Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 446

08. September 2026 – Frage von Herr B. KLINKENBERG an Herrn Minister FRECHES zu einer einheitlichen Regelung der Übernachtungssteuer in Ostbelgien

Wie bewerten Sie aus tourismuspolitischer Sicht die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer von 2,50 Euro pro Person/Nacht in der Gemeinde Büllingen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Björn KLINKENBERG (SP), vom 08. September 2026:

Die Gemeinde Büllingen plant, ihr bisheriges System der Bettensteuer ab dem Jahr 2027 durch eine Übernachtungssteuer in Höhe von 2,50 Euro pro Person und Nacht zu ersetzen. Während zahlreiche Beherbergungsbetriebe einen grundsätzlichen Beitrag zur Finanzierung touristischer Aufgaben offenbar nicht infrage stellen, kritisieren sie insbesondere die Höhe der vorgesehenen Abgabe sowie das Vorgehen der Gemeinde.

Die Erhebung kommunaler Steuern fällt selbstverständlich in die Autonomie und Verantwortung der jeweiligen Gemeinde. Dennoch kann eine unterschiedlich ausgestaltete Übernachtungssteuer Auswirkungen haben, die über die Grenzen einer einzelnen Gemeinde hinausgehen. Abweichende Steuersätze und Regelungen können zu Wettbewerbsunterschieden zwischen benachbarten Betrieben führen, den Verwaltungsaufwand erhöhen und die 
gemeinsame Vermarktung Ostbelgiens als einheitliche Tourismusregion erschweren.

Zugleich stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang die Einnahmen aus einer solchen Abgabe wieder in touristische Angebote, Infrastrukturen und die Vermarktung der Region investiert werden sollten. Als für den Tourismus zuständiger Minister tragen Sie Mitverantwortung für die Rahmenbedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Vor diesem Hintergrund lauten meine Fragen an Sie, Herr Minister:

1.    Wie bewerten Sie aus tourismuspolitischer Sicht die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer von 2,50 Euro pro Person/Nacht in der Gemeinde Büllingen?
2.    Welche Auswirkungen erwarten Sie auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Beherbergungsbetriebe?
3.    Sehen Sie die Gefahr, dass unterschiedliche kommunale Regelungen zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Tourismusregion Ostbelgien führen könnten?


Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werter Kollege Klinkenberg, die Thematik der Übernachtungssteuer wurde bereits vor einigen Monaten im Rahmen eines Austauschs mit den für Tourismus zuständigen Schöffen sprich den zuständigen Bürgermeistern der Gemeinden diskutiert. Dies sollte Ihnen eigentlich bekannt sein. In diesem Zusammenhang wurde auch über unterschiedliche Modelle und Erfahrungen anderer Gemeinden gesprochen.

Zunächst möchte ich daran erinnern, dass die Erhebung von Gemeindesteuern in die Steuerhoheit und Autonomie der Gemeinden fällt. Diese Autonomie wird von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbstverständlich respektiert. Es ist daher Sache jeder Gemeinde, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Übernachtungssteuer eingeführt wird. Die Gemeinde Bütgenbach arbeitet bereits seit Jahren mit einer solchen Regelung. Auch andere Gemeinden beschäftigen sich derzeit mit diesem Thema. Insofern handelt es sich nicht um einen Sonderweg, sondern um eine Entwicklung, die in vielen touristisch geprägten Regionen zu beobachten ist. Tatsächlich erheben heute die meisten erfolgreichen Tourismusregionen eine Übernachtungs- oder Kurtaxe. Aus tourismuspolitischer Sicht kann eine solche Steuer nachvollziehbar sein. Die Gemeinden investieren erhebliche Mittel in Einrichtungen und Angebote, die sowohl der lokalen Bevölkerung als auch den Gästen zugutekommen. Dazu zählen beispielsweise Wander- und Radwege, Knotenpunktsysteme, Trail-Infrastrukturen, Spielplätze, touristische Informationsangebote oder die Pflege und Aufwertung öffentlicher Räume. Eine Übernachtungssteuer kann dazu beitragen, diese Angebote dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln. 

Zu Ihrer zweiten Frage hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungsbetriebe: Ich erwarte keine nennenswerten Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Betriebe. Gäste wählen ihre Unterkunft in erster Linie aufgrund der Qualität des Angebots, der Lage, der Freizeitmöglichkeiten und des Preis-Leistungs-Verhältnisses insgesamt. Eine Übernachtungssteuer in der diskutierten Größenordnung wird erfahrungsgemäß nur einen untergeordneten Einfluss auf die Buchungsentscheidung haben. 

Zudem entstehen den Betrieben durch die Steuer selbst keine zusätzlichen Kosten. Sie übernehmen lediglich deren Erhebung. Natürlich ist damit ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb eine möglichst einfache und praxisnahe Umsetzung anzustreben ist. 

Zu Ihrer dritten Frage bezüglich möglicher Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Ostbelgiens: 

Ich sehe derzeit keine Gefahr gravierender Wettbewerbsverzerrungen innerhalb unserer Tourismusregion. Dennoch ist es nachvollziehbar, wenn über eine möglichst einheitliche Vorgehensweise nachgedacht wird. Sollte es gelingen, dass sich die neun Gemeinden auf gemeinsame Grundsätze verständigen, wäre dies sicherlich ein Gewinn für die Transparenz und die Vermarktung der Destination Ostbelgien. Unabhängig davon bleibt die Entscheidungsfreiheit der einzelnen Gemeinden unangetastet.

Abschließend möchte ich festhalten, dass wir als Regierung einer solchen Entwicklung offen gegenüberstehen. Gleichzeitig würden wir es begrüßen, wenn die durch eine Übernachtungssteuer erzielten Einnahmen zumindest teilweise, idealerweise jedoch weitgehend, wieder in die touristische Entwicklung, die touristische Infrastruktur und die Attraktivität unserer Region investiert würden. Wie beispielsweise der Medienberichterstattung zu entnehmen ist, sind Beherbergungsbetriebe in Büllingen nicht per se gegen die Einführung dieser Steuer. Sie möchten unter anderem gerne wissen, was mit den Einnahmen geschieht. Diese Debatte bleibt jedoch eine Entscheidung der jeweiligen Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Autonomie. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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