Schriftliche Frage Nr. 172 06. August 2026 – Frage von Herr J. GROMMES an Frau Ministerin KLINKENBERG zu Wohnangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Versorgungssituation von Menschen mit Beeinträchtigung, insbesondere im Hinblick auf Wohn- und Entlastungsangebote für Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von José GROMMES (ProDG), vom 06. Juli 2026: Die Arbeitsgruppe Wohnen von VIVA Ostbelgien hat sich mit einem öffentlichen Schreiben an die Fraktionen des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewandt und darin auf die schwierige Situation zahlreicher Familien von Menschen mit Beeinträchtigung aufmerksam gemacht. Die geschilderten Sorgen, die täglichen Belastungen und insbesondere die Zukunftsängste vieler Eltern verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Die Frage, wie und wo Menschen mit Beeinträchtigung künftig leben werden, wenn ihre Angehörigen die Betreuung nicht mehr übernehmen können, stellt zweifellos eine der großen sozialpolitischen Herausforderungen unserer Gemeinschaft dar. Gleichzeitig handelt es sich hierbei keineswegs um eine neue Problematik. Bereits vor mehreren Jahren wurde die Situation im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausführlich thematisiert. Im November 2022 befasste sich der damalige Ausschuss IV unter der Verantwortung des damaligen Sozialministers Antonios Antoniadis eingehend mit den fehlenden Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung ab dem 21. Lebensjahr. Schon damals wurde auf die unzureichende Anzahl von Wohnplätzen, die Überlastung vieler Familien sowie die Sorge hingewiesen, dass die bestehenden Angebote den wachsenden und komplexer werdenden Unterstützungsbedarfen nicht mehr ausreichend gerecht werden. In seiner damaligen Antwort machte Minister Antoniadis zudem deutlich, dass mehrere Wohnressourcen weggebrochen seien und dass die Suche nach geeigneten Trägern sowie die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal zu den zentralen Herausforderungen gehörten. Gleichzeitig betonte er ausdrücklich, dass die Nachfrage das bestehende Angebot deutlich übersteige und dass die Regierung bereits an neuen Wohnprojekten arbeite sowie verschiedene Lösungsansätze prüfe. Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, die Entwicklung der letzten Jahre, die bereits eingeleiteten Maßnahmen sowie die gegenwärtigen und zukünftigen Planungen der Regierung im Bereich des Wohnens und der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung nochmals umfassend zu beleuchten. Ich bitte Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Versorgungssituation von Menschen mit Beeinträchtigung, insbesondere im Hinblick auf Wohn- und Entlastungsangebote für Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr? 2. Welche Wohn-, Kurzzeit- und Entlastungsangebote stehen Menschen mit Beeinträchtigung derzeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung und wie haben sich diese Angebote in den vergangenen Jahren entwickelt? 3. Wie viele Personen warten aktuell auf einen Wohnplatz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Wie setzt sich diese Zahl zusammen, nach welchen Kriterien wird die Warteliste geführt und wie viele Personen weisen einen unmittelbaren Wohnbedarf auf? 4. Welche konkreten Projekte zur Schaffung neuer Wohn- und Unterstützungsangebote befinden sich derzeit in Planung oder Umsetzung – insbesondere in Emmels (Hof Peters), Kelmis und gegebenenfalls an weiteren Standorten – und wie viele zusätzliche Plätze sollen dadurch geschaffen werden? 5. In welchem Umfang stehen der Regierung finanzielle Mittel für die Schaffung neuer Wohn- und Unterstützungsangebote zur Verfügung und welche finanziellen, organisatorischen oder strukturellen Hindernisse erschweren derzeit deren Ausbau? 6. Welche Rolle spielen der Mangel an geeigneten Trägern und an qualifiziertem Personal bei der Entwicklung zusätzlicher Angebote und welche Maßnahmen ergreift die Regierung, um diesen Herausforderungen zu begegnen? 7. Welche kurzfristigen Maßnahmen wurden bereits ergriffen beziehungsweise sind vorgesehen, um Familien zu entlasten, insbesondere im Bereich der Kurzaufenthalte, der Freizeit- und Betreuungsangebote sowie der Begleitung nach den Öffnungszeiten der Tagesstätten? 8. Wie bewertet die Regierung die Einführung eines persönlichen Budgets für Menschen mit Beeinträchtigung, die keinen Wohnplatz erhalten haben? Welche Chancen, Risiken sowie rechtlichen und finanziellen Auswirkungen wären mit einem solchen Modell verbunden? 9. Welche mittel- und langfristige Strategie verfolgt die Regierung, um dem steigenden Bedarf an Wohn- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung gerecht zu werden? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen: Die Regierung ist sich der herausfordernden Situation im Bereich Wohnen und Entlastung für Menschen mit Beeinträchtigung bewusst. Viele Familien übernehmen über Jahre hinweg die Betreuung ihrer Angehörigen und sorgen sich berechtigterweise um deren Zukunft. Die Nachfrage nach Wohn- und Unterstützungsangeboten übersteigt weiterhin das bestehende Angebot. Gleichzeitig nehmen die Anforderungen an die Betreuung aufgrund komplexerer Unterstützungs- und Pflegebedarfe zu. Vor diesem Hintergrund arbeite ich gemeinsam mit den anerkannten Akteuren des Sektors (u. a. Wohngemeinschaften, Tagesstätten, Wohn- und Pflegezentren für Senioren) daran, bestehende Angebote zu sichern, Kapazitäten auszubauen und nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln. Derzeit stehen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verschiedene Wohnangebote für Erwachsene mit Beeinträchtigung zur Verfügung. In Eupen bietet das Königin-Fabiola-Haus 20 Plätze an. Das Focus-Projekt verfügt aktuell über vier Plätze für Menschen mit einer Doppeldiagnose; nach dem Umzug in die Klebankgasse wird die Kapazität auf sieben Plätze erhöht. In der Gemeinde Sankt Vith bestehen die Wohngemeinschaft Lommersweiler mit 18 Plätzen sowie vier Plätzen in einer Außengruppe und die Wohngruppe im Internat der Bischöflichen Schule mit derzeit acht Plätzen. Darüber hinaus gibt es verteilt auf den Norden und Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft etwa zehn bis fünfzehn kleinere, privat betriebene, familiäre Wohnressourcen, die Vollzeit- oder Kurzzeitaufenthalte ermöglichen. Ergänzt werden diese Angebote durch sogenannte externe Wohnressourcen. Diese engagierten Menschen verbringen einen Teil ihrer Freizeit mit der Begleitung von Menschen mit einer Beeinträchtigung (Arztbesuche, Freizeitbeschäftigung und mehr). Die Zahl der Wohnressourcen ist in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen, weshalb Maßnahmen vorbereitet werden, um bestehende Angebote zu sichern und neue Ressourcen zu gewinnen. Im Bereich der Tagesbetreuung bestehen fünf Tagesstätten in Eupen, Raeren, Hergenrath, Meyerode und Elsenborn. Die Betreuungskapazitäten wurden bereits durch zwei zusätzliche Vollzeitstellen verstärkt, um beispielsweise weitere Schulabgänger des Zentrums für Förderpädagogik aufnehmen zu können. Zudem wird geprüft, die Öffnungszeiten der Tagesstätten auszuweiten und die Angebote der Freizeitbegleitung stärker auch für Erwachsene zugänglich zu machen. Mit dem Projekt „FamilienZeit Plus“ wurde darüber hinaus ein neues Entlastungsangebot geschaffen. Es wird von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie dem Bürgerfonds der König-Baudouin-Stiftung unterstützt und ermöglicht Ehrenamtlichen und Studierenden, stundenweise Betreuungsaufgaben zu übernehmen und damit Angehörige zu entlasten. Ergänzend bietet das Begleitzentrum Griesdeck Freizeitbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung an Wochenenden, in den Ferien und teilweise mit Übernachtungsmöglichkeiten an. Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben erfasst sämtliche Anfragen nach einem begleiteten Wohnplatz. Berücksichtigt werden sowohl direkt eingereichte Anfragen als auch Bedarfe, die im Rahmen einer Analyse Ende 2024 erhoben wurden. Voraussetzung für die Aufnahme in die Warteliste ist die Erfüllung der geltenden Zugangskriterien für eine begleitete Wohnform. Der individuelle Unterstützungsbedarf wird auf Grundlage eines an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientierten Instruments erhoben (ICF Wohnen). Aktuell liegen der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 93 Anfragen auf einen Wohnplatz vor. Von den 93 registrierten Anfragen haben 16 Personen einen unmittelbaren Bedarf an einem Wohnplatz, sofern ein Platz verfügbar würde. Weitere 36 Personen wünschen sich einen Einzug, haben aber keinen unmittelbaren Bedarf. Um den Bedarf künftig besser decken zu können, werden mehrere Projekte vorbereitet oder umgesetzt. Am Standort Hof Peters in Emmels entsteht ein umfassendes Wohn- und Unterstützungsangebot mit insgesamt 21 Wohnplätzen. Darin integriert werden die derzeit acht Plätze der Wohngruppe im Internat der Bischöflichen Schule. Durch die Bündelung verschiedener Dienstleistungen und Angebote sollen Synergien geschaffen und Ressourcen effizient genutzt werden. Im Focus-Projekt in Eupen wird die Zahl der Plätze von vier auf sieben erhöht. Darüber hinaus wird in Kelmis im Rahmen des Kathleos-Projekts an einem Modell gearbeitet, das Wohn- und Pflegeangebote mit Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigung verbindet. Ziel ist es, auch dort Synergien zu schaffen und zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die konkrete Ausgestaltung dieses Projekts wird derzeit noch ausgearbeitet. Die genannten Projekte werden den bestehenden Bedarf nicht sofort beseitigen, stellen aber wichtige Schritte zum Kapazitätsausbau dar. Trotz der angespannten haushalterischen Lage investiert die Regierung also weiterhin gezielt in die Infrastruktur und die Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote. Ein besonderes Beispiel ist der geplante Neubau für das Begleitzentrum Griesdeck (Tagesstätte und Freizeitbegleitung) und das Biberprojekt der VoG Tuavia in Bütgenbach mit einem Investitionsvolumen von rund zehn Millionen EUR, das vollständig durch die Deutschsprachige Gemeinschaft finanziert wird. Die größten Herausforderungen liegen jedoch nicht allein in der Finanzierung neuer Infrastrukturen. Entscheidend ist auch die langfristige Absicherung des laufenden Betriebs sowie die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal. Selbst dort, wo Investitionsmittel vorhanden sind, kann ein Ausbau nur gelingen, wenn die Betreuung langfristig gewährleistet werden kann. Der Fachkräftemangel stellt daher eine der größten Herausforderungen für den weiteren Ausbau von Wohn- und Unterstützungsangeboten dar. Bereits heute erfordert die personelle Absicherung bestehender Angebote erhebliche Anstrengungen. Deshalb setze ich gemeinsam mit den Trägern verstärkt auf die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen, etwa im Rahmen der Projekte Hof Peters und Kathleos. Zudem bleibt die Weiterentwicklung der Finanzierung des Sektors, insbesondere mit Blick auf Betreuungsschlüssel und Personalressourcen, ein wichtiges Thema der kommenden Haushaltsberatungen. Zur unmittelbaren Entlastung von Familien wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise auf den Weg gebracht. Hierzu zählen die Aufstockung der Betreuungskapazitäten in den Tagesstätten u.a. für die Aufnahme zusätzlicher Schulabgänger des Zentrums für Förderpädagogik, die Prüfung längerer Öffnungszeiten der Tagesstätten, die geplante Ausweitung der Freizeitbegleitung auf Erwachsene, die deutliche Senkung der Elternbeiträge im Bereich der Freizeitbegleitung sowie die Unterstützung des Projekts „FamilienZeit Plus“ von Seiten der DG-Regierung. Die Einführung eines persönlichen Budgets für Menschen mit Beeinträchtigung kann grundsätzlich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Selbstbestimmung schaffen. Gleichzeitig werfen solche Modelle Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung, der Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten sowie der langfristigen Finanzierbarkeit auf. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde bislang bewusst der Ausbau kollektiver Angebote priorisiert. Die Finanzierung erfolgt derzeit vor allem über Stellenkapital für Wohnheime und Tagesstätten. Erfahrungen anderer Regionen zeigen zudem, dass persönliche Budgets häufig an Prioritäts- und Bedarfsbewertungen geknüpft werden. Die Regierung verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und wird entsprechende Überlegungen weiterhin offen prüfen. Meine Zielsetzung besteht darin, Menschen mit Beeinträchtigung ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen und gleichzeitig ihre Familien nachhaltig zu entlasten. Dazu gehören die Sicherung bestehender Wohnangebote, die Schaffung zusätzlicher Wohnplätze, der Ausbau von Tagesbetreuungs- und Entlastungsangeboten, die bessere Erfassung und Berücksichtigung bestehender Bedarfe, die stärkere Bündelung von Infrastruktur und Personal sowie die langfristige Sicherung einer tragfähigen Finanzierung. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz wird es gelingen, den steigenden Unterstützungsbedarf auch in Zukunft angemessen zu beantworten.
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