Mündliche Frage Nr. 410 08. Juni 2026 – Frage von Frau F. COLLING an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum Aufbau finanzieller Reserven aus außerordentlichen Einnahmen Verfügt die DG über die rechtliche und haushaltstechnische Möglichkeit, finanzielle Reserven aufzubauen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Fabienne COLLING (ECOLO), vom 08. Juni 2026: Die Deutschsprachige Gemeinschaft erhält gelegentlich Einnahmen, die nicht dauerhaft oder strukturell sind. So wird die DG 2026 im Rahmen der Verteilung der Erlöse aus dem Verkauf der 5G-Lizenzen einen Anteil von rund 2,5 Millionen Euro erhalten. Darüber hinaus profitiert die DG immer wieder von zeitlich begrenzten Finanzierungsquellen, etwa durch europäische Förderprogramme oder andere Sondermechanismen, welche bestimmte Ausgaben vorübergehend mitfinanzieren und dadurch den Gemeinschaftshaushalt entlasten, wie z.B. der RAF-Fond im Energieprämiensystem bis 2026. Solche Einnahmen und Finanzierungseffekte bieten die Möglichkeit, finanzielle Spielräume zu schaffen. In anderen Staaten oder Regionen werden vergleichbare außerordentliche Einnahmen zumindest teilweise genutzt, um Rücklagen für wirtschaftlich schwierigere Zeiten aufzubauen oder künftige Investitionen zu finanzieren. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft fließen solche Mittel hingegen grundsätzlich in den allgemeinen Haushalt und tragen zur Finanzierung laufender Ausgaben bei. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die DG überhaupt die Möglichkeit hat, nicht wiederkehrende Einnahmen oder temporäre finanzielle Spielräume systematisch für den Aufbau von Reserven zu nutzen. Hierzu unsere Fragen: 1. Verfügt die DG über die rechtliche und haushaltstechnische Möglichkeit, finanzielle Reserven aufzubauen? 2. Können außerordentliche oder nicht wiederkehrende Einnahmen einem solchen Fonds zugeführt werden? 3. Hat die Regierung in den letzten beiden Legislaturperioden die Bildung solcher Reserven geprüft? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident Wenn wir über Reserven sprechen, müssen wir zwischen Kassenreserven und Haushaltsreserven unterscheiden. Die DG verfügt bereits heute über bedeutende Liquiditätsreserven. Tatsächlich wiesen die Konten der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den letzten Monaten durchgehend ein Plus von mehr als 100 Millionen Euro auf. 100 Millionen EUR. Das entspricht immerhin 20 % eines ganzen Jahreshaushaltes. Und auch in den Haushaltsfonds bestehen de facto bereits Reserven. Wie die dem Parlament regelmäßig vorgelegte Fondsübersicht belegt, weisen sämtliche Fonds der DG einen positiven Saldo auf. Dies bedeutet, dass seit Bestehen dieser Fonds die Einnahmen – sei es aus Eigeneinnahmen oder durch Zuweisungen aus der Globaldotation – die Ausgaben übersteigen. Der Aufbau von Haushaltsreserven im klassischen Sinne wiederum ist an zentrale haushaltsrechtliche Grundsätze gebunden. So gilt das Prinzip der Gesamtdeckung, wonach sämtliche Einnahmen eines Haushaltsjahres zur Deckung sämtlicher Ausgaben dienen Außerordentliche Einnahmen – wie etwa Erlöse aus der Vergabe von 5G-Lizenzen oder zeitlich begrenzte europäische Fördermittel – werden haushaltsrechtlich wie alle anderen Einnahmen behandelt. Sie sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vollständig im Haushalt zu veranschlagen und unterliegen ebenfalls dem Prinzip der Gesamtdeckung. Eine Zweckbindung solcher Einnahmen ist nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich durch Dekret vorgesehen ist. In diesem Fall können Haushaltsfonds eingerichtet werden, denen bestimmte Einnahmen zugewiesen werden. Die Einnahmen eines solchen Fonds sind dann zweckgebunden und dürfen ausschließlich für die jeweils festgelegten Ausgaben im Rahmen des Fonds verwendet werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass viele dieser außergewöhnlichen Einnahmen keine frei verfügbaren Mittel darstellen. Insbesondere europäische Fördermittel oder spezifische Finanzierungsmechanismen sind in der Regel an konkrete Projekte gebunden und fungieren somit als Durchlaufposten. Daraus ergibt sich, dass Haushaltsreserven im klassischen Sinne faktisch nur dann entstehen können, wenn die Summe aller Einnahmen die Summe aller Ausgaben übersteigt, wenn also erstens im laufenden Haushalt Überschüsse erwirtschaftet und zweitens alle Infrastrukturausgaben mit Eigenmitteln gestemmt werden. In den letzten Jahrzehnten ist es keinem einzigen Gliedstaat gelungen, solche Haushaltsreserven aufzubauen. Mit einer einzigen Ausnahme. Und zwar der DG in den Jahren 2018 und 2019. Der laufende Haushalt der DG befindet sich mittlerweile wieder im strukturellen Gleichgewicht. Wie Sie wissen, haben wir uns darüber hinaus vorgenommen, ab 2029 auch alle Infrastrukturausgaben wieder mit Eigenmitteln zu stemmen. Das wäre nach all den Krisenjahren ein großer Erfolg. Dann könnten auch wieder Haushaltsreserven im klassischen Sinne aufgebaut werden. Ob uns das am Ende gelingen wird, hängt natürlich von äußeren Faktoren ab, die wir heute nicht vorhersehen können. Aber wir halten an diesem Ziel fest und die Finanzsimulation beweist, dass wir auf einem guten Weg sind.
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