Mündliche Frage Nr. 429 11. Juni 2026 – Frage von Herr F. WERTZ an Herrn Minister FRANSSEN zu den KI-Leitfäden im Unterrichtswesen Zu welchen Ergebnissen haben die Gespräche zwischen Ihnen und den Bildungsakteuren zur Nutzung von KI im Schulalltag geführt? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Frederik WERTZ (PFF), vom 11. Juni 2026: In der Regierungskontrolle von April verwiesen Sie in Ihrer Antwort auf die mündliche Frage des Kollegen A. Jerusalem auf einen Austausch zwischen Ihnen und den Bildungsakteuren der DG zur Nutzung von KI in den Schulen. Konkret sollte es dabei um den Einsatz der künstlichen Intelligenz in den Lern- und Bewertungsprozessen der Bildungseinrichtungen in unserer Gemeinschaft gehen. Das Treffen sollte laut damaliger Auskunft im Mai stattfinden. Sie sprachen in Ihrer Antwort ebenfalls von einem „hohen Entwicklungs- und Regelbedarf.“ Außerdem hoben Sie hervor, Lehrkräfte und Schulen mit der Herausforderung des Umgangs mit KI nicht alleine zu lassen. Angedacht seien Fortbildungen, pädagogische Begleitung und Austauschformate. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen: 1. Zu welchen Ergebnissen haben die Gespräche zwischen Ihnen und den Bildungsakteuren zur Nutzung von KI im Schulalltag geführt? 2. Wie schätzen Sie die Entscheidung von Schulen ein, aufgrund einer möglichen KI-Nutzung auf das Verfassen einer traditionellen Endarbeit im Abiturjahr zu verzichten? 3. Wie möchten Sie den bewussten Umgang mit KI strukturell im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft verankern? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrter Herr Wertz, Werte Kolleginnen und Kollegen, der Austausch mit den Bildungsakteuren – den Vertretern der drei Unterrichtsnetze, des IAWM, des Fachbereichs Pädagogik, von Kaleido Ostbelgien sowie der Autonomen Hochschule Eupen – hat eines deutlich bestätigt: Künstliche Intelligenz ist kein Randthema mehr. Sie betrifft das Lernen, das Prüfen, das Bewerten und damit die Unterrichtskultur insgesamt. Unser Bildungswesen befindet sich hier bereits mitten in einem Transformationsprozess. Ziel des Treffens war es, ein gemeinsames Lagebild zu schaffen, die zentralen Handlungsfelder zu benennen und die jeweiligen Verantwortlichkeiten sauber zu klären: Was kann und soll vor Ort geregelt werden? Wo braucht es einen gemeinsamen Rahmen? Und an welchen Stellen müssen wir als Gemeinschaft Orientierung geben? Alle beteiligten Institutionen haben dargelegt, welche Schritte bereits unternommen wurden – von Leitlinien und Weiterbildungsangeboten bis hin zu ersten praktischen Anwendungen im Unterricht und in der Verwaltung. Gleichzeitig wurden die offenen Fragen klar benannt: die Nutzung von KI durch Schülerinnen und Schüler, die Bewertung von Leistungen, der Umgang mit Hausaufgaben und Endarbeiten, Fragen des Datenschutzes, der Chancengerechtigkeit beim Zugang zu geeigneten Instrumenten sowie die Aus- und Weiterbildung des Personals. Die Schlussfolgerung aus diesem Austausch ist klar: Schulen brauchen pädagogische Spielräume, aber keinen ungeregelten Raum. Es braucht gemeinsame, praxistaugliche Leitlinien, die den Schulen im Alltag tatsächlich helfen. Genau daran arbeiten wir nun weiter. Der Austausch wird strukturiert fortgeführt, mit dem Ziel, einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für alle Institutionen zu erarbeiten. Zur zweiten Frage: Ich verstehe die Herausforderung, die mit der Nutzung von KI verbunden ist. Ein Verzicht auf anspruchsvolle schriftliche Arbeiten wäre jedoch die falsche Schlussfolgerung. Wir dürfen nicht die Anforderungen senken, sondern müssen die Bedingungen, unter denen Leistungen entstehen und bewertet werden, weiterentwickeln. Künstliche Intelligenz macht anspruchsvolle Leistungen nicht überflüssig. Sie verändert aber die Voraussetzungen, unter denen diese Leistungen erbracht und beurteilt werden. Nicht die Endarbeit ist überholt. Weiterentwickelt werden muss die Art und Weise, wie wir sie begleiten, absichern und bewerten. Zur dritten Frage: Wir greifen den Umgang mit KI strukturell über mehrere Hebel auf. Ein zentraler Hebel ist der neue Rahmenplan. Darin wird die Informations- und Medienkompetenz künftig verbindlich und fächerübergreifend verankert. KI wird dabei systematisch als Querschnittsthema berücksichtigt – vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarschule. Gleichzeitig stärken wir die kontinuierliche Qualifizierung des Lehrpersonals und den Austausch zwischen den Bildungsakteuren. Bestehende Weiterbildungsangebote werden weiterentwickelt, besser gebündelt und an den Kompetenzen ausgerichtet, die im Rahmenplan vorgesehen sind. Ergänzend werden im Zuge der Rahmenplanreform praxisnahe Handreichungen erarbeitet, die den Schulen konkrete Orientierung für den Umgang mit KI geben sollen. Unser Ansatz ist dabei eindeutig: Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, KI bewusst, kritisch und verantwortlich zu nutzen. Dafür schaffen wir einen verlässlichen gemeinsamen Rahmen – mit klarer Orientierung dort, wo sie notwendig ist, insbesondere bei rechtlichen Fragen, Datenschutz, Chancengerechtigkeit und Mindeststandards – und mit größtmöglicher pädagogischer Freiheit in der konkreten Umsetzung vor Ort. Wir werden KI im Bildungswesen also weder ignorieren noch unkritisch übernehmen. Wir werden sie einordnen, pädagogisch gestalten und verantwortungsvoll in die Weiterentwicklung unseres Unterrichtswesens integrieren.
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