anderen Minister der DG.“ 5. Bitte geben Sie für jedes Jahr von 2015 bis 2025 an, wie viele Personen und wie viele Vollzeitäquivalente in den vier Kabinetten beschäftigt waren. Bitte schlüsseln Sie diese Angaben nach Kabinett, Funktion und Gehaltsstufe auf und beziffern Sie die jährlichen Personalkosten je Kabinett. Wie erklärt die Regierung insbesondere den Anstieg von 42 auf 50 Personen zwischen Ende 2023 und Ende 2025 sowie den Anstieg von 12 auf 19 Personen im Kabinett des Ministerpräsidenten? Welche Funktion hatte außerdem die in der Funktionsaufstellung des Kabinetts Paasch zum 31. Dezember 2025 fehlende 19. Person? Diese Angaben finden Sie in der Tabelle „Personalübersicht Kab“. Der Anstieg der Anzahl Mitarbeiter in den Kabinetten inkl. dem Kabinett des Ministerpräsidenten erklärt sich durch die Beschäftigung von Teilzeitkräften. Die Personalkosten pro Kabinett finden Sie in der Tabelle „Personalkosten Kabinette“. 6. Was verbirgt sich konkret hinter folgenden Positionen: a) den beim ehemaligen Kabinett Weykmans ausgewiesenen „Anderen nicht anderswo genannten Leistungsentschädigungen und Honoraren“ von 189.884 Euro im Jahr 2021 und 264.949 Euro im Jahr 2022, b) den beim Kabinett Klinkenberg ausgewiesenen „Diversen Kostenbeteiligungen“ von 67.948 Euro im Jahr 2021, 55.284 Euro im Jahr 2022 und 22.022 Euro im Jahr 2023, c) den beim Kabinett des Ministerpräsidenten wiederkehrenden Ausgaben für „Ankauf Dienstleistungen – Eintritte“? Bitte nennen Sie jeweils Empfänger, Zweck, Zeitraum, Betrag, Vergabeart und Haushaltsartikel. Bitte geben Sie ebenfalls an, ob darin Gehaltskostenerstattungen für freigestelltes Personal enthalten sind. Siehe Tabellenblatt „Teilfrage 6“. 7. Bitte erläutern Sie die in der Anlage ausgewiesenen Austritts- und Abgangsentschädigungen von insgesamt 644.551,22 Euro. Bitte geben Sie getrennt nach Regierungsmitgliedern und Kabinettsmitarbeitern an: a) wie viele Personen Zahlungen erhielten, b) wie hoch der Betrag je Person beziehungsweise anonymisierter Kennung war, c) für welchen Zeitraum die Entschädigung gezahlt wurde, d) nach welcher Grundlage sie berechnet wurde, e) welche konkrete Rechtsgrundlage jeweils angewandt wurde, f) ob noch weitere Zahlungen im Jahr 2026 oder danach anfallen, g) ob diese Beträge bereits in den ausgewiesenen Lohn- und Gesamtkosten enthalten sind. Wie lassen sich die bis Ende 2025 ausgewiesenen Austrittsentschädigungen außerdem mit den zuvor öffentlich genannten Gesamtkosten von rund 318.000 Euro für die ehemalige Ministerin Weykmans und rund 170.000 Euro für den ehemaligen Minister Antoniadis vereinbaren? Abgangsentschädigungen sind Zahlungen, die Mitarbeitern ausgezahlt werden können, wenn ihre Tätigkeit – beispielsweise durch das Mandatsende des Ministers – endet. Die Bedingungen und Modalitäten sind in Artikel 14 des Erlasses der Regierung vom 4. Juli 2024 bezüglich der Zusammensetzung und der Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung sowie bezüglich der Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden festgelegt. Auftrittsentschädigungen sind Zahlungen, die Minister am Ende ihres Mandates erhalten. Diese werden durch die Geschäftsordnung der Regierung geregelt. Im Jahr 2026 wurden noch zwei monatliche Zahlungen an die ausgeschiedene Ministerin I. Weykmans getätigt. Das Detail der Zahlungen entnehmen Sie dem Tabellenblatt „Detail Abgangsentschädigungen“. Sie sind nicht Teil der in Tabellenblatt „Personalkosten Kabinette“ aufgelisteten Personalkosten der Kabinette. 8. Welche konkreten Maßnahmen hat die Regierung seit 2023 ergriffen, um die Regierungs- und Kabinettskosten zu begrenzen? Bitte beziffern Sie insbesondere die tatsächlichen jährlichen Einsparungen durch die Kürzung der Jahresendprämien und nennen Sie die für die kommenden Jahre geplanten Maßnahmen samt erwarteter Einsparung. In den Jahren 2023 und 2024 lagen die Ausgaben für die Jahresendprämie der Mitarbeiter bei rund 70.000 Euro/ Jahr (2023: 67.681 Euro, 2024:73.381). Durch die Aussetzung des variablen Teils der Jahresendprämie lagen die Kosten 2025 nur noch bei 17.790 Euro. Auch bei den Ministern wurde der variable Teil ausgesetzt: Dadurch wurden im Vergleich zum Jahr 2024 19.000 Euro eingespart. 9. Sie erklären, es gebe eine rechtsverbindliche Obergrenze sowohl für die Beschäftigung von Personal als auch für die Gesamtkosten der Regierung. Wie hoch ist diese Obergrenze in Euro beziehungsweise in Personen und Vollzeitäquivalenten? Bitte nennen Sie die genaue Rechtsgrundlage mit Artikelangabe und erläutern Sie, wer die Einhaltung kontrolliert und welche Folgen eine Überschreitung hätte. In Artikel 2 und 3 des Erlasses der Regierung vom 4. Juli 2024 bezüglich der Zusammensetzung und der Funktionsweise der Kabinette der Mitglieder der Regierung sowie bezüglich der Personalmitglieder der Dienste der Regierung, die zur Mitarbeit im Kabinett eines Mitglieds der Föderalregierung berufen werden, ist die Anzahl Mitarbeiter festgelegt, die ein Minister beschäftigen darf. Die Anlagen zur Antwort sind auf Nachfrage unter [email protected] zu erhalten.
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