Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 408

08. Juni 2026 – Frage von Herr C. SERVATY an Herrn Ministerpräsident PAASCH zur Bereitstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums an das Arbeitsamt

Wie ist der Einsatz dieses zusätzlichen Personals beim Arbeitsamt bisher konkret verlaufen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Charles SERVATY (SP), vom 08. Juni 2026:

Die Umsetzung der föderalen Arbeitsmarktreform stellt das hiesige Arbeitsamt und die 9 ÖSHZ in der DG vor große Herausforderungen.

In den Haushaltsberatungen zum Ursprungshaushalt 2026 hat Ihr Kollege Franssen auf der Plenarsitzung vom 10.12.2025 erwähnt, dass zur Betreuung der geschätzt 1.250 von der föderalen Arbeitsmarktreform betroffenen Personen das Kollektivangebot „Fokus Job“ beim Arbeitsamt durchgeführt werden soll und dass dafür auf die Hilfe von 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums zurückgegriffen werden kann. 

Diese ungewöhnliche und an die Vorgehensweise anlässlich der Covid-Epidemie erinnernde Maßnahme macht auf eindrucksvolle Weise deutlich, wie umfangreich und kostenintensiv die Folgen der föderalen Arbeitsmarktreform auch für unsere Gemeinschaft ist und in welchem Ausmaß sie zu einer Verschiebung des Problems von der föderalen auf die gliedstaatliche Ebene führt. Es stellt sich aber auch die Frage, inwieweit eine derartige Verlagerung von Personal aus dem Ministerium ins Arbeitsamt die Arbeit in den Diensten der Gemeinschaftsverwaltung beeinträchtigt, in denen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher tätig waren und wichtige Aufgaben zu erfüllen hatten.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen als für das Personal und die Verwaltung zuständiges Mitglied der Regierung folgende Fragen stellen:

1.    Wie ist der Einsatz dieses zusätzlichen Personals beim Arbeitsamt bisher konkret verlaufen?
2.    Wie lange werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch für das Arbeitsamt tätig bleiben?
3.    Welche Auswirkungen hat diese zusätzliche Arbeit auf die Erledigung der bisherigen Aufgaben dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehabt? 


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident

Zur Unterstützung der Arbeitsuchenden haben wir vor dem Hintergrund der föderalen Arbeitsmarktreform in der Tat entschieden, das Begleitkonzept komplett umzustellen und allen Arbeitsuchenden unabhängig von der Frage, wann sie vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden, im sogenannten „Start Fokus“ eine umfassende Bilanzierung von beruflichen Interessen und möglichen Berufsfeldern, Sprachkenntnissen sowie ein Bewerbungsatelier anzubieten. Um allen Arbeitsuchenden dieses Angebot innerhalb eines Halbjahres zu unterbreiten, brauchte es zusätzliche Unterstützung. Daher wurde im Oktober 2025 das gesamte Personal des Ministeriums eingeladen, freiwillig für einen zeitlich begrenzten Einsatz an diesem Programm des Arbeitsamtes mitzuarbeiten. Die Resonanz zeugt von der Solidarität unter den Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums:

45 Personalmitglieder meldeten ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Projektes „Fokus Job“ – 30 für die Begleitung der Arbeitsuchenden in Workshops und 15 für die administrative Vor- und Nachbereitung. Rund um den Jahreswechsel wurden die Personalmitglieder auf den Einsatz vorbereitet:

Sie erhielten eine Einführung zu den Hintergründen der Arbeitsmarktreform und zur Ausrichtung des Projektes. Seit dem 19. Januar werden im Arbeitsamt in Eupen und St. Vith im Rahmen des Start-Fokus Arbeitsuchende gruppenweise empfangen und begleitet. Die Freiwilligen arbeiten dort mit den erfahrenen Personalmitgliedern des Arbeitsamtes eng zusammen, wodurch als positiver Nebeneffekt der Maßnahme bereichernde Einblicke in die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ermöglicht wurden.

Die Initiative unten dem Namen „Pack mit an“ ist von Beginn an auf das erste Halbjahr 2026 ausgerichtet gewesen. Der letzte Einsatz der Helferinnen und Helfer ist in der Woche vom 13. bis 19. Juli 2026 vorgesehen. Wie ursprünglich geplant, konnte in diesen knapp sieben Monaten dank der Mitarbeit vieler Personen jedem Arbeitssuchenden zweimal das Angebot gemacht werden, dieses zusätzliche Unterstützungsangebot zu besuchen.

Der Start-Fokus ist mittlerweile integraler Bestandteil jeder Begleitung eines Arbeitsuchenden, sobald die Betroffenen sich beim Arbeitsamt melden. Die Organisation und Durchführung gewährleisten ab August Personalmitglieder des Arbeitsamtes. Das zeitliche Volumen der Unterstützung war von Beginn an auf maximal vier halbe Tage im Monat pro Personalmitglied begrenzt worden. Jedes Personalmitglied konnte angeben, in welchem Umfang es unterstützen kann, ohne die eigentlichen Aufgaben zu vernachlässigen. Die Arbeitspläne wurden monatlich erstellt, sodass die bekannten und unerwarteten Schwankungen in der Arbeitsauslastung im eigentlichen Aufgabenbereich berücksichtigt werden konnten. 

Der vorübergehende Auf- und (spätere) Abbau von Überstunden war darüber hinaus ebenso möglich wie die zeitliche Streckung von weniger dringlichen Arbeitsaufträgen oder die zeitweilige Übergabe von Aufgaben an Kolleginnen und Kollegen. Es war eine Aufgabe, die gemeinsam von vielen Menschen gestemmt wurde. So wie das in vielen Unternehmen in unserer Region der Fall ist, wenn zur Erfüllung eines Auftrags jede helfende Hand gebraucht wird. 

 

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