Mündliche Frage Nr. 414 09. Juni 2026 – Frage von Herr M. HOFFMANN an Herrn Minister FRECHES zur zukünftigen Wahrnehmung des Mandats von Isabelle Weykmans im Medienrat Wird Frau Weykmans ihr Mandat als Mitglied des Medienrats nach ihrem Amtsantritt als Direktorin der Autonomen Hochschule Ostbelgien weiterhin ausüben? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Marco HOFFMANN (Vivant), vom 09. Juni 2026: Frau Weykmans wurde im August 2025 als Mitglied des Medienrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft vereidigt. Inzwischen wurde sie zur neuen Direktorin der Autonomen Hochschule Ostbelgien ernannt. Der Medienrat nimmt eine wichtige Kontrollfunktion im Medienbereich wahr. Seine Mitglieder tragen, wie Sie selbst bereits betont haben, eine entsprechend hohe Verantwortung. Gleichzeitig wird auch die Leitung der Autonomen Hochschule regelmäßig als anspruchsvolle und komplexe Aufgabe beschrieben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die gleichzeitige Ausübung beider Funktionen angesichts des damit verbundenen Zeitaufwandes und der Verantwortung überhaupt realistisch ist. Hat die Regierung dies geprüft, und welche Vorkehrungen wurden für den Fall getroffen, dass beide Mandate nicht dauerhaft parallel ausgeübt werden können? Daher richte ich folgende Fragen an die Regierung: 1. Wird Frau Weykmans ihr Mandat als Mitglied des Medienrats nach ihrem Amtsantritt als Direktorin der Autonomen Hochschule Ostbelgien weiterhin ausüben? 2. Wie hoch ist der zeitliche Aufwand für das Mandat als Mitglied des Medienrats? 3. Falls Frau Isabelle Weykmans ihr Mandat niederlegt, wann beabsichtigt die Regierung das Verfahren zur Neubesetzung einzuleiten? Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Hoffmann, werte Kolleginnen und Kollegen, der Regierung liegen bis zum heutigen Tage keinerlei Informationen zu einem bevorstehenden Rücktritt eines Mitglieds des Medienrates vor. Grundsätzlich gilt: Die Tätigkeiten aller Mitglieder des Medienrates wurden auf Basis von Artikel 107 des Dekretes vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen (Mediendekret) hinsichtlich möglicher bestehender Unvereinbarkeiten geprüft. Bei keinem Mitglied des Medienrates liegen Unvereinbarkeiten gemäß Artikel 107 Mediendekret vor. Die Regierung ist nach wie vor davon überzeugt, dass die außergewöhnliche Expertise, die Frau Isabelle Weykmans durch ihre 20-jährige Tätigkeit als zuständige Ministerin für den Bereich Medien mitbringt, einen großen Mehrwert für die Medienregulierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft darstellt. Zu zweiten Frage und dem zeitlichen Aufwand für das Mandat als Mitglied des Medienrats: Gemäß Artikel 101 §5 werden die Sitzungen des Medienrates „nach Bedarf vom Präsidenten einberufen, mindestens jedoch sechs Mal im Jahr“. Für weitere Informationen wird auf die beim Parlament hinterlegten Tätigkeitsberichte verwiesen. Auch im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds, bleibt der Medienrat handlungsfähig, da er gemäß Artikel 101 §2 „aus mindestens drei und höchstens vier Mitgliedern“ besteht. Generell gilt im Falle eines Ausscheidens eines Mitglieds des Medienrates Artikel 108 Abs. 2 des Mediendekretes: „Scheidet ein Mitglied des Medienrats vorzeitig aus, wird gemäß den für die Bestellung geltenden Vorschriften ein Nachfolger für den Rest der Amtszeit bestimmt.“
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