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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1282

16. März 2023 – Frage von C. Kraft an Ministerin KLINKENBERG zur Grundausbildung für Tagesmütter und Tagesväter

Wird in der DG im Rahmen der Professionalisierung des Statuts auch eine verpflichtende Grundausbildung für Tagesmütter/Tagesväter verlangt werden?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Colin Kraft (CSP):
 
Die Tagesmütter und –väter haben in der Kleinkindbetreuung in Ostbelgien einen maßgeblichen Anteil. Das sogenannte „Vollstatut“ soll in naher Zukunft von der Regierung umgesetzt werden, sodass die Rahmenbedingungen für die jeweiligen Berufsgruppen endlich professionalisiert werden. 
 
Obwohl in allen anderen Landesteilen üblich und von Experten empfohlen, wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bisher keine entsprechende verpflichtende Grundausbildung verlangt, um der Tätigkeit einer Tagesmutter bzw. eines Tagesvaters nachgehen zu können und sich kleiner Kindern anzunehmen. 
 
Hierzu meine Frage:
1. Wird in der DG im Rahmen der Professionalisierung des Statuts auch eine verpflichtende Grundausbildung für Tagesmütter/Tagesväter verlangt werden? 
2. Wenn ja, wie wird die Ausbildung des neuen sowie schon bestehenden Personals bewerkstelligt?  
3. Falls nein, welche Gründe führt die Regierung an, auf diese verpflichtende Ausbildung weiterhin zu verzichten? 
 
 
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 
 
 
wie in der Absichtserklärung zur Gründung einer Einrichtung öffentlichen Interesses für Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwischen der Regierung und dem RZKB festgehalten, bleibt der Zugang zum Beruf der Tagesmutter niederschwellig und erfordert kein Diplom, aber eine Reihe von kostenlosen, aber verpflichtenden Weiterbildungen z.B. in Erster Hilfe oder zur gesunden Ernährung. 
 
Dadurch wird der freie Zugang zum Beruf u.a. für selbstständige Tagesmütter weiterhin gewährleistet. 
 
Tagesmütter und Tagesväter, die als Arbeitnehmer arbeiten, sollen zukünftig denselben Ausbildungsbedingungen unterliegen, wie Kinderbetreuer in Kinderkrippen. Das bedeutet, sie müssen ein Zertifikat als Kinderbetreuer oder ein gleichwertiges Diplom erlangt haben. 
 
Für die konventionierten Tagesmütter und -väter, die zum Zeitpunkt der Schaffung des Zentrums durch das RZKB zugelassen sind, gilt eine Übergangsbestimmung. Sie werden ohne weitere Bedingung als Arbeitnehmer eingestellt.
 
Ich möchte an dieser Stelle noch betonen, dass die Tagesmütter und (neuerdings erfreulicherweise auch) Tagesväter eine sehr gute Arbeit leisten und viele Weiterbildungsangebote wahrnehmen, um sich weiterzuentwickeln.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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