Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 431

07. September 2026 – Frage von Herr C. SERVATY an Herrn Ministerpräsident PAASCH zu den Schlussfolgerungen und Aufgaben, die sich auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft aus der aktuellen Brandkatastrophe im Hohen Venn ergeben

Wie schätzt die Regierung inzwischen den diesbezüglichen Handlungsbedarf auf Ebene der Hilfeleistungszone der DG ein?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Charles SERVATY (SP), vom 07. September 2026:

Am 14. August dieses Jahres brach der seither mannigfach und vielerorts thematisierte Vennbrand aus. Er richtete verheerende Schäden an den einzigartigen Naturreichtümern unserer Heimat an, war nur dank der bewundernswerten und unermüdlichen Tatkraft aller Einsatzkräfte sowie der zahlreichen freiwilligen Helfer zu bändigen und brachte die hiesige Region in die nationalen und internationalen Schlagzeilen.

Für die Aufarbeitung dieser Brandkatastrophe sind in erster Linie der Föderalstaat Belgien und die Provinz Lüttich zuständig.

Dessen ungeachtet ist die DG mit der gewöhnlichen Aufsicht über die Hilfeleistungszonen betraut. Demnach sollte auch der Frage nachgegangen werden, welche Schlussfolgerungen und Aufgaben sich aus den jüngsten Ereignissen für das Handeln und Wirken der Verantwortlichen in der DG und insbesondere auf Ebene ihrer Hilfeleistungszone ergeben. 

Dazu lauten meine Fragen:

1.    Wie schätzt die Regierung inzwischen den diesbezüglichen Handlungsbedarf auf Ebene der Hilfeleistungszone der DG ein?
2.    Welche Maßnahmen erachtet die Regierung zur besseren Vorbeugung von Katastrophenszenarios auf dem Gebiet der DG als wünschenswert?
3.    Welche Initiativen gedenkt die Regierung in absehbarer Zeit in diesem Zusammenhang zu ergreifen? 


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident:

Zu Beginn möchte ich allen Einsatzkräften danken – Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und den vielen freiwilligen Helfern, insbesondere den Landwirten. Ihr Einsatz beim Vennbrand war außergewöhnlich, vorbildlich und verdient höchsten Respekt. Dies gilt auch und insbesondere für die Hilfeleistungszone DG. Sie hat unermüdlich und effizient bei der Bewältigung des Vennbrands mitgewirkt, obschon der mit Abstand größte Teil des Brands die Nachbarzone VHP betraf. Sie hat Großartiges geleistet und wir haben allen Grund, dankbar zu sein!

Die DG-Aufsicht über die Hilfeleistungszone beschränkt sich, wie Sie wissen, auf die Legalitätsprüfung der Haushaltsführung. Eine inhaltliche, also strategische oder operationelle Weisungsbefugnis der DG gegenüber die Hilfeleistungszone ist nicht gegeben. Zur Erinnerung: „Gewöhnliche Aufsicht“ heißt, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft nur in den Fällen aktiv werden kann, in denen der zuständige Gesetzgeber, in diesem Fall der Föderalstaat, keine spezifischen Aufsichtsformen festgelegt hat. Die Hilfeleistungszonen unterliegen aber einer sehr weitgehenden spezifischen Aufsicht des Föderalstaates. Unsere gewöhnliche Verwaltungsaufsicht greift nur für die Bereiche, die nicht ausdrücklich durch die spezifische Aufsicht des Föderalstaats abgedeckt sind. Die gewöhnliche Aufsicht, über die die DG verfügt, beschränkt sich auf die Billigung der Haushalte bzw. Rechnungslegungen und einige dienstrechtliche Fragen für das Verwaltungspersonal. 

Um es auf den Punkt zu bringen: Die DG ist in diesem Bereich schlichtweg nicht befugt, „Maßnahmen zur besseren Vorbeugung von Katastrophenszenarios auf dem Gebiet der DG“ zu definieren. Sie kann somit auch keine „Initiativen ergreifen“, die darauf hinauslaufen würden, der HLZ Vorgaben zu machen. Gemeinden und Provinz haben in den letzten Jahren stark in Fahrzeuge und Ausrüstung der HLZ investiert. Die größte Herausforderung bleibt laut Zonenkommandant die Verfügbarkeit freiwilliger Kräfte tagsüber – deshalb laufe derzeit eine neue Rekrutierungskampagne. Was man jedoch nicht planen könne, so der Zonenkommandant, seien außergewöhnliche Einsätze wie der Vennbrand. Solche Lagen verursachen erhebliche Zusatzkosten für Personal, Material und Logistik. Wie hoch diese Belastung im vorliegenden Fall am Ende sein werde, könne man erst nach Abschluss des Einsatzes beziffern. 

Über die Frage der Hilfeleistungszone hinaus gilt es natürlich, übergeordnete Schlüsse aus dem Vennbrand zu ziehen. Damit wird sich auch der Konzertierungsausschuss am Donnerstag befassen. Dies ist jedoch nicht Gegenstand der heute behandelten Frage. Darauf komme ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt zurück. Auf die Finanzierung der HLZ gehe ich gleich in meiner Antwort auf eine entsprechende Frage der Kollegin Colling ein.

 

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