Schriftliche Frage Nr. 179 09. September 2026 – Frage von Frau D. STIEL an Herrn Minister FRANSSEN als Nachfrage zur Hautkrebspräventionskampagne „Sonnenclevere Schulen“ des Patienten Rat & Treff an den Grundschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Welche Mechanismen bestehen seitens der Regierung, um sicherzustellen, dass in Schulen eingesetzte externe Lernmaterialien wie der Koffer „Sonnenclevere Schulen“ den aktuellen wissenschaftlichen und regulatorischen Stand des EU-Verbraucherschutzes widerspiegeln? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 05. August 2026: Das GrenzEcho berichtete kürzlich über die Einführung einer neuen Präventionskampagne in Ostbelgien: Der Patienten Rat & Treff (PRT) stellt den ostbelgischen Grundschulen den kostenlosen Lernkoffer „Sonnenclevere Schulen“ zur Verfügung. Dieses Instrument wurde von der Stiftung gegen Krebs entwickelt und soll Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren spielerisch Kenntnisse zum UV-Schutz vermitteln. Grundsätzlich sind Präventions- und Gesundheitsinitiativen im schulischen Kontext ausdrücklich zu begrüßen. Die Aufklärung über die Risiken von UV-Strahlung ist ein wesentlicher Baustein der Gesundheitsvorsorge für Kinder. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Kinder mit diesen Materialien nicht nur lernen, sich einzukremen. Sie sollten auch kindgerecht erfahren, woraus Sonnencremes bestehen, worauf man beim Kauf achten muss und wie sich bestimmte Inhaltsstoffe auf unsere Gesundheit und die Umwelt auswirken. Die Grundlage für die Regulierung kosmetischer Produkte in der Europäischen Union bildet die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Sie stellt sicher, dass Inhaltsstoffe wie UV-Filter kontinuierlich wissenschaftlich überprüft werden. Auf dieser Basis wurden in den letzten Jahren mehrere UV-Filter durch die Europäische Kommission neu bewertet. Im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/1176 wurde unter Bezugnahme auf die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) festgestellt, dass bestimmte UV-Filter – wie Benzophenone-3 und Octocrylene – bei den früher zugelassenen Konzentrationen Anpassungen erfordern, um den aktuellen Sicherheitsstandards zu entsprechen. Darüber hinaus hat auch die französische Gesundheitsbehörde ANSES im Rahmen europäischer REACH-Verfahren vorgeschlagen, die Verwendung bestimmter UV-Filter weiter zu beschränken. Der Höchstwert von Octocrylen in Kosmetika soll auf ein Maximum von 0,001 % gesenkt werden, was einem faktischen Totalverbot gleichkommt. Neben dem Kauf einer sicheren Sonnencreme rückt in der Fachdebatte jedoch zunehmend der richtige Umgang mit der Haltbarkeit in den Fokus. Wissenschaftliche Studien (u. a. der Sorbonne und des französischen Forschungszentrums CNRS) haben nachgewiesen, dass sich der organische Filter Octocrylen im Zuge des Alterungsprozesses der Creme – insbesondere durch Wärmeeinwirkung bei der Lagerung – schleichend zersetzt. Bei dieser Degradation bildet sich im Produkt das mutagene, hormonell wirksame und potenziell krebserregende Abbauprodukt Benzophenon. Dieser Stoff ist in der EU wegen möglicher Gesundheitsrisiken seit kurzem als Inhaltsstoff verboten. Toxikologen raten daher davon ab, alte Tuben aus dem Vorjahr unbedacht weiter zu nutzen. Ein weiteres Problem ist, dass nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums der aufgedruckte Lichtschutzfaktor (LSF) von den Herstellern nicht mehr garantiert werden kann, weil die Filterwirkung nachlassen kann. Auch bestimmte Nanoformen von Titandioxid und Zinkoxid unterliegen inzwischen besonderen regulatorischen Vorgaben. Neben diesen medizinischen Aspekten sind auch die ökologischen Risiken bestimmter Inhaltsstoffe Teil der wissenschaftlichen Dynamik. Schätzungen zufolge gelangen jährlich weltweit tausende Tonnen Sonnenschutzmittel durch Badebetrieb und Abwässer in die Gewässer. Hawaii hat 2018 ein Gesetz verabschiedet, das den Verkauf von Sonnenschutzmitteln mit Oxybenzon (Benzophenone-3) und Octinoxat verbietet. Das Verbot trat am 1. Januar 2021 in Kraft. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich auf mögliche Schäden für Korallenriffe und marine Ökosysteme Bezug genommen. Auch Palau hat im Rahmen des Responsible Tourism Education Act Beschränkungen für bestimmte als riffschädigend eingestufte Sonnenschutzmittel eingeführt, um Korallenriffe und marine Ökosysteme zu schützen. In Thailand sowie auf Aruba und Bonaire sind Produkte mit zweifelhaften Inhaltsstoffen ebenfalls verboten und in Teilen Mexikos sowie in Französisch-Polynesien wird empfohlen, nur biologisch abbaubare Produkte zu verwenden. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass neben dem gesundheitlichen Nutzen des UV-Schutzes auch Umweltaspekte zunehmend Gegenstand wissenschaftlicher und regulatorischer Diskussionen sind. Die ECHA führt UV-Filter im Rahmen der europäischen Chemikalien- und Kosmetikregulierung und veröffentlicht die geltenden Beschränkungen. Für Benzophenone-3 (Oxybenzon) wurden die zulässigen Konzentrationen in Kosmetika auf Grundlage der SCCS-Bewertungen reduziert. In zwei von FDA_Forschern durchgeführten Studien wurde nachgewiesen, dass chemische UV-Filter wie z. B. Oxybenzon und Avobenzon innerhalb weniger Stunden nach der ersten Anwendung ins Blut übergehen. Der von der FDA festgelegte Sicherheitsgrenzwert von 0,5 ng/mL wurde bei den meisten Stoffen bereits am ersten Tag nach nur einer einzigen Anwendung überschritten. Unter diesen Stoffen befinden sich auch endokrine Disruptoren. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wie staatlich unterstützte oder in Schulen integrierte Sensibilisierungskampagnen mit dieser mehrdimensionalen Dynamik – dem Schutz vor UV-Strahlung, dem aktiven Verbraucherschutz bei Altprodukten und dem Schutz unserer Umwelt – umgehen. Aus dem Jahresbericht der Stiftung gegen Krebs geht hervor, dass im Bereich der Sonnenschutzprävention eng mit Euromelanoma zusammengearbeitet wird – einer Initiative, die laut Antwort des wallonischen Gesundheitsministers Yves Coppieters auf die parlamentarische Frage Nr. 1091 (2025–2026) wertvolle Arbeit bei der Aufklärung über UV-Gefahren leistet. Minister Coppieters verwies in diesem Zusammenhang auf eine Studie aus dem Jahr 2024, die zeigt, dass junge Menschen Informationen vermehrt über soziale Medien wie TikTok beziehen. Die dort verbreitete Fehlinformation mache eine gezielte Aufklärung dringlicher denn je. Da Euromelanoma plattformübergreifend arbeitet und dabei auch von verschiedenen Akteuren der Industrie unterstützt wird, bietet es sich im schulischen Raum an, besonders sensibel auf die Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit der vermittelten Inhalte zu achten. Für eine glaubwürdige Gesundheitskommunikation ist allerdings entscheidend, klar zwischen medizinischen Erkenntnissen und den laufenden wissenschaftlich-regulatorischen Debatten zu differenzieren. Im von der Stiftung gegen Krebs herausgegebenen Handbuch konnten wir keinen Hinweis auf eine diesbezügliche Kommunikation in dieser Kampagne finden. Im schulischen Kontext ist es ein wertvoller und zukunftsweisender pädagogischer Ansatz, Kindern nicht nur Schutzverhalten beizubringen, sondern auch ein integriertes Bewusstsein für den praktischen Verbraucherschutz im Alltag zu fördern. Um die Qualität, Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsbildung in unseren Schulen weiter zu stärken, bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Mechanismen bestehen seitens der Regierung, um sicherzustellen, dass in Schulen eingesetzte externe Lernmaterialien wie der Koffer „Sonnenclevere Schulen“ den aktuellen wissenschaftlichen und regulatorischen Stand des EU-Verbraucherschutzes widerspiegeln? 2. Im Handbuch „Sonnenclevere Schulen“ konnten wir keinen Hinweis finden bezüglich Leitfäden zu Risiken und Haltbarkeit von Sonnenschutzmitteln (z. B. das Risiko der Benzophenon-Bildung in gelagerten Octocrylen-Cremes) und die Notwendigkeit, abgelaufene Produkte konsequent zu entsorgen. Werden diese Themen dennoch während der Kampagne behandelt? 3. Werden im Rahmen dieser Kampagne auch die Auswirkungen von Sonnenschutzprodukten auf die Umwelt und die Gewässer (z. B. Korallenbleiche durch chemische Filter) thematisiert, um den Schülern ein ganzheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit im Alltag zu vermitteln? 4. Wie oft und in welchem Rhythmus ist der Einsatz dieser Lernkoffer an den ostbelgischen Grundschulen vorgesehen? Handelt es sich um eine einmalige Aktion für das aktuelle Schuljahr oder ist eine dauerhafte, jährliche Verankerung geplant? 5. Gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits bestehende staatliche oder von Krankenkassen getragene Präventionskampagnen zum Hautkrebs- und UV-Schutz, und wie wird eine inhaltliche Abstimmung mit diesem neuen Projekt gewährleistet? 6. Wie wird bei Kooperationen mit Initiativen, die von der Industrie unterstützt werden, die vollständige Produktneutralität und Unabhängigkeit im Unterricht gewährleistet? 7. Auf S. 5 des Handbuchs „Sonnenclevere Schulen“ werden die Benutzer aufgefordert, lokalen Organisationen und Politikern strukturelle, sonnenclevere Maßnahmen vorzuschlagen. Wurden Ihnen derlei Vorschläge zugetragen? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung: 1. Welche Mechanismen bestehen seitens der Regierung, um sicherzustellen, dass in Schulen eingesetzte externe Lernmaterialien wie der Koffer „Sonnenclevere Schulen“ den aktuellen wissenschaftlichen und regulatorischen Stand des EU-Verbraucherschutzes widerspiegeln? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Lernkoffer „Sonnenclevere Schulen“ wurde von der Stiftung gegen Krebs entwickelt. Die deutschsprachige Fassung entstand in Zusammenarbeit mit dem Patienten Rat & Treff und mit Unterstützung von Kaleido Ostbelgien sowie der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Er vermittelt Kindern im Primarschulalter grundlegende Kenntnisse zum UV-Schutz und zur Hautkrebsprävention. Die in der Fragestellung angeführten europäischen Bestimmungen regeln insbesondere die Sicherheit, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln. Sie enthalten keine Verpflichtung, sämtliche Vorgaben zu Inhaltsstoffen oder laufende wissenschaftliche und regulatorische Diskussionen in schulischen Lernmaterialien darzustellen. Die entsprechenden Kennzeichnungspflichten, beispielsweise zur Haltbarkeit und zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen, beziehen sich auf die kosmetischen Produkte. Unabhängig davon müssen die im Unterricht vermittelten Informationen fachlich richtig und altersgerecht sein. Die Auswahl der Unterrichtsmaterialien liegt im Rahmen der pädagogischen Verantwortung bei den Schulen und Schulträgern. Das vorliegende Handbuch enthält derzeit keine gesonderten Erläuterungen zur Haltbarkeit und Lagerung von Sonnenschutzmitteln, zur möglichen Bildung von Abbauprodukten wie Benzophenon oder zur sachgerechten Entsorgung. Auch die Auswirkungen einzelner UV-Filter auf Umwelt und Gewässer werden nicht gesondert behandelt. Ob diese Themen bei einzelnen schulischen Aktivitäten ergänzend aufgegriffen werden, lässt sich anhand der vorliegenden Informationen nicht feststellen. Ergänzende Hinweise bietet Kaleido Ostbelgien. In seinen Informationen zum Sonnenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Haltbarkeit von Sonnencreme zu beachten und abgelaufene Produkte nicht weiterzuverwenden. Das Programm ermöglicht außerdem die Einbindung von Fachleuten, um weiterführende Fragen aufzugreifen. Gemeinsam mit dem Patienten Rat & Treff, Kaleido Ostbelgien und der Stiftung gegen Krebs werde ich erörtern, welche Inhalte in den Materialien präzisiert und welche praktischen Hinweise zu Haltbarkeit, Lagerung, Entsorgung und Umweltaspekten sinnvoll ergänzt werden können. Ziel bleibt eine fachlich verlässliche Gesundheitsbildung, die Kinder wirksam vor UV-Strahlung schützt und einen verantwortungsvollen Umgang mit Sonnenschutzmitteln fördert. 2. Im Handbuch „Sonnenclevere Schulen“ konnten wir keinen Hinweis finden bezüglich Leitfäden zu Risiken und Haltbarkeit von Sonnenschutzmitteln (z. B. das Risiko der Benzophenon-Bildung in gelagerten Octocrylen-Cremes) und die Notwendigkeit, abgelaufene Produkte konsequent zu entsorgen. Werden diese Themen dennoch während der Kampagne behandelt? Siehe die Beantwortung der Frage 1. 3. Werden im Rahmen dieser Kampagne auch die Auswirkungen von Sonnenschutzprodukten auf die Umwelt und die Gewässer (z. B. Korallenbleiche durch chemische Filter) thematisiert, um den Schülern ein ganzheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit im Alltag zu vermitteln? Siehe die Beantwortung der Frage 1. 4. Wie oft und in welchem Rhythmus ist der Einsatz dieser Lernkoffer an den ostbelgischen Grundschulen vorgesehen? Handelt es sich um eine einmalige Aktion für das aktuelle Schuljahr oder ist eine dauerhafte, jährliche Verankerung geplant? Eine Verpflichtung zur Nutzung dieses Materials oder ein gemeinschaftsweit verbindlicher Einsatzrhythmus besteht nicht. Die Schulen und Schulträger entscheiden im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung, ob, wann und wie häufig sie den Lernkoffer zur Umsetzung der geltenden Lehr- und Rahmenpläne einsetzen. 5. Gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits bestehende staatliche oder von Krankenkassen getragene Präventionskampagnen zum Hautkrebs- und UV-Schutz, und wie wird eine inhaltliche Abstimmung mit diesem neuen Projekt gewährleistet? Der PRT ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Partner des Gesundheitsbereichs, der Präventionskampagnen organisiert. Er ist die Anlaufstelle für alle Bürger, die Fragen zu Gesundheitsthemen, Patientenverfügungen und Patientenrechte haben. Vor Ort werden verschiedene Vorträge und Kampagnen organisiert. Der PRT stellt auch Informationsmaterial zur Verfügung wie beispielsweise rund um das Thema Sonne und UV-Strahlungen. Es werden verschiedene Themen behandelt: 1. Sonnenschutz und Hauttypen, 2. Hautkrebs erkennen und vermeiden, 3. Sonnenmythen, 4. Online-Vortrag zum Hautkrebsrisiko, 5. nützliche Links zum Thema, beispielsweise zum aktuellen UV-Index, 6. der mit Kaleido Ostbelgien entwickelte Lernkoffer „Sonnencleveren Schulen“. Der PRT arbeitet dabei unter anderem mit der Stiftung gegen Krebs und dem Krebsregister zusammen. Dadurch stützen sich die vermittelten Inhalte auf einschlägige Fachquellen und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Zudem bestehen punktuelle Veranstaltungen, die allgemein zum Thema Krebs und Vorsorge sensibilisieren, zum Beispiel der Eupener Ladies Run & Walk oder der Lauf fürs Leben. Auch Krankenkassen veröffentlichen Informationen zum Sonnenschutz. Die Freie Krankenkasse behandelt beispielsweise Fragen zur Anwendung von Sonnenschutzmitteln und zu möglichen Risiken einzelner Inhaltsstoffe. Dabei handelt es sich um eigenständige Informationsangebote. 6. Wie wird bei Kooperationen mit Initiativen, die von der Industrie unterstützt werden, die vollständige Produktneutralität und Unabhängigkeit im Unterricht gewährleistet? Das Projekt „Sonnenclevere Schulen“ ist unabhängig von Unternehmen oder Industriepartnern. Die Materialien werden von der Stiftung gegen Krebs in Zusammenarbeit mit dem Patienten Rat & Treff (PRT) sowie mit Unterstützung von Kaleido Ostbelgien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft entwickelt. Unabhängig davon entscheiden die Schulen bzw. Schulträger im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit selbst, ob und in welchem Umfang sie solche Materialien im Unterricht oder im Schulalltag einsetzen. 7. Auf S. 5 des Handbuchs „Sonnenclevere Schulen“ werden die Benutzer aufgefordert, lokalen Organisationen und Politikern strukturelle, sonnenclevere Maßnahmen vorzuschlagen. Wurden Ihnen derlei Vorschläge zugetragen? Der Regierung wurden im Rahmen dieses Projekts bislang keine entsprechenden Vorschläge unterbreitet.
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