Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 460

09. September 2026 – Frage von Herr B. KLINKENBERG an Frau Ministerin KLINKENBERG zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens mit der Föderalregierung bzgl. Sexualstraftätern

Welche konkreten Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis soll das geplante Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Föderalstaat mit sich bringen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Björn KLINKENBERG (SP), vom 09. September 2026:

Am 13. August 1996 wurde Marc Dutroux festgenommen. Die Affäre Dutroux zählt zweifellos zu den schlimmsten und prägendsten Ereignissen der belgischen Geschichte. Auch 30 Jahre später ist dieser Fall weiterhin tief im kollektiven Gedächtnis unserer Gesellschaft verankert – doch noch heute lesen wir regelmäßig über sexuelle Gewalt; auch hier in der DG.

Es bedarf umfassender Präventionsmaßnahmen sowie niedrigschwelliger und unbürokratischer Hilfsangebote, um sexualisierter Gewalt wirksam entgegenzutreten. Gleichzeitig ist auch eine gut ausgebaute Nachsorge und Begleitung von Sexualstraftätern von großer Bedeutung, um das Risiko weiterer Straftaten nach einer möglichen Entlassung bestmöglich zu verringern. Dazu gehören insbesondere eine angemessene psychologische beziehungsweise therapeutische Betreuung sowie umfassende Begleitmaßnahmen.

Ebenso ist es wichtig, dass die Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen dem Föderalstaat und seinen Gliedstaaten klar geregelt und für alle beteiligten Akteure verständlich sind.

Für das erste Halbjahr 2027 ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Verabschiedung eines Dekrets vorgesehen, das die Zusammenarbeit mit dem Föderalstaat im Bereich der Begleitung und Behandlung von Sexualstraftätern regeln soll.

Vor diesem Hintergrund möchte ich der Regierung folgende Fragen stellen:

1.    Welche konkreten Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis soll das geplante Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Föderalstaat mit sich bringen?
2.    Wie bewertet die Regierung den bisherigen Verlauf der Verhandlungen mit der föderalen Ebene?
3.    Was ist die Vision der Regierung bezüglich dieses Dekrets?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Wallonische Region, Flandern sowie die beiden Brüsseler Gemeinschaftskommissionen haben bereits am 8. Oktober 1998 und am 13. April 1999 Zusammenarbeitsabkommen zur Begleitung und Behandlung von Sexualstraftätern geschlossen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft blieb dabei außen vor. Um die Begleitung der betroffenen Sexualstraftäter auch in Ostbelgien im Bereich der psychischen Gesundheit sicherzustellen, bedarf es als Folge der am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Sechsten Staatsreform eines eigenen Abkommens zwischen dem Föderalstaat und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Grundlage des Zusammenarbeitsabkommens sind Abstimmungsprozesse und ein gemeinsam getragener Konsens hinsichtlich Zielgruppe, Organisation und Mittel. Die Aufgaben werden dabei entsprechend den jeweiligen Zuständigkeiten der beteiligten Partner verteilt. Die Zusammenarbeit wird formalisiert und strukturiert. 

Im Abkommen werden die Aufgaben der psychosozialen Teams, die in jeder Strafanstalt bzw. Einrichtung angesiedelt sind, beschrieben, wobei besonderes Augenmerk auf die deutschsprachige Begleitung gelegt wird.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft soll zudem eine Expertenfunktion geschaffen werden. Die Experten unterstützen sowohl bei Einzelfällen als auch beim Gesamtansatz und der wissenschaftlichen Methodik; darüber hinaus bieten sie spezifische Schulungen an.

Weiterhin wird ein Begleitteam für Sexualstraftäter eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein Gesundheitsteam, das auf die ambulante Begleitung und Behandlung von Sexualstraftätern außerhalb des Strafvollzugs spezialisiert ist und dabei eng mit den Experten zusammenarbeitet.

Beschrieben werden schließlich auch die Aufgaben der Justizassistenten: Sie begleiten und kontrollieren die betroffenen Personen bei der Einhaltung der ihnen auferlegten Bedingungen, überwachen die von der zuständigen Behörde erteilten Auflagen und stimmen sich mit den verschiedenen beteiligten Akteuren ab, um eine koordinierte Begleitung der Sexualstraftäter zu gewährleisten.

Die Regierung bewertet den bisherigen Verlauf der Verhandlungen mit dem Föderalstaat positiv. Es ist ein Austausch auf Augenhöhe. Ich begrüße auch das gemeinsame Bemühen, das Zusammenarbeitsabkommen möglichst bald abschließen zu können, auch wenn es zwischen Sommer 2025 und Frühjahr 2026 auf föderaler Seite zu Verzögerungen gekommen ist. Dies lag insbesondere daran, dass der Föderalstaat parallel zur Erarbeitung des Zusammenarbeitsabkommens mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Anpassungen der schon bestehenden Zusammenarbeitsabkommen vornimmt. Diese betreffen schwerpunktmäßig Regelungen zum Datenschutz und zur Datenübertragung zwischen in Dienstleistern und Verwaltungen, die in den verschiedenen Gemeinschaften in die Begleitung und Behandlung von Sexualstraftätern einbezogenen sind. Diese Anpassungen sind erforderlich, um die schon länger bestehenden Zusammenarbeitsabkommen an neue europäische und nationale Vorschriften und geänderte institutionelle Gegebenheiten anzupassen. Außerdem betrafen die Anpassungen Verfahren der Konzertierung zwischen den Vertragspartnern und Verfahren zur Konfliktbeilegung. Unser schon erarbeitetes Zusammenarbeitsabkommen wurde vom Föderalstaat diesbezüglich um entsprechende Regelungen aus dem Zusammenarbeitsabkommen mit der Wallonischen Region ergänzt, deren Verhandlung und Formulierung längere Zeit in Anspruch genommen hatten.

Im Moment sind wir im Abstimmungsprozess mit dem Föderalstaat mit den letzten Anpassungen befasst. 

Das Billigungsdekret für das Zusammenarbeitsabkommens wird im PDG hinterlegt, sobald das Abkommen fertiggestellt ist. Ich hege die Hoffnung, dass dies in den kommenden Wochen der Fall sein wird. Eine verlässliche Auskunft kann ich jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht erteilen, da dies nicht allein von uns abhängig ist. 

In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass parallel zum Abschluss des Zusammenarbeitsabkommens an einer Anpassung des Dekrets vom 22. April 2024 über die mentale Gesundheit gearbeitet wird, um dort Regelungen zur Begleitung und Behandlung von Sexualstraftätern einzufügen. Diese werden im Rahmen der Umsetzung von Vorschriften der Richtlinie 2011/93/EU des vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie erforderlich. Sie sind inhaltlich und terminologisch mit den Regelungen des Zusammenarbeitsabkommens abgestimmt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Zurück Drucken Teilen
Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Das Parlament

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

Das Parlament besuchen

Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien.

Parlament besuchen

Die Geschichte des Parlaments

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit.

Mehr erfahren