Mündliche Frage Nr. 432, 433 & 434 07. September 2026 – Frage von Herr C. SERVATY, Frau F. COLLING & Herr F. CREMER an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum aktuellen Stand der diversen Verhandlungen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Provinz Lüttich zur Zuständigkeitsverteilung im Rahmen der angestrebten Provinzfreiheit und bezüglich der Übertragung der Provinzzuständigkeiten an die Deutschsprachige Gemeinschaft Wie weit sind im oben beschriebenen Rahmen die aktuellen Verhandlungen fortgeschritten? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Charles SERVATY (SP), vom 07. September 2026: Bekanntlich ist die Übertragung der Provinzzuständigkeiten an die Deutschsprachige Gemeinschaft seit geraumer Zeit eines unserer wesentlichen politischen Ziele. Dies gilt quasi als allgemeiner Konsens, auch wenn die einzelnen Fraktionen unseres Hauses in diesem Zusammenhang naturgemäß unterschiedliche Schwerpunkte und Akzente setzen. Teil dieses Konsenses wurde in der Zwischenzeit auch eine mögliche Vorgehensweise, die in besagtem Übertragungsfall die Ausübung der betreffenden Zuständigkeiten durch die bestehenden Organe der DG bei gleichzeitiger Abschaffung der Institution Provinz auf Ebene der DG vorsieht. Da die Übernahme der Provinzzuständigkeiten bisher noch nicht stattgefunden hat und dem Vernehmen nach auch nicht unmittelbar bevorsteht, gehört der Fortbestand des aktuellen Kooperationsabkommens zwischen der DG und der Provinz Lüttich bzw. dessen inhaltliche Weiterentwicklung zu den realistischen Perspektiven. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass bei gleich welchem Szenario immer auch die Klärung der vielfältigen finanziellen Aspekte eine gewichtige Rolle spielt. Dazu lauten meine Fragen: 1. Wie weit sind im oben beschriebenen Rahmen die aktuellen Verhandlungen fortgeschritten? 2. Welche inhaltlichen Anpassungen strebt die Regierung der DG zum jetzigen Zeitpunkt jeweils im Vergleich zu den bestehenden Übereinkommen an? 3. Wie ist es in diesem Zusammenhang um die vielfach geforderte verbesserte Finanzierung der ostbelgischen Hilfeleistungszone bestellt? Frage von Fabienne COLLING (ECOLO), vom 07. September 2026: Die Wallonische Region hat eine grundlegende Reform der Provinzen eingeleitet. Die heutigen Provinzstrukturen sollen schrittweise abgeschafft und die bisherigen Provinzaufgaben neu verteilt werden. Unabhängig davon verfolgt die Deutschsprachige Gemeinschaft seit längerem das Ziel, sich aus der Provinz Lüttich zu lösen und die von der Provinz im deutschen Sprachgebiet ausgeübten Provinzzuständigkeiten zu übernehmen. Im Juli 2025 haben sich die DG und die Wallonische Region grundsätzlich auf diesen Weg verständigt. Nach dem derzeit verfolgten Ansatz soll die Übertragung getrennt von der allgemeinen wallonischen Provinzreform erfolgen. Am geeigneten Rechtsinstrument wird weiterhin gearbeitet. Die Provinz Lüttich befasst sich heute nicht nur mit Aufgaben, die ihrem eigenen provinzialen Interesse zugeordnet sind. Sie nimmt auch Aufgaben wahr, die ihr von anderen staatlichen Ebenen übertragen oder zugewiesen wurden. Gleichzeitig bleiben bestimmte Zuständigkeiten unabhängig von der Provinz bei der Wallonischen Region oder beim Föderalstaat. Besonders deutlich wird diese Abgrenzung beim Krisenmanagement. Hier sind die Zuständigkeiten heute auf mehrere Ebenen verteilt: Auf kommunaler Ebene liegt die strategische Koordination beim Bürgermeister, auf Provinzebene beim Gouverneur und auf föderaler Ebene beim Föderalstaat. Der Gouverneur nimmt dabei eine eigenständige Funktion wahr, die nicht mit der Provinzinstitution gleichzusetzen ist. Bei Ausrufung einer provinzialen Phase übernimmt er die strategische Koordination im Krisenfall. Gerade bei größeren Krisen reicht die Zusammenarbeit über die Grenzen einzelner Gemeinden und der DG hinaus. Der aktuelle Brand im Hohen Venn führt die praktische Bedeutung dieser Zusammenarbeit unmittelbar vor Augen. Mit dem angestrebten Weg der DG zur Provinzfreiheit stellt sich daher auch die Frage, wie die bestehenden Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit mit den weiterhin zuständigen Behörden künftig ineinandergreifen. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen: 1. Welche Zuständigkeiten der Provinz Lüttich sollen konkret auf die DG übertragen werden? 2. Welche heute auf Provinzebene wahrgenommenen Aufgaben verbleiben bei der Wallonischen Region beziehungsweise beim Föderalstaat? 3. Wie wird das Zusammenspiel zwischen der DG, den neun deutschsprachigen Gemeinden, den Nachbargemeinden, dem Gouverneur der Provinz Lüttich und den weiterhin zuständigen Behörden im Krisenfall organisiert? Frage von Freddy CREMER (ProDG), vom 07. September 2026: Im Dezember 2025 hatte die Regierung der Wallonischen Region bezüglich der Reform der Provinzen auf dem Gebiet der Wallonischen Region beschlossen, bis zum 1. Mai2026 die fünf Provinzialräte und die kommunalen Akteure zu wichtigen Aspekten dieser Reform zu befragen. Im Februar 2026 wurden in den neun deutschsprachigen Gemeinden diesbezüglich eine gleichlautende Stellungnahme verabschiedet. Zu diesem Sachverhalt möchte ich Ihnen, Herr Ministerpräsident, folgende Fragen stellen: 1. Liegen die Ergebnisse der Befragung der fünf Provinzialräte und der kommunalen Akteure vor? 2. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zur Übertragung der Provinz-Zuständigkeiten, auf die sich die Regierungen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einer Grundsatzerklärung vom 3. Juli 2025 geeinigt hatten? 3. Welches sind die nächsten Schritte hinsichtlich der DG-Forderung nach einer Sonderlösung für unsere Gemeinschaft? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident: “Das Abkommen mit der Provinz wird verlängert!” Die Regierung der DG verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel, das deutsche Sprachgebiet aus dem Gebiet der Provinz Lüttich herauszulösen. Dazu soll die Ausübung der regionalen Zuständigkeit für die Provinzinstitutionen an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen werden. Konkret haben wir der Wallonischen Region vorgeschlagen, uns die Zuständigkeiten für die Zusammensetzung, die Organisation, die Zuständigkeit und die Arbeitsweise der Provinzialinstitutionen zu übertragen. Hinzu kommen die Wahl der Provinzialorgane, die allgemeine Finanzierung der Provinzen, die Finanzierung der von den Provinzen wahrzunehmenden Aufgaben sowie die Verwaltungsaufsicht über die Provinzen. Nach einer solchen Übertragung wäre es rechtlich möglich, Provinzialrat und Provinzkollegium im deutschen Sprachgebiet abzuschaffen, ohne eine neue Provinzinstitution zu schaffen. Und genau das ist unser politisches Ziel. Wir wollen die Provinz Lüttich im deutschen Sprachgebiet nicht durch eine neue, eigene Provinz ersetzen. Wir wollen keine zusätzliche politische Ebene schaffen. Entscheidend ist dabei eine Klarstellung: Mit der Übertragung der Zuständigkeit „Provinz“ übernehmen wir nicht automatisch alle Aufgaben, die heute von der Provinz Lüttich wahrgenommen werden. Regionale Zuständigkeiten, die bisher nicht an die DG übertragen wurden, bleiben bei der Wallonischen Region. Das gilt beispielsweise für Wasser, Wirtschaft oder Landwirtschaft. Föderale Zuständigkeiten wiederum bleiben beim Föderalstaat. Das gilt beispielsweise für Sicherheit oder Polizei. Die DG und die Wallonische Region können föderale Zuständigkeiten ohnehin nicht untereinander übertragen. Dort, wo die Provinz heute eine Aufgabe im Auftrag der Wallonischen Region wahrnimmt, muss deshalb geklärt werden, wer diese Aufgabe nach der Provinzfreiheit übernimmt. Genau deshalb haben wir die Wallonische Region um eine vollständige Übersicht dieser Aufgaben gebeten. Eine solche Bestandsaufnahme ist notwendig, damit vor einer Übertragung klar ist, wer anschließend welche Aufgabe wahrnimmt. Beim Gouverneur ist die Lage einfacher. Seine Aufgaben sind nicht Gegenstand der Übertragung. Der Gouverneur übt deshalb weiterhin die Aufgaben aus, die ihm vom Föderalstaat oder von der Wallonischen Region im deutschen Sprachgebiet übertragen werden. Das gilt insbesondere für das Krisenmanagement. Hier ändert sich durch die Provinzfreiheit nichts. Die Zusammenarbeit im Krisenfall bleibt auch nach einer Übertragung der Zuständigkeit „Provinz“ eine föderale Angelegenheit. Es ändert sich also nichts, es sei denn, der Föderalstaat entscheidet, etwas zu ändern. Das ist gerade vor dem Hintergrund unserer jüngsten Erfahrungen beim Brand im Hohen Venn eine wichtige Klarstellung. Die Zusammenarbeit zwischen den neun Gemeinden, den Nachbargemeinden, dem Gouverneur und den zuständigen Diensten bleibt bestehen. Wir schaffen durch die Provinzfreiheit kein Vakuum im Krisenmanagement. Auch nach einer Übertragung der Provinzbefugnisse wird es deshalb einen Gouverneur geben, der die entsprechenden föderalen Aufgaben im deutschen Sprachgebiet wahrnimmt. Damit komme ich zum Stand der politischen Verhandlungen, über den der zuständige wallonische Ministerkollege Desquennes und ich das Parlament gemeinsam in einer gemeinsamen Ausschusssitzung kurz vor der Sommerpause bereits informiert haben. In der Sommerpause hat sich daran nicht geändert. Die Grundsatzerklärung, auf die wir uns am 3. Juli 2025 mit der Wallonischen Regierung verständigt haben, bleibt die Grundlage unseres Vorgehens. Dabei ist ein politischer Punkt wichtig: Die Forderung nach einer Sonderlösung für das deutsche Sprachgebiet ist nicht nur eine Forderung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Im Rahmen der von der Wallonischen Region durchgeführten Konsultation haben sich auch die neun deutschsprachigen Gemeinden positioniert. Im Februar 2026 wurden in den neun Gemeinden gleichlautende Stellungnahmen verabschiedet. Die Stoßrichtung ist eindeutig: Auch die Gemeinden wollen keine neue suprakommunale Zwischenebene im deutschen Sprachgebiet. Sie unterstützen den Weg, die Provinzzuständigkeiten an die Deutschsprachige Gemeinschaft zu übertragen und auf zusätzliche suprakommunale Strukturen zu verzichten. Das ist politisch bedeutsam. Regierung und Gemeinden verfolgen in dieser Frage dieselbe Grundrichtung: Wir brauchen im deutschen Sprachgebiet keine zusätzliche politische Ebene zwischen unseren Gemeinden und der Gemeinschaft. Gleichzeitig arbeitet die Wallonische Region an ihrer allgemeinen Provinzreform. Die Ergebnisse der angekündigten Befragung der fünf Provinzialräte und der kommunalen Akteure liegen unserer Regierung derzeit nicht vor. Mit Ausnahme der bereits erwähnten gemeinsamen Stellungnahme der deutschsprachigen Gemeinden natürlich. Das ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Zielsetzung. Die Sonderlösung für das deutsche Sprachgebiet bleibt auf dem Tisch. Bis die Übertragung der Provinzzuständigkeiten umgesetzt werden kann, müssen wir selbstverständlich die praktische Zusammenarbeit mit der Provinz Lüttich absichern. Deshalb haben sich die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft und das Provinzkollegium Ende August darauf verständigt, das bestehende Kooperationsabkommen erneut für mindestens ein Jahr zu verlängern. Die formellen Beschlüsse der zuständigen Gremien sollen im Herbst erfolgen. Das ist eine wichtige Nachricht für zahlreiche Vereine und Organisationen. Ihre Finanzierung bleibt gewährleistet. Das gilt auch für die bestehende Finanzierung der Hilfeleistungszone. Auf die weitergehende Frage zur Finanzierung der Hilfeleistungszone werde ich bei der dazu eigens hinterlegten Frage eingehen. Lassen Sie mich zum Schluss den Kern noch einmal zusammenfassen. Wir wollen die Provinzinstitution im deutschen Sprachgebiet abschaffen. Wir übernehmen deshalb aber nicht automatisch alle Aufgaben, die die Provinz heute wahrnimmt. Regional bleibt regional, solange die entsprechende Zuständigkeit nicht ausdrücklich an uns übertragen wird. Föderal bleibt föderal. Beim Gouverneur und beim Krisenmanagement ändert sich durch die angestrebte Übertragung nichts. Unser Ziel ist eine einfachere institutionelle Struktur. Aber einfacher darf niemals bedeuten, dass anschließend unklar ist, wer für eine öffentliche Aufgabe zuständig ist. Deshalb wollen wir in den Verhandlungen dafür sorgen, dass für jede Aufgabe klar geregelt ist, wer sie künftig wahrnimmt.
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