Mündliche Frage Nr. 442 08. September 2026 – Frage von Herr B. KLINKENBERG an Herrn Minister FRECHES zu den Campingplätzen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Wie hat sich die Zahl der Campingplätze in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Björn KLINKENBERG (SP), vom 08. September 2026: Ihren Veröffentlichungen in den sozialen Medien war in den vergangenen Wochen zu entnehmen, dass Sie mehrere Campingplätze in Ostbelgien besucht haben. Gerade im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe im Hohen Venn wurde Ihnen offenbar deutlich, welche Bedeutung auch diese Betriebe für den Tourismus und die regionale Wirtschaft haben. Gleichzeitig steht der Campingsektor, wie viele andere Bereiche des Tourismus, vor verschiedenen Herausforderungen. Neben steigenden Betriebskosten und dem Bedarf an Investitionen stellen sich auch Fragen zur Modernisierung der Anlagen, zur Qualität des touristischen Angebots und zur langfristigen Sicherung dieser Betriebe. Vor dem Hintergrund Ihrer Besuche möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen: 1. Wie hat sich die Zahl der Campingplätze in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? 2. Welche konkreten Fördermöglichkeiten bietet die Deutschsprachige Gemeinschaft den Campingplatzbetreibern zur Unterstützung? 3. Stellen die bestehenden raumordnerischen Bestimmungen derzeit ein Hindernis für die Erweiterung oder Modernisierung von Campingplätzen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft dar? Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz: Werter Herr Klinkenberg, in der Tat habe ich in den letzten Wochen verschiedene Campingplätze in der DG besucht. Die Termine waren bereits einige Wochen zuvor vereinbart worden und haben durch die aktuelle Situation im Venn nun eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Für das Jahr 2006 liegen dem Ministerium keine belastbaren Zahlen zur Anzahl der Campingplätze und zu deren Kapazitäten vor. Eine belastbare Zeitreihe über die gesamten vergangenen 20 Jahre liegt uns daher nicht vor. Für die vergangenen zehn Jahre können wir jedoch valide Vergleichszahlen vorlegen. Dabei handelt es sich um Campingplätze, die auch sogenannte Durchgangsstellplätze bereithalten, also Plätze, die nicht von Dauercampern belegt sind, sondern dem Tourismus zur Verfügung stehen. Dazu können auch Hütten oder Residenzwagen gehören, die Gäste tage- oder wochenweise mieten. Statistisch werden für einen Durchgangsstellplatz vier touristische Betten angesetzt. Dieser Schlüssel wird von Eurostat vorgegeben. Campingplätze ohne Durchgangscamping fließen entsprechend nicht in die Tourismusstatistik ein. Daher taucht beispielsweise der Campingplatz in Kelmis in dieser Statistik nicht auf. Waren 2016 noch 14 Campingplätze beim Ministerium aufgeführt, so sind aktuell nur noch sieben Betriebe registriert. Die Zahl der Betriebe hat sich damit in diesem Zeitraum halbiert. Bei den touristischen Betten fällt der Rückgang allerdings deutlich geringer aus: Über die vergangenen zehn Jahre haben wir rund 28 Prozent der touristischen Betten eingebüßt. Diese Entwicklung zeigt, dass sich der Campingsektor gleichzeitig strukturell verändert hat. Die bestehenden Betriebe sind im Durchschnitt größer geworden beziehungsweise haben den Anteil ihres touristisch genutzten Campingangebots ausgeweitet. Hatte ein Campingplatz 2015 noch durchschnittlich 134 touristische Betten, so waren es im vergangenen Jahr bereits 192 Betten. Das Segment Camping ist für Ostbelgien wichtig. Denn unsere Natur lässt sich auf diese Weise unmittelbar erleben. Eine in dem Segment bekannte Kette, die nun den Camping International in der Gemeinde Burg-Reuland übernommen hat, ist dafür ein gutes Beispiel. Diese Gruppe hatte bereits seit Jahren ein Auge auf unsere Region geworfen, weil ihre Marke und unsere touristische Ausrichtung gut zusammenpassen – insbesondere mit Blick auf die Bedeutung von Naturerlebnis und Nachhaltigkeit. Es fehlte bislang lediglich an einem ausreichend großen Gelände. Der Trend geht dabei zunehmend in Richtung: Campen in der Natur, ja – aber mit Komfort. Ergänzend dazu haben wir auch kleinere, inhabergeführte Campingplätze, auf denen eine familiäre Atmosphäre herrscht, die von den Gästen sehr geschätzt wird. Beide Formen haben ihre Kundschaft und ihren Platz in unserem touristischen Angebot. Zu der Frage der Fördermöglichkeiten: Für Campingplatzbetreiber bestehen derzeit keine spezifischen Förderprogramme der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Betriebe für uns keine Bedeutung haben. Camping ist ein wichtiger Bestandteil unseres touristischen Angebots und trägt zur touristischen Wertschöpfung in Ostbelgien bei. Wie bei anderen touristischen und wirtschaftlichen Betrieben auch, sind Investitionen in die Qualität und Zukunftsfähigkeit des eigenen Betriebs grundsätzlich Teil der unternehmerischen Verantwortung. Das gilt für Hotelbetriebe und Campingplätze ebenso wie für Handwerks-, Produktions- oder Dienstleistungsbetriebe. Zur Frage der raumordnerischen Bestimmungen: Die Beantwortung der Frage erfordert eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort. Grundsätzlich schließen die geltenden raumordnerischen Bestimmungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Modernisierung oder Erweiterung von Campingplätzen nicht aus. Modernisierungsvorhaben sind in der Regel umsetzbar, sofern der jeweilige Betrieb ordnungsgemäß genehmigt ist und insbesondere keinen Bestimmungen des Naturschutzes entgegenstehen. Maßgeblich für jegliche Entwicklung ist der Sektorenplan: Während eine Erweiterung innerhalb ausgewiesener Freizeitgebiete grundsätzlich möglich ist, bedarf eine Ausdehnung in angrenzende Zonen – wie etwa Forst- oder Landwirtschaftsgebiete – einer entsprechenden Ausnahmeregelung und ist an die jeweils geltenden Auflagen gebunden. Da sich Campingplätze naturgemäß häufig in ökologisch sensiblen Landschaftsräumen und entlang von Wasserläufen befinden, setzt jedes Projekt eine enge Abstimmung mit den zuständigen Fachinstanzen voraus. Die konkreten raumordnerischen Rahmenbedingungen können deshalb nur standortbezogen beurteilt werden. Für weitergehende Fragen zu den einzelnen raumordnerischen Bestimmungen steht selbstverständlich der zuständige Ausschuss zur Verfügung.
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