Mündliche Frage Nr. 1352
Wie bewertet die DG-Regierung derartige alternative Modelle der Nachprüfungsgestaltung?
Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
Frage von Colin Kraft (CSP):
Im Zuge der Coronapandemie hat die Flämische Gemeinschaft 2020 das Modell der Sommerschule anstelle der regulären Nachprüfungen auf den Weg gebracht. Demnach erhalten Lernende mit Aufholbedarf ein maßgeschneidertes Set an Fördermaßnahmen, um ihre Leistung zu verbessern.
In einem GrenzEcho-Artikel des 6. März plädiere ich für ein ähnliches System innerhalb der DG. Anstelle von punktuellen Nachprüfungen könnten auch die Betroffenen in unserer Gemeinschaft halbtags eine zweiwöchige Sommerschule während der Ferien besuchen. Hier könnte ausgebildetes Fachpersonal von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Lernenden betreuen und ihnen dabei helfen ihre Schwächen abzubauen, gelernte Inhalte zu vertiefen und so den Anschluss an die Klasse zu finden. Der Nachmittag steht in diesem Modell den Schülern weiter zur freien Verfügung.
Ein solches Modell hätte eine Reihe von Vorteilen:
Es wäre effizienter als die bestehenden Nachprüfungen, deren Fortschritte stets geringfügig bleiben und somit faktisch den Anschluss an die Klasse nicht garantieren kann.
Außerdem würde die Sommerschule enorm zur Bildungsgerechtigkeit beitragen: Da Nachhilfe nicht mehr auf privatem Wege organisiert und bezahlt werden müsste, würde das Modell insbesondere Kindern aus einkommensschwachen und sozial fragilen Familien dabei helfen, ihre schulischen Leistungen zu verbessern.
Daher meine Fragen:
1. Wie bewertet die DG-Regierung derartige alternative Modelle der Nachprüfungsgestaltung?
2. Wie bewertet die DG-Regierung die Praktikabilität eines entsprechenden Modells innerhalb der DG?
3. Wann könnte ein entsprechendes Modell frühestmöglich auch in der DG Anwendung finden?
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
Sehr geehrte Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
alternative Nachprüfungsmodelle zielen darauf ab, die Fähigkeiten und Kompetenzen der Lernenden zu messen, indem sie ihnen Aufgaben stellen, die einen praktischen Bezug zum Lernziel haben. Alternative Nachprüfungsmodelle können zum Beispiel Portfolios, Projekte, Präsentationen oder Konzeptkarten sein. Dazu kann auch das Modell einer Sommerschule gehören. Diese Methoden haben den Vorteil, dass sie die Lernenden dazu anregen, ihr Wissen kreativ und selbstständig anzuwenden und zu reflektieren. Außerdem berücksichtigen sie unterschiedliche Lernstile und -bedürfnisse und sind flexibel anpassbar.
Alternative Nachprüfungsmodelle erfordern jedoch eine sorgfältige Planung und Anpassung an die Lernziele und -inhalte sowie transparente und valide Bewertungskriterien.
Um das Angebot passgenau anbieten zu können, bedarf es zudem einer hohen Diagnosekompetenz der involvierten Lehrpersonen, die ja nicht zwangsläufig ihre eigenen Schüler unterrichten würden.
Es müsste auch sichergestellt werden, dass die Schüler – und gerade die leistungsschwächeren – während der Sommerferien genug Zeit zur Regenerierung haben, um das neue Schuljahr mit neuer Kraft und Motivation anzugehen.
Die dekretale Grundlage erlaubt zurzeit nicht, in den Sommerferien verpflichtende Unterrichte anzubieten.
Vor dem Hintergrund des Lehrermangels muss zudem geprüft werden, ob das Vorhaben nachhaltig durchgeführt werden kann.
Unabhängig davon müsste auch die Akzeptanz der Schulen einer solchen Maßnahme gegenüber gesichert sein.
All das erfordert eine gewisse Vorlaufzeit, sodass eine Umsetzung innerhalb von ein oder zwei Jahren unrealistisch scheint und das Vorhaben eher mittelfristig angedacht werden müsste, sollte sich im Rahmen der Gesamtvision herauskristallisieren, dass ein solches Vorhaben umgesetzt werden soll.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.