Mündliche Frage Nr. 461 10. September 2026 – Frage von Herr A. JERUSALEM an Herrn Minister FRANSSEN zur Reform zur Stellenkapitalberechnung im Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Wurden ausgehend von den Erkenntnissen aus dem Monat März, also z. B. aus den Gesprächen mit den Schulleitungen oder den Erkenntnissen aus der Elternbefragung, noch Anpassungen am ursprünglich entwickelten Säulenmodell vorgenommen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Andreas JERUSALEM (ECOLO), vom 10. September 2026: Lobenswerterweise haben Sie uns Abgeordneten von Ausschuss 3 im März über Ihre Pläne zur Stellenkapitalreform im Unterrichtswesen informiert. Kurze Zeit später erhielten auch die Schulleitungen die entsprechenden Informationen, ehe anschließend eine Elternbefragung zur Datenerhebung stattfand. Mit Beginn dieses Schuljahres sollte eine Simulationsphase anhand des entwickelten Säulenmodells zur zukünftigen Berechnung des Stellenkapitals anlaufen. Anhand dieser Simulationsphase soll die aktuelle Stellenverteilung mit der möglichen zukünftigen verglichen werden. Es soll also ein Realitätscheck vollzogen werden, der zeigt, inwieweit echte und sinnvolle Veränderungen auftreten würden. Nach Einschätzung der Ecolo-Fraktion könnte ein reformiertes Stellenkapitalmodell vor allem die Planungssicherheit erhöhen: Schulen gleich welcher Ebene wüssten dann mit ausreichend Vorlaufzeit, mit welchem Stellenkapital sie ein Schuljahr meistern müssten. Das ständige Hoffen auf Zusatzförderung einschließlich komplexer Antragsverfahren entfiele dann fast vollständig. Erfolg kann das aber natürlich nur haben, wenn das zur Verfügung stehende Stellenkapital zukünftig auch ausreicht, damit jede Schule der steigenden Heterogenität in ihren Klassen gerecht werden kann. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen: 1. Wurden ausgehend von den Erkenntnissen aus dem Monat März, also z. B. aus den Gesprächen mit den Schulleitungen oder den Erkenntnissen aus der Elternbefragung, noch Anpassungen am ursprünglich entwickelten Säulenmodell vorgenommen? 2. Falls Sie bereits gewillt sind, dies öffentlich zu teilen: Wie gestaltet sich das Modell zur Berechnung des Stellenkapitals für die Simulationsphase des angelaufenen Schuljahrs? 3. Hat der Zeitplan Bestand, wonach ab dem Beginn des kommenden Schuljahres 2027-2028 anhand des reformierten Berechnungsmodells das Stellenkapital der Kindergärten und Schulen in der DG berechnet werden soll? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Jerusalem, werte Kolleginnen und Kollegen, seit der Vorstellung des Konzepts im März im Ausschuss und mit den Schulnetzen und Einrichtungen, die im Unterrichtswesen tätig sind, haben wir den Austausch mit jenen Akteuren gezielt fortgeführt. Neben den Informationsveranstaltungen und der Elternbefragung hat zwischen April und Juni eine Arbeitsgruppe mehrfach getagt, in die jedes der Schulnetze jeweils drei selbst benannte Personen – Schulleitungen und/oder Netzkoordinatorinnen – entsandt hat. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie tragfähig die vorgesehenen Ansätze in der schulischen Praxis sind. Anhand konkreter Leitfragen wurden sowohl überzeugende Elemente des bisherigen Konzeptentwurfs als auch Bereiche beleuchtet, in denen noch Klärungs- oder Anpassungsbedarf besteht. Selbstverständlich hat diese Arbeitsgruppe auch zahlreiche weitere Vorschläge eingebracht, die das bestehende Konzept sinnvoll bereichern können. Die Rückmeldungen aus diesen verschiedenen Formaten sind derzeit Gegenstand der weiteren Ausarbeitung des Gesamtmodells. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Es wäre deshalb zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, bereits von einer endgültigen Ausgestaltung zu sprechen. Auch mit Blick auf die vorgesehene Simulationsphase halte ich es für sinnvoll, der derzeitigen fachlichen Ausarbeitung und Abstimmung nicht vorzugreifen. Sobald ein hinreichend belastbarer Stand erreicht ist, werden wir diesen transparent vorstellen. Was den Zeitplan betrifft, möchte ich übrigens präzisieren, dass für September 2027 keine vollständige Umstellung des regulären Stellenkapitals sämtlicher Kindergärten und Schulen vorgesehen war. Dies wurde hier auch so nie vorgestellt. Der bisherige Fahrplan sah vielmehr vor, nach einer Simulationsphase zunächst mit dem Stundenkapital im Bereich Integration in eine erste Anwendungsphase für besagtes Schuljahr einzutreten. Was ich aber bereits jetzt schon sagen kann: auf Grundlage der seither geleisteten Arbeit und der Rückmeldungen aus der Praxis habe ich entschieden, die Reform stärker in aufeinander aufbauenden Etappen voranzutreiben. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um einen bedarfsorientierten Verteilmechanismus. Wir arbeiten parallel an mehreren zentralen Projektbestandteilen: an einer verlässlichen Grundausstattung, an der künftigen Einbindung zusätzlicher Ressourcen wie vor allen Dingen die für erstankommende Schüler EAS, am Zusammenspiel mit dem standardisierten Abklärungsverfahren und an der Frage, wie mehrjährige Zuweisungen den Schulen zusätzliche Planungssicherheit geben können. Das Ziel der Veränderung dieser Taktung ist klar: Wir wollen nicht auf den Abschluss eines einzigen großen Reformdekretes, derzeit für Oktober 2028 geplant, warten, sondern dort vorangehen, wo tragfähige Lösungen bereits früher möglich sind. Deshalb legen wir derzeit sehr konkret fest, welche Bausteine in welcher Reihenfolge vorgezogen werden können und wo Verbesserungen möglichst zeitnah bei den Schulen ankommen können.
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