Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 176

03. September 2026 – Frage von Frau D. STIEL an Frau Ministerin KLINKENBERG zu den Vorwürfen hinsichtlich der Arbeitsorganisation und zur Kündigungswelle beim Zentrum für Kinderbetreuung (ZKB) in den Gemeinden Büllingen und Bütgenbach

Wie erklären Sie die Schwierigkeiten bei der langfristigen Mitarbeiterbindung im ZKB?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 31. Juli 2026:

Die Außerschulische Betreuung (AUBE) wird in Ostbelgien durch das Zentrum für Kinderbetreuung (ZKB) organisiert. Bereits im Rahmen der jüngsten Regierungskontrolle habe ich darauf hingewiesen, dass im Betreuungsbereich kein genereller Fachkräftemangel besteht. Obwohl ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden, finden viele Absolventinnen und Absolventen keine dauerhafte Anstellung.

Umso unbegreiflicher ist dieses Paradoxon: Auf der einen Seite klagen junge Absolventen über mangelnde Übernahmechancen, während auf der anderen Seite bewährtes Stammpersonal aktiv den Arbeitsplatz verlässt.

Besonders deutlich zeigt sich dies aktuell in den Gemeinden Büllingen und Bütgenbach: Aus dem festen Kernteam der Stamm-Betreuerinnen an den sieben Standorten Bütgenbach, Elsenborn, Weywertz, Nidrum, Büllingen (BIB), Manderfeld und Rocherath haben innerhalb kurzer Zeit vier Mitarbeiterinnen gekündigt.

Besonders schwer wiegt der Umstand, dass zwei der Betroffenen jeweils 16 Jahre im Dienst standen.

In der Vergangenheit wurde Kritik an Personalabgängen mit dem Hinweis auf individuelle berufliche Neuorientierungen relativiert. Wenn jedoch an mehreren Standorten Personal des festen Teams ausscheidet, stellt sich die Frage nach möglichen strukturellen Ursachen sowie nach der allgemeinen Fehler- und Leitungskultur innerhalb des Zentrums. Zudem wächst vor Ort die Sorge, wie der akute Ausfall aufgefangen werden soll, ohne die verbleibenden Kräfte weiter zu überlasten.

Aus den sozialen Medien erfuhren wir, dass die AuBe Rocherath zum Ende dieses Schuljahres ihre Pforten schließt.

Die Gründe hierfür liegen uns nicht vor.

Auf der Website meinekinderbetreuung.be ist die Außerschulische Betreuung in Rocherath immer noch angegeben. 

Ehemalige Mitarbeiterinnen erheben zudem Vorwürfe gegenüber der Leitung des ZKB. Demnach seien mündliche Zusagen zur Erstattung von Fahrtkosten nicht eingehalten worden. Auch interne Absprachen zur Arbeitsorganisation würden teilweise missachtet. Beschwerden bei der Direktion hätten nach Angaben der Betroffenen nicht zu zufriedenstellenden Lösungen geführt. Darüber hinaus wird kritisiert, dass Überstunden zwar formal ausgeglichen werden könnten, ein flexibler Abbau im Arbeitsalltag jedoch kaum möglich sei.

Ein weiteres Thema, das in der Praxis der Kinderbetreuung immer wieder Fragen aufwirft, betrifft das vom ZKB genutzte Portfolio. Dieses dient als pädagogische Entwicklungsdokumentation, um individuelle Lernschritte, Bilder, Zeichnungen und Zitate der Kinder dauerhaft festzuhalten und die pädagogische Arbeit für Familien transparent zu machen. Auch hier zeigen sich im Alltag Unklarheiten bezüglich der Handhabung und der Rechte.

Um die interne Stimmung und das allgemeine Wohlbefinden am Arbeitsplatz im ZKB grundlegend zu durchleuchten, scheint zudem jüngst eine umfassende Mitarbeiterbefragung durch den externen Dienstleister Securex angekündigt worden zu sein. Da die Unzufriedenheit insbesondere an den ländlichen Standorten akut spürbar ist, gilt es nun, den genauen Fahrplan sowie die Zielsetzung dieser Untersuchung transparent zu machen.

Meine Fragen:

1.    Wie erklären Sie die Schwierigkeiten bei der langfristigen Mitarbeiterbindung im ZKB?
2.    Wie bewertet die Regierung den Verlust von vier der wichtigsten Stamm-Betreuerinnen in den Gemeinden Büllingen und Bütgenbach innerhalb kurzer Zeit?
3.    Welche konkreten Maßnahmen wird das Ministerium ergreifen, um die Vorwürfe hinsichtlich nicht eingehaltener mündlicher Zusagen bei den Fahrtkostenregelungen, den Erschwerungen beim Überstundenabbau sowie der Missachtung interner Standortabsprachen zu prüfen um gegebenenfalls Missstände zu beheben?
4.    Gibt es innerhalb des ZKB ein unabhängiges, anonymes Beschwerdemanagement für das Personal, und wie viele formelle Beschwerden bezüglich der Leitungsebene wurden im vergangenen Jahr dort registriert?
5.    Wie stellt das ZKB aktuell und kurzfristig die qualitative Betreuung an den sieben betroffenen Eifel-Standorten sicher, ohne dass das verbleibende Personal durch zusätzliche Vertretungsstunden und standortübergreifende Fahrten weiter überlastet wird?
6.    Wer genau hat laut den aktuellen Richtlinien des ZKB Zugriff auf das Portfolio und wie wird die Einsichtnahme geregelt?
7.    Was hat die Auswertung der angekündigten Securex-Mitarbeiterbefragung ergeben und wie wird sichergestellt, dass die spezifischen Probleme an den ländlichen AUBE-Standorten gezielt abgebildet werden?
8.    Welche konkreten Kriterien (z. B. Mindestkinderanzahl, personelle Engpässe oder finanzielle Erwägungen) führten zur Entscheidung, den Standort Rocherath zu schließen, und welche alternativen Betreuungslösungen wurden den betroffenen Familien im Vorfeld angeboten oder ausgearbeitet?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:

Seit dem 1. Januar 2024 profitieren die Mitarbeiter des ZKB von einem Personalstatut des öffentlichen Dienstes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, einhergehend mit festgelegten Gehaltstabellen, Laufbahnentwicklungen, einfachem und doppeltem Urlaubsgeld, Mahlzeitschecks, Eco-Schecks, einer kostenlosen Krankenhausversicherung sowie einem Zugang zum Sozialdienst. Somit wurde der Beruf des Kinderbetreuers – sowohl in der Kleinkindbetreuung als auch in der außerschulischen Betreuung – massiv aufgewertet.

Durch die Schaffung einer Einrichtung öffentlichen Interesses kann dem Personal dank einer finanziell abgesicherten Struktur Arbeitsplatzsicherheit garantiert werden.

Außerdem wurde allen Mitarbeitern der VoG RZKB zum 01.01.2024 – unabhängig vom damaligen Arbeitsregime – ein Vertrag in Vollzeit im öffentlichen Dienst angeboten.

Die Reform der Kinderbetreuer hat unbestreitbar zu einer erheblichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die in der Kinderbetreuung tätigen Personen geführt.

Darüber hinaus wurde allen Mitarbeitern ohne formale Ausbildung ein Nachqualifizierungs-angebot unterbreitet, um den Herausforderungen, die die Arbeit mit Kindern mit sich bringt, besser gerecht werden zu können. Dieses Angebot wurde von vielen Kinderbegleitern in Anspruch genommen. Hierüber wurde im Parlament bereits ausführlich ausgetauscht. Hierzu verweise ich auf meine Antwort auf die „Mündliche Frage“ Nr. 307.

Es ist erfreulich, dass viele Personen ihr Interesse an einer Ausbildung zum Kinderbetreuer bekundet haben, denn der Beruf des Kinderbetreuers ist ein Beruf mit Perspektive und die Chancen, eine Anstellung im Sektor zu finden, sind unverändert günstig.

Als junge Behörde befindet das ZKB sich weiterhin in einem Aufbau- und Lernprozess. Es ist völlig normal, dass Change Management die notwendige Zeit braucht. Die Zusammenführung neuer Zuständigkeiten, die Schaffung einheitlicher Strukturen und die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsweisen erfordern die Beteiligung aller Mitarbeitenden am Prozess. Solche strukturellen Transformationsprozesse sind für die Mitarbeitenden erfahrungsgemäß und verständlicherweise mitunter sehr herausfordernd.

Viele Mitarbeiter setzen sich im Rahmen der Umstellung mit den Vor- und Nachteilen des neuen Statuts auseinander. Dies ist bei tiefgreifenden organisatorischen Veränderungen nicht ungewöhnlich. Die aufgeführten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes gehen mit Veränderungen der organisatorischen Abläufe einher. Zu den wesentlichen Aufgaben der Leitungsfunktionen gehört es, Mitarbeitende bei diesem Veränderungsprozess zu begleiten und die neuen Rahmenbedingungen transparent zu vermitteln. Wie in jedem Transformations-prozess werden die Veränderungen individuell unterschiedlich erlebt und bewertet.

Die konventionierten Tagesmütter waren beispielsweise wesentlich freier bei der Gestaltung des Betreuungsalltags und -umfangs (Arbeitszeiten, Anzahl Kinder, …) als die heutigen Kinderbetreuer in Heimarbeit, die vertraglich eingestellt sind und somit der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterliegen. Damit einher gehen allerdings auf der anderen Seite die Vorteile eines attraktiven Arbeitnehmerstatuts.

Die Betreuer, die in der außerschulischen Betreuung tätig sind, konnten ihrerseits vor 2024 frei über die Aktivitäten entscheiden und zum Beispiel die Einkäufe eigenständig tätigen. Dies ist im öffentlichen Dienst aufgrund der Haushaltsordnung nicht mehr der Fall und wurde zentralisiert. Zu Zeiten der VoG RZKB konnten zudem Überstunden ausgezahlt werden, während dies im Personalstatut des öffentlichen Dienstes nicht vorgesehen ist und stattdessen Überstunden durch Ausgleichstage kompensiert werden.

Bei den Betreuern in der außerschulischen Betreuung ist hervorzuheben, dass die Arbeitszeiten im Vergleich zu einer Tätigkeit im Unterrichtswesen weniger attraktiv sind. Dies unabhängig davon, welche Rechtsform der Arbeitgeber hat. Bereits das RZKB stand regelmäßig vor der Herausforderung, Personal langfristig zu binden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, unter anderem die besonderen Arbeitszeiten in der außerschulischen Betreuung, die sich von anderen pädagogischen Berufsfeldern – vor allem in Unterrichtswesen – unterscheiden.

Das ZKB versucht selbstverständlich, im Falle von Kündigungen die Beweggründe in Erfahrung zu bringen. Die Gründe eines Abgangs können sehr unterschiedlich sein.

Seitdem das Diplom als Kinderbetreuer auch Zugang zum Beruf des Kindergartenassistenten im Unterrichtswesen gibt, stellt das ZKB insbesondere zu Schuljahresbeginn regelmäßige Personalwechsel zwischen beiden Systemen fest. Die Beweggründe für einen Stellenwechsel können dabei sehr unterschiedlich sein. Vor diesem Hintergrund ist eine erhöhte Personalfluktuation zum Schuljahreswechsel im Sektor nicht ungewöhnlich.

Personalentscheidungen – dies betrifft sowohl Personaleinstellungen als auch -abgänge – obliegen der alleinigen Verantwortung des ZKB-Verwaltungsrats. Aus gutem Grund werde ich als Ministerin nicht in diese Entscheidungen eingebunden.

Als zuständige Ministerin bedauere ich selbstverständlich jeden Personalabgang in der Kinderbetreuung. Gleichzeitig zeigt die Nachfrage anderer Bereiche nach ausgebildeten Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuern, dass diese Qualifikation vielfältige berufliche Perspektiven eröffnet. Die erworbenen Kompetenzen können in den unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern bestens eingebracht werden.

Andererseits stelle ich auch fest, dass etliche Personen dem Sektor der Kinderbetreuung verbunden bleiben.

Grundsätzlich sind Personalwechsel auch mit der Größe der Einrichtung mit mehr als 200 Personalmitgliedern zu erklären. Die statistische Häufung von Personalabgängen in einem spezifischen Referat der Außerschulischen Betreuung (Bütgenbach-Büllingen) ist auffällig. Es ist zu erwähnen, dass das Referat mit insgesamt 12 Personen (7,68 VZÄ) deutlich kleiner ist als andere Referate, jedoch eine vergleichbare Anzahl an Standorten umfasst. Die Anzahl besonders kleiner Standorte, in denen weitestgehend ein Kinderbetreuer allein arbeitet, stellt eine Besonderheit dar, die spezifische Herausforderungen mit sich bringt. Zudem arbeiten in diesem Referat aufgrund der Bewerberlage und der Struktur des Arbeitsmarktes mehrere Kinderbegleiter, die nicht über eine abgeschlossene Ausbildung zum Kinderbetreuer verfügen. Auch das kann – muss aber nicht – Teil der Erklärung sein.

Die Erstattung von Fahrtkosten und Spesen im Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung sind über den Erlass der Regierung vom 23. April 2015 zur Regelung der Spesenerstattung in gewissen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft geregelt. Eine Verfahrensanweisung für die Erstattung von Spesen und Fahrtkosten (Referenz: Dir/MZ/2026/015), zuletzt aktualisiert am 10. März 2026, vervollständigt die Vorgehensweise. Nach Auskunft der Direktion liegen derzeit keine formellen Beschwerden zu einzelnen Erstattungen vor.

Der Abbau von Überstunden ist über das Personalstatut bzw. den Erlass der Regierung vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation, der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung dieser Einrichtungen sowie durch die Arbeitsordnung des ZKB, insbesondere durch die Anlage 6 unter Punkt 10, geregelt: „Wer beabsichtigt, dem Dienst während der festen Arbeitszeiten oder festgelegten Betreuungszeiten fernzubleiben – sei es nun infolge von Abbau der Mehrstunden, infolge Urlaubs oder infolge der Kombination beider Möglichkeiten – unterbreitet dem unmittelbar Vorgesetzten einen ‚Urlaubsantrag‘ zwecks Genehmigung. Der Antragsteller gibt die Zeitspanne seiner Abwesenheit an.“

Die jeweiligen Referatsleiter erstellen die Stundenpläne und genehmigen die Urlaubsanträge. Dabei wird überprüft, ob der Dienst aufrechterhalten werden kann. Im Falle eines abgelehnten Urlaubsantrages wird die Absage begründet.

Bezüglich der Einsatzorte des Betreuungspersonals ist zu erwähnen, dass ein Kinderbetreuer einen Arbeitsvertrag als Kinderbetreuer mit dem Zentrum abgeschlossen hat und theoretisch in jedem Standort des ZKB eingesetzt werden kann, wenn die Aufrechterhaltung des Betreuungsangebots dies erfordert. In der Praxis sind Kinderbetreuer administrativ einem Referat und einem oder in Ausnahmefällen zwei Standorten zugeordnet, in denen sie vorrangig eingesetzt werden. Jeder Einsatz in einem anderen Standort des ZKB gibt Anrecht auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Die Fahrt zum Standort gilt als Arbeitszeit.

Die Referatsleiter planen den Einsatz des Betreuungspersonals in der außerschulischen Betreuung unter Berücksichtigung vor allem folgender Kriterien:

–    Konformität und Qualität der Betreuung;
–    Abdeckung des Betreuungsbedarfs am Standort;
–    Unterstützung zum Ausgleich standortsspezifischer Anforderungen;
–    Arbeitsregime der einzelnen Betreuerinnen und Betreuer;
–    Mobilitätsmöglichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Aufrechterhaltung einer Betreuung hat bei der Gestaltung der Stundenpläne immer Priorität, um den Eltern ein bestmögliches und zuverlässiges Betreuungsangebot unterbreiten zu können.

Das ZKB arbeitet mit einem externen arbeitsmedizinischen Dienst zusammen, um Beschwerden in Bezug auf das psychosoziale Wohlbefinden am Arbeitsplatz anonym zu bearbeiten.

Des Weiteren steht eine interne Vertrauensperson zur Verfügung. Im nächstes Basiskonzertierungsausschuss soll zudem eine weitere Vertrauensperson vorgeschlagen werden, um auch den Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft besser abzudecken.

Das Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung beschäftigt aktuell 205 Personen in ca. 156 VZÄ. Davon haben im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 insgesamt 20 Personen (ca. 13,88 VZÄ) das ZKB verlassen. Es wurden bisher 19 Personen neu eingestellt.

Konkret nehmen im Referat Bütgenbach-Büllingen der außerschulischen Betreuung bis zum Schulstart vier Personen ihren Dienst als Kinderbetreuer auf. 

Zusätzlich baut das ZKB ab 2026 in einer Pilotphase einen Vertreterpool mit sogenannten Springern auf, um kurzfristige Personalausfälle bestmöglich kompensieren zu können. Dieser Vertreterpool soll zur weiteren Stabilität und Attraktivität der Kinderbetreuung beitragen sowie zur Verbesserung bei den Bring- und Abholsituationen, bei den Urlaubsvertretungen, beim Krankheitsersatz und beim Abdecken von pädagogischem Sonderbedarf.

Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bestätigt jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter des ZKB den Erhalt der Arbeitsordnung und erkennt deren Inhalte als verbindlich an. Die Arbeitsordnung des ZKB enthält in Anlage 17 die „Charta der Benutzer der Informations- und Kommunikationstechnologien des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft“. Darin sind insbesondere die Grundsätze zum Umgang mit vertraulichen Daten sowie die Rechte und Pflichten der Nutzenden geregelt. Unter Punkt 2.4 der Charta wird der Umgang mit anvertrauten Daten wie folgt beschrieben: „Den Mitarbeitern, die Zugang zu internen oder externen Datenbanken vertraulichen Inhalts haben, kommt ebenfalls in Fragen der Nutzung dieser Datenbanken eine besondere Verantwortung zu. Sie sind angehalten, die Datenbanken ausschließlich zu beruflichen Zwecken und nur im erforderlichen Maße zu konsultieren. Weder Informationen noch Zugänge zu diesen Datenbanken sind unbefugten Dritten zu überlassen. Den zusätzlichen Sicherheitsauflagen der jeweiligen Datenbank ist Folge zu leisten.“

Durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags verpflichten sich alle Mitarbeitenden, die Vorgaben der Arbeitsordnung sowie die Regelungen der Benutzer-Charta einzuhalten. Der sorgfältige, verantwortungsbewusste und vertrauliche Umgang mit personenbezogenen und dienstlichen Daten ist dabei eine grundlegende dienstliche Verpflichtung. Verstöße gegen die Bestimmungen der Benutzer-Charta können, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen, dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die entsprechenden Maßnahmen richten sich nach den geltenden dienstrechtlichen Vorschriften und können abhängig von Art und Schwere des Verstoßes bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Der Zugriff auf die Portfolios erfolgt ausschließlich über die geschützte SharePoint-Umgebung. Die Mitarbeitenden erhalten über ein dienstlich bereitgestelltes Mobiltelefon oder einen Dienstlaptop Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen. Die Authentifizierung erfolgt mittels personalisierter Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort). Die Zugriffsberechtigungen sind nach dem Prinzip der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit vergeben. Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer haben ausschließlich Zugriff auf die SharePoint-Ordner ihres jeweiligen Referats und damit nur auf die Portfolios der von ihnen betreuten Kinder. Ein Zugriff auf Daten anderer Referate ist (technisch) ausgeschlossen. Mitarbeitende der Verwaltung verfügen aufgrund ihrer organisatorischen Aufgaben über erweiterte Zugriffsrechte auf die entsprechenden SharePoint-Bereiche. Sämtliche Zugriffe erfolgen innerhalb der gesicherten Microsoft-365-Umgebung und unter Beachtung der geltenden Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben. Dadurch wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Die Ergebnisse der Securex-Mitarbeiterbefragung werden derzeit von Securex ausgewertet. Im Anschluss werden diese der Direktion und dem Arbeitgeber, d. h. dem Verwaltungsrat, vorgestellt, bevor die Ergebnisse den Mitarbeitern präsentiert werden. In der Folge sind vom Arbeitgeber Maßnahmen zu definieren und umzusetzen. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird der Verwaltungsrat die erforderlichen Folgemaßnahmen festlegen und deren Umsetzung strukturieren.

An dieser Stelle kann aber bereits darauf hingewiesen werden, dass die Auswertung der Befragung nur dort möglich sein wird, wo eine Identifizierung der einzelnen Person nicht erfolgen kann. Üblicherweise geht Securex hierbei von einer Mindestanzahl von zehn Personen aus. Aus diesem Grund werden die Antworten nicht auf Ebene einzelner Standorte oder Referate differenziert. Die Auswertung wird – sofern die Einzelantworten es zulassen – Aussagen auf Ebene der Betreuungsart (Kinderkrippen, co-Initiativen, Tagesmütterdienst und außerschulische Betreuung) ermöglichen, nicht aber auf Ebene der „ländlichen AUBE-Standorte“. Das ZKB ist sich aber der besonderen Situation der kleinen Standorte in der außerschulischen Betreuung durchaus bewusst. In die Erarbeitung des Umsetzungsplans wird dies somit sicherlich einbezogen werden. 

Bereits in der Verwaltungsratssitzung vom 15. Juli 2025 hat das ZKB die Auslastung und die organisatorische Tragfähigkeit einiger Standorte im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft überprüft, um gegebenenfalls die Schließung einzelner Standorte in Erwägung zu ziehen.

Den betroffenen Familien wurde bereits bei der Platzvergabe 2025 mitgeteilt, dass die Auslastung des Standorts der außerschulischen Betreuung Rocherath im Laufe des Schuljahres geprüft wird.

In seiner Sitzung vom 19. Mai 2026 hat der Verwaltungsrat beschlossen, den genannten Standort aufgrund einer stetigen niedrigen Auslastung im abgelaufenen Schuljahr ab September 2026 nicht zu öffnen. Diese Entscheidung wurde mit Zustimmung der Gemeinde getroffen. Ich erinnere daran, dass ein Vertreter der Gemeinden als stimmberechtigtes Mitglied dem Verwaltungsrat des Zentrums angehört. Bei dieser Entscheidung wurden neben dem Betreuungsbedarf vor Ort auch die Aspekte der organisatorischen Tragfähigkeit sowie der effizienten Verwendung öffentlicher Mittel berücksichtigt.

Die Schüler können im Standort Büllingen betreut werden, der für das kommende Schuljahr vergrößert werden soll. Somit wird ermöglicht, dass die Kinder aus Rocherath weiterhin ein Angebot der außerschulischen Betreuung nutzen können. Gleichzeitig kann der Standort in Büllingen personell gestärkt werden. Die Eltern wurden vom ZKB bereits Mitte Juni 2026 über die Nichteröffnung des Standorts Rocherath schriftlich informiert. Allen Familien konnte ein Angebot in der außerschulischen Betreuung in Büllingen gemacht werden. Das ZKB arbeitet derzeit an der Organisation einer Schülerbeförderung.

 

Zurück Drucken Teilen
Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Das Parlament

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

Das Parlament besuchen

Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien.

Parlament besuchen

Die Geschichte des Parlaments

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit.

Mehr erfahren