Mündliche Frage Nr. 412 08. Juni 2026 – Frage von Herr C. SERVATY an Herrn Ministerpräsident PAASCH zur Abschaffung der Polizeiräte in Ostbelgien Wurde die DG-Regierung vor Abschaffung der Polizeiräte nach ihrer Meinung gefragt? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Charles SERVATY (SP), vom 08. Juni 2026: Die ostbelgische Presse meldete am 2. Juni, dass der Polizeirat der Zone Eifel am Montagabend, den 1. Juni 2026 wohl zum letzten Mal in dieser Form tagte. Grund dafür sei die Reform auf föderaler Ebene, die neben der Fusion der sechs Brüsseler Polizeizonen auch die Abschaffung der Polizeiräte in allen belgischen Polizeizonen vorsieht. Außerdem sieht die Reform vor, dass die Zahl der Polizeizonen drastisch reduziert und Rahmenbedingungen für freiwillige Fusionen festgelegt werden sollen. Nicht nur im Rat löste diese Gegebenheit deutliche Irritation aus, sondern ebenso in der breiten Bevölkerung und auf politischer Ebene. In der Tat wird durch die Streichung der Polizeiräte die lokale Verankerung und die demokratische Legitimation der Räte verringert – bis auf die Bürgermeister haben die lokalen Vertreter aus Mehrheit und Opposition somit nicht mehr die Möglichkeit, die Arbeit der Polizeiräte mitzugestalten. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen als für die ordentliche Aufsicht der Polizeiräte zuständigem Minister folgende Fragen stellen: 1. Wurde die DG-Regierung vor Abschaffung der Polizeiräte nach ihrer Meinung gefragt? 2. Wie steht die DG-Regierung zu dieser Reform? Wie steht die DG-Regierung zur Fusion der Polizeizonen? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident Das sogenannte „Fusionsgesetz“ wurde am 13. Mai 2026 in der Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Wie dem Text zu entnehmen ist, insbesondere in Artikel 144, werden die Polizeiräte zehn Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzes im belgischen Staatsblatt aufgehoben. Die Zuständigkeiten des Polizeirats werden auf das Polizeikollegium übertragen. In Mehrgemeindezonen, wie die beiden Zonen des deutschen Sprachgebiets, werden die Polizeiräte ersatzlos abgeschafft. Ihre Zuständigkeiten gehen auf das Polizeikollegium über. Genau wie Sie, Kollege Servaty, bedauern wir diese Entwicklung. Es handelt sich jedoch um einen Beschluss, der in die ausschließliche Zuständigkeit des föderalen Gesetzgebers fällt. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist hierzu nicht befragt worden. Aus den Parlamentsdokumenten auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer geht hervor, dass auch die anderen Gliedstaaten nicht befragt worden sind. Die Durchführung und spätere Evaluierung der Reform obliegt ebenfalls dem Föderalstaat. Auf eine mögliche Fusion der beiden deutschsprachigen Polizeizonen hat die DG-Regierung keinen Einfluss. Eine solche Entscheidung fällt in die Entscheidungsautonomie der Gemeinden. Anders als in Brüssel bleibt die Fusion von Polizeizonen hierzulande weiterhin freiwillig.
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