Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 160

10. Juli 2026 – Frage von Herr F. WERTZ an Frau Ministerin KLINKENBERG zur Stärkung der Sozialökonomie

Welche Investitionen beabsichtigt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, im laufenden und im kommenden Jahr in die Sozialökonomie zu tätigen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Frederik WERTZ (PFF), vom 09. Juni 2026:

Am 29. Januar 2024 verabschiedete das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens das erste gesamtheitliche Dekret über die Anerkennung und Förderung von Betrieben im Bereich der Sozialwirtschaft. Mit diesem Dekret wurde den damals 15 aktiven Betrieben mit knapp 900 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein rechtlicher Rahmen gegeben, der die Anerkennung und Förderung der Betriebe juristisch garantiert.

So werden unter anderem zeitlich befristete Pilotprojekte und Betreuungspersonal im Rahmen des Dekretes bezuschusst.

Neben den Dienstleistungen dieses Sektors, die von anderen Betrieben aufgrund fehlender Produktionsmöglichkeiten oder Personalmangels nicht angeboten werden können, steht die Sozialwirtschaft gerade den Menschen offen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt mitunter nicht dieselben Chancen haben.

Vor diesem Hintergrund wirft die jüngste Entscheidung des Gemeinderates von Raeren, die Zusammenarbeit mit dem sozialwirtschaftlichen Betrieb BISA bei der Einsammlung des Haushaltsmülls zu beenden, Fragen hinsichtlich der zukünftigen Rolle der Sozialwirtschaft in der DG auf. Die Entscheidung betrifft nicht nur die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, sondern berührt auch die beschäftigungs- und integrationspolitischen Zeilsetzungen, welche die Deutschsprachige Gemeinschaft mit der Förderung der Sozialwirtschaft verfolgt.

Der soziale Aspekt der Dienstleister wird daher mit den beschäftigungspolitischen Maßnahmen verbunden, welche das langfristige Ziel der hohen Beschäftigungsquote nochmals unterstreichen. Dabei arbeitet die Sozialwirtschaft eng mit Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und weiteren Akteuren zusammen und trägt so zur Vernetzung von Beschäftigten, Dienstleistungen und Arbeitsprozessen bei.

Der Konsens im Parlament und in den öffentlichen Verwaltungen ist seither eine stetige Stärkung der Sozialökonomie durch die bewusste Vergabe von Aufträgen an die wirtschaftlich arbeitenden Betriebe des Sektors. Unter anderem müssen diese 12 % ihrer Lohnkosten eigenständig erwirtschaften.

Im Gegenzug arbeiten sie verstärkt mit den öffentlichen Einrichtungen zusammen, sodass ebenfalls lokale Synergien im Bereich der Beschäftigungspolitik entstehen, so zum Beispiel über den Artikel 60 §7.

Langfristig sind sogar Übergänge aus sozialen Unterstützungsnetzen hin zu einem festen Arbeitsplatz in der Sozialökonomie möglich – was wiederum die besondere Bedeutung dieses Sektors für die Deutschsprachige Gemeinschaft unterstreicht.

Jedoch hat der vor kurzem stattgefundene mehrheitliche Beschluss des Gemeinderates von Raeren weder zur Stärkung noch zur Unterstützung der Sozialökonomie beigetragen – im Gegenteil: Durch die Entscheidung, die Dienstleistung der BISA in Form der Abholung des Haushaltsmülls zu beenden, entstehen konkrete finanzielle Einbußen sowie mögliche Folgen für die oben genannte Integration in den Arbeitsmarkt.

Erlauben Sie mir daher, werte Frau Parlamentspräsidentin, Frau Ministerin Klinkenberg die folgenden Fragen zu stellen:

1.    Welche Investitionen beabsichtigt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, im laufenden und im kommenden Jahr in die Sozialökonomie zu tätigen?
2.    Wie beabsichtigt die Regierung sicherzustellen, dass hiesige Sozialbetriebe auch unter veränderten technischen Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig bleiben und weiterhin gleichberechtigt an Ausschreibungen teilnehmen können?
3.    Wie bewerten Sie im Kontext der Stärkung der Sozialökonomie die Entscheidung der Gemeinde Raeren, die Zusammenarbeit mit BISA zur Einsammlung des Haushaltsmülls zu beenden?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:

Die Sozialwirtschaft ist und bleibt ein wichtiger Pfeiler der Beschäftigungs- und Integrationspolitik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Mit dem Dekret vom 29. Januar 2024 über die Anerkennung und Förderung von Betrieben im Bereich der Sozialwirtschaft haben wir einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Anerkennung und Förderung der Betriebe der Sozialwirtschaft langfristig abzusichern. Diesen Weg setzen wir konsequent fort.

Im Haushalt 2026 sind im Organisationsbereich 50, Programm 20 „Solidarwirtschaft und Öffentliche Sozialhilfezentren“, Fördermittel in Höhe von insgesamt 1.103.000 EUR vorgesehen. Davon entfallen 788.000 EUR auf die Finanzierung des Betreuungspersonals in den sozialen Eingliederungsbetrieben sowie den Vorschalt- und Integrationszentren. Die Bezuschussung erfolgt auf Grundlage des o.g. Dekrets.

Darüber hinaus sieht das Dekret die Förderung innovativer Projekte vor. In diesem Rahmen profitiert aktuell die Beschützende Werkstätte Eupen bis zum 31. Juli 2026 von einer Unterstützung für die Beschäftigung einer Fachkraft im Bereich Vertrieb und Auftragsakquise. Ziel ist es, neue Aufträge und Partnerschaften für die Beschützende Werkstätte zu erschließen. Im Haushaltsjahr 2026 werden hierfür noch Zuschüsse in Höhe von 34.000 EUR über die Zuweisung 33.02 „Zuschüsse für die Förderung von Projekten in der Sozialwirtschaft“ bereitgestellt.

Ein weiterer Bestandteil der Förderung betrifft die bilaterale Konvention zwischen der Regierung und der Dabei VoG. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält die Organisation mit Niederlassung in St. Vith im Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 198.000 EUR über die namentliche Zuweisung 33.03 „Zuschüsse an die Dabei VoG“.

Zusätzlich sind im soziokulturellen Sektor Mittel zur Annäherung an die Zielbaremen sowie zur Anerkennung von Dienstjahren vorgesehen. Hierfür sind im Jahr 2026 insgesamt 68.000 EUR veranschlagt. Von dieser Unterstützung profitieren im Bereich der Sozialwirtschaft die Dabei VoG sowie die CAB Integra VoG für das Projekt CAJ Intego.

Für allgemeine laufende Ausgaben sind Mittel in Höhe von 15.000 EUR vorgesehen. Diese wurden unter anderem für einen Workshop des „Centre d’Économie Sociale“ der Universität Lüttich zum Thema „Evaluierung der sozialen Wirkung“ eingesetzt, der letzten Februar im Rahmen des Netzwerks Sozialwirtschaft stattgefunden hat. Darauf aufbauend wird die pilotmäßige Einführung eines Instruments zur Messung sozialer Wirkung der Arbeit der Betriebe der Sozialwirtschaft mit Unterstützung und Beratung des CES der Universität Lüttich geplant.

Investitionen in die Ausstattung der Sozialbetriebe sind im Organisationsbereich 70, Programm 06 „Beschäftigung und Solidarwirtschaft“ vorgesehen. Die Zuweisung 52.15 „Zuschüsse für Ausstattung an VoGs“ umfasst bis zu 315.000 EUR. Aktuell sind hiervon 300.000 EUR für Maschinen, Ausrüstungsgegenstände und Büroeinrichtungen im neuen Gebäude der CAB Integra VoG in der Textilstraße in Eupen eingeplant.

Die Vorschalt- und Integrationszentren Dabei VoG und CAJ Intego der CAB Integra VoG erhalten auch in diesem Jahr eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds ESF Plus. Für das Jahr 2026 wird eine direkte ESF-Förderung zuzüglich der öffentlichen Kofinanzierung (exklusive der Sozialwirtschafts- und Beschäftigungsförderung) in Höhe von insgesamt 1.344.047 EUR für das Projekt Miteinander-Füreinander der Dabei VoG und für das Projekt CAJ Intego der CAB Integra zur Verfügung gestellt. Diese Gelder werden aus dem Organisationsbereich 20, Programm 15, Zuweisung 33.12 getragen; die effektive Nutzung und darauf basierende Abrechnung findet im darauffolgenden Haushaltsjahr statt.

An dieser Stelle möchte ich präzisieren, dass die über den ESF Plus mitfinanzierten Vorschalt- und Integrationszentren einen Eigenanteil von 12 % erwirtschaften müssen. BISA beispielsweise ist ein sozialer Eingliederungsbetrieb in Trägerschaft der CAB Integra VoG und kein Vorschalt- und Integrationszentrum und hat somit keine Vorgaben für die Erwirtschaftung eines Eigenteils.

Hinzu kommen die AktiF- und AktiF PLUS-Zuschüsse, von denen die 15 Sozialbetriebe der Deutschsprachigen Gemeinschaft – einschließlich der drei Beschützenden Werkstätten – ebenfalls profitieren. Bei gleichbleibendem Stellenkontingent werden im Jahr 2026 voraussichtlich bis zu 2.991.074 EUR aus dem Organisationsbereich 30, Programm 23 bereitgestellt. Diese Förderinstrumente tragen wesentlich dazu bei, Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt Beschäftigungs- und Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.

Insgesamt sind somit für das Haushaltsjahr 2026 Investitionen und Förderungen in Höhe von 5.753.121 EUR (inklusive der Mittel des Europäischen Sozialfonds), zugunsten der Sozialwirtschaft vorgesehen. Die Planungen für das Jahr 2027 werden Gegenstand der Haushaltsvorbereitungen sein und dem Parlament im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt.

Was die Wettbewerbsfähigkeit der Sozialbetriebe betrifft, halte ich es für wichtig, dass öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht bestmöglich nutzen. Ich ermutige Gemeinden und andere öffentliche Einrichtungen daher ausdrücklich, bei der Erstellung von Lastenheften zu prüfen, ob Sozialklauseln vorgesehen werden können. Solche Klauseln ermöglichen es, soziale, gesellschaftliche und nachhaltige Zielsetzungen stärker in öffentliche Aufträge einzubinden und zugleich die Teilhabe von Sozialbetrieben an Ausschreibungen zu fördern.

Dabei stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. So können Ausbildungsklauseln vorgesehen, Aufträge zugunsten sozialer Eingliederungsbetriebe oder Beschützender Werkstätten reserviert oder flexible Sozialklauseln genutzt werden. Die letzte Variante ermöglicht die Kombination aus den beiden anderen und schafft die Möglichkeit, dass Sozialbetriebe als Partner oder Unterauftragnehmer eingebunden werden. Solche Ansätze stärken die Zusammenarbeit zwischen klassischer Wirtschaft und Sozialwirtschaft und schaffen zusätzliche Beschäftigungschancen.

Abschließend möchte ich nochmal die Bedeutung der Sozialwirtschaft unterstreichen. Die Betriebe des Sektors verbinden wirtschaftliches Handeln mit gesellschaftlicher Verantwortung und schaffen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Menschen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt oftmals mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur sozialen und beruflichen Integration sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Es bleibt deshalb ein wichtiges Anliegen der Regierung, die Sozialwirtschaft weiterhin gezielt zu unterstützen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihre nachhaltige Entwicklung fördern. Auch die Unterstützung durch lokale Behörden kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

 

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