Mündliche Frage Nr. 424 11. Juni 2026 – Frage von Frau E. PETERS an Herrn Minister FRANSSEN zum Schutz von Schülern vor beschämenden Übergriffen und digitalen Grenzverletzungen Wann müssen Schulen Eltern über Vorfälle informieren, die die Sicherheit oder die Würde von Schülerinnen und Schülern beeinträchtigen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Elena PETERS (Vivant), vom 11. Juni 2026: Immer häufiger erreichen uns Berichte aus Schulen, die bei vielen Eltern große Sorge auslösen. Es handelt sich dabei nicht um harmlose Streiche, sondern um Vorfälle, bei denen Grenzen überschritten werden und Kinder oder Jugendliche in verletzende, beschämende oder sogar strafrechtlich relevante Situationen geraten. So wird berichtet, dass Kinder einander dazu drängen, sich auszuziehen, dass unter Toilettentüren oder in Umkleiden geschaut wird oder das sogenannte Deepfake-Auszieh-Apps missbraucht werden. Das Erstellen oder Verbreiten manipulierter Nacktbilder ohne Zustimmung der betroffenen Person ist strafbar. Auch Fälle von heimlichem Fotografieren oder der Weitergabe solcher Inhalte sind bekannt. Gerade in solchen Situationen ist Transparenz entscheidend. Eltern können ihre Kinder nur begleiten, sensibilisieren und stärken, wenn sie über relevante Vorfälle informiert werden. Gleichzeitig müssen Opfer die notwendige Unterstützung erhalten. Ebenso wichtig ist es, dass Fehlverhalten klare Konsequenzen nach sich zieht. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen: 1. Wann müssen Schulen Eltern über Vorfälle informieren, die die Sicherheit oder die Würde von Schülerinnen und Schülern beeinträchtigen? 2. Welche Maßnahmen stellt die Regierung sicher, damit Opfer solcher Vorfälle umgehend Unterstützung erhalten? 3. Wie wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler, die solche Übergriffe begehen oder entsprechende Inhalte verbreiten, angemessene Konsequenzen tragen? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Frau Peters, Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier über ein sehr ernstes Thema. Der Schutz der Würde sowie der körperlichen und psychischen Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen hat in unseren Schulen oberste Priorität. Heimliches Fotografieren, Bloßstellen, sexualisierte Übergriffe, das Erstellen oder Verbreiten manipulierter Bilder, sogenannte Deepfakes, oder die Weiterleitung entsprechender Inhalte sind keine harmlosen Streiche. Solche Vorfälle dürfen keinesfalls bagatellisiert werden – auch nicht im digitalen Raum. Schulen tragen während der Schulzeit eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz aller Schülerinnen und Schüler. Wenn Grenzen überschritten werden, müssen sie daher pädagogisch klar handeln. Wenn Sachverhalte strafrechtlich relevant sein können, sind darüber hinaus die zuständigen Behörden einzubeziehen. Maßgeblich ist dabei ein klarer Dreiklang: Erstens der Schutz und die Unterstützung der betroffenen Schülerinnen und Schüler, zweitens eine klare Reaktion gegenüber denjenigen, die solche Übergriffe begehen oder entsprechende Inhalte verbreiten, und drittens die Einbindung der jeweiligen Erziehungsberechtigten. Zu Ihrer ersten Frage, wann Schulen Eltern informieren müssen: Bei Vorfällen, die die Sicherheit, die Würde oder die körperliche beziehungsweise psychische Unversehrtheit von Schülerinnen und Schülern beeinträchtigen, sind die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu informieren und in das weitere Vorgehen einzubeziehen. Dies betrifft sowohl die Eltern des Opfers als auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler, denen ein entsprechendes Fehlverhalten vorgeworfen wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Schule ein solcher Vorfall bekannt wird, muss sie geeignete Schritte einleiten. Dazu gehören insbesondere Gespräche mit den Beteiligten, die Klärung des Sachverhalts, die Einschätzung der Situation und die Organisation notwendiger Unterstützungsmaßnahmen. Transparenz gegenüber den Eltern ist dabei zentral, damit sie ihre Kinder begleiten, sensibilisieren und stärken können. In den Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft gilt unter anderem aus genau diesem Grund ein Handynutzungsverbot während der Schulzeit. Diese Regelung trägt dazu bei, Risiken digitaler Übergriffe im Schulalltag zu begrenzen, die Konzentration auf das Lernen zu fördern und einen respektvollen Umgang miteinander zu unterstützen. Zur zweiten Frage, welche Unterstützung Opfer erhalten: Den Schulen steht mit Kaleido Ostbelgien, dem Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, ein wichtiger Partner zur Seite. Kaleido unterstützt Schulen sowohl im Bereich der Prävention als auch bei der Bearbeitung konkreter Vorfälle. In Problem- und Krisensituationen begleitet Kaleido Schulen, Kinder, Jugendliche und Eltern. Je nach Situation erfolgt eine Beratung der Beteiligten, eine Unterstützung bei der Einschätzung des Vorfalls sowie die gemeinsame Erarbeitung geeigneter pädagogischer Maßnahmen. Krisensituationen haben bei Kaleido Priorität. Jeder Betroffene kann sich an Kaleido Ostbelgien wenden. Auch die Schule selbst wird im Umgang mit der Situation beraten und begleitet. Im Nachgang können mit Unterstützung von Kaleido weitere Präventionsangebote umgesetzt werden. Im Bereich von Mobbing und Ausgrenzung können Schulen zudem auf etablierte Interventionsansätze wie den No Blame Approach zurückgreifen. Darüber hinaus kann im schulischen Kontext Mediation als unterstützende Maßnahme eingesetzt werden, sofern dies der Situation angemessen ist und dem Schutz der Betroffenen nicht entgegensteht. Auch die Jugendinfo und das Medienzentrum bieten vielfältige Hilfen im Umgang mit Medien an. Der Rat der deutschsprachigen Jugend hat zudem eine umfangreiche Präventionskampagne zum Thema Sexting veröffentlicht. Diese Angebote tragen dazu bei, Kinder und Jugendliche für den Umgang mit persönlichen Grenzen, digitalen Inhalten und den Folgen von Weiterleitungen zu sensibilisieren. Zur dritten Frage, wie angemessene Konsequenzen gewährleistet werden: Regelüberschreitungen, zu denen auch digitale Übergriffe gehören, müssen konsequent aufgearbeitet werden. Die konkreten Konsequenzen sind in den Schulordnungen festgelegt. Das entsprechende Disziplinarverfahren ist im Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen in den Artikeln 42 bis 45 geregelt. Dieses Verfahren kann, je nach Schwere des Vorfalls, bis zu einem vorübergehenden Ausschluss oder einem Schulverweis führen. Wichtig ist dabei, dass Konsequenzen nicht isoliert betrachtet werden. Die Aufarbeitung des Fehlverhaltens bleibt zentral – auch mit Blick auf die weitere Beschulung der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers, gegebenenfalls an einer anderen Schule. Es geht also nicht nur um Sanktionen, sondern auch um Einsicht, Verantwortung, Schutz der Betroffenen und die Vermeidung weiterer Vorfälle. Die Nutzung digitaler Medien und damit möglicherweise verbundene Formen von Cybermobbing oder digitalen Übergriffen finden nicht immer ausschließlich in der Schule statt. Sie haben aber oftmals unmittelbare Auswirkungen auf den schulischen Alltag. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren erforderlich, um Betroffene zu schützen, Vorfälle angemessen aufzuarbeiten und klare Grenzen zu setzen. Die wirksamste Antwort auf Grenzverletzungen und digitale Übergriffe liegt somit nicht allein in Sanktionen. Entscheidend sind der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen, eine konsequente pädagogische Aufarbeitung, die Einbindung der Erziehungsberechtigten, angemessene disziplinarische Maßnahmen sowie die nachhaltige Förderung von Medienkompetenz, Sozialkompetenz und Respekt vor persönlichen Grenzen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen müssen wir deutlich machen: Die Würde eines Menschen endet nicht an der Schultür und auch nicht im digitalen Raum. Wer andere bloßstellt, unter Druck setzt, heimlich fotografiert oder entsprechende Inhalte verbreitet, überschreitet klare Grenzen. Schulen müssen darauf klar, konsequent und unterstützend reagieren.
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