Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 167

24. Juli 2026 – Frage von Frau E. JADIN an Herrn Minister FRECHES zur Behandlung der Themen Finanzkompetenz und Altersvorsorge in der Erwachsenenbildung vor dem Hintergrund der föderalen Rentenreform

Welche Angebote der Erwachsenenbildung befassen sich derzeit mit den Themen Finanzkompetenz, Altersvorsorge, Vermögensaufbau oder langfristige Finanzplanung?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
 
Frage von Evelyn JADIN (PFF), vom 22. Juni 2026:
 
Die belgische Pensionsreform sorgt derzeit für intensive gesellschaftliche Diskussionen. Laut einer aktuellen Umfrage des Allfinanzierers CBC befürchten 54 Prozent der Belgierinnen und Belgier, ihren Lebensstandard im Ruhestand nicht halten zu können. 51 Prozent gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente in den kommenden Jahren sinken wird.
 
Unabhängig von der politischen Bewertung der Reform wird deutlich, dass viele Menschen künftig stärker auf private Vorsorge und eigene finanzielle Entscheidungen angewiesen sein werden. Gleichzeitig verfügen viele Bürgerinnen und Bürger nur über begrenzte Kenntnisse in den Bereichen Altersvorsorge, Vermögensaufbau und langfristige Finanzplanung.
 
Besonders betroffen sind Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, längeren Familienphasen oder Teilzeitbeschäftigungen. Davon sind nach wie vor überdurchschnittlich häufig Frauen betroffen. Bereits heute sind Frauen überdurchschnittlich häufig von Altersarmut betroffen. Gründe hierfür liegen unter anderem in Teilzeitbeschäftigungen, Erwerbsunterbrechungen und familiären Betreuungsaufgaben.
 
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Rolle die Erwachsenenbildung dabei spielt, Menschen auf die finanziellen Herausforderungen des Ruhestands vorzubereiten und ihre finanzielle Selbstbestimmung zu stärken.
 
Vor diesem Hintergrund möchte ich, werte Frau Parlamentspräsidentin, Herrn Minister Freches folgende Fragen stellen:
1. Welche Angebote der Erwachsenenbildung befassen sich derzeit mit den Themen Finanzkompetenz, Altersvorsorge, Vermögensaufbau oder langfristige Finanzplanung?
2. Liegen der Regierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang solche Angebote genutzt werden und welche Zielgruppen dabei insbesondere erreicht werden?
3. Sieht die Regierung angesichts der aktuellen Pensionsreform einen zusätzlichen Informations- oder Sensibilisierungsbedarf innerhalb der Erwachsenenbildung?
4. Sieht die Regierung Handlungsbedarf, Finanzkompetenz, Altersvorsorge und langfristige finanzielle Lebensplanung künftig stärker in den Angeboten der Erwachsenenbildung zu verankern?
 
 
Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz:
 
Unabhängig von den Enzwicklungen auf föderaler Ebene zur Rentenreform stellt Finanzkompetenz eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und selbstbestimmtes Handeln in jedem Alter dar. In einer zunehmend komplexen Lebenswirklichkeit müssen Menschen zahlreiche Entscheidungen treffen, die oftmals auch finanzielle Auswirkungen haben. Die Erwachsenenbildung kann hier einen unterstützenden Beitrag leisten, indem sie Angebote bereitstellt, die interessierten Personen Orientierungswissen vermittelt und beim Erwerb von Kompetenzen unterstützt.
 
Die Fragen berühren die Rolle der Erwachsenenbildung bei der Vermittlung von Finanzkompetenz. Für ihre Beantwortung ist zunächst auf den rechtlichen Rahmen der Erwachsenenbildung hinzuweisen. Das Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung verfolgt den Ansatz, den Einrichtungen einen großen pädagogischen Gestaltungsspielraum einzuräumen. Es definiert die Erwachsenenbildung als Bereich des lebenslangen Lernens zur Förderung von Schlüsselkompetenzen (s. Art. 3), garantiert den Einrichtungen die eigenständige Gestaltung ihrer Bildungsangebote (s. Art. 4) und setzt auf die Koordination der Angebote durch die Einrichtungen selbst in Zusammenarbeit mit dem Rat für Erwachsenenbildung (s. Art. 5).
 
Dieses System trägt der Vielfalt der insgesamt 12 Organisationen Rechnung. Nicht jede einzelne von ihnen muss sämtliche relevante gesellschaftliche Themen abdecken. Vielmehr ergänzen sich die unterschiedlichen Profile der Organisationen und deren Zielpublikum, sodass die Erwachsenenbildung insgesamt ein breitgefächertes Gesamtangebot für die Bügerinnen und Bürger unserer Gemeinschaft bieten.
 
Vor diesem Hintergrund habe ich sämtliche geförderte Einrichtung der Erwachsenenbildung angeschrieben und um eine Rückmeldung zu bestehenden oder geplanten Angeboten zu den in der Frage erwähnten Themen gebeten.
 
Die Rückmeldungen zeigen, dass entsprechende Angebote punktuell vorhanden sind, wenn auch in unterschiedlichem Umfang und entsprechend den unterschiedlichen Zielsetzungen der jeweiligen Organisation. Auch lässt sich anhand der Rückmeldungen der Einrichtungen ableiten, dass die Themen immer wieder aufgegriffen werden und dort weiterentwickelt werden, wo entsprechender Bedarf besteht.
 
So hat die VHS Ostbelgien im Rahmen eines Erasmus-Projekts Unterrichtsmaterialien und ein Lernspiel zum Thema „Wirtschaftswissen – leicht gemacht“ entwickelt, um wirtschaftliche Zusammenhänge und Haushaltsplanung niederschwellig zu vermitteln. Die Lupe VoG hat in den vergangenen Jahren mehrere Informationsveranstaltungen zu Budgetplanung, Schuldenprävention, finanzieller Absicherung von Frauen, z. B. im Rahmen der Frauenerzählcafés, sowie zum Erbrecht durchgeführt. Alteo bot in der Vergangenheit unter anderem die Kurse „Mein persönliches Budget“ sowie „Mit Schwung in die Rente“ an und prüft derzeit eine Neuauflage entsprechender Angebote. Die KAP organisierte ein Webinar zum Thema „Selbst investiert die Frau“. Die Frauenliga hat in der Vergangenheit ein Seminar angeboten zu „Geldanlagen für Einsteigerinnen – Vermögensaufbau mit Aktien“. Darüber hinaus prüfen einzelne Einrichtungen weitere Veranstaltungen, etwa zu Geldpolitik oder Erbrecht.
 
Gleichzeitig haben mehrere Einrichtungen mitgeteilt, insbesondere jene mit einem thematischen Schwerpunkt in den Bereichen Natur, Kultur oder Umwelt, dass sie derzeit keine entsprechenden Angebote aufweisen. Dies entspricht der im Dekret ausdrücklich vorgesehenen Profilvielfalt der Erwachsenenbildung.
 
Zu ihrer zweiten Frage: Die Regierung verfügt über statistische Angaben der Einrichtungen. Diese erlauben derzeit jedoch keine belastbaren Aussagen über die Reichweite einzelner Themenfelder oder die genaue Zusammensetzung der erreichten Zielgruppen. Ursache hierfür sind unterschiedliche Erhebungsmethoden sowie mögliche Doppelerfassungen.
 
Die Regierung erkennt den Mehrwert entsprechender Bildungsangebote zur Finanzkompetnz und zur finanzielle Lebensplanung an. Gleichzeitig halte ich es, auch im Rahmen der anstehenden Reform der Erwachsenenbildung für erforderlich, an dem bewährten Grundsatz festzuhalten, wonach die Einrichtungen ihre Angebotsvielfalt eigenverantwortlich und entsprechend ihrer Zielsetzung selbst gestalten sollen. Diese Freiheit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal der nicht formalen Erwachsenenbildung und ermöglicht ihnen, flexibel und bedarfsorientiert auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zu reagieren.
 
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass neben der Erwachsenenbildung auch die Verbraucherschutzzentrale im Rahmen der Schuldenprävention verschiedene, nach Zielgruppe unterschiedlich ausgerichtete Workshops anbietet: Unsere Workshops - Verbraucherschutzzentrale. Diese Angebote stellen eine sinnvolle Ergänzung dar.
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