Mündliche Frage Nr. 435 07. September 2026 – Frage von Frau F. COLLING an Herrn Ministerpräsident PAASCH zur Finanzierung der Hilfeleistungszone Deutschsprachigen Gemeinschaft Profitiert die HLZ DG von der neuen Finanzierungskurve der Wallonie, nach der die Provinzen bis 2030 die kommunale Finanzierung der Hilfeleistungszonen vollständig übernehmen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Fabienne COLLING (ECOLO), vom 07. September 2026: Die Hilfeleistungszone 6, auch HLZ DG genannt, ist für die neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig. Die Gemeinden tragen einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierung über die kommunalen Dotationen. 2024 belief sich dieser Beitrag insgesamt auf rund 3,8 Millionen Euro. Zusätzlich beteiligt sich die Provinz Lüttich seit 2020 an der Finanzierung der HLZ DG. Diese Beteiligung wurde damals über eine eigene Vereinbarung geregelt, da die Zone 6 DG bei der wallonischen Regelung zur Provinzfinanzierung eine Sonderstellung hatte. Inzwischen hat die Wallonische Region eine neue Finanzierungskurve beschlossen: Die Provinzen sollen die kommunale Finanzierung der Hilfeleistungszonen schrittweise bis 2030 vollständig übernehmen. Ihr Anteil steigt von 15 % im Jahr 2026 auf 30 % 2027, 50 % 2028, 80 % 2029 und 100 % 2030. Damit sollen die Gemeindehaushalte in der Wallonischen Region schrittweise von den Kosten der Hilfeleistungszonen entlastet werden. Für die DG stellt sich deshalb die konkrete Frage, ob und wie auch die neun deutschsprachigen Gemeinden von einer ähnlichen Entlastung profitieren. Der Brand im Hohen Venn hat uns eindringlich vor Augen geführt, wie zentral leistungsfähige Einsatzstrukturen, eine ausreichende Ausstattung sowie eine verlässliche Finanzierung der Hilfeleistungszone für die Sicherheit unserer Bevölkerung sind. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen: 1. Profitiert die HLZ DG von der neuen Finanzierungskurve der Wallonie, nach der die Provinzen bis 2030 die kommunale Finanzierung der Hilfeleistungszonen vollständig übernehmen? 2. Falls die HLZ DG nicht in diesem Mechanismus vorgesehen ist, wie wird ihre Finanzierung künftig sichergestellt werden? 3. Welche Auswirkungen hätte eine Übertragung der Provinzzuständigkeiten auf die Finanzierung der HLZ DG in Ostbelgien? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident: Hinsichtlich der Finanzierung der Hilfeleistungszone haben die 9 deutschsprachigen Gemeinden gegenüber dem wallonischen Aufsichtsminister eine systematische Unterfinanzierung beanstandet. In ihrem Schreiben vom 24. März 2026 kritisieren die Gemeinden, dass die Provinz seit 2022 keine Indexierung ihrer Basisdotation vorgenommen hat und die HLZ 6 DG im Vergleich zu anderen Zonen deutlich weniger Mittel pro Einwohner erhält. Mit einer Verwaltungsbeschwerde vom 1. Juli 2026 weisen die deutschsprachigen Gemeinden zudem darauf hin, dass die HLZ 6 DG als einzige Zone keine Zusatzdotation seitens der Provinz erhält, obwohl die fünf französischsprachigen Zonen diese Zuschüsse erhalten. Die Provinz Lüttich bestätigte dies bereits am 18. Dezember 2025 und verwies darauf, dass die Zusatzdotation ausschließlich für die französischsprachigen Zonen vorgesehen sei. Bei einem Treffen zwischen Regierung und Provinzkollegium am 21. August haben wir deutlich gemacht, dass wir diese Ungleichbehandlung nicht akzeptieren werden. Die Provinz zeigte Verständnis für unsere Argumentation, verwies jedoch darauf, dass diese Entscheidung vom zuständigen wallonischen Minister getroffen wurde. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Der zuständige Minister der Wallonischen Region rechtfertigt diese Ungleichbehandlung damit, dass die Wallonische Region die an die Provinz überwiesene Zusatzdotation aus ihrem Haushalt für die Gemeinden finanziere. Das war aber auch in der Vergangenheit schon so und hat bislang nie ein Problem dargestellt. Ja, die Wallonische Region hat der DG im Jahre 2004 die Zuständigkeit für die allgemeine Finanzierung der 9 deutschsprachigen Gemeinden übertragen; nicht aber die Zuständigkeit für die Finanzierung der Hilfeleistungszonen. Wir haben von der WR kein Geld für die Finanzierung der HLZ bzw. von Zusatzdotationen erhalten. Wie gesagt, das war bislang nie ein Problem, weil die HLZ 6 bei Zusatzdotationen der WR über eine Sondervereinigung mitberücksichtigt wurde. Das ist jetzt zum ersten Mal nicht der Fall. Ich habe den zuständigen wallonischen Ministerkollegen darauf hingewiesen, dass wir eine Gleichbehandlung unserer Hilfeleistungszone fordern. Völlig unabhängig davon, wo das Geld herkommt, darf es nicht sein, dass die Provinz Lüttich auf ihrem Gebiet ausschließlich frankophone HLZ unterstützt und das Gebiet deutscher Sprache im Regen stehen lässt. Solange unser Gebiet zur Provinz Lüttich gehört, darf es keine Diskriminierung unserer Einwohner geben. In der Folge fordern wir genauso wie die 9 Gemeinden eine Korrektur der Ungleichbehandlung, eine Kompensation der Mehrbelastungen sowie Rechtssicherheit für die zukünftige Finanzierung der HLZ 6 DG – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Krisen. Sowohl die Gemeinden als auch die Regierung haben diesbez. juristische Prüfungen eingeleitet. Die konkrete Auswirkung einer Übertragung der Provinzzuständigkeiten an die DG auf die Finanzierung der HLZ wäre im Detail zu prüfen, da hierbei vermutlich auch föderale Zuständigkeiten tangiert würden. Aber natürlich könnte eine solche Übertragung helfen. In der Zwischenzeit werden wir jedenfalls weiterhin den Dialog sowohl mit der Provinz als auch mit der WR suchen, um eine Lösung für dieses Problem zu finden.
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