Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 165

22. Juli 2026 – Frage von Frau D. STIEL an Frau Ministerin KLINKENBERG als Nachfrage zur schriftlichen Frage Nr. 113 zu Beschwerden in Bezug auf die Jugendhilfe und den Jugendgerichtsdienst

Wie viele weitere formelle und informelle Beschwerden sind im gesamten Sektor der Jugendhilfe und des JGD seit Ihrer letzten Stellungnahme in der Antwort auf die schriftliche Frage N°113 eingegangen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
 
Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 18. Juni 2026:
 
Fortlaufende Bürgerbeschwerden, personelle Instabilität, akuter Mangel an medizinisch-wissenschaftlicher Expertise veranlassen uns zu einer Nachfrage.
 
Sie haben in Ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage Nr. 113 zur Situation im Fachbereich Jugendhilfe und dem angeschlossenen Jugendgerichtsdienst (JGD) versucht, die bestehenden Engpässe durch Verweise auf reguläre administrative Abläufe und strukturelle Netzwerkarbeit zu relativieren.
 
In der politischen Realität und unserer täglichen Fraktionsarbeit treffen jedoch nach wie vor Beschwerden von betroffenen Familien ein.
 
Die Schilderungen über lange Wartezeiten reißen nicht ab. Sie selbst sprachen in der Vergangenheit – in ihrer Antwort auf meine SF von 10 anonymisierten Beschwerden für das Jahr 2024 und 8 im Jahr 2025. Angesichts der enormen Hemmschwelle für betroffene Familien, den offiziellen Beschwerdeweg gegen Behörden einzuschlagen, deutet diese Zahl auf eine Dunkelziffer hin.
 
Das im Jahr 2023 verabschiedete Dekret zur eigenständigen Regelung des Jugendschutzes verfolgte fachlich den richtigen Ansatz: Auffangen und präventiv eingreifen, bevor Situationen eskalieren. Die Realität zeigt jedoch ein kollabierendes System: Priorisieren und Ablehnen ist im Fachbereich an der Tagesordnung. Weil Ressourcen und Budget gedeckelt sind, werden Fälle, die dringend punktuelle Unterstützung bräuchten, abgewiesen.
 
Laut Ihrer Antwort ich zitiere: "Der häufigste Beschwerdeanlass ist die Wahrnehmung der Zusammenarbeit mit einzelnen Mitarbeitern. Dabei werden insbesondere Aspekte der Kommunikation, des persönlichen Auftretens, der Erreichbarkeit sowie das subjektive Empfinden thematisiert, nicht ausreichend informiert oder gehört zu werden. Die Beschwerden stehen häufig im Zusammenhang mit emotional belasteten Familiensituationen."
 
Wir schätzen und respektieren die tägliche, schwere Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich Jugendhilfe und Jugendschutz außerordentlich, da sie mit immer komplexer werdenden Lebenssituationen konfrontiert sind; gerade deshalb ist es jedoch unsere Pflicht, schonungslos zu analysieren, was in der Deutschsprachigen Gemeinschaft strukturell funktioniert und wo das System an seine Grenzen stößt.
 
Hinzu kommt eine dramatische Sackgasse in der psychiatrischen Versorgung. Da die DG über keine eigenen Kapazitäten verfügt, können akut suizidale oder psychisch schwer auffällige Jugendliche nur an der UNIKLINIK in Aachen behandelt werden – die französischsprachigen Kliniken der Wallonie sind selbst überlastet und können nicht helfen, weil das Personal die Sprache der Kinder und Jugendlichen nicht spricht.
 
Gleichzeitig leidet die DG unter einem Totalausfall wissenschaftlich-medizinischer Expertise vor Ort: Es muss deutlich ausgesprochen werden, dass es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft akut an der notwendigen wissenschaftlich-medizinischen Expertise fehlt, um bei Jugendlichen komplexe Diagnosen – wie beispielsweise im Bereich der Autismus-Spektrum-Störung oder der Fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD) rechtssicher vor Ort zu erstellen.
 
Wir wollen daher nachhaken, ob die von Ihnen eingeleiteten Maßnahmen zu einer messbaren Entlastung geführt haben oder ob sich die Situation für die Bürger und Mitarbeiter in Ostbelgien verschlechtert hat.
 
Wir haben uns im Ausschuss IV intensiv die Schilderungen aus dem Fachbereich Jugendschutz, der Jugendhilfe und dem gesamten Sektor der dazugehörigen Einrichtungen angehört und stellen fest, dass es zwar punktuelle Verbesserungen gibt, jedoch weiterhin enorme Anstrengungen unternommen werden müssen. Wir befinden uns aktuell in einem Sparhaushalt, dennoch müssen gerade wegen solcher dramatischen Situationen an der Front, die Prioritäten ganz klar zugunsten des Kinderschutzes gesetzt werden.
 
Wir möchten um eine genaue Erläuterung bitten, ob sich das Kernproblem im Sektor aktuell primär als ein akuter Fachkräftemangel oder als ein struktureller Budgetmangel darstellt – wohlwissend und anerkennend, dass der Sektor in der Vergangenheit finanziell aufgewertet wurde, die Kapazitätsgrenzen in der Praxis jedoch offensichtlich fortbestehen.
 
Des Weiteren geht aus meiner SF vom 8.1.26 hervor, dass die DG Ende des Jahres 2025 eine Analyse der psychosozialen Risiken seiner Belegschaft in Auftrag gegeben hat, welche am 19.1.26 startete und dass der daraus resultierende Reformprozess bereits umgesetzt wurde.
 
Daher unsere Nachfragen:
1. Wie viele weitere formelle und informelle Beschwerden sind im gesamten Sektor der Jugendhilfe und des JGD seit Ihrer letzten Stellungnahme in der Antwort auf die schriftliche Frage N°113 eingegangen?
2. Wie erklären Sie die anhaltende Diskrepanz zwischen der behördlichen Statistik und den fortlaufend realen Hilferufen und Beschwerden, die uns aus der Bevölkerung erreichen?
3. Wie hoch war die durchschnittliche Dauer (in Tagen) vom Tag des Ausscheidens eines Sozialarbeiters oder Spezialisten im Jugendhilfedienst bis zur tatsächlichen, vertraglichen Neubesetzung dieser Planstelle in den letzten 24 Monaten?
4. Wie viele qualifizierte Bewerbungen gingen auf Stellenausschreibungen im Bereich des JGD in den letzten 24 Monaten ein, und wie viele dieser Ausschreibungen mussten mangels geeigneter Profile unvollendet wiederholt werden?
5. Wie wurde die akkumulierte Mehrarbeit durch nicht besetzte Planstellen, die Einarbeitung neuer Kräfte oder Langzeitkranke im administrativen Übergangszeitraum kompensiert, und wie viele Überstunden haben die Mitarbeiter des Fachbereichs zum aktuellen Stichtag angehäuft?
6. Wie hoch war die krankheitsbedingte Ausfallquote (der Krankenstand) im Jugendhilfedienst im Vergleich zum Durchschnitt der restlichen Ministeriumsverwaltung in den letzten zwei Jahren?
7. Wie viele Stunden an externer Supervision und psychologischer Begleitung wurden den Mitarbeitern pro Kopf rechtlich zugesichert? Inwieweit wurden diese Angebote de facto wahrgenommen und welche Rolle spielten dabei Personalmangel oder Zeitnot im Arbeitsalltag?
8. Welche konkreten Abwerbeeffekte beobachtet das Ministerium durch die Grenznähe zu Deutschland (Aachen) und Luxemburg, wo oft höhere Einstiegsgehälter oder bessere Arbeitsbedingungen herrschen, und wie viele Mitarbeiter haben den Dienst aus diesem Grund in den letzten 24 Monaten verlassen?
9. Welche konkreten tariflichen, finanziellen oder arbeitsorganisatorischen Anreize bietet das Ministerium spezifisch für den Jugendgerichtsdienst und die Jugendhilfe an, um im Wettbewerb mit den Nachbarregionen konkurrenzfähig zu bleiben?
10. Wie schätzt die Regierung die Rückmeldungen aus der Praxis ein, wonach die Mitarbeiter im Fachbereich aufgrund der aktuellen Kapazitätsgrenzen gezwungen sind, im Alltag strenge Priorisierungen vorzunehmen und Anfragen zurückzustellen? Wie möchte die Regierung zukünftig mit dieser Belastungssituation umgehen, um betroffene Familien frühzeitiger aufzufangen?
11. Wie viele Fälle, die intern zunächst als „Standardfall“, „punktuelle Unterstützung“ oder „nicht prioritär“ eingestuft und folglich abgelehnt oder vertagt wurden, sind in den letzten 24 Monaten nachweislich zu schweren Krisenfällen (z. B. häusliche Gewalt) eskaliert?
12. Wie rechtfertigt die Regierung, dass bei gerichtlich angeordneten begleiteten Besuchen (z. B. über den Dienst Mosaik) lange Wartezeiten bestehen, was für die betroffenen Kinder eine emotionale und entwicklungsbedingte Katastrophe darstellt? Wie können die Wartezeiten verkürzt werden? Bitte schlüsseln sie die durchschnittlichen Wartezeiten im Sektor auf?
13. Bestehen konkrete Pläne für eine strukturelle, vertraglich abgesicherte Zusammenarbeit mit der Uniklinik Aachen, um diesen eklatanten Mangel an wissenschaftlich-medizinischer Expertise im Bereich der Diagnostik und Begutachtung auszugleichen? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus? Wir sind uns bewusst, dass die Ressourcen auch im Nachbarland begrenzt sind, setzen jedoch auf eine Intensivierung der Gespräche, um durch enge Kooperationen gemeinsame, pragmatische Lösungen für diese extremen Härtefälle zu finden.
14. In wie vielen Fällen mussten Kinder oder Jugendliche aus der DG in den Jahren 2021 bis 2025 in stationären Einrichtungen außerhalb der DG (Wallonie, Flandern, Deutschland) untergebracht werden, weil in den hiesigen Partnereinrichtungen keine Kapazitäten bzw. die Ausrichtung nicht vorhanden war, und welche finanziellen Mehrbelastungen entstanden der DG dadurch?
15. Wie viel Prozent des Gesamtbudgets für den Jugendschutz und Jugendhilfe fließen in der DG aktuell in die primäre, ambulante Prävention vor Ort und beziffern Sie bitte den Gesamthaushalt des Fachbereichs, sowie die Zuweisung zu den einzelnen Institutionen.
16. Bitte erläutern Sie, ob sich das Kernproblem im Sektor aktuell primär als ein akuter Fachkräftemangel oder als ein struktureller Budgetmangel darstellt, wohlwissend und anerkennend, dass der Sektor in der Vergangenheit finanziell aufgewertet wurde, die Kapazitätsgrenzen in der Praxis jedoch offensichtlich fortbestehen. Bitte unterlegen Sie die in diesem Zusammenhang in der Antwort auf die schriftliche Frage N°113 genannten finanziellen Aufwertungen in den letzten Jahren mit konkreten Zahlen, Budgetposten und Stellenaufwüchsen.
 
 
Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:
 
Informelle Beschwerden im Sinne einer systematischen Erfassung liegen dem Fachbereich nicht vor. Informelle Unzufriedenheitsäußerungen, Rückfragen oder kritische Rückmeldungen von Familien gehören zum Arbeitsalltag eines Dienstes, der in oftmals belasteten familiären Situationen tätig wird. Solche Anliegen werden in der Regel unmittelbar im Rahmen der laufenden Fallarbeit bearbeitet und geklärt.
 
Das Dekret vom 13. November 2023 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz sowie dessen Ausführungserlass vom 20. März 2025 sehen ein eigenes Beschwerdeverfahren vor, das bewusst einfach, transparent und niederschwellig ausgestaltet wurde. Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und junge Erwachsene können Beschwerden schriftlich einreichen. Das Verfahren umfasst klare Fristen für die Bearbeitung, die Möglichkeit einer Anhörung sowie die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses der Beschwerdeprüfung. Zudem wird jede an die Leitung des Fachbereichs gerichtete Beschwerde in einem Beschwerderegister erfasst.
 
Die Betroffenen werden über diese Beschwerdemöglichkeiten informiert. Ziel des Verfahrens ist es, einen möglichst einfachen und transparenten Zugang zur Beschwerdebearbeitung sicherzustellen und Anliegen zeitnah aufzugreifen.
 
Seit der Beantwortung der Schriftlichen Frage Nr. 113 wurden im Jahr 2026 insgesamt sechs Beschwerden registriert. Zwei dieser Beschwerden betrafen allerdings Akten, die nicht in die Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft fielen, sondern in die anderer Behörden.
 
Für den Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden somit vier Beschwerden registriert. Die Zahl der formell eingereichten Beschwerden bleibt damit weiterhin auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Vorjahren.
 
Die Regierung kann die von der Fragestellerin angesprochene Diskrepanz nicht konkret beurteilen, da ihr die angeführten Hilferufe und Beschwerden aus der Bevölkerung nicht bekannt sind. Grundsätzlich teilt die Regierung die Einschätzung nicht, dass zwischen den vorliegenden Daten und der Situation in der Praxis eine grundsätzliche Diskrepanz besteht.
 
Jugendhilfe und Jugendschutz arbeiten regelmäßig in Konflikt- und Krisensituationen. Insbesondere im Bereich der gerichtlichen Jugendhilfe müssen Entscheidungen umgesetzt werden, die für die betroffenen Familien einschneidende Auswirkungen haben können und nicht immer auf Zustimmung stoßen. Kritik, Frustration oder Enttäuschung sind in solchen Situationen nachvollziehbar, lassen jedoch nicht automatisch auf fachliche Fehler oder strukturelle Missstände schließen.
 
Die Auswertung der Beschwerden der Jahre 2024 und 2025 zeigt, dass sich die meisten Beschwerden auf Aspekte der Kommunikation, des Informationsflusses, der Zusammenarbeit oder auf die Wahrnehmung einzelner Entscheidungen beziehen. Hinweise auf systematische Fehlentwicklungen oder strukturelle Mängel lassen sich daraus nicht ableiten. Dabei handelt es sich nicht immer um Entscheidungen der Dienste der Jugendhilfe, sondern auch um Entscheidungen des Jugendgerichts. Im Bereich der gerichtlichen Jugendhilfe entscheidet ausschließlich der Jugendrichter, der Dienst der gerichtlichen Jugendhilfe führt den Entscheid entsprechend um. Im Bereich der einvernehmlichen Jugendhilfe, werden die Entscheidungen gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und dem Jugendlichen getroffen.
 
Da es in den letzten 24 Monaten auch strukturelle Veränderungen gab, um weiterhin bestmöglich dem Auftrag nachzukommen, wurde bei der Suche nach zusätzlichen Ressourcen nicht immer direkter Ersatz für die Personalmitglieder gesucht, die aus dem Dienst ausgeschieden sind.
 
Zwischen der Veröffentlichung einer Stellenanzeige und dem ersten Arbeitstag eines neuen Mitarbeiters lagen zwischen 1,5 und 3 Monate.
 
In den letzten 24 Monaten veröffentlichte das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft vier Bewerberaufrufe zur Besetzung von Sozialarbeiterstellen im Fachbereich Jugendhilfe:
Im Oktober 2024 gingen sechs qualifizierte Bewerbungen ein. Im Auswahlverfahren wurden zwei geeignete Bewerber identifiziert und eingestellt. 
Im März 2025 gingen drei qualifizierte Bewerbungen ein. Ein Bewerber wurde im Auswahlverfahren als geeignet identifiziert und eingestellt. 
Im Februar 2026 gingen sechs Bewerbungen ein, von denen fünf dem ausgeschriebenen Anforderungsprofil entsprachen. Im Auswahlverfahren wurden zwei geeignete Bewerber identifiziert. Einer der beiden nahm das Stellenangebot an und wurde eingestellt.
Auf den Bewerberaufruf im Juni 2026 gingen keine Bewerbungen ein. 
 
Die Resonanz auf Stellenausschreibungen fällt je nach Ausschreibungszeitraum unterschiedlich aus. Insgesamt konnten in den vergangenen Besetzungsverfahren mehrere qualifizierte Bewerber gewonnen und Stellen erfolgreich besetzt werden.
 
Personelle Ausfälle infolge von Krankheitszeiten, Stellenwechseln oder vakanten Stellen stellen den Fachbereich Jugendhilfe, wie jede andere Arbeitsstelle, vor organisatorische Herausforderungen. Diese werden im Arbeitsalltag durch eine flexible Aufgabenverteilung, gegenseitige Unterstützung innerhalb der Referate sowie organisatorische Anpassungen aufgefangen, soweit dies möglich ist.
 
Im Rahmen der Reform der Arbeitsorganisation im Fachbereich Jugendhilfe wurde die Zusammenarbeit zwischen den Referaten deutlich intensiviert. Fälle können heute flexibler begleitet werden, wodurch personelle Engpässe besser ausgeglichen werden können.
 
Darüber hinaus wurde die Aufgabenverteilung überprüft und angepasst. Administrative Tätigkeiten werden zunehmend durch das Verwaltungspersonal übernommen, damit sich die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verstärkt auf ihre fachlichen Kernaufgaben konzentrieren können.
 
Zum Stichtag 30. Juni 2026 betrug der durchschnittliche Überstundensaldo im Fachbereich Jugendhilfe 12,58 Stunden je Personalmitglied. Zur Einordnung dieses Stundensaldos: Der behördenweite Durchschnitt lag zum selben Zeitpunkt bei 9,96 Stunden je Personalmitglied. Den höchsten durchschnittlichen Überstundensaldo innerhalb des Ministeriums wies der Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei mit 26,35 Stunden je Personalmitglied auf.
 
Der Überstundensaldo allein lässt jedoch keine verlässlichen Rückschlüsse auf die tatsächliche Arbeitsbelastung oder den Personalbedarf eines Fachbereichs zu. Ob Überstunden aufgebaut werden, hängt auch von individuellen Faktoren wie dem Beschäftigungsumfang, familiären Verpflichtungen oder anderen individuellen Gegebenheiten der einzelnen Mitarbeiter ab.
 
Im Jahr 2024 betrug die Ausfallquote im Fachbereich Jugendhilfe 10,20% (Vgl. Ministerium 8,53%). Im Jahr 2025 stieg die Ausfallquote auf 13,13% (Vgl. Ministerium 7,74%).
Wie in der Verwaltung insgesamt zeigt sich auch im Fachbereich Jugendhilfe, dass ein großer Anteil der krankheitsbedingten Fehltage auf wenige Personalmitglieder entfallen: 65% aller Fehltage entstanden durch die langzeitige Abwesenheit von drei Personalmitgliedern. Die betroffenen Personalmitglieder wurden intensiv durch die Wiedereingliederungskoordinatorin der Behörde begleitet, um eine Wiederaufnahme der Arbeit zu unterstützen.
 
Der Krankenstand konnte in den letzten Monaten signifikant verbessert werden. Durchschnittlich fielen die Mitarbeiter des Fachbereichs im zweiten Quartal 2026 an 1,64 Tagen aus, im Vergleichsquartal 2025 waren es noch 7,09 Tage. Ob sich der Trend bestätigt und eine nachhaltige Verbesserung der Abwesenheiten erreicht werden kann, wird eng beobachtet.
 
Die Tätigkeit in der Jugendhilfe und im Jugendschutz ist mit hohen fachlichen und emotionalen Anforderungen verbunden. Aus diesem Grund haben alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Fachbereichs die Möglichkeit, externe Supervision in Anspruch zu nehmen.
 
Hierfür steht jedem Mitarbeiter ein jährliches Budget von bis zu 950 Euro zur Verfügung. Die Inanspruchnahme erfolgt freiwillig und richtet sich nach dem individuellen Bedarf der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel der Supervision ist die Reflexion der beruflichen Praxis, die Bearbeitung belastender Situationen sowie die Stärkung der professionellen Handlungssicherheit.
 
Das Angebot wird im Fachbereich aktiv genutzt. Im Referat Pflegschaft nimmt derzeit eine Mitarbeiterin externe Supervision in Anspruch. Im Referat gerichtliche Jugendhilfe und Jugendschutz nutzen aktuell vier von sieben Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern dieses Angebot; eine weitere Mitarbeiterin befindet sich derzeit auf der Suche nach einem geeigneten Supervisor. Im Referat einvernehmliche Jugendhilfe und Prävention nehmen derzeit acht von neun Sozialarbeiterinnen externe Supervision in Anspruch.
 
Ergänzend besteht innerhalb des Fachbereichs die Möglichkeit, schwierige Fallkonstellationen im Rahmen kollegialer Fallberatungen sowie des referatsübergreifenden Beratungsgremiums zu reflektieren.
 
 
Die psychosoziale Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt somit vorrangig über externe Supervision sowie interne Beratungs- und Austauschformate.
Die Teilnahme an Supervisionen wird grundsätzlich ermöglicht und ausdrücklich unterstützt. Im Arbeitsalltag kann es jedoch vorkommen, dass Termine aufgrund kurzfristiger dienstlicher Erfordernisse verschoben werden müssen. Die hohe Dynamik des Arbeitsalltags erfordert eine flexible Organisation der Nachbereitung belastender Situationen. Diese erfolgt durch die oben genannten Möglichkeiten.
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind regelmäßig mit besonders belastenden Situationen konfrontiert. So kam es beispielsweise innerhalb einer Woche zu drei Suizidversuchen von Jugendlichen, die durch den Fachbereich begleitet werden mussten. Zusätzlich wurde der Fachbereich mit dem Tod eines erst einen Monat alten Säuglings einer betreuten jungen Mutter konfrontiert. Auch wenn das verstorbene Kind aufgrund des Wohnortes nicht in die Zuständigkeit des Fachbereichs fiel, gehörte die Begleitung der betroffenen Mutter zu den Aufgaben des Fachbereichs. Solche Ereignisse müssen häufig parallel zum laufenden Arbeitsalltag bewältigt werden, sodass nur begrenzt Zeit für Vorbereitung, kollegialen Austausch und die notwendige Nachbereitung besonders belastender Situationen verbleibt.
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten regelmäßig mit externen Partnern zusammen, deren verfügbare Kapazitäten aufgrund der europaweit steigenden Nachfrage in der Jugendhilfe zeitweise begrenzt sein können. Dazu zählen beispielsweise fehlende geeignete Unterbringungsmöglichkeiten, krankheitsbedingte Ausfälle beauftragter Dienste, verweigerte oder vorzeitig beendete Klinikaufnahmen sowie ausgelastete Jugendschutzeinrichtungen. In diesen Situationen bleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs häufig die einzige konstante Anlaufstelle für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien, auch wenn kurzfristig keine geeigneten Anschlusslösungen oder Perspektiven zur Verfügung stehen. Die daraus entstehenden Belastungen und Frustrationen werden oftmals unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangetragen.
 
Das Ministerium erhebt keine Daten zu den neuen Arbeitgebern seiner ehemaligen Personalmitglieder. Allerdings führt die Direktion mit allen ausscheidenden Personalmitgliedern ein Gespräch zum Abschied.
 
Seit dem 1. Januar 2024 wechselten drei Mitarbeiter zu einem anderen Arbeitgeber. Davon unseren Wissens nach keiner, um im Ausland zu arbeiten; sie wechselten zu anderen Diensten oder Sozialeinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
 
Innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es viele Organisationen, die Sozialarbeiter beschäftigen. Mitarbeiter mit dieser Qualifikation sind vielseitig einsetzbar und vielerorts gefragt.
 
Auch innerhalb des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft kommen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in verschiedenen Diensten zum Einsatz, unter anderem:
Begleitung von mutmaßlichen und verurteilten Straftätern sowie Opfer- und Strafgefangenenbegleitung im Fachbereich Justizhaus und Strafvollstreckung; 
Präventive, einvernehmliche und gerichtliche Jugendhilfe und Jugendschutz sowie die Begleitung von Pflegefamilien und Adoptionsanfragen im Fachbereich Jugendhilfe;
Orientierung und Begleitung von Menschen mit einer Beeinträchtigung und Senioren und ihrer Angehörigen durch die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben;
Unterstützung von Menschen bei der Arbeitsuche und insbesondere Integration von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt durch das Arbeitsamt.
 
Die Laufbahn des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft beginnt mit etwas niedrigeren Gehältern als in einzelnen anderen Sektoren (z.B. nicht-kommerzielle Sektor), entwickelt sich jedoch durch die vorgesehene Gehaltsentwicklung langfristig attraktiv. Dieses Laufbahnmodell trägt insbesondere der wachsenden Berufserfahrung und fachlichen Expertise Rechnung, die für die Begleitung komplexer Jugendhilfefälle von besonderer Bedeutung ist.
 
Der Arbeitsbereich erlaubt eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten, verlangt allerdings auch eine Flexibilität von den Personalmitgliedern, um Krisen unmittelbar zu begleiten. Im Vergleich zu anderen Sektoren gibt es für die Mitarbeiter im Fachbereich Jugendhilfe weder Nacht- noch Wochenendarbeit.
 
Die Weiterbildungs- und Supervisionsangebote variieren innerhalb des Ministeriums, um den Besonderheiten der Einsatzbereiche Rechnung zu tragen. Im Fachbereich Jugendhilfe verfügt jedes Personalmitglied in der Fallbegleitung beispielsweise über freie Supervisorenwahl und ein persönliches Supervisionsbudget, das je nach Bedarf eingesetzt werden kann.
 
Ergänzend wurden in den vergangenen Jahren verschiedene organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen der 2024 eingeleiteten Reform der Arbeitsorganisation wurden die internen Abläufe grundlegend überarbeitet. Ziel war es, die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von administrativen Aufgaben zu entlasten sowie die Zusammenarbeit zwischen den Referaten zu stärken.
 
Zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen plant die Regierung zudem einen Umbau des Gebäudes in der Hostert. Ziel ist es, den gesamten Fachbereich Jugendhilfe künftig an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Die räumliche Infrastruktur soll gezielt an die Bedürfnisse des Fachbereichs und seiner Aufgaben angepasst werden. Durch die Bündelung der Referate an einem Standort sollen die Zusammenarbeit erleichtert, interne Abstimmungswege verkürzt und die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit weiter verbessert werden.
 
Die Regierung ist sich bewusst, dass die Anforderungen an die Jugendhilfe und den Jugendschutz in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Die Zahl der Anfragen nimmt zu, gleichzeitig werden familiäre Situationen häufig komplexer und die Unterstützungsbedarfe vielfältiger.
 
Vor diesem Hintergrund werden alle eingehenden Anfragen fachlich geprüft und bewertet. Dabei erfolgt eine Priorisierung entsprechend der Dringlichkeit und des konkreten Unterstützungsbedarfs. Dieses Vorgehen entspricht den fachlichen Standards der Jugendhilfe und dient insbesondere dazu, Kinder und Jugendliche in akuten Gefährdungs- oder Krisensituationen zeitnah zu schützen.
 
Jede Anfrage wird bearbeitet und fachlich bewertet. In akuten Krisen- und Gefährdungssituationen erfolgt eine unmittelbare Intervention. Die verfügbaren Ressourcen werden prioritär dort eingesetzt, wo akute Kindeswohlgefährdungen oder Krisensituationen vorliegen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass auch Familien mit präventivem oder niedrigschwelligem Unterstützungsbedarf eine fachliche Einschätzung, Beratung oder Vermittlung an geeignete Hilfsangebote erhalten.
 
Eine Priorisierung bedeutet somit nicht, dass Familien grundsätzlich keine Unterstützung erhalten. Jede Anfrage wird individuell geprüft. Je nach Situation erfolgt eine unmittelbare Begleitung durch den Fachbereich, eine Beratung oder die Vermittlung an andere geeignete Unterstützungsangebote.
 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kapazitätsgrenzen in der Jugendhilfe auch durch einen weiteren Personalausbau nicht vollständig entfallen würden. Die Ressourcen der spezialisierten Jugendhilfe müssen dort eingesetzt werden, wo ein entsprechender gesetzlicher und fachlicher Unterstützungsbedarf besteht. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der allgemeinen und präventiven Hilfesysteme, Familien frühzeitig zu begleiten und zu unterstützen. Entscheidend ist daher ein gut abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen Unterstützungsangebote.
 
Um Familien möglichst frühzeitig zu erreichen und die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet einzusetzen, wurden die Arbeitsprozesse im Fachbereich grundlegend weiterentwickelt. Hierzu gehören insbesondere die Einrichtung eines zentralen Beratungsgremiums, die stärkere Zusammenarbeit zwischen den Referaten, die Digitalisierung der Arbeitsabläufe sowie die Übertragung administrativer Aufgaben auf Verwaltungspersonal, damit sich die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verstärkt auf ihre fachlichen Kernaufgaben konzentrieren können. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die vorhandenen Kapazitäten möglichst wirksam für die Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Familien einzusetzen.
 
Insgesamt gab es 40 Neuanfragen, die wiedereröffnet und anschließend als EJH-Akte eröffnet wurden. Daraus sind 76 EJH-Akten resultiert.
 
Der Fachbereich Jugendhilfe kategorisiert Anfragen nicht nach den Begriffen „Standardfall“ oder „nicht prioritär“. Jede eingehende Anfrage wird fachlich geprüft und eingeschätzt. Abhängig von der Situation erfolgt entweder eine unmittelbare Begleitung, eine Beratung oder eine Weitervermittlung an andere geeignete Hilfsangebote. Eine Anfrage wird daher nicht allein aufgrund einer geringeren Dringlichkeit „abgelehnt“, sondern entsprechend der jeweiligen Situation bearbeitet.
 
Familiäre Situationen können sich im Laufe der Zeit verändern. Aus diesem Grund lässt sich ein späteres Auftreten einer Krisensituation nicht ohne Weiteres auf eine frühere fachliche Einschätzung zurückführen. Eine belastbare Aussage über einen kausalen Zusammenhang zwischen einer anfänglichen Einschätzung und einer späteren Krisenentwicklung lässt sich nicht immer herstellen.
 
Begleitete Besuchskontakte sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit mit Kindern und Familien. Sie dienen insbesondere dazu, den Kontakt zwischen Kindern und ihren Eltern unter geschützten Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten oder schrittweise wiederherzustellen. Die Regierung ist sich bewusst, dass Wartezeiten in diesem sensiblen Bereich für die betroffenen Kinder und Familien belastend sein können und deshalb möglichst kurzgehalten werden sollten.
 
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden begleitete Besuchskontakte im zivilrechtlichen und im jugendhilferechtlichen Kontext derzeit durch das Mosaik-Zentrum angeboten. Darüber hinaus begleitet auch das Referat Pflegschaft und stationäre Hilfen des Fachbereichs Jugendhilfe im Rahmen von Pflegschaften Besuchskontakte zwischen leiblichen Eltern und ihren Kindern.
 
Im Rahmen der Jugendhilfe kann der Fachbereich zudem auf andere Anbieter zurückgreifen, mit denen die Regierung einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat.
 
Nach Auskunft des Mosaik-Zentrums konnten die beiden zuletzt angemeldeten Fälle innerhalb von etwa zwei Monaten aufgenommen werden. Derzeit wartet ein weiterer Fall auf die Aufnahme.
 
Hinsichtlich der Wartezeiten wird nicht zwischen zivilrechtlichen und jugendhilferechtlichen Anträgen unterschieden. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
 
Die Regierung teilt die Einschätzung, dass spezialisierte diagnostische und kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen in vielen Regionen Europas unter erheblichem Druck stehen. Dies betrifft sowohl Belgien als auch die benachbarten Regionen in Deutschland und Luxemburg.
 
Bereits heute arbeitet die Jugendhilfe mit einer Vielzahl spezialisierter Fachstellen, Kliniken und therapeutischer Einrichtungen zusammen. Bei Bedarf werden auch Angebote in Deutschland in Anspruch genommen. Das ist beispielsweise in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKA oder den Entzugs- und Therapiestationen der Klinik Viersen der Fall sowie beim SPZ Aachen und Stolberg und bei mehreren eigenständigen Psychiatern und Therapeuten. Der Fachbereich Jugendhilfe greift bei Bedarf auch auf das Beratungsangebot der KJP Aachen zurück, das in der Tagesklinik für Jugendliche in Eupen angesiedelt ist.
 
Für französischsprachige Jugendliche fanden im vergangenen Jahr vermehrte Kooperationen mit stationären psychiatrischen Einrichtungen in Lüttich (Petit Bourgogne, Citadelle) und Brüssel (Titeca, AREA+) statt. Hier findet die Aufnahme der Jugendlichen regulär nach Indikation und Angebot statt.
 
Auf Ebene der Zwangseinweisungen fand ein erster Austausch mit dem UKA Aachen, den Justizbehörden Eupen und dem Fachbereich statt, um Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Unterbringung für rein deutschsprachige Minderjährige zu diskutieren.
 
Die Regierung prüft fortlaufend Möglichkeiten zur Weiterentwicklung bestehender Kooperationen sowie zur Verbesserung des Zugangs zu spezialisierten diagnostischen und therapeutischen Leistungen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Verfügbarkeit entsprechender Angebote wesentlich von den Kapazitäten der jeweiligen Einrichtungen abhängt.
 
Die Jugendhilfe und der Jugendschutz der Deutschsprachigen Gemeinschaft greifen regelmäßig auf Angebote außerhalb des eigenen Sprachgebiets zurück. Dies betrifft insbesondere hochspezialisierte therapeutische und intensivpädagogische Angebote, kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen sowie Betreuungsformen, die aufgrund der Größe der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht in ausreichender Auslastung selbst vorgehalten werden können.
 
Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft dient daher nicht ausschließlich der Deckung von Kapazitätsengpässen, sondern vor allem der Sicherstellung einer bedarfsgerechten und fachlich geeigneten Betreuung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen.
 
Die Zusammenarbeit mit der Französischen Gemeinschaft erfolgt auf Grundlage des sektoriellen Zusammenarbeitsabkommens. Dabei können Kinder und Jugendliche aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Einrichtungen und Pflegefamilien der Französischen Gemeinschaft und umgekehrt Kinder und Jugendliche aus der Französischen Gemeinschaft in Einrichtungen und Pflegefamilien der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreut werden.
 
Jahr Unterbringungen DG → FG Unterbringungen FG → DG
2021 10 in IPPJ 3 in Einrichtungen und 11 in Pflegefamilie = 14
2022 5 in IPPJ 4 in Einrichtungen und 9 in Pflegefamilien = 13
2023 5 in IPPJ + 5 in Einrichtungen = 10 3 in Einrichtungen und 9 in Pflegefamilien = 12
2024 4 in IPPJ 1 in einer Einrichtung und 7 in Pflegefamilien = 8
2025 keine 7 in Pflegefamilien
 
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Zusammenarbeit zwischen beiden Gemeinschaften auf Gegenseitigkeit beruht und beide Systeme voneinander profitieren.
 
Für Unterbringungen in Einrichtungen der Flämischen Gemeinschaft bestanden im genannten Zeitraum keine Fälle.
 
Auch Deutschland ist ein wichtiger Kooperationspartner des Fachbereich Jugendhilfe. Derzeit befinden sich 23 Kinder und Jugendliche in Einrichtungen in Deutschland.
 
Diese Unterbringungen erfolgen überwiegend aufgrund spezialisierter Angebotsformen, beispielsweise für Kinder und Jugendliche mit komplexen psychischen oder entwicklungsbezogenen Problemlagen (unter anderem Essstörungen oder schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten) oder im Rahmen besonderer pädagogischer Projekte. Aufgrund der Größe der Deutschsprachigen Gemeinschaft wäre es weder fachlich noch wirtschaftlich vertretbar, sämtliche dieser hochspezialisierten Angebote selbst vorzuhalten.
 
In den Jahren 2024 und 2025 musste darüber hinaus verstärkt auf externe Einrichtungen zurückgegriffen werden, da die Aufnahmekapazität des Mosaik-Zentrums zeitweise reduziert war. Das Öffentliche Sozialhilfezentrum Eupen beschloss Anfang 2024 nach Rücksprache mit dem damals zuständigen Minister aufgrund von Personalmangel und Krisen in der Einrichtung die Schließung des vierten Hauses. Die dort betreuten Kinder wurden auf die übrigen Häuser verteilt; gleichzeitig wurde das Personal zur Stabilisierung der verbleibenden Gruppen eingesetzt. Dadurch verringerte sich die verfügbare Aufnahmekapazität des Mosaik-Zentrums.
 
Ab Oktober 2026 soll das vierte Haus wieder in Betrieb genommen werden. Dadurch entstehen acht zusätzliche Regelplätze und die stationären Kapazitäten innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden erneut erweitert.
 
Darüber hinaus trat im Jahr 2026 ein neues Bezuschussungsmodell für das Mosaik-Zentrum und die Dreiland-Jugendhilfe in Kraft. Für stationäre Betreuungen erfolgt die Finanzierung künftig über Tagessätze pro tatsächlich belegtem Platz, für ambulante Leistungen über Stundensätze. Wie bei anderen Jugendhilfeanbietern ist die Finanzierung somit unmittelbar an die tatsächlich erbrachten Leistungen angeknüpft.
 
Die Ausgaben verdeutlichen, dass der Schwerpunkt der stationären Maßnahmen weiterhin auf Angeboten im Inland liegt.
 
Jahr Inland Ausland
2024 - Mosaik-Zentrum: 3.090.510,00 EUR
- Andere stationäre Maßnahmen Inland (insb. Dreiland-Jugendhilfe): 1.293.782,42 EUR
 
Gesamt: 4.384.292,42 EUR Stationäre Maßnahmen Ausland: 2.408.018,51 EUR
2025 - Mosaik-Zentrum: 3.349.000,00 EUR
- Andere stationäre Maßnahmen Inland (insb. Dreiland-Jugendhilfe): 1.236.655,50 EUR
 
Gesamt: 4.585.655,50 EUR Stationäre Maßnahmen Ausland: 2.266.313,60 EUR
2026 (Januar–Mai) - Mosaik-Zentrum: 942.648,00 EUR
- Dreiland-Jugendhilfe: 424.380,60 EUR
- Andere Stationäre Maßnahmen Inland: 35.421,58 EUR
 
- Gesamt: 1.402.450,18 EUR Stationäre Maßnahmen Ausland: 658.346,31 EUR
 
Die Zahlen zeigen, dass deutlich höhere Mittel für stationäre Angebote innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt werden als für Unterbringungen im Ausland. Die Auslandsunterbringungen erfolgen überwiegend aufgrund spezialisierter Angebote und nicht aufgrund eines generellen Mangels an stationären Plätzen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
 
Im Übrigen ist festzustellen, dass sich die Tagessätze der hiesigen Einrichtungen inzwischen auf einem ähnlichen Niveau wie jene in vergleichbaren deutschen Einrichtungen bewegen. So liegen die Tagessätze des Mosaik-Zentrums und der Dreiland-Jugendhilfe aktuell jeweils bei rund 280 EUR pro Betreuungstag. Zusätzliche finanzielle Mehrbelastungen entstehen durch Unterbringungen im Ausland daher nicht zwangsläufig; vielmehr erfolgt die Auswahl der Einrichtung nach fachlicher Eignung und dem individuellen Unterstützungsbedarf des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen.
 
Die Jugendhilfe verfolgt den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Familien möglichst frühzeitig, niedrigschwellig und wohnortnah zu unterstützen, um belastende Entwicklungen möglichst früh aufzufangen und stationäre Hilfen nach Möglichkeit zu vermeiden. Entsprechend werden erhebliche finanzielle Mittel für ambulante Hilfen und therapeutische Unterstützungsangebote bereitgestellt.
 
Der Haushalt des Fachbereichs Jugendhilfe (Organisationsbereich 50, Programm 14) umfasst im Jahr 2026 insbesondere folgende Mittel:
3.700.000 EUR für die Finanzierung von Jugendhilfe- und Jugendschutzmaßnahmen sowie fachbereichsinterne Ausgaben (Zuweisung 12.11), mit Ausnahme der Maßnahmen bei der Dreiland-Jugendhilfe, dem Mosaik-Zentrum und der Maßnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Französischen Gemeinschaft; 
1.300.000 EUR für die Finanzierung der stationären Maßnahmen in der Dreiland-Jugendhilfe (Zuweisung 33.01); 
3.391.000 EUR für die Finanzierung der stationären und ambulanten Maßnahmen im Mosaik-Zentrum (Zuweisung 43.21); 
10.000 EUR für besondere Initiativen und Maßnahmen im Präventionsbereich (Zuweisung 33.02); 
63.000 EUR für die Abrechnung von Maßnahmen mit der Französischen Gemeinschaft (Zuweisung 12.21). Nach aktuellem Stand wird jedoch davon ausgegangen, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft aus der Abrechnung des Jahres 2025 voraussichtlich einen Erstattungsbetrag erhalten wird. 
 
Die Ausgaben innerhalb der Zuweisung 12.11 werden über Kostenstellen (Innenaufträge) erfasst. Diese dienen der strukturierten Zuordnung sämtlicher Ausgaben zu bestimmten Aufgabenbereichen, Maßnahmenarten und Zielsetzungen. Dadurch wird eine detaillierte Steuerung und Auswertung der eingesetzten Mittel ermöglicht.
 
Die Auswertung der Ausgaben von Januar bis einschließlich Mai 2026 innerhalb der Zuweisung 12.11 ergibt folgendes Bild:
Allgemeine Kosten (Beitrag Nationale Kinderrechtskommission, Supervisionen der Sozialarbeiter des Fachbereichs, Präventionsmaßnahmen des Fachbereichs: Anti-Gewalt-Training, Steuerungsgruppen): 5.700,26 EUR; 
Funktionskosten des Fachbereichs: 1.745,49 EUR; 
Pflegefamilien: 195.978,43 EUR; 
Ambulante Maßnahmen: 143.813,77 EUR; 
Stationäre Maßnahmen (ohne Mosaik-Zentrum, Dreiland-Jugendhilfe und Maßnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Französischen Gemeinschaft): 693.767,89 EUR; 
Internatsmaßnahmen: 21.680,79 EUR; 
Sonstige Kostenübernahmen (u. a. Übersetzungen, Dolmetschen und familienunterstützende Leistungen): 6.435,53 EUR; 
Therapien und Behandlungen: 88.077,73 EUR; 
Seminare und Tagungen im Bereich Pflegschaft und Adoption: 4.284,80 EUR. 
 
Insgesamt wurden im Zeitraum Januar bis Mai 2026 über die Zuweisung 12.11 Ausgaben in Höhe von 1.161.484,69 EUR verbucht.
 
Die Auswertung verdeutlicht zugleich die starke Ausrichtung der Jugendhilfe auf ambulante und familienunterstützende Hilfen. So entfielen im genannten Zeitraum rund 144.000 EUR auf ambulante Maßnahmen sowie weitere rund 88.000 EUR auf therapeutische Unterstützungsangebote.
 
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass ein Teil der finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien nicht über den regulären Haushalt des Fachbereichs Jugendhilfe, sondern über den Fonds für besondere Hilfe für Kinder und Jugendliche finanziert wird.
 
Der Fonds wurde durch das Dekret vom 9. Mai 1988 über den Fonds für besondere Hilfe für Kinder und Jugendliche eingerichtet und dient der Finanzierung individueller Unterstützungsleistungen im Rahmen der Jugendhilfe, des Jugendschutzes und der Adoption.
 
Über den Fonds können zahlreiche bedarfsorientierte Hilfen finanziert werden, die unmittelbar zur Erreichung der Ziele der Jugendhilfe beitragen. Hierzu zählen insbesondere die Übernahme von Gesundheitskosten (z. B. Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie, Brillen, Hörgeräte sowie psychologische und therapeutische Behandlungen), schulische Ausgaben und Nachhilfeunterricht, Kosten für sportliche und kulturelle Aktivitäten, Ferienlager und Ferienbetreuungen, Fahrtkosten im Zusammenhang mit Jugendhilfemaßnahmen, besondere Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in stationären Maßnahmen sowie Unterstützungsleistungen für Pflegefamilien, beispielsweise in Form von Fahrtkostenentschädigungen oder Weiterbildungsmaßnahmen.
 
Der Fonds ermöglicht damit eine gezielte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien, insbesondere wenn aufgrund der wirtschaftlichen Situation notwendige Ausgaben nicht oder nur schwer getragen werden können. Viele dieser Leistungen fördern die soziale Teilhabe, die schulische Integration und die Stabilisierung familiärer Situationen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung oder Verringerung weitergehender Hilfebedarfe.
 
Darüber hinaus werden über den Fonds Leistungen finanziert, die gezielt auf die Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung junger Menschen ausgerichtet sind. So können im Rahmen von Verselbständigungsmaßnahmen die Lebenshaltungskosten minderjähriger Jugendlicher finanziert werden, die bereits eigenständig wohnen und durch einen anerkannten Dienst begleitet werden. Die Höhe dieser Unterstützung orientiert sich am Eingliederungseinkommen für Alleinstehende. Neben der materiellen Absicherung verfolgt diese Maßnahme einen pädagogischen Ansatz, indem die Jugendlichen schrittweise an eine eigenverantwortliche Haushaltsführung und den Umgang mit finanziellen Ressourcen herangeführt werden.
 
Ein weiterer Bestandteil des Fonds ist die finanzielle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die sich über einen längeren Zeitraum im Rahmen der Jugendhilfe in einer stationären Maßnahme befinden. Für diese jungen Menschen wird während der Dauer der Betreuung ein individueller Sparbetrag angespart, der ihnen grundsätzlich mit Erreichen der Volljährigkeit zur Verfügung gestellt wird. Ziel dieser Unterstützung ist es, den Übergang in ein eigenständiges Erwachsenenleben zu erleichtern und finanzielle Mittel für wichtige erste Schritte wie Ausbildung, Wohnen oder berufliche Integration bereitzustellen. In begründeten Fällen kann die Auszahlung bereits vor Erreichen der Volljährigkeit erfolgen, wenn dies der Entwicklung und Integration des Kindes oder Jugendlichen dient.
 
Die über den Fonds finanzierten Leistungen verdeutlichen, dass die Unterstützung der Jugendhilfe weit über die Finanzierung von Betreuungsangeboten hinausgeht. Sie ermöglichen individuelle und bedarfsgerechte Hilfen, tragen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen bei und fördern die gesellschaftliche Teilhabe sowie die langfristigen Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen.
 
Die Herausforderungen im Bereich der Jugendhilfe und des Jugendschutzes lassen sich nicht auf einen einzelnen Faktor reduzieren. Aus Sicht der Regierung greift sowohl die Erklärung eines reinen Budgetmangels als auch jene eines ausschließlichen Fachkräftemangels zu kurz.
 
Wie bereits in der Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 113 dargelegt, wurden die finanziellen und personellen Ressourcen des Fachbereichs Jugendhilfe in den vergangenen Jahren ausgebaut.
 
Dies zeigt sich auch an der Entwicklung des Gesamtbudgets des Organisationsbereichs 50, Programm 14:
 
Haushaltsjahr Budget
2023 8.377.000 EUR
2024 8.403.000 EUR
2025 9.116.000 EUR
2026 8.464.000 EUR*
 
*Seit 2026 wird die Bezuschussung der VoG SIA nicht mehr über den Organisationsbereich 50, Programm 14, sondern über Programm 15 abgewickelt. Im Haushalt 2025 belief sich dieser Betrag auf 436.994 EUR.
 
Dennoch bestehen weiterhin Kapazitätsgrenzen. Dies liegt unter anderem daran, dass insbesondere die Komplexität der Situationen kontinuierlich zunimmt. Die Jugendhilfe wird heute mit Problemlagen konfrontiert, die in der Regel mehrere Lebensbereiche gleichzeitig betreffen und eine intensive, interdisziplinäre sowie oftmals längerfristige Begleitung erfordern. Dadurch steigt der Aufwand pro Situation deutlich an.
 
Die spezialisierte Jugendhilfe muss ihre Ressourcen deshalb auf jene Situationen konzentrieren, in denen aufgrund erheblicher erzieherischer Schwierigkeiten oder einer Kindeswohlgefährdung ein unmittelbarer Interventionsbedarf besteht.
 
Gleichzeitig gibt es weitere Situationen, in denen eine Begleitung aus fachlicher Sicht ebenfalls angezeigt wäre, die jedoch aufgrund der verfügbaren Kapazitäten nicht immer unmittelbar übernommen werden kann. Dies bedeutet nicht, dass diese Familien keine Unterstützung benötigen, sondern dass im Rahmen der verfügbaren Ressourcen Prioritäten gesetzt werden müssen.
 
Auch ein weiterer Ausbau der personellen oder finanziellen Ressourcen würde Kapazitätsgrenzen nicht vollständig beseitigen. Zusätzliche Fachkräfte würden es ermöglichen, mehr Familien frühzeitiger zu begleiten und Interventionen früher einzuleiten. Gleichwohl bleibt die Jugendhilfe ein spezialisiertes Hilfesystem, in dem auch künftige Priorisierungen vorgenommen werden müssen, um die Ressourcen dort einzusetzen, wo der Schutz- und Unterstützungsbedarf am größten ist.
 
Ziel bleibt es, möglichst vielen Kindern, Jugendlichen und Familien frühzeitig die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, ohne dabei den Auftrag der spezialisierten Jugendhilfe aus den Augen zu verlieren.
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