Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 417

09. Juni 2026 – Frage von Herr M. HOFFMANN an Herrn Minister FRECHES zu den Auswirkungen der Reform des Sportschützenstatuts auf die Rechtssicherheit der Sportschützen

Welche konkreten Ziele verfolgte die Regierung mit der Änderung der Kategorien der Sportschützen-Lizenz?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Marco HOFFMANN (Vivant), vom 09. Juni 2026:

Mit der Reform des Sportschützenstatuts wurden die Kategorien der Sportschützen-Lizenz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angepasst und neu strukturiert. Ziel war es offenbar, das System zu vereinfachen und an die Regelungen anderer Gemeinschaften anzugleichen.

Seit Inkrafttreten der Reform herrscht jedoch erhebliche Unsicherheit darüber, welche Waffen Sportschützen tatsächlich aufgrund ihrer Lizenz erwerben dürfen. 

Während die Deutschsprachige Gemeinschaft die Kategorien der Sportschützen-Lizenz geändert hat, verweisen die Provinzen und Polizeidienste weiterhin auf den föderalen ministeriellen Erlass vom 15. März 2007, der die Waffen festlegt, die ohne Modell 4 erworben werden dürfen.

In der Praxis führt dies dazu, dass Sportschützen, Waffenhändler und selbst Polizeidienste die neuen Bestimmungen unterschiedlich auslegen. Viele Sportschützen stellen sich daher die Frage, welchen konkreten Nutzen die Reform gebracht hat, wenn sich an den tatsächlich erwerbbaren Waffen offenbar nichts geändert hat.

Daher möchte ich dem Herrn Minister folgende Fragen stellen:

1.    Welche konkreten Ziele verfolgte die Regierung mit der Änderung der Kategorien der Sportschützen-Lizenz?
2.    Hat die Regierung vor der Reform geprüft, ob die neuen Kategorien mit dem föderalen Waffenrecht des ministeriellen Erlass vom 15. März 2007 vereinbar sind?
3.    Welche konkreten Maßnahmen wird die Regierung ergreifen, um die derzeitige Rechtsunsicherheit bei der Auslegung der Sportschützen-Lizenz zu beseitigen?


Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Herr Hoffmann, werte Kolleginnen und Kollegen, mit der Reform des Erlasses der Regierung vom 23. Mai 2007 zur Ausführung des Dekrets vom 20. November 2006 über das Statut der Sportschützen verfolgte die Regierung das Ziel, die bestehenden Regelungen zu modernisieren, zu vereinfachen und besser an die heutigen Gegebenheiten des Sportschießens anzupassen. Die Reform wurde unter aktiver Mitarbeit der beiden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannten Sportfachverbände für das Sportschießen, des Regionalen Flachbahnschützenverbandes Ostbelgien (RSFO) und des Ostbelgischen Stangenschützenverbandes (OSV), erarbeitet. Dabei wurde insbesondere dem Wunsch Rechnung getragen, die Regelungen stärker an jene der Französischen Gemeinschaft anzugleichen. Diese hatte bereits 2012 ihre Bestimmungen an die Entwicklungen des internationalen Sportschießens angepasst und die von der International Shooting Sport Federation anerkannten Disziplinen und Waffenkategorien berücksichtigt. Ziel war es, eine klarere und kohärentere Struktur der Sportschützenlizenz zu schaffen und die Vergleichbarkeit mit den Regelungen der anderen Gemeinschaften zu verbessern. Darüber hinaus wurden auch frei verkäufliche Waffen in die Systematik des Erlasses aufgenommen, um die auf den Schießständen praktizierten Waffenkategorien möglichst vollständig abzubilden.

Bei der Erarbeitung der Reform wurde darauf geachtet, dass die vorgesehenen Anpassungen innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfolgen und die geltenden föderalen Bestimmungen unberührt bleiben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit für das Waffenrecht weiterhin auf föderaler Ebene liegt, während die Gemeinschaften für das Sportschützenstatut zuständig sind. Die Reform der Kategorien der Sportschützenlizenz hat daher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die föderalen Regelungen zum Erwerb von Waffen, insbesondere nicht auf den ministeriellen Erlass vom 15. März 2007.

Dem zuständigen Fachbereich im Ministerium liegen derzeit keine Hinweise auf systematische Anwendungsprobleme vor. Gleichwohl ist nachvollziehbar, dass sich Fragen hinsichtlich des Zusammenspiels zwischen dem gemeinschaftlichen Sportschützenstatut und den föderalen Waffenbestimmungen ergeben können. Die Regierung wird deshalb den Austausch mit den zuständigen föderalen Behörden sowie den betroffenen Akteuren fortsetzen, um eine möglichst einheitliche Auslegung der geltenden Bestimmungen zu fördern. Zudem wird geprüft, inwiefern ergänzende Klarstellungen oder Anwendungshinweise zur neuen Kategorisierung die Rechtssicherheit weiter stärken können.

Abschließend möchte ich betonen, dass die Reform in erster Linie der Modernisierung und Harmonisierung des sportschützenrechtlichen Rahmens dient. Sie verfolgt nicht das Ziel, die föderalen Bestimmungen über den Erwerb von Waffen zu verändern oder zu erweitern.

 

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