Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 458

09. September 2026 – Frage von Frau E. COMOTH an Frau Ministerin KLINKENBERG zur Gesundheitsgefährdung durch den Vennbrand und zum Schutz der Bevölkerung

Wie bewertet die Regierung auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse zur Schadstoffbelastung die Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung während des Vennbrandes?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Elke COMOTH (ProDG), vom 09. September 2026:

Am 14. August 2026 brach im Hohen Venn ein verheerender Brand aus. Dieses einzigartige und wertvolle Naturgebiet ist eng mit unserer Heimat und unserer Identität verbunden. Der Brand hat daher bei uns allen große Sorge ausgelöst und uns die Verletzlichkeit von Natur und Mensch vor Augen geführt. Seine Folgen werden uns wohl noch lange beschäftigen.

Die Auswirkungen dieser Katastrophe beschränkten sich nicht auf die unmittelbar betroffenen Gebiete. Teile unserer Region waren tagelang in dichten Rauch gehüllt. Dieser zog über weite Teile Ostbelgiens und über die Landesgrenzen hinweg. In mehreren Meldungen wurde die Bevölkerung aufgefordert, vorsorglich Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten. Es handelte sich somit nicht nur um eine Geruchsbelästigung, sondern möglicherweise auch um eine gesundheitlich relevante Belastung durch Feinstaub und weitere Schadstoffe.

Die Risiken für Mensch und Natur infolge solcher Katastrophen nehmen zu. Katastrophen können nicht immer verhindert, ihre Folgen jedoch begrenzt werden. Dafür braucht es keine vorschnellen Schuldzuweisungen, sondern eine nüchterne Analyse der Ereignisse und einen daraus resultierenden verbindlichen Aktionsplan. In diese Analyse müssen auch die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Einsatzkräfte einbezogen werden, sowohl durch Rauch, Feinstaub und weitere Schadstoffe als auch durch die weiträumige Verbreitung und Ablagerung von Asche.

Einsatzkräfte, freiwillige Helferinnen und Helfer sowie Teile der Bevölkerung waren dem Rauch teilweise über längere Zeit ausgesetzt. Dabei stellt sich insbesondere die Frage nach der Gesundheitsgefährdung für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Daher meine Fragen an Sie, Frau Ministerin:

1.    Wie bewertet die Regierung auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse zur Schadstoffbelastung die Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung während des Vennbrandes?
2.    Welche Warnmechanismen bestehen derzeit, um die Bevölkerung bei einer gesundheitsgefährdenden Schadstoffbelastung frühzeitig zu informieren?
3.    Welche Schlussfolgerungen zieht die Regierung aus dem Vennbrand, um künftig sicherzustellen, dass entsprechende Warnhinweise tatsächlich alle Menschen zeitnah erreichen?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, fällt die Umweltpolitik und somit die Überwachung und Bewertung der Luftqualität in die Zuständigkeit der Wallonischen Region. 

Die Wallonische Region hat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten während des gesamten Ereignisses regelmäßig Informationen zur Brandlage veröffentlicht. Diese betrafen unter anderem die Entwicklung des Brandes, Empfehlungen für die Bevölkerung, Verkehrseinschränkungen, Maßnahmen zum Schutz von Fauna und Flora sowie Informationen zur Luftqualität und zu gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen. Hierzu wurde eigens eine Informationsplattform zum Brand im Hohen Venn eingerichtet.

Den Informationen der Wallonischen Region war zu entnehmen, dass sowohl die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten als auch die eingesetzten Rettungs- und Einsatzkräfte zeitweise einer erhöhten Belastung durch Feinstaub und andere luftgetragene Schadstoffe ausgesetzt waren. Die von den zuständigen Behörden ausgesprochenen Empfehlungen und Schutzmaßnahmen zielten darauf ab, diese Gesundheitsrisiken möglichst zu begrenzen.

Auf den offiziellen Informationsseiten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (SPW) wurde wiederholt die Bevölkerung aufgefordert, die veröffentlichten Messergebnisse sowie die Verhaltensempfehlungen zu beachten. Auch die Einschränkung des Zugangs zum Brandgebiet wurde ausdrücklich mit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Einsatzkräfte begründet. Diese Informationen wurden auch in deutscher Sprache veröffentlicht. 

Das Thema wurde zudem am 26. August 2026 im Wallonischen Parlament, in dem auch Abgeordnete der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten sind, im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung der Kommission für Allgemeine Angelegenheiten, die speziell dem Brand im Hohen Venn gewidmet war, behandelt.

Derzeit bestehen in der Wallonischen Region und damit auch im Gebiet der DG aufeinander aufbauende Mess-, Melde- und Warnmechanismen, um die Bevölkerung bei gesundheitsgefährdender Luftverschmutzung, Rauchentwicklung oder Schadstoffbelastung frühzeitig zu informieren.

Die Luftqualität wird durch ein Netz automatischer Messstationen überwacht. In der Wallonie erfolgt dies insbesondere durch das Messnetz des ISSeP, der AWAC und der interregionalen Umweltzelle (IRCEL-CELINE). Die Stationen messen unter anderem Feinstaub, Stickstoffdioxid, Ozon, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und weitere Schadstoffe, je nach Standort.

Für eine vereinfachte Darstellung der teils komplexen Messdaten werden diese im Belgischen Luftqualitätsindex – BelAQI genannt - zusammengefasst. Dieser beinhaltet eine Skala von 1 (ausgezeichnet) bis 10 (sehr schlecht) für die Bewertung der Luftqualität und dient der verständlichen Information der Bevölkerung. Der BelAQI Index ist belgienweit einheitlich und dient als wichtigste Informationsgrundlage für kurzfristige Gesundheitsrisiken. Er stellt aktuelle Werte sowie Prognosen für die nächsten Tage dar.

Vor dem Hintergrund der Brände im Hohen Venn hat das ISSeP seine Maßnahmen zur Überwachung der Luftqualität verstärkt, um die möglichen Auswirkungen des Rauchs und des Feuers auf die betroffenen Gebiete und die umliegende Bevölkerung zu beobachten.

In Zusammenarbeit mit der AWAC und in Abstimmung mit den Behörden und Dienststellen, die vor Ort im Einsatz sind, setzt das ISSeP derzeit Mikrosensoren, ortsfeste Messstationen, mobile Messstationen und Probeentnahmegeräte ein. Mit diesem System lässt sich die Entwicklung der Lage über ein weitreichendes Gebiet hinweg verfolgen. 

Die Überwachung stützt sich unter anderem auf die ortsfesten Einrichtungen des wallonischen Netzwerks zur Überwachung der Luftqualität. Zwei ortsfeste (Telemetrie)stationen in Vielsalm und Membach befinden sich im überwachten Umkreis. Ihre Daten sind über die Informationsplattform zur Luftqualität in der Wallonie verfügbar (www.wallonair.be) und für die Bevölkerung zugänglich. Bei Mont Rigi verfügt das ISSeP ebenfalls über eine Messstation, die ergänzende Umweltanalysen ermöglicht. Diese Analysen zielen insbesondere darauf ab, bestimmte Stoffe nachzuweisen, die durch den Brand freigesetzt werden könnten, und die Auswirkungen von Niederschlägen auf die Schadstoffkonzentration zu bewerten.

Am 17. August 2026 wurden außerdem sieben zusätzliche Mikrosensoren an strategisch wichtigen Stellen rund um das betroffene Gebiet installiert: in Bosfagne, Mont-Rigi, in der Nähe der deutschen Grenze, in Richtung Mützenich, in Bütgenbach, Ternell, Jalhay und Hockai. Am 20. August wurden zwei Anhänger mit Referenzgeräten zur Messung der Luftqualität am Zentrum für Förderpädagogik in Eupen und an der Gemeindeschule Jalhay aufgestellt. Diese dienen zur Messung von Kohlenmonoxid und Feinstaub.

Die gemessenen Werte stehen der Öffentlichkeit über verschiedene Informationsplattformen (wie IRCEL-CELINE, Wallonair bzw. BelAQI), der BelAIR-App, dem Mapsensor – einer Karte mit gesammelten Messdaten von Privatpersonen mit einem Feinstaubmessgerät – und der täglich aktualisierten Informationsseite der Wallonischen Region zur Verfügung.

Bei Ozonspitzen, Feinstaubepisoden oder anderen kritischen Luftverschmutzungsereignissen werden von regionaler oder föderaler Seite Warnungen für die Allgemeinheit und bestimmte Risikogruppen wie Kinder, ältere Menschen, Personen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Empfehlungen zur Einschränkung körperlicher Aktivität herausgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt unter anderem über die Medien, Webseiten und Apps. Die Wallonie verfügt zudem über rechtliche Grundlagen für besondere Maßnahmen bei Luftverschmutzung, beispielsweise verkehrsbezogene Einschränkungen bei starken Feinstaub- oder NO₂-Episoden.

Bei akuten Gefährdungen wie beispielsweise größeren Wald- und Flächenbränden, Chemieunfällen oder Industriebränden erfolgt die Warnung grundsätzlich über die belgischen Krisenstrukturen, insbesondere:

•    BE-Alert,
•    lokale Behörden (heißt Bürgermeister und Gouverneur),
•    Feuerwehr- und Polizeidienste,
•    Radio- und Medienwarnungen.

Während der Waldbrände im Hohen Venn wurden Warnungen wegen Rauchbelastung und möglicher gesundheitlicher Auswirkungen in den belgischen und deutschen Medien ausgesprochen, zudem erfolgten Warnmeldungen über BE-Alert. 

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Mess-, Melde- und Warnmechanismen, kündigte die Regierung der Wallonischen Region am 27. August mehrere Maßnahmen an. Dazu gehören

•    die Überprüfung und Verbesserung der Warnsysteme für die Bevölkerung, einschließlich BE-Alert und geolokalisierter Warnmeldungen.
•    die Anpassung der Überwachung der Luftqualität bei punktuellen Ereignissen wie Waldbränden, die lokal sehr hohe Feinstaubkonzentrationen verursachen können.
•    eine bessere Koordination der gesundheitsbezogenen Warnungen und Empfehlungen zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen.
•    sowie die Bewertung der Krisenkommunikation und der eingesetzten Mittel für künftige Großereignisse. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

 

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