Schriftliche Frage Nr. 170 27. August 2026 – Frage von Herr M. HOFFMANN an Herrn Minister FRANSSEN zum Bewertungssystem in der mittelständischen Ausbildung, als Nachfrage zu SF Nr. 151 Auf welche konkreten Daten, Analysen oder Studien stützt sich die Regierung bei ihrer Aussage, dass eine Bewertung durch Ausbildungsbetriebe die Vergleichbarkeit der Leistungen erschweren würde? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Marco HOFFMANN (Vivant), vom 01. Juli 2026: Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Schriftlichen Frage Nr. 151. Die Antwort liefert zwar zahlreiche Hinweise auf Dekrete, Erlasse und bestehende Verfahren, viele meiner Fragen wurden aus meiner Sicht jedoch nur allgemein beantwortet oder mit Verweisen auf die geltenden Regelungen begründet. Genau deshalb ergibt sich für mich die Notwendigkeit dieser Nachfrage. Ziel meiner ursprünglichen Frage war zu verstehen, wie dieses System in der Praxis angewendet wird, wie die einzelnen Bewertungen konkret zustande kommen und in welchem Umfang die Erfahrungen und Einschätzungen der Ausbildungsbetriebe tatsächlich in die Entscheidungsfindung einfließen. Gerade zu diesen praktischen Aspekten enthält die Antwort jedoch nur wenige Informationen, sodass weiterhin unklar bleibt, ob die Realität in den Betrieben ausreichend berücksichtigt wird. So erklärt sie beispielsweise ausführlich, warum die Bewertung der Ausbildungsbetriebe nicht in die Gesamtbewertung einfließt. Gleichzeitig werden jedoch keine Daten, Studien oder Auswertungen vorgelegt, die belegen, dass das aktuelle System tatsächlich besser funktioniert als eine teilweise Berücksichtigung der betrieblichen Bewertung. Ebenso bleibt offen, ob diese Frage jemals untersucht wurde. Besonders bemerkenswert erscheint mir die Begründung, wonach die Bewertungen der Ausbildungsbetriebe aufgrund unterschiedlicher Betriebsstrukturen nicht ausreichend vergleichbar seien. Gleichzeitig werden externe Fachpersonen als Garant für Praxisnähe und Objektivität angeführt. Aus der Antwort geht jedoch weder hervor, wer diese Fachpersonen konkret sind, welche Qualifikationen sie besitzen, wie aktuell ihre Berufserfahrung ist noch nach welchen Kriterien sie ausgewählt werden. Um die Argumentation der Regierung nachvollziehen zu können, sind diese Informationen aus meiner Sicht unverzichtbar. Ein weiterer Punkt betrifft die Entwicklung der Bestehens Quoten. Die von Ihnen übermittelten Zahlen zeigen deutlich, dass die Erfolgsquoten der A Prüfungen und B Prüfungen über Jahre hinweg auf einem vergleichsweise hohen Niveau liegen. Die praktische Abschlussprüfung C entwickelt sich hingegen in die entgegengesetzte Richtung. Die Bestehens Quote sank von 89,93 Prozent im Schuljahr 2021 bis 2022 auf 74,51 Prozent im Schuljahr 2024 bis 2025. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg der Durchfallquote innerhalb weniger Jahre. Gerade dieser Rückgang hätte aus meiner Sicht einer ausführlicheren Analyse bedurft. Die Antwort enthält jedoch keine Erklärung, welche Ursachen hierfür festgestellt wurden. Es wird nicht erläutert, ob sich Prüfungsanforderungen verändert haben, ob einzelne Berufe besonders betroffen sind, ob Bewertungsmaßstäbe angepasst wurden oder ob andere Faktoren für diese Entwicklung verantwortlich sind. Darüber hinaus verweist Sie mehrfach darauf, dass bestimmte Statistiken nicht gesondert erhoben werden. Dadurch bleiben zentrale Fragen unbeantwortet. Wenn beispielsweise nicht ausgewertet wird, wie viele Lehrlinge die praktische Prüfung bestehen, aber an den schulischen Teilen scheitern, oder umgekehrt, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Wirksamkeit des aktuellen Bewertungssystems überhaupt beurteilt werden kann. Besonders sehe ich die Tatsache, dass die praktische Ausbildung überwiegend in den Ausbildungsbetrieben stattfindet. Dort verbringen die Lehrlinge den größten Teil ihrer Ausbildungszeit. Der betriebliche Ausbilder übernimmt dabei eine zentrale Rolle. Er sorgt dafür, dass die im Lehrprogramm vorgesehenen beruflichen Kompetenzen im Betrieb vermittelt werden. Gleichzeitig begleitet er den Lehrling während der gesamten Ausbildungszeit, bereitet ihn auf Tests, Prüfungen und die spätere Berufsausübung vor und dokumentiert gemeinsam mit ihm den Ausbildungsfortschritt. Darüber hinaus führt er den Ausbildungsnachweis sowie die Fortschrittstabelle und verfolgt die Entwicklung des Lehrlings über mehrere Jahre hinweg. Auch wenn der betriebliche Ausbilder nicht direkt über das Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet, kommt ihm eine wesentliche Rolle in der praktischen Ausbildung, der Begleitung des Lehrlings und der Dokumentation seiner Fähigkeiten und Fortschritte zu. Gerade deshalb stellt sich die Frage, weshalb diese kontinuierliche Einschätzung aus dem Ausbildungsalltag bei der abschließenden Bewertung der praktischen Fähigkeiten keine Berücksichtigung findet. Dort verbringen die Lehrlinge den größten Teil ihrer Ausbildungszeit. Dort werden sie über mehrere Jahre hinweg täglich begleitet, bewertet, und auf ihren Beruf vorbereitet. Dennoch hat die Einschätzung dieser Betriebe keinen Einfluss auf die Abschlussbewertung der praktischen Fähigkeiten. Gleichzeitig entscheidet eine einzelne praktische Abschlussprüfung über einen wesentlichen Teil des Ausbildungserfolgs. Ob dies die tatsächlichen Fähigkeiten eines Lehrlings besser widerspiegelt als die kontinuierliche Bewertung durch den Ausbildungsbetrieb, bleibt aus meiner Sicht eine berechtigte Frage. Die nachfolgenden Fragen ergeben sich daher unmittelbar aus Ihren Antworten und aus den Informationen, die in der Antwort nicht enthalten sind. Sie dienen dazu, die tatsächliche Funktionsweise des Bewertungssystems nachvollziehen und sachlich bewerten zu können. Hierzu richte ich folgende Fragen an den Minister: 1. Auf welche konkreten Daten, Analysen oder Studien stützt sich die Regierung bei ihrer Aussage, dass eine Bewertung durch Ausbildungsbetriebe die Vergleichbarkeit der Leistungen erschweren würde? 2. Wurde die Einführung einer standardisierten betrieblichen Teilbewertung jemals geprüft? Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis? 3. Wie viele Ausbildungsbetriebe haben sich in den letzten fünf Schuljahren für eine stärkere Berücksichtigung ihrer Bewertung ausgesprochen? Bitte nach Schuljahr und Lehrberuf aufschlüsseln. 4. Wie erklärt die Regierung den Rückgang der Bestehens Quote der Abschlussprüfung C von 89,93 Prozent im Schuljahr 2021 bis 2022 auf 74,51 Prozent im Schuljahr 2024 bis 2025? 5. Welche konkreten Ursachen wurden für diesen Rückgang festgestellt? Bitte nach Lehrberuf aufschlüsseln. 6. Welche Lehrberufe weisen in den letzten fünf Schuljahren die höchsten Durchfallquoten bei der Abschlussprüfung C auf? Bitte nach Schuljahr, Lehrberuf, Teilnehmern, bestandenen Prüfungen sowie nicht bestandenen Prüfungen aufschlüsseln. 7. Welche Maßnahmen hat die Regierung aufgrund der steigenden Durchfallquoten bei der Abschlussprüfung C ergriffen, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern? Bitte die Maßnahmen aufschlüsseln. 8. Wie viele Lehrlinge haben in den letzten fünf Schuljahren die A Prüfung bestanden, die B Prüfung bestanden, die C Prüfung jedoch nicht bestanden? Bitte nach Schuljahr und Lehrberuf aufschlüsseln. 9. Haben sich die Bewertungsraster, Prüfungsanforderungen oder Prüfungsaufgaben der Abschlussprüfung C in den letzten fünf Schuljahren verändert? Bitte nach Schuljahr und Lehrberuf aufschlüsseln. 10. Wie definiert die Regierung den Begriff „externe Fachperson“ im Rahmen der Abschlussprüfung C? Welche beruflichen Voraussetzungen, Qualifikationen, Meistertitel, Berufserfahrungen sowie Weiterbildungen muss eine externe Fachperson nachweisen, um bei einer Abschlussprüfung C eingesetzt werden zu können? 11. Wie viele externe Fachpersonen waren in den letzten fünf Schuljahren bei Abschlussprüfungen C im Einsatz? Bitte nach Schuljahr und Lehrberuf aufschlüsseln. 12. Wie viele der aktuell eingesetzten externen Fachpersonen sind noch hauptberuflich im jeweiligen Beruf tätig? Bitte nach Lehrberuf aufschlüsseln. 13. Wie viele der aktuell eingesetzten externen Fachpersonen sind Unternehmer, Meister oder Ausbilder in einem Ausbildungsbetrieb? Bitte nach Lehrberuf aufschlüsseln. 14. Wer schlägt externe Fachpersonen vor? 15. Wer entscheidet über die Ernennung externer Fachpersonen? 16. Wann wurden Ausbildungsbetriebe zuletzt bei der Überarbeitung der Lehrprogramme konsultiert? Bitte nach Lehrberuf, Datum und Anzahl der beteiligten Betriebe aufschlüsseln. 17. Welche Ausbildungsbetriebe wurden in den letzten fünf Schuljahren bei der Überarbeitung der Lehrprogramme konsultiert? Bitte nach Lehrberuf aufschlüsseln. 18. Wie viele aktive Ausbildungsbetriebe waren in den letzten fünf Schuljahren an der Erstellung, Überarbeitung oder Überprüfung von Prüfungsaufgaben beteiligt? Bitte nach Schuljahr und Lehrberuf aufschlüsseln. 19. Welche konkreten Rückmeldungen haben Ausbildungsbetriebe in den letzten fünf Schuljahren zur Abschlussprüfung C gegeben? Bitte nach Lehrberuf aufschlüsseln. 20. Ist die Regierung bereit zu prüfen, ob die praktische Leistung eines Lehrlings künftig teilweise durch eine standardisierte Bewertung des Ausbildungsbetriebes berücksichtigt werden kann? 21. Konnte der betriebliche Ausbilder vor den Anpassungen des geltenden Dekrets die Leistungen eines Lehrlings im Rahmen der Ausbildung oder der Abschlussbewertung bewerten? Falls ja, wann wurde diese Möglichkeit abgeschafft oder eingeschränkt und welche Gründe lagen dieser Entscheidung zugrunde? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung: Die einzelnen Fragen hängen eng zusammen und lassen sich letztlich damit zusammenfassen, wie in der dualen Ausbildung bewertet wird und welche Rolle Schule und Betrieb dabei spielen. Deshalb werden die angesprochenen Aspekte nachfolgend in ihrem sachlichen Zusammenhang beantwortet. Prüfungs- oder Bewertungsverfahren müssen sich an den drei klassischen Gütekriterien der Testtheorie messen lassen: Objektivität, Reliabilität und Validität. Ein Verfahren ist objektiv, wenn Durchführung, Auswertung und Interpretation unabhängig davon sind, wer prüft oder bewertet; reliabel, wenn es unter gleichen Bedingungen zuverlässig dieselben Ergebnisse liefert; und valide, wenn es tatsächlich die berufliche Kompetenz misst, die es messen soll. Nur so sind Bewertungen und somit auch Zeugnisse vergleichbar und für alle Lernenden gleich fair, da eine Abschlussnote immer dasselbe bedeuten muss, egal in welchem Betrieb der Lehrling einen Beruf gelernt hat. Und das ist nur möglich, wenn bei allen derselbe Bildungsstandard angewendet wird, durch eine Prüfungskommission, in der fachpraktische Erfahrung, Kenntnis der verbindlichen Ausbildungsstandards und Bewertungskompetenz zusammengeführt werden. Die drei Kriterien Objektivität, Reliabilität und Validität stehen in einem engen Zusammenhang. Mängel bei der Objektivität können sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Aussagekraft einer Bewertung beeinträchtigen. Würde die praktische Kompetenz eines Lehrlings durch den eigenen Ausbildungsbetrieb bewertet, wären weder die Durchführungs- noch die Auswertungsobjektivität hinreichend gewährleistet. Zum einen unterscheiden sich die betrieblichen Rahmenbedingungen – etwa hinsichtlich Auftragslage, Ausstattung und Spezialisierung –, sodass kein einheitlicher Bewertungsmaßstab bestünde. Zum anderen steht der Ausbilder zum Lehrling in einem unmittelbaren Ausbildungs- und Vertrauensverhältnis und verfügt daher nicht über die erforderliche Unabhängigkeit. Aus der pädagogischen Diagnostik und Testtheorie ist bekannt, dass persönliche Nähe, unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe sowie Milde- oder Strengeeffekte Bewertungen beeinflussen können. Dieses allgemeine Risiko besteht unabhängig von der fachlichen Qualität und dem Engagement der bewertenden Personen. Zentrale, wiederholt nachgewiesene Effekte sind: – Halo-Effekt: Der Gesamteindruck einer Person (z. B. Sympathie, Auftreten) überstrahlt die Bewertung einzelner Leistungsmerkmale. – Erwartungseffekte: Vorinformationen über frühere Leistungen einer Person beeinflussen nachweislich die aktuelle Bewertung, auch wenn sie sachlich nicht relevant sind. – Milde- und Strengetendenzen: Beurteilende unterscheiden sich systematisch darin, wie streng oder mild sie insgesamt bewerten – unabhängig vom tatsächlichen Leistungsniveau. Ursächlich für solche Maßstabsfehler sind häufig das Streben nach Beliebtheit und die Vermeidung von Konflikten (Mildetendenz) beziehungsweise der Anspruch, ein hochselektives Bewertungsniveau zu demonstrieren (Strengetendenz). – Kontrastfehler bzw. Similar-to-me-Effekt: Die eigene fachliche Prägung wird unbewusst als Maßstab an den Prüfling angelegt. Diese Effekte können bei jeder Form der Personenbewertung auftreten. Sie sind jedoch besonders relevant, wenn die bewertende Stell – wie der Ausbildungsbetrieb gegenüber dem eigenen Lehrling – zugleich am Ausbildungsverlauf und am Bewertungsergebnis beteiligt ist. Der Betrieb würde damit mittelbar auch die Qualität seiner eigenen Ausbildungsleistung bewerten. Dies ist kein Vorwurf an die Betriebe, sondern beschreibt einen strukturellen Interessenkonflikt, der die Unabhängigkeit und Vergleichbarkeit der Bewertung beeinträchtigen kann. Auch ein Blick auf die dualen Ausbildungssysteme Deutschlands, Österreichs und der Schweiz zeigt ein vergleichbares Grundprinzip. In Deutschland wird die Gesellenprüfung von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Handwerks- oder Handelskammer abgenommen, paritätisch besetzt aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie mindestens einer Berufsschullehrkraft, fachlich unabhängig und an die bundesweit einheitliche Ausbildungsordnung gebunden. In Österreich tritt der Lehrling vor eine Prüfungskommission der Wirtschaftskammer, die klare Qualifikations- und Befangenheitsregeln kennt. In der Schweiz führen die Kantone das Qualifikationsverfahren mit eigens ernannten und geschulten Prüfungsexpertinnen und Experten durch, und selbst dort, wo eine betriebliche Erfahrungsnote einfließt, geschieht das über zentral vorgegebene, standardisierte Instrumente wie den Bildungsbericht und einheitliche Notenformulare, nicht als freie Betriebsnote. In allen drei Ländern gilt also dasselbe Prinzip, das auch unser System trägt: Praktische Kompetenz wird praxisnah, aber standardisiert und durch unabhängige Instanzen geprüft. Wie bereits im Rahmen der Frage Nr. 151 ausgeführt, setzt der Erlass der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes genau dieses Prinzip konsequent um. Grundlage jeder Bewertung sind die vom IAWM unter Einbeziehung von Ausbildungsbetrieben erarbeiteten und von der Regierung genehmigten Lehrprogramme. Sie legen die verbindlich zu erreichenden Kompetenzen fest. Vor der Genehmigung eines neuen oder grundlegend überarbeiteten Lehrprogramms werden drei positive Gutachten von Unternehmen des betreffenden Berufsfeldes eingeholt. Damit wird sichergestellt, dass der Kompetenzstandard auch aus betrieblicher Sicht den Anforderungen der Praxis entspricht. Die Prüfungsinhalte werden ausdrücklich unter Berücksichtigung dieser Programme erstellt. Die Objektivität der praktischen Abschlussprüfung C wird durch die Zusammensetzung der Prüfungskommission gesichert: Ein Fachlehrer bringt gemeinsame Bildungsstandards, didaktische Kalibrierung und Bewertungskompetenz ein, während eine externe Fachperson aus dem jeweiligen Berufsfeld die aktuelle Berufspraxis und die betrieblichen Anforderungen einbringt. Die derzeit eingesetzten externen Fachpersonen sind mit wenigen Ausnahmen weiterhin beruflich im betreffenden Bereich tätig. Strenge Unbefangenheitsregeln schließen dabei aus, dass ein Prüfer aus dem Betrieb des Kandidaten oder aus dessen persönlichem Umfeld stammt. Damit ist genau die Verbindung aus schulischer Fairness und betrieblicher Praxisnähe institutionell verankert, die ein solches System gewährleisten muss. Für die kursbezogenen Teile A und B entscheidet zudem nicht ein einzelner Lehrer, sondern der kollegiale Klassenrat, was Einzelbeurteilungsfehler zusätzlich reduziert. Extern abgesichert wird die Standardisierung schließlich dadurch, dass das IAWM vier Wochen vor der praktischen Abschlussprüfung C die vollständige Prüfungsakte samt Aufgabenstellung, Bewertungsformular und Zusammenstellung der Prüfungsjury prüft, bei den Prüfungen anwesend ist und diese bei Unregelmäßigkeiten annullieren kann. Die betriebliche Perspektive bleibt dabei keineswegs außen vor, sondern ist an den methodisch richtigen Stellen eingebunden. Die externen Fachpersonen sind berufserfahrene Praktiker, häufig Meister, Unternehmer oder Ausbilder. Das Zentrum schlägt sie vor, und das IAWM bestätigt oder lehnt sie begründet ab. Wie oben schon erklärt, entspricht dies ebenfalls dem Anforderungs- und Bestellungsprinzip in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Darüber hinaus sieht der Erlass ausdrücklich eine strukturierte und kriteriengestützte Einbindung der Betriebe vor. Bei der praktischen Zwischenbewertung gibt der Betriebsleiter anhand der vom IAWM festgelegten Kriterien eine Einschätzung ab. Diese dient als formative Orientierung und strukturiert den Austausch zwischen Zentrum, Lehrlingssekretär und Betrieb. Zudem können die Betriebe im Rahmen der Einsichtnahme Rückmeldungen geben. Auch die externen Jurymitglieder erhalten die Prüfungsaufgaben und können hierzu Stellung nehmen. Die auf diesem Wege gewonnenen Rückmeldungen zu den Leistungen der Lehrlinge werden in Feedbackgesprächen aufgegriffen und, soweit sachgerecht, im weiteren Ausbildungsverlauf berücksichtigt. Anerkannte Sektorenprüfungen (wie z. B. im Kfz-Bereich durch EDUCAM) können zudem normativ in die praktische Abschlussprüfung C einfließen. Die betriebliche Praxis wird damit auf mehreren Ebenen berücksichtigt: bei der Erstellung der Lehrprogramme, bei den Zwischenbewertungen, durch die Beteiligung externer Berufspraktiker und gegebenenfalls durch anerkannte Sektorenprüfungen. Sie wird lediglich nicht in eine summative Betriebsnote überführt, eben weil das die Objektivität und Vergleichbarkeit gefährden würde. Bei der Frage nach konkreten Zahlen ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen: Schulische Leistungsdaten wie Bestehensquoten, Quoten von Nachprüfungen, Wiederholungen und Vertragsbrüchen sind bildungswissenschaftlich aussagekräftig und werden deshalb auch kontinuierlich erhoben, um die Schulentwicklungsarbeit in den Bereichen Unterricht, Personal und Organisation zu steuern. Der klar erkennbare Rückgang der C-Bestehensquote wird in diesem Prozess sehr aufmerksam verfolgt, lässt sich aber nicht so leicht erklären. Neben möglichen externen Faktoren wie der Corona-Pandemie kommen nämlich auch kohortenbedingte Schwankungen, eine veränderte Zusammensetzung der Kandidatengruppen oder die Weiterentwicklung einzelner Lehrprogramme und der entsprechenden Bewertungsraster als Gründe für diese Entwicklung in Betracht. Detaillierte Aufschlüsselungen nach Schuljahr, Lehrberuf, einzelnen Betrieben oder Fachpersonen wurden und werden nicht erhoben, weil sie aufgrund der geringen Fallzahlen keinen belastbaren zusätzlichen Erkenntnisgewinn erwarten lassen. In vielen Ausbildungsberufen sind die Jahrgangsgrößen so klein, dass bereits ein einzelner Fall die ausgewiesene Quote erheblich verändert: Werden beispielsweise nur zwei Lehrlinge geprüft, führt das Nichtbestehen einer Person zu einer Durchfallquote von 50 Prozent, das Nichtbestehen beider Personen zu einer Quote von 100 Prozent. Solche Werte unterliegen starken zufallsbedingten Schwankungen, lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf strukturelle Ursachen zu und eignen sich daher nicht als belastbarer Beurteilungsmaßstab. Hinzu kommt, dass der Ausbildungserfolg von vielen Faktoren abhängt, von der Vorbildung über die Auftragslage des Betriebs bis hin zu Jahrgangseffekten, sodass eine rohe Quote pro Beruf nichts über die Qualität des Bewertungssystems aussagt. Zudem würden Aufschlüsselungen nach Beruf und Jahr in einer kleinen Gemeinschaft wie der unseren, einzelne Personen und Betriebe erkennbar machen, was datenschutzrechtlich nicht vertretbar ist. Es werden also keine vorhandenen Daten zurückgehalten, sondern lediglich keine Daten erzeugt, da diese nichts Belastbares aussagen. Die Regierung wird daher auch weiterhin die verfügbaren und methodisch belastbaren Kennzahlen analysieren und dort, wo eine konkrete Fragestellung es rechtfertigt und die Fallzahlen es erlauben, gezieltere Untersuchungen vornehmen. Mit dieser Vorgehensweise baut das ostbelgische duale System auf denselben Basisprinzipien auf wie die führenden dualen Systeme des deutschsprachigen Raums, indem es betriebliche Inputs und Praxis an den richtigen Stellen einbindet und sich dadurch kontinuierlich weiterentwickelt, von der Aktualisierung der Lehrprogramme über Feedback zu den Zwischenbewertungen bis zur Schärfung der Bewertungsraster für die praktischen Abschlussprüfungen C. Die Regierung hält dabei am Grundprinzip einer unabhängigen, standardisierten und praxisnah besetzten Abschlussprüfung fest. Ein Abschluss hat nämlich nur dann einen Wert, wenn er überall dasselbe bedeutet, und genau das sichert die standardisierte Bewertung durch unabhängige Prüfungskommissionen. Würde man sie ohne fachlich belastbare Grundlage und Methodik durch eine betriebliche Benotung ergänzen oder ersetzen, wäre diese Verlässlichkeit nicht mehr gegeben. Genau diese Verlässlichkeit ist aber keine politische Forderung, sondern die Grundbedingung dafür, dass ein Zertifikat von der Gesellschaft als glaubwürdiger Nachweis von Kompetenz gelesen werden kann. Auch dies belegt die Berufsbildungsforschung seit Jahrzehnten.
Das Parlament besuchen Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien. Parlament besuchen
Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren