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Fragen und Antworten

18. Januar 2024 - Frage von Herrn MERTES (VIVANT) an Ministerin KLINKENBERG zu den Betreuungsplätzen der AUBE

Wie viele Kinder wurden vor der Einführung des Vollstatuts am 1. Januar im Rahmen der AUBE von Tagesmüttern betreut?

 
Mündliche Frage Nr. 1573
 
Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
Frage von Herrn MERTES
 
Die Reformen im Bereich der Kleinkindbetreuung sorgen für große Verunsicherung bei Tagesmüttern und Eltern. So auch im Bereich der außerschulischen Betreuung (AUBE). Vor der Einführung des Vollstatuts hatten Tagesmütter die Möglichkeit, per Ausnahmeregelung bis zu 6 Kleinkinder zu betreuen. Darüber hinaus konnten sie noch 2 Kinder im Rahmen der außerschulischen Betreuung aufnehmen. D.h. eine Tagesmutter konnte max. 8 Kinder an einem Tag betreuen. Durch das neue Vollstatut wird diese Zahl nun auf maximal 6 Kinder reduziert. Dies wird zu einer starken Reduktion der durch die Tagesmütter angebotenen Betreuungsplätzen in der AUBE führen, da die Kleinkinder vorrangig betreut werden müssen. Für Eltern, die bisher für die außerschulische Betreuung eines oder mehrerer ihrer Kinder eine Tagesmutter in Anspruch nahmen, bedeutet dies, sich nach neuen Formen der AUBE umzusehen.
 
Hierzu ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie viele Kinder wurden vor der Einführung des Vollstatuts am 1. Januar im Rahmen der AUBE von Tagesmüttern betreut?
2. Können Sie heute einschätzen, wie viele dieser Betreuungsplätze in Zukunft noch zur Verfügung stehen?
3. Durch welches Angebot sollen diese wegfallenden Betreuungsplätze aufgefangen werden?
 
Antwort der Ministerin
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
jede Reform – vor allem bei einem solchen Mammutprojekt wie der Reform in der Kinderbetreuung – sorgt tatsächlich hin und wieder für Verunsicherung und wird oft erst einmal mit einer gewissen Skepsis betrachtet.  Das ist normal und dürfte niemanden überraschen. 
 
Tagesmütter dürfen weiterhin außerschulische Betreuung anbieten. Die Tagesmütter, die sich entschieden haben, ab Januar 2024 weiterhin als konventionierte Tagesmutter nach den bisherigen Rahmenbedingungen und finanziellen Modalitäten zu betreuen, dürfen weiterhin vier Kleinkinder und zwei Kinder im Rahmen der außerschulischen Betreuung betreuen. Sie dürfen zudem - wie bisher - bei gewährter Genehmigung zur Ausdehnung der Höchstanzahl der Kinder, die gleichzeitig betreut werden dürfen, sechs Kleinkinder und zwei Kinder, also insgesamt höchstens acht Kinder gleichzeitig betreuen.
 
Das Angebot der außerschulischen Betreuung kann hier demnach unverändert aufrechterhalten werden. Die Tagesmütter erhalten wie bislang eine Tagesentschädigung pro anwesendem Kind.
 
Auch bei den „neuen“ Kinderbetreuern und Kinderbegleitern in Heimarbeit, die sich für den Wechsel in das sogenannte Vollstatut entschieden haben und infolgedessen in ein Angestelltenverhältnis mit dem neuen Zentrum für Kinderbetreuung eingetreten sind, kann weiterhin eine außerschulische Betreuung angeboten werden. Der Kinderbetreuer oder -begleiter in Heimarbeit stellt eine bestimmte Zahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung, die über die Heimarbeitsvereinbarung mit dem Arbeitgeber festgelegt ist. Verdiente eine Tagesmutter im alten System pro Kind, so erhält sie nun ein Gehalt und eine Entschädigung für eine Anzahl Plätze, nicht eine Anzahl Kinder. 
Die Tagesmutter wird infolgedessen bezahlt, egal, ob der Platz den ganzen Tag besetzt wird oder nicht. Genauso kann es aber auch sein, dass ein Platz von zwei Kindern besetzt wird: morgens von einem Kleinkind, nachmittags von einem Schulkind. Dabei ist die Anzahl Plätze pro Kinderbegleiter oder -betreuer im Januar 2024 genau die gleiche wie im Dezember 2023, um eine Kontinuität zu gewährleisten.
 
Das Onlineportal unterscheidet im Tagesmütterdienst bei den Plätzen nicht zwischen Kleinkindern und Kindern, da die Erziehungsberechtigten u.a. die gleichen Tarife für Kleinkinder und Kinder bezahlen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, ob ein Platz durch ein Kleinkind oder durch ein Kind belegt ist. Jedoch kann anhand von Geburtsdatum und Nationalregisternummer nachvollzogen werden, wie viele Kinder zwischen 3 und 12 Jahren alt sind und somit für eine  außerschulische Betreuung bei dem Tagesmütterdienst eingeschrieben sind.
 
Zum 31. Dezember 2023 gab es beim Tagesmütterdienst des RZKB 52 Einschreibungen von Kindern, die zwischen 36 und 144 Monaten alt waren. Ebenfalls zum 31. Dezember 2023 haben 17 konventionierte Tagesmütter und 3 konventionierte Co-Tagesmütter (in einer Co-Struktur) laut Informationen, die dem Onlineportal zu entnehmen sind, außerschulische Betreuung angeboten.
Zum 17. Januar 2024 gibt es laut Daten aus dem Onlineportal 51 Einschreibungen von Kindern, die zwischen 36 Monaten und 12 Jahren alt sind, beim dem Tagesmütterdienst des neuen Zentrums.
 
Grundsätzlich habe ich das neue Zentrum für Kinderbetreuung aufgefordert, für die Aufrechterhaltung eines jeden bestehenden Betreuungsvertrages im Rahmen der Möglichkeiten Sorge zu tragen oder eine praktikable und gute Alternative für die Erziehungsberechtigten zu finden. Dies betrifft sowohl die Kleinkindbetreuung als auch die außerschulische Betreuung bei Tagesmüttern. 
 
Mit dem neuen Zentrum arbeiten wir zudem an der Schaffung von weiteren Standorten der außerschulischen Betreuung.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
 
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