Schriftliche Frage Nr. 164 12. August 2026 – Frage von Herr M. HENN an Herrn Minister FRANSSEN zur Nutzung von künstlicher Intelligenz in den Bildungseinrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Plant die Regierung, KI-Kompetenzen verbindlich in die Rahmenpläne aufzunehmen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Marcel HENN (CSP), vom 17. Juni 2026: Künstliche Intelligenz (KI) ist längst zu einem festen Bestandteil unseres gesellschaftlichen und beruflichen Alltags geworden – und damit auch des Bildungssystems. Anwendungen wie generative KI, automatisierte Lernplattformen oder intelligente Assistenzsysteme verändern zunehmend die Art und Weise, wie gelernt, gelehrt und Wissen vermittelt wird. Schulen stehen daher vor der Aufgabe, Schülerinnen und Schüler nicht nur auf den Umgang mit digitalen Technologien vorzubereiten, sondern ihnen zugleich einen verantwortungsvollen, reflektierten und kritischen Umgang mit KI zu vermitteln. Um dieser Entwicklung und Herausforderung gerecht zu werden, hat das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend in Luxemburg einen strategischen Rahmen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI in Schulen entwickelt: den sogenannten „KI-Kompass“. Ergänzt wird dieser durch eine digitale Plattform für Lehrkräfte, Schulleitungen sowie Schülerinnen und Schüler. Über dieses Portal erhalten Bildungseinrichtungen einen sicheren und kostenlosen Zugang zu ausgewählten KI-Werkzeugen, die vom Ministerium geprüft und für den schulischen Einsatz freigegeben wurden. Ziel ist es, Chancen und Risiken von KI transparent zu machen und gleichzeitig die pädagogische Qualität sowie den Datenschutz sicherzustellen. Die Initiative verfolgt das Ziel, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten, um eine zunehmend KI-geprägte Welt zu verstehen und aktiv mitzugestalten. KI-gestützte Werkzeuge sollen gezielt eingesetzt werden, um individuelles Lernen zu fördern, kreative Prozesse zu unterstützen und Lehrkräfte im Schulalltag zu entlasten. Auch in Deutschland gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung. So wird derzeit in Nordrhein-Westfalen das Projekt „KIMADU“ der Universität Siegen durchgeführt. Insgesamt 25 weiterführende Schulen werden dabei wissenschaftlich begleitet und bei der Integration generativer KI in den Mathematik- und Deutschunterricht unterstützt. Ziel des Projektes ist es, innovative Unterrichtskonzepte zu entwickeln, die sowohl fachliche als auch fächerübergreifende Kompetenzen stärken. Darüber hinaus stehen sogenannte „21st Century Skills“ sowie die bekannten 4K-Kompetenzen – Kreativität, Kommunikation, Kollaboration und kritisches Denken – im Mittelpunkt. Gleichzeitig untersucht das Projekt, wie KI zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden kann und welche Rolle koaktives Lernen mit KI im Unterricht der Zukunft spielen könnte. Da KI zunehmend auch zur Alltagsrealität in den Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird, ist es von zentraler Bedeutung, dass Lehrkräfte und Lernende gleichermaßen die Chancen, Grenzen und potenziellen Risiken dieser Technologie verstehen. Neben den pädagogischen Möglichkeiten müssen insbesondere Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Transparenz von Algorithmen sowie der möglichen Abhängigkeit von digitalen Systemen berücksichtigt werden. Ebenso stellt sich die Frage, wie Chancengleichheit im Zugang zu digitalen Technologien gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Entwicklung klarer pädagogischer Leitlinien und rechtlicher Rahmenbedingungen zunehmend an Bedeutung. Schulen benötigen Orientierung, Fortbildungsangebote und geeignete technische Infrastrukturen, um KI sinnvoll, sicher und verantwortungsvoll in den Unterricht zu integrieren. Diesbezüglich möchte ich folgende Fragen an den für das Bildungswesen verantwortlichen Minister stellen: 1. Gibt es Überlegungen, ein strukturiertes Rahmenkonzept – ähnlich dem „KI-Kompass“ in Luxemburg – in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu entwickeln bzw. sich der nationalen Strategie Luxemburgs anzuschließen? 2. Welche Maßnahmen plant die Regierung, um Lehrkräfte im Umgang mit KI-Anwendungen fortzubilden und pädagogisch zu unterstützen? 3. Wie wird sichergestellt, dass beim Einsatz von KI in Schulen die Datenschutzbestimmungen sowie die Rechte der Schülerinnen und Schüler gewahrt bleiben? 4. Plant die Regierung, KI-Kompetenzen verbindlich in die Rahmenpläne aufzunehmen? 5. Wie wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler in der DG sowohl die Chancen als auch die Risiken von KI verstehen und einen kritischen, verantwortungsvollen Umgang damit entwickeln? 6. Inwiefern können KI-Anwendungen dazu beitragen, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf individueller zu unterstützen? 7. Wie wird sichergestellt, dass alle Schulen gleichermaßen von KI-Angeboten profitieren können? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung: 1. Gibt es Überlegungen, ein strukturiertes Rahmenkonzept – ähnlich dem „KI-Kompass“ in Luxemburg – in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu entwickeln bzw. sich der nationalen Strategie Luxemburgs anzuschließen? Im Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird derzeit ein neuer digitaler Rahmenplan erarbeitet. Darin wird die Medienkompetenz (MK) als überfachliche Kompetenz verankert und damit erstmals für alle Lehrpersonen verbindlich. Die Medienkompetenz umfasst sechs Kompetenzbereiche: 1. Bedienen und Anwenden, 2. Informieren und Recherchieren, 3. Kommunizieren und Kooperieren, 4. Produzieren und Präsentieren, 5. Analysieren und Reflektieren, 6. Problemlösen und Modellieren, Künstliche Intelligenz wird dabei nicht isoliert betrachtet, sondern durchgängig in allen Kompetenzbereichen aufgegriffen. Da der neue Rahmenplan als digitale Plattform angelegt wird, können begleitende Materialien, Anwendungshinweise und Unterstützungsangebote fortlaufend angepasst werden. Dadurch soll im Hinblick auf gesellschaftliche wie technische Veränderungen, gerade im Bereich der KI, eine hohe Aktualität gewährleistet werden. Die sechs Kompetenzbereiche basieren auf dem überarbeiteten Medienkompetenzrahmen Nordrhein-Westfalen und werden an das Unterrichtswesen Ostbelgiens angepasst Die zunehmende Bedeutung von KI im Bildungsbereich war Ende Mai Gegenstand eines Treffens mit zentralen Vertretern des Unterrichtswesens. Dabei wurden die wesentlichen Chancen, Herausforderungen und Handlungsfelder gemeinsam für das Unterrichtswesen identifiziert. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Kompetenzentwicklung der Lernenden, die Unterstützung der Lehrpersonen, Fragen des Datenschutzes sowie ein verantwortungsvoller Einsatz von KI im schulischen Kontext. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die weiteren Arbeiten in diesem Bereich. Angesichts der dynamischen Entwicklung der künstlichen Intelligenz soll neben den geltenden rechtlichen Vorgaben vor allem ein klarer und zugleich flexibel anpassbarer Orientierungsrahmen geschaffen werden. Ziel ist es, den Schulen verlässliche Leitlinien für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI zu geben und diese bei Bedarf an technische und pädagogische Entwicklungen anpassen zu können. Hierzu wird derzeit die Schaffung eines pädagogischen Sonderauftrags zum Thema Künstliche Intelligenz vorbereitet. Dieser soll Entwicklungen im Bereich KI fachlich beobachten und einordnen, den Austausch zwischen den Bildungsakteuren fördern und zur Erarbeitung von Orientierungs- und Unterstützungsangeboten für das Unterrichtswesen beitragen. Ein Anschluss an die luxemburgische nationale Strategie ist derzeit nicht vorgesehen. Die dort sowie in anderen Bildungssystemen gewonnenen Erfahrungen werden wir selbstverständlich in die weitere Arbeit mit einbeziehen. 2. Welche Maßnahmen plant die Regierung, um Lehrkräfte im Umgang mit KI-Anwendungen fortzubilden und pädagogisch zu unterstützen? Die Qualifizierung der Lehrpersonen wurde im Rahmen des Austauschs mit den Bildungsakteuren als eines der zentralen Handlungsfelder identifiziert. Lehrpersonen können bereits heute auf Weiterbildungsangebote der Fachberatung Medien an der Autonomen Hochschule Ostbelgien sowie des Euregionalen Zentrums für digitale Bildung in Aachen zurückgreifen. Des Weiteren hat die Regierung die Weiterbildungskommission darum gebeten, den didaktisch sinnvollen Einsatz von KI und digitaler Medien bei der Gestaltung des künftigen Weiterbildungskatalogs angemessen zu berücksichtigen. Zudem stehen in den Schulmediotheken der Sekundarschulen Angebote zum Thema KI zur Verfügung. Diese bestehenden Angebote sollen bedarfsgerecht erweitert, stärker aufeinander abgestimmt und u. a. durch die Arbeiten des pädagogischen Sonderauftrags zum Thema KI ergänzt werden. 3. Wie wird sichergestellt, dass beim Einsatz von KI in Schulen die Datenschutzbestimmungen sowie die Rechte der Schülerinnen und Schüler gewahrt bleiben? Datenschutz und rechtliche Orientierung gehören zu den zentralen Handlungsfeldern im Umgang mit KI im Unterrichtswesen. Ziel ist es, den Schulen und Schulträgern hierfür einen gemeinsamen Orientierungsrahmen zur Verfügung zu stellen, der einen verantwortungsvollen und datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen unterstützt. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden Zuständigkeiten durch Schulträger und Schulen. Der gemeinsame Orientierungsrahmen soll ihnen dabei eine verlässliche Grundlage für die Auswahl und Nutzung geeigneter KI-Anwendungen bieten. 4. Plant die Regierung, KI-Kompetenzen verbindlich in die Rahmenpläne aufzunehmen? Mit der Verankerung der Medienkompetenz im neuen Rahmenplan werden die sechs Kompetenzbereiche, und damit die aktive Auseinandersetzung mit KI, im Unterrichtswesen verbindlich. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der derzeit laufenden Arbeiten am digitalen Rahmenplan und wurde unter Antwort 1 näher erläutert. 5. Wie wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler in der DG sowohl die Chancen als auch die Risiken von KI verstehen und einen kritischen, verantwortungsvollen Umgang damit entwickeln? Generative KI ist bereits heute fester Bestandteil des Alltags vieler Schülerinnen und Schüler. Aufgabe unseres Bildungssystems ist es daher, ihnen ein grundlegendes Verständnis davon zu vermitteln, wie generative KI funktioniert, welche Möglichkeiten und Grenzen sie hat und wie ihre Ergebnisse zustande kommen. Darauf aufbauend sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, KI-Anwendungen sachgerecht zu nutzen und deren Ergebnisse kritisch einzuordnen. Im neuen Rahmenplan sollen diese Kompetenzen alters- und jahrgangsstufengerecht aufgebaut werden. Dazu gehören insbesondere ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise generativer KI, die Fähigkeit, KI-generierte Inhalte kritisch zu prüfen, Informationen und Quellen zu bewerten, mögliche Fehler und Verzerrungen zu erkennen sowie Datenschutz und Urheberrecht zu berücksichtigen. 6. Inwiefern können KI-Anwendungen dazu beitragen, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf individueller zu unterstützen? KI-Anwendungen können Lernprozesse unterstützen und differenzieren, insofern ihr Einsatz in ein pädagogisch wie didaktisch kohärentes Konzept eingebettet ist. Sie können beispielsweise bei der Recherche, Strukturierung und Aufbereitung von Informationen helfen, Inhalte verständlicher darstellen oder unterschiedliche Lösungswege aufzeigen. Wie und in welchem Umfang KI-Anwendungen dabei eingesetzt werden, ist im Rahmen des pädagogischen Konzepts und des schulischen Medienkonzepts festzulegen und an den jeweiligen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler auszurichten. Dabei sind die geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, zu beachten. KI-Anwendungen können die Arbeit der Lehrpersonen dabei sinnvoll ergänzen. Sie ersetzen jedoch weder deren pädagogische und fachliche Beurteilung noch die persönliche Begleitung und Beziehung zwischen Lehrperson und Schülerinnen und Schülern. 7. Wie wird sichergestellt, dass alle Schulen gleichermaßen von KI-Angeboten profitieren können? Bereits heute bildet der rahmenplanorientierte Leitfaden zur Entwicklung von Informations- und Medienkompetenz eine Grundlage für die Ausarbeitung von Schulcurricula und schuleigenen Konzepten. Mit der verbindlichen Verankerung der Medienkompetenz im neuen Rahmenplan sollen diese Ansätze entsprechend weiterentwickelt und in die schulische Entwicklungsarbeit eingebunden werden. Dabei kommt der jeweiligen schulischen Bestandsaufnahme eine wichtige Bedeutung zu. Sie ermöglicht es jeder Schule, ihre Ausgangslage und ihre pädagogischen Bedarfe im Bereich der Medienkompetenz sowie beim Umgang mit KI zu erfassen und die weitere Entwicklung entsprechend auszurichten. Weiterbildungsangebote an der AHS und die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie dem euregionalen Zentrum für digitale Bildung in Aachen spielen bei diesem Prozess eine wichtige Rolle, um Schulen und Lehrpersonen bei dieser rasanten Entwicklung zu begleiten und Orientierung zu bieten.
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