Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 158

08. Juli 2026 – Frage von Frau D. STIEL an Herrn Minister FRECHES zur Detailanalyse der Kulturfinanzierung im Vorfeld der Reform des Kulturförderdekrets der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Wie hoch waren die exakten jährlichen Dotationen aus dem Kulturförderdekret der DG an die Chudoscnik Sunergia VoG für die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 05. Juni 2026:

Um die Vergabe von Fördergeldern und die Organisation von Kultur in Ostbelgien zu verstehen, muss man die Akteure kennen. Das Kulturförderdekret der DG unterscheidet grundlegend zwischen der Infrastruktur, dem Erschaffen von Kunst und dem reinen Veranstalten.

1.    Die Kulturzentren

Diese Akteure stellen die physischen Räume und die Logistik bereit. Sie sichern das kulturelle Grundangebot im Norden und Süden der DG:

•    Im Norden (Eupen): Das Kulturzentrum Alter Schlachthof ist rechtmäßiges Eigentum der Stadt Eupen. Die Verwaltung und Instandhaltung der Infrastruktur ist an die städtische Autonome Gemeinderegie TILIA übertragen. Für das eigentliche Programm und den Kulturbetrieb ist jedoch die eigenständige Vereinigung Chudoscnik Sunergia VoG im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zuständig.
•    Im Süden (St. Vith): Das Kultur-, Konferenz- und Messezentrum Triangel wird in Personalunion verwaltet. Hier liegen sowohl die Infrastruktur als auch der gesamte Kulturbetrieb in einer Hand: bei der Autonomen Gemeinderegie (AGR) St. Vith.

2.    Die Kulturproduzenten

Diese fünf Institutionen kaufen keine fertigen Programme ein, sondern konzipieren Inszenierungen, Tonträger oder musikalische Programme von Grund auf selbst:

•    Agora Theater VoG: Inszeniert Kinder-, Jugend- und Gegenwartstheater.
•    Fithe – Das Figurentheater aus Ostbelgien VoG (Kelmis): Das ostbelgische Puppen- und Objekttheater agiert als produzierendes Tournee-Ensemble.
•    Compagnie Irene K. VoG: Erarbeitet zeitgenössische Tanzproduktionen und Choreografien.
•    Eastbelgica VoG: Fungiert als regionales Musiknetzwerk und sinfonisches Produktionsensemble.
•    Meakusma VoG: Agiert offiziell als Produzent. Neben dem bekannten Festival für 
experimentelle Musik betreibt die Vereinigung ein eigenes Musiklabel, das Online-
Community-Radio Studio Néau.

3.    Die Kulturveranstalter

Diese Akteure produzieren keine eigenen Ensembles oder Stücke. Ihre Hauptaufgabe ist es, nationale und internationale Produktionen nach Ostbelgien zu holen, Programme zu bündeln und Festivals zu koordinieren:

•    KultKom – Kulturkomitee der Stadt Eupen VoG: Verantwortlich für das städtische Kulturprogramm im Norden (u. a. im Jünglingshaus).
•    ArsVitha (Kulturvereinigung St. Vith VoG): Zuständig für das Veranstaltungsangebot im Süden der DG.
•    Ostbelgien Festival VoG: Das OBF ist als überregionaler Großveranstalter fester Bestandteil dieser Struktur. Da es über keine eigene, permanente Spielstätte verfügt, bespielt es u.a. historische Räume in allen neun Gemeinden der DG. Über langfristige, dotationsgebundene Rahmenvereinbarungen mit der DG sichert es die Pflege der klassischen Musik und holt internationale Ensembles nach Ostbelgien.
•    Chudoscink Sunergia: Sie ist gleichzeitig der direkte Organisator und rechtliche Träger von Open-Air-Festivals im öffentlichen Raum, wie dem Eupen Musik Marathon und dem Straßentheaterfestival HAASte Töne.

Während überall gespart werden muss, gleicht die DG nach wie vor einem subventionierten „Schlaraffenland“ für Kulturanbieter, wie es das regionale Nachrichtenmagazin Ostbelgien Direkt in einem kritischen Zwischenruf treffend auf den Punkt brachte. Es besteht der dringende Verdacht, dass hier seit Jahren eine erhebliche Überförderung stattfindet. Steuergelder in Millionenhöhe – über die Jahre hinweg gesehen – werden gebunden, ohne dass der tatsächliche gesellschaftliche Mehrwert und die reale Reichweite dieser immensen Ausgaben hinterfragt werden.

Bevor neue Förderrichtlinien verabschiedet oder gar weitere Finanzmittel zugesagt werden, fordern wir daher eine lückenlose Analyse der bisher getätigten Gesamtfinanzierung, und zwar aus allen institutionellen Töpfen. Denn man scheint es immer zu vergessen Steuergeld ist Steuergeld, egal aus welchem Topf es kommt.

Ein Paradebeispiel für Mittelverteilung im ostbelgischen „Kulturschlaraffenland“ ist das offizielle DG-Programm „Kultur macht Schule“. Dieses wurde politisch zwar als pädagogische Bildungsmaßnahme für Kinder deklariert, dient in der Praxis jedoch allzu oft als zusätzliche, verdeckte Zusatzalimentierung für genau dieselben professionellen Institutionen, die ohnehin schon üppige Basisdotationen erhalten.

Die Verknüpfung mit einiger der zuvor genannten Kulturproduzenten ist dabei augenfällig:

•    Die Theaterkompanien (Agora & Fithe): Ensembles wie das Agora Theater und das Figurentheater Fithe tauchen Jahr für Jahr mit einer Vielzahl von Stücken im offiziellen Angebotskatalog für Schulen auf. Buchen ostbelgische Schulklassen diese Aufführungen, übernimmt das Ministerium der DG die gesamten Kosten. Das bedeutet: Diese Kulturproduzenten erhalten nicht nur Strukturförderung für das Erschaffen der Stücke, sondern werden über „Kultur macht Schule“ noch ein zweites Mal direkt für die Aufführung vor den Schülern bezahlt – das heißt, ein zweites Mal über Steuergelder finanziert.
•    Die Tanzproduzenten (Compagnie Irene K.): Auch die Compagnie Irene K. vertreibt über dieses Programm regelmäßig ihre Tanzworkshops und Schulprojekte direkt in den Klassenzimmern und generiert so beträchtliche, staatlich garantierte Zusatzeinnahmen aus den Bildungstöpfen der Gemeinschaft.

Unser Fazit:

Über „Kultur macht Schule“ fließen jährlich beträchtliche Zusatzgelder an dieselbe Handvoll Akteure. Eine echte Reform des Kulturförderdekrets muss diese unzeitgemäße Doppelförderung stoppen. Wenn künstlerische Produktionen qualitativ hochwertig und marktfähig sind, müssen und werden sie nämlich auch außerhalb des geschützten schulischen Raums frei gebucht. Wer bereits eine umfassende strukturelle Basisdotation für das Erschaffen von Kunst erhält, muss sich am freien Markt selbst tragen, anstatt den Steuerzahler über künstlich aufgeblähte Bildungstöpfe ein zweites Mal zu belasten. Gerade im Zuge des aktuellen Sparzwangs muss dafür gesorgt werden, dass Gelder effizienter eingesetzt werden.

Es geht uns keineswegs darum, die ostbelgische Kulturlandschaft pauschal zu verdammen oder wertvolle Projekte infrage zu stellen; vielmehr müssen wir im Zuge des aktuellen Sparkurses die ehrliche und fundamentale Frage stellen: Welche Ausgaben können wir uns als Gemeinschaft de facto noch leisten, welche Angebote will der Bürger behalten, was kann gestrichen oder gekürzt werden?

Vor dem Hintergrund, dass Flandern, die Wallonische Region und die Bundesrepublik Deutschland tiefgreifende Kürzungen im Kulturbereich vornehmen und die DG sich zeitgleich in einem historisch angespannten Sparhaushalt befindet, richten wir folgende Fragen an die Regierung:

1.    Wie hoch waren die exakten jährlichen Dotationen aus dem Kulturförderdekret der DG an die Chudoscnik Sunergia VoG für die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026?
2.    Welchen jährlichen Geldbetrag hat die Stadt Eupen in den letzten fünf Jahren über eigenständige, kommunale Kulturzuschüsse oder Leistungsvereinbarungen direkt an die Chudoscnik Sunergia VoG überwiesen?
3.    Welche jährlichen Finanzmittel, Betriebskostenzuschüsse und Sonderzuwendungen hat die TILIA selbst in den letzten fünf Jahren für den baulichen Unterhalt des Kulturzentrums erhalten – aufgeteilt nach den Herkunftstöpfen der Stadt Eupen und der DG?
4.    Welche jährlichen Finanzmittel hat die DG in den Jahren 2021 bis 2026 direkt an die AGR St. Vith für den Betrieb, die personelle Ausstattung oder das Kulturprogramm des Triangel gezahlt?
5.    Mit welchen jährlichen Summen musste die Gemeinde St. Vith die AGR im Zeitraum 2021–2025 bezuschussen, um die jährlichen Betriebskostendefizite des Triangels aufzufangen?
6.    Wie hoch war der Gesamtbetrag in Euro pro Jahr, den die professionellen Kulturproduzenten (Agora, Fithe, Irene K., Eastbelgica, Meakusma) sowie die Veranstalter (KultKom, ArsVitha, Ostbelgien Festival) in den vergangenen Jahren (2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026) jeweils als strukturelle Basisdotation aus dem Haushalt der DG erhielten? (Bitte nach Träger und Haushaltsjahr aufschlüsseln).
7.    Wie hoch beziffern sich die jährlichen Zusatzdotationen, welche die genannten Kulturproduzenten in den Jahren 2021 bis 2026 zusätzlich über das offizielle Programm „Kultur macht Schule“ generiert haben? (Bitte nach Träger und Haushaltsjahr aufschlüsseln). Gab es weitere Zuschüsse, Projekte, Fahrtkostenerstattungen in den letzten 6 Jahren? Bitte pro Träger auflisten.
8.    Wie hoch beziffern sich die exakten jährlichen Betriebsmittel, Zuschüsse und außerordentlichen Defizitausgleiche, welche die AGR St. Vith in den Jahren 2021 bis 2025 für die Instandhaltung, die Verwaltung und den reinen Event-Betrieb des Triangel aufgewendet hat? Bitte schlüsseln Sie diese Beträge getrennt nach den Herkunftstöpfen auf:
9.    Wie hoch waren die exakten jährlichen Gesamtförderungen der DG (aufgeteilt nach struktureller Basisdotation, Sonderprojektmitteln und Personalpauschalen) für die fünf veranstaltenden Akteure (Chudoscnik Sunergia, KultKom, ArsVitha, Eastbelgica, Ostbelgien Festival) in den Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und im laufenden Haushaltsjahr 2026? (Bitte lückenlos nach Träger und Jahr aufschlüsseln).
10.    Bitte listen sie die Personalkosten jedes einzelnen Akteurs pro Jahr auf – sowie die Anzahl Mitarbeiter der letzten 6 Jahre (Kostenentwicklung pro Jahr)
11.    Bitte schlüsseln Sie für jeden der genannten Akteure einzeln die exakten jährlichen Gesamtbesucher- bzw. Nutzerzahlen für die Jahre 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 auf (bei den Produzenten bitte aufgeteilt nach regulär frei verkauften Tickets und über „Kultur macht Schule“ subventionierten Eintritten; bei den Zentren aufgeteilt nach Kultur- und reiner Infrastrukturnutzung)


Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz:

Aufgrund der sich teils überschneidenden und auch wiederholenden Unterfragen der Frage Nr. 158 zur Kulturfinanzierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, erlaube ich es mir die Fragen als Ganzes zu beantworten.

In der Anlage finden Sie eine zusammenfassende Übersicht über die Finanzierung der verschiedenen Kulturträger. Die Tabelle enthält insbesondere Angaben zur strukturellen Förderung – sofern zutreffend, aufgeschlüsselt nach Funktionszuschüssen und Personalpauschalen –, zur jeweiligen Förderkategorie gemäß Kulturförderdekret sowie zur Anzahl der durch das Kulturförderdekret bezuschussten Personalstellen.

Für Veranstalter und Kulturzentren werden zudem die Anzahl der zahlenden sowie der kostenlosen Besucherinnen und Besucher von Kulturveranstaltungen ausgewiesen. Darüber hinaus sind gegebenenfalls gewährte Fördermittel für besondere Kulturprojekte einschließlich der jeweiligen Projektbezeichnung aufgeführt.

Die Übersicht enthält ferner Angaben zu Förderungen von Kinosälen im Rahmen der Kinokonvention (Bereich Medien), zu gegebenenfalls unterstützten kreativen Ferienateliers, zu Ausrüstungszuschüssen einschließlich einer kurzen Beschreibung des Förderzwecks sowie zu Infrastrukturzuschüssen (Ausstattung) mit entsprechenden Erläuterungen zur Verwendung der Mittel.

Darüber hinaus werden die gewährten Zusatzzuschüsse zur Erreichung der Zielbaremen im soziokulturellen Sektor, die im Rahmen von „Kultur macht Schule“ gezahlten Projekt- und Künstlerhonorare einschließlich der Anzahl der durchgeführten Projekte sowie weitere Förderungen (beispielsweise im Bereich der Theaterpädagogik, für Veröffentlichungen oder für Projekte im Auftrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft) aufgeführt.

Bei der von Ihnen in der Fragestellung vorgenommenen Einordnung der Kulturträger in Zentren, Produzenten und Veranstaltern liegen mehrere Fehler vor, die klargestellt werden müssen. Eine richtige Einordnung der Träger ist wichtig, um die jeweiligen Tätigkeitsfelder und Förderkontexte korrekt darzustellen und Missverständnisse zu vermeiden. 

•    Kulturzentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind das Triangel in Sankt Vith, verwaltet durch die AGR Sankt Vith, und der Alte Schlachthof in Eupen, verwaltet durch die AGR Tilia gemeinsam mit dem Dienstleister VoG Chudoscnik Sunergia.
•    Kulturproduzenten sind Agora – Theater der Deutschsprachigen Gemeinschaft, FiThe – das Figurentheater aus Ostbelgien sowie die Tanzcompagnie Irene K.
•    Kulturveranstalter sind ArsVitha, Chudosnik Sunergia, Eastbelgica, das Kulturelle 
Komitee Eupen, Meakusma und Ostbelgienfestival. 

Verschiedene Zahlen der vorliegenden Tabelle stehen für sich. Die Funktionszuschüsse und Personalpauschalen beispielsweise sind im Kulturförderdekret beschrieben und sollten ‚ bekannt sein. Die Fördermittel sowie der Zugang zu den Fördermitteln in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind generell transparent beschrieben und geregelt. 

Die Fördermittel wurden überwiegend durch Dekrete geregelt, die von diesem Hause verabschiedet wurden. Die entsprechenden Bestimmungen sind öffentlich zugänglich und sollten den Fraktionen daher bekannt sein.

Gewisse Zahlen bedürfen einiger Erläuterungen, was ich gerne übernehme.

Zuschauerzahlen: Für Kulturproduzenten werden keine Zuschauerzahlen erhoben; entsprechende Daten liegen daher nicht vor. Gemäß Kulturförderdekret sind Produzenten verpflichtet, die Anzahl ihrer Aufführungen beziehungsweise Auftritte nachzuweisen. Auf Grundlage dieser und weiterer Kriterien erfolgt die Einstufung in die jeweils vorgesehene Förderkategorie. Da es sich bei den Auftritten in der Regel um Gastspiele handelt, sind die Produzenten nicht für den Kartenverkauf verantwortlich und verfügen folglich nicht über direkten Zugang zu den entsprechenden Besucherzahlen.

Für das Jahr 2021 wurden aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie keine Zuschauerzahlen erhoben. Angesichts der geltenden Schutzmaßnahmen konnte ein regulärer Veranstaltungsbetrieb nicht stattfinden. Die quantitativen Kriterien des Kulturförderdekrets, insbesondere hinsichtlich der Besucherzahlen, Veranstaltungstage und Aktivitäten, wurden daher für diesen Zeitraum ausgesetzt.

Die ausgewiesenen Zuschauerzahlen beziehen sich ausschließlich auf Besucherinnen und Besucher kultureller Veranstaltungen. Teilnehmende an nicht-kulturellen Veranstaltungen werden im Rahmen des Kulturförderdekrets nicht berücksichtigt und sind daher nicht Bestandteil der vorliegenden Statistik.

Die in der Tabelle aufgeführten nicht zahlenden Zuschauer entsprechen den von den Trägern gemeldeten tatsächlichen Besucherzahlen. Für die Berechnung der Einstufungskategorie können gemäß Kulturförderdekret jedoch höchstens nicht zahlende Zuschauer in einem Umfang von einem Drittel der Anzahl zahlender Zuschauer angerechnet werden.

Die Zuschauerzahlen für das Jahr 2025 können derzeit nicht vorgelegt werden, da die entsprechenden Nachweisunterlagen von den Kulturträgern erst bis zum 30. Juni 2026 bei der Verwaltung einzureichen waren und noch nicht ausgewertet wurden.

Zu den Fragen nach den Zuschüssen von Seiten der Gemeinden: Die Zuschüsse der Gemeinden liegen nicht in der Verantwortung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die entsprechenden Informationen sind in den jeweiligen Gemeindehaushalten sowie in den Beschlüssen der Gemeinderäte öffentlich zugänglich.

Der Zusatzzuschuss zur Erreichung der Zielbarmen im soziokulturellen Sektor (Spalte O, SKS) hat den Zweck das bekanntlich sehr geringe Gehaltsniveau im Sektor zu erhöhen. Die Einrichtungen im soziokulturellen Sektor sind verpflichtet mindestens 72 % der Zielbaremen zu zahlen. Der Zusatzzuschuss wird im gesamten soziokulturellen Bereich ausgezahlt. Die Einrichtungen erhielten in den Jahren 2021 bis 2025 einen Zuschuss pro tatsächlich beschäftigten Vollzeitäquivalent. Also ebenfalls in Bereichen wie Tourismus, Sozialwirtschaft, Sport, Erwachsenenbildung, Jugend oder Sozialtreffs.

Zu den Zahlen der Projekte im Rahmen von „Kultur macht Schule“ im Jahr 2021: Wie bereits dargelegt, handelte es sich um ein Jahr, in dem aufgrund der Covid-19-Schutzmaßnahmen nur in begrenztem Umfang Projekte durchgeführt werden konnten. Soweit Projekte realisiert werden konnten, wurden diese vollständig abgerechnet. Für Projekte, die infolge der geltenden Schutzmaßnahmen nicht durchgeführt werden konnten, erfolgte eine Ausgleichszahlung in Höhe von 60 % der Projektkosten. Fahrt- und Materialkosten im Rahmen der „Kultur macht Schule“-Projekte werden von den Schulen getragen.

Es ist hervorzuheben, dass „Kultur macht Schule“ ein zentrales Leuchtturmprojekt der Deutschsprachigen Gemeinschaft darstellt, dessen Bedeutung für die kulturelle Bildung, die gesellschaftliche Entwicklung sowie die Demokratiebildung in Ostbelgien als besonders hoch einzuschätzen ist.

Dies wird auch von Fachleuten im In- und Ausland bestätigt. Das Programm erreicht alle Schülerinnen und Schüler in Ostbelgien und damit insbesondere auch jene, die von Hause aus keinen unmittelbaren Zugang zu kulturellen Angeboten haben. Das Programm steht allen kreativen und kulturschaffenden Anbietern offen. Über 80 % der im Rahmen von „Kultur macht Schule“ angebotenen Formate stammen von Kreativen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Vereinigungen, die nicht strukturell über das Kulturförderdekret bezuschusst werden.

Es handelt sich dabei nicht um eine begrenzte Zahl einzelner Anbieter, sondern um einen Pool von derzeit insgesamt rund 75 Anbietern, von denen pro Schuljahr zwischen 45 und 50 Anbieter Projekte einreichen und beauftragt werden. Darüber hinaus sind die im Rahmen von „Kultur macht Schule“ gebuchten und abgerechneten Angebote für die Kulturträger im Sinne der Einstufung als Kulturproduzent gemäß Kulturförderdekret nicht anrechenbar. Vor diesem Hintergrund kann nicht von einer kolportierten Doppelfinanzierung gesprochen werden.

Besondere Kulturprojekte: Besondere Kulturprojekte werden Kulturträgern grundsätzlich nur für außergewöhnliche und innovative Vorhaben genehmigt, die nicht Teil ihrer regulären Aufgabenbereiche sind. In Ausnahmefällen können, abhängig von der jeweiligen Haushaltslage, punktuell auch (Jubiläums-)Veranstaltungen gefördert werden, sofern diese einen überregionalen oder internationalen Charakter aufweisen und damit eine repräsentative bzw. Botschafterfunktion für Ostbelgien erfüllen.

Ausrüstungszuschüsse: Zuschüsse für Ausrüstungsinvestitionen setzen grundsätzlich eine Eigenfinanzierung der Einrichtungen in Höhe von mindestens 50 % der Gesamtkosten voraus.

 

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