Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 166

14. August 2026 – Frage von Frau E. JADIN an Herrn Minister FRANSSEN zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Arbeitsmarkt- und Standortfaktor

Wie bewertet die Regierung die Ergebnisse der genannten Studie aus beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischer Sicht?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Evelyn JADIN (PFF), vom 23. Juni 2026:

Eine aktuelle Studie der Freien Krankenkassen zeigt, dass berufstätige Mütter deutlich häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen sind als Väter. Besonders ausgeprägt ist das Risiko bei Alleinerziehenden sowie bei Familien mit mehreren Kindern.

Die Studie führt dies unter anderem darauf zurück, dass Frauen auch heute noch einen größeren Teil der Familien- und Betreuungsarbeit übernehmen und nach der Geburt eines Kindes häufiger ihre Arbeitszeit reduzieren oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zurückstellen.

Die Ergebnisse werfen nicht nur familien- und gesundheitspolitische Fragen auf, sondern betreffen auch den Arbeitsmarkt. In Zeiten des Fachkräftemangels wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend zu einem Standortfaktor und zu einer Voraussetzung dafür, dass möglichst viele Menschen ihr berufliches Potenzial entfalten können.

Zudem wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer häufiger darauf hingewiesen, dass neben Betreuungsangeboten auch die Arbeitskultur eine wichtige Rolle spielt. Flexible Arbeitsmodelle, familienfreundliche Führungskulturen und die gesellschaftliche Akzeptanz familiärer Verantwortung – auch bei Vätern – können wesentlich dazu beitragen, die Vereinbarkeit zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund möchte ich, werte Frau Parlamentspräsidentin, Herrn Minister Franssen folgende Fragen stellen:

1.    Wie bewertet die Regierung die Ergebnisse der genannten Studie aus beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischer Sicht?
2.    Liegen der Regierung Erkenntnisse oder Zahlen darüber vor, wie sich die Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach der Geburt eines Kindes entwickelt und welche Unterschiede zwischen Frauen und Männern dabei festzustellen sind?
3.    Welche Maßnahmen verfolgt die Regierung derzeit, um Arbeitgeber bei der Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen zu unterstützen, zu sensibilisieren oder gute Praxisbeispiele sichtbar zu machen?
4.    Welche Bedeutung misst die Regierung flexiblen Arbeitsmodellen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei?
5.    Welche Rolle misst die Regierung dem Thema Vereinbarkeit im Kontext der Fachkräftesicherung und der Attraktivität Ostbelgiens als Arbeits- und Wirtschaftsstandort bei?
6.    Wie unterstützt die Regierung im Bereich Beschäftigung und Arbeitsmarkt Rahmenbedingungen, die es Vätern erleichtern, sich stärker an Familien- und Betreuungsaufgaben zu beteiligen?


Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung:

1.    Wie bewertet die Regierung die Ergebnisse der genannten Studie aus beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischer Sicht?

Die Ergebnisse der Studie der Freien Krankenkassen bestätigen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur eine familien- und gesundheitspolitische, sondern auch eine beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Herausforderung darstellt. Besonders die deutlich höheren psychisch bedingten Erkrankungen von berufstätigen Müttern weisen darauf hin, dass Familien- und Betreuungsverantwortung nach wie vor nicht gleichmäßig verteilt sind.

Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ist es von besonderer Bedeutung, dass möglichst alle Menschen ihr berufliches Potenzial ausschöpfen können und Rahmenbedingungen vorfinden, die eine nachhaltige Erwerbstätigkeit ermöglichen.

Die Studie legt nahe, dass psychische Belastungen häufig nicht allein auf individuelle Faktoren zurückzuführen sind, sondern mit der Doppelbelastung durch Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Haushaltsaufgaben zusammenhängen. Besonders betroffen sind Alleinerziehende sowie Familien mit mehreren kleinen Kindern. Dies unterstreicht die Bedeutung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und einer ausreichenden Kinderbetreuungsinfrastruktur.

Die Politik muss sich daher weiterhin für familienfreundliche Arbeitsplätze und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen, denn diese ist ein wesentliches Element bei der Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen. Die Beschäftigungsrate der Frauen in der DG liegt in der Altersgruppe von 25-49 Jahren bei rund 80 % (Quelle: Steun-punt Werk 2023), während sie bei den Männern über 88 % erreicht. Flandern erreicht eine Beschäftigungsrate der Frauen von 83%. 

Die Ergebnisse der Studie werden daher als ernstzunehmender Beitrag zur Diskussion über Fachkräftesicherung, Chancengleichheit und die Attraktivität des Arbeitsstandorts Ostbelgien betrachtet. Sie verdeutlichen, dass eine moderne Arbeitsmarktpolitik auch familienfreundliche Rahmenbedingungen berücksichtigen muss

2.    Liegen der Regierung Erkenntnisse oder Zahlen darüber vor, wie sich die Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach der Geburt eines Kindes entwickelt und welche Unterschiede zwischen Frauen und Männern dabei festzustellen sind?

Der Regierung liegen derzeit keine spezifischen statistischen Daten vor, die ausschließlich für die Deutschsprachige Gemeinschaft die Entwicklung der Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach der Geburt eines Kindes abbilden.

Allerdings zeigen belgienweite Studien und Erhebungen seit Jahren ein konsistentes Bild: Nach der Geburt eines Kindes reduzieren Frauen deutlich häufiger ihre Arbeitszeit als Männer, nehmen häufiger Elternurlaub oder Zeitkredit in Anspruch und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit öfter zugunsten von Betreuungsaufgaben. Die sogenannte „Child Penalty“ wirkt sich langfristig auf Erwerbsbeteiligung, Karriereentwicklung und Einkommen von Müttern aus.

Die von den Freien Krankenkassen veröffentlichte Studie verweist ebenfalls auf diese Unterschiede. Demnach wenden berufstätige Mütter durchschnittlich deutlich mehr Zeit für Betreuungs- und Haushaltsaufgaben auf als Väter und arbeiten häufiger in Teilzeit. Die Studie nennt dies als einen der Erklärungsansätze für das höhere Risiko psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit von Müttern.

Aus Sicht der Regierung ist davon auszugehen, dass sich die grundsätzlichen Entwicklungen, die auf belgischer Ebene beobachtet werden, auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft widerspiegeln. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist zwar hoch, dennoch übernehmen Frauen nach wie vor einen größeren Anteil der familiären Betreuungsarbeit, was sich häufiger in Arbeitszeitreduzierungen oder beruflichen Anpassungen niederschlägt.

Auch wenn keine belastbaren DG-spezifischen Zahlen hinsichtlich der Arbeitszeitentwicklung speziell nach der Geburt eines Kindes vorliegen, so erlaubt eine Auswertung des ADG jedoch einen umfassenden Überblick über den Anteil von Frauen an der Teilzeitbeschäftigung. Verknüpft man diese Daten mit der Familiensituation, so lässt sich durchaus ein Zusammenhang zwischen Arbeitszeit und Familiensituation erkennen.

Verglichen mit den anderen Regionen ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigung von Frauen in Ostbelgien mit 70 % höher: im belgischen Durchschnitt sind nur 51 % der Arbeitnehmerinnen teilzeitbeschäftigt, in Brüssel sogar nur 40 %.

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigung steigt in allen Regionen mit zunehmendem Alter, aber hier ist zu beobachten, dass die ostbelgischen Frauen schon sehr früh in Teilzeit arbeiten: schon bei den 30-34jährigen wird ein Prozentsatz von fast 70 % erreicht

Ein Erklärungsansatz für den hohen Teilzeitanteil – insbesondere bei den Frauen – liegt in der Familiensituation: den höchsten Teilzeitanteil mit 77 % weisen im Paar lebende Frauen mit Kindern auf (in Belgien insgesamt sind es rund 56 %). Alleinerziehende Mütter arbeiten zu 66 % in Teilzeit (in Belgien insgesamt 49 %), alleinerziehende Väter hingegen nur zu 16 %. Ohnehin hat die Präsenz von Kindern im Haushalt kaum Einfluss auf die Tatsache, ob ein Mann in Teilzeit arbeitet oder nicht, hier spielt vorwiegend das Alter des Mannes eine Rolle.

Bei den Frauen hingegen trägt gerade die Präsenz von Kindern im Haushalt dazu bei, dass Frauen in Ostbelgien noch systematischer auf Teilzeitarbeit zurückgreifen als im übrigen Land.

Ob und inwiefern die Teilzeitarbeit gewünscht oder unfreiwillig ist, lässt sich anhand dieser Zahlen jedoch nicht ableiten. Eine Untersuchung der ULB Brüssel (2020) kommt zu dem Schluss, dass Frauen nicht allein aufgrund ihres Wunsches nach einer besseren Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben häufiger Teilzeit arbeiten als Männer. Tatsächlich lässt sich ein großer Teil der Inanspruchnahme von Teilzeitarbeit auch durch die Struktur des Arbeitsangebots (Art der angebotenen Stellen, Arbeitsbedingungen, Stundenpläne, …) erklären. Und hier sind die Realitäten je nach Branche und Tätigkeit sehr unterschiedlich.

Teilzeitbeschäftigung ist im Übrigen nicht gleichzusetzen mit Halbzeitjobs: Die beliebteste Formel ist die 4/5-Beschäftigung, sowohl bei Männern als auch bei Frauen. So sind es 48 % der Teilzeitbeschäftigten aus der DG, die zwischen 56-95 % einer Vollzeitbeschäftigung leisten. Allerdings sind es landesweit sogar 62 %, die in diesem Umfang beschäftigt sind. Auf der anderen Seite arbeiten 43 % der Teilzeitbeschäftigten in der DG halbzeitig oder weniger, während dies belgienweit nur 27 % sind. Somit ist in der DG theoretisch noch ein größeres Arbeitskräftepotential bei den Teilzeitbeschäftigten vorhanden, auch wenn im Vergleich zu 2010 der Umfang der Teilzeitbeschäftigung in der DG bei beiden Geschlechtern schon merklich zugenommen hat.

3.    Welche Maßnahmen verfolgt die Regierung derzeit, um Arbeitgeber bei der Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen zu unterstützen, zu sensibilisieren oder gute Praxisbeispiele sichtbar zu machen?

Die konkrete Ausgestaltung von Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten und betrieblicher Personalpolitik liegt in erster Linie in der Verantwortung der Arbeitgeber sowie im Rahmen der föderalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Regierung unterstützt jedoch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine Sensibilisierung für die Bedeutung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und hebt deren Beitrag zur Fachkräftesicherung und Arbeitgeberattraktivität hervor.

Darüber hinaus fördert die Regierung gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft den Austausch über gute Praxisbeispiele. So wurden in Ostbelgien in der Vergangenheit wiederholt Initiativen und Wettbewerbe zur Auszeichnung familienfreundlicher Unternehmen durchgeführt. Dabei wurden Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle mit Rückkehrmöglichkeiten, Homeoffice, Zeitguthabenmodelle, Weiterbildungsangebote während des Elternurlaubs oder betriebliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung hervorgehoben und sichtbar gemacht.

Ergänzend trägt die Regierung über ihre Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Familienpolitik dazu bei, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Hierzu zählen insbesondere Investitionen in Betreuungsangebote, denn ausreichende Kinderbetreuungsplätze sind ein zentraler Hebel zur Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen. 

Im Jahr 2024 betreuten die unterschiedlichen Dienste in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 3.854 Kinder zwischen 0 und 12 Jahren. Der Deckungsgrad für die Kleinkindbetreuung blieb nahezu unverändert bei 54,23 Prozent.

4.    Welche Bedeutung misst die Regierung flexiblen Arbeitsmodellen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei?

Die Regierung misst flexiblen Arbeitszeitmodellen eine hohe Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Sie ermöglichen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, berufliche Anforderungen besser mit familiären Verpflichtungen in Einklang zu bringen und können dazu beitragen, Belastungssituationen zu reduzieren sowie die Erwerbsbeteiligung von Eltern langfristig zu sichern.

Es gibt eine Reihe von föderalen Maßnahmen zur Unterstützung einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung, die natürlich eine hohe Bedeutung für junge Familien haben: Zeitkredit (im Privatsektor), oder thematische Urlaube (neben dem Elternurlaub auch Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub wegen Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen). Das Gegenstück zum Zeitkredit im öffentlichen Sektor ist die Laufbahnunterbrechung (Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung), die unter die Zuständigkeit des jeweiligen Teilstaates fällt (Zuständigkeit der DG für ihre eigenen Verwaltungen, lokale Behörden und im Unterrichtswesen).

Für die Analyse des Arbeitsmarktes ist besonders interessant, dass die belgische Politik zunehmend auf die gemeinsame Verantwortung beider Elternteile setzt und weniger auf spezielle Schutzmaßnahmen ausschließlich für Mütter. Dies entspricht den aktuellen europäischen Zielsetzungen in den Bereichen Gleichstellung und Beschäftigung.

So verfügt jedes Elternteil über ein individuelles Recht auf Elternurlaub, was eine ausgewogenere Aufteilung der Familienaufgaben fördern soll (4 Monate Elternurlaub in Vollzeit pro Elternteil, oder 8 Monate in Halbzeit, oder 20 Monate mit einer Arbeitszeitreduktion auf 4/5 oder 40 Monate mit einer Reduktion auf 9/10). Seit dem 1. Juli 2025 haben auch Pflegeeltern im Rahmen einer langfristigen Familienpflege Anspruch auf Elternurlaub und die entsprechenden Leistungen des ONEM.

Von Bedeutung ist auch die Ausweitung des Geburtsurlaubs von 2023 für Väter und Miteltern auf 20 Tage. Sie erleichtert es beiden Elternteilen, von Beginn an Familienverantwortung zu übernehmen, und kann zu einer ausgewogeneren Aufteilung von Familien- und Betreuungsaufgaben beitragen.

Allerdings, so stellt das ONEM fest, sind es nach wie vor mehrheitlich Frauen, die von diesen Maßnahmen Gebrauch machen. So waren im Mai 2026 rund 59 % der Nutznießer Frauen und 41 % Männer. Dennoch stellt dies einen Fortschritt dar, denn schaut man zurück z. B. auf das Jahr 2020, so lag damals die Verteilung noch bei 64 % Nutzung durch Frauen und 36 % durch Männer. Die Entwicklung zeigt damit, dass der Anteil der Männer an der Nutzung dieser Möglichkeiten in den vergangenen Jahren gestiegen ist.

Von besonderem Interesse ist zudem die im Juli 2026 vom Ministerrat gebilligte Einführung eines neuen Familienkredits mit fünf zusätzlichen Urlaubstagen pro Kind.

Für jedes nach dem 1. Januar 2026 geborene Kind werden demnach fünf zusätzliche freie Tage gewährt – bei Mehrlingsgeburten fünf Tage pro Kind. Der Anspruch steht grundsätzlich dem Vater zu, der die Tage auf die Mutter übertragen kann. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte und ergänzt die bereits bestehenden Urlaubsansprüche. Die Tage können einzeln oder zusammenhängend im ersten Jahr nach der Geburt genommen werden. Während der Arbeitsunterbrechung wird eine pauschale Tagesleistung gezahlt. Mit der Maßnahme will die Föderalregierung vor allem Vätern mehr Zeit für die Betreuung ihres neugeborenen Kindes geben und die Aufgaben innerhalb der Familie gleichmäßiger verteilen.

Der entsprechende Gesetzesentwurf muss jedoch noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen und ist daher noch nicht endgültig verabschiedet. Der Text ist daher noch kein endgültiges Gesetz und kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Zudem müssen verschiedene praktische Modalitäten und Beträge noch festgelegt werden.

5.    Welche Rolle misst die Regierung dem Thema Vereinbarkeit im Kontext der Fachkräftesicherung und der Attraktivität Ostbelgiens als Arbeits- und Wirtschaftsstandort bei?

Die Regierung misst der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zentrale Bedeutung für die Fachkräftesicherung und die Attraktivität Ostbelgiens als Arbeits- und Wirtschaftsstandort bei. In Zeiten des demografischen Wandels und des anhaltenden Fachkräftemangels wird es zunehmend wichtiger, dass möglichst viele Menschen ihre beruflichen Kompetenzen einbringen und dauerhaft am Arbeitsmarkt teilhaben können. Familienfreundliche Rahmenbedingungen leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag.

Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf trägt dazu bei, die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Eltern zu stärken, qualifizierte Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu halten und ungewollte Arbeitszeitreduzierungen oder Erwerbsunterbrechungen zu vermeiden. Dies ist sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus gesellschaftlicher Sicht von hoher Bedeutung.

Gleichzeitig sind familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer legen zunehmend Wert auf flexible Arbeitszeiten, Entwicklungsmöglichkeiten, Betreuungsangebote und eine Unternehmenskultur, die familiäre Verantwortung berücksichtigt. Solche Rahmenbedingungen können die Attraktivität von Arbeitgebern und damit auch des Standorts Ostbelgien insgesamt stärken. Auf die vielfältigen familienpolitischen Unterstützungsangebote in der DG ist meine Kollegin Lydia Klinkenberg bereits in ihrer Antwort auf ihre schriftliche Frage Nr. 163 vom 22. Juli 2026 ausführlich eingegangen.

Die Regierung ist daher der Auffassung, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht allein eine sozial- und familienpolitische Aufgabe ist, sondern auch ein wichtiger Baustein einer zukunftsorientierten Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Sie trägt dazu bei, Fachkräfte zu gewinnen, Beschäftigte langfristig zu binden und Ostbelgien als lebens- und arbeitsfreundliche Region zu positionieren.

Die Ergebnisse der Studie der Freien Krankenkassen verdeutlichen zudem, dass Verbesserungen bei der Vereinbarkeit nicht nur positive Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit, sondern auch auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Familien haben können. Aus Sicht der Regierung liegt hierin ein zusätzliches Argument, dem Thema weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

6.    Wie unterstützt die Regierung im Bereich Beschäftigung und Arbeitsmarkt Rahmenbedingungen, die es Vätern erleichtern, sich stärker an Familien- und Betreuungsaufgaben zu beteiligen?

Die Regierung unterstützt Rahmenbedingungen, die es beiden Elternteilen erleichtern, berufliche und familiäre Verantwortung miteinander zu vereinbaren. Im Bereich Beschäftigung geschieht dies insbesondere über den Sozialdialog, die Sensibilisierung für familienfreundliche Arbeitsbedingungen sowie Weiterbildungs- und Wiedereingliederungsangebote. Zugleich ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Querschnittsthema, bei dem die Zuständigkeiten auf mehrere politischen Ebenen verteilt sind. Wesentliche arbeitsrechtliche Instrumente wie Elternurlaub, Zeitkredit und Sozialversicherung liegen in föderaler Zuständigkeit, während die DG insbesondere über ihre Beschäftigungs-, Bildungs-, Familien- und Gesundheitspolitik Einfluss auf die Rahmenbedingungen nimmt.

Es wäre daher wenig zielführend, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur alleine auf die Beschäftigungspolitik zu fokussieren.

Sämtliche familienbezogenen Leistungen vom Kindergeld über die Kinderbetreuung bis hin zu Beratungsangeboten sind ebenso relevant für diese Thematik wie beispielsweise die nachschulische Betreuung, die Gesundheits- und Präventionspolitik, die Sozialpolitik oder die Standortpolitik.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist daher ein typisches Politikfeld, das nur durch das Zusammenspiel aller Ebenen wirksam gestaltet werden kann.

Die Regierung informiert regelmäßig über die in den verschiedenen Politikfeldern bestehenden Maßnahmen und Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ergänzend werden Weiterbildungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen angeboten, um mögliche Nachteile aufgrund familiär bedingter Erwerbsunterbrechungen zu vermeiden.

Abschließend verweise ich auf den ständigen Sozialdialog, der eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie spielt. Die Sozialpartner wirken auf nationaler, sektoraler und betrieblicher Ebene an der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit und entwickeln Lösungen, die Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben ermöglichen. Dieser Sozialdialog findet auch auf Ebene der DG regelmäßig statt. Dabei tragen die Sozialpartner zur Ausgestaltung flexibler Arbeitsformen, zur Förderung einer familienfreundlichen Unternehmenskultur sowie zur Sensibilisierung für eine gleichberechtigte Aufteilung von Familien- und Betreuungsaufgaben zwischen Männern und Frauen bei.

 

Zurück Drucken Teilen
Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Das Parlament

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

Das Parlament besuchen

Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien.

Parlament besuchen

Die Geschichte des Parlaments

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit.

Mehr erfahren