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Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 304

24. Januar 2023 – Frage von A. Mertes an Frau Ministerin Weykmans zu den von der DG anerkannten Kulturproduzenten

Wie hoch beliefen sich die Zuschüsse in den Jahren 2019, 2020 und 2021? Bitte für jedes Jahr und jeden Produzenten getrennt auflisten.

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 

Frage von Alain Mertes (Vivant) vom 14. Dezember 2022:

Auf dem Bürgerinformationsportal „ostbelgienlive“ können wir zum Thema folgendes lesen:
„Die kulturellen Angelegenheiten gehören zu den ältesten Zuständigkeiten der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft. Am 1. Januar 2014 trat das Kulturförderdekret in Kraft, um fest-zulegen, in welchem Rahmen die Förderung der Kulturschaffenden der Deutschsprachigen Gemeinschaft stattfinden soll.
Neben Kulturzentren und Kulturveranstalter, bilden die Kulturproduzenten die dritte Säule der professionellen Kulturarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Förderung der Produzenten setzt sich aus einer Grundpauschale und einer Personalpauschale zusammen.
Ein Kulturträger kann im Sinne des Dekrets nur jeweils in einem der drei Bereiche gefördert werden. Sie dürfen nicht gleichzeitig beispielsweise als Veranstalter und Produzent oder als Produzent und Kulturzentrum auftreten.“

In diesem Zusammenhang lauten meine Fragen an Sie wie folgt:
1. Welches sind die aktuell anerkannten und bezuschussten Kulturproduzenten?
2. Wie hoch beliefen sich die Zuschüsse in den Jahren 2019, 2020 und 2021? Bitte für jedes Jahr und jeden Produzenten getrennt auflisten.
3. Wird noch Personal über andere Haushaltsposten für eine oder mehrere Kulturprodu-zenten bereitgestellt? Wenn ja, bitte auflisten.
4. Wie haben sich die Kosten für Mieten der Kulturproduzenten in den letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte listen Sie die Kosten pro Kulturproduzent und Kalenderjahr gesondert auf.
5. Wird oder werden einer oder mehrere Kulturproduzenten von der Deutschspra-chigen Gemeinschaft noch auf andere Weise finanziell oder logistisch unterstützt?
6. Gibt es Ausnahmeregelungen, durch die Kulturträger in mehr als einem der drei aner-kannten Bereiche gleichzeitig gefördert werden?

Antwort von Isabelle Weykmans (PFF), Ministerin für Kultur, Beschäftigung, Wirtschaftsförderung und ländliche Entwicklung:

Wie den Fibeltexten und anderen Dokumenten die dem Parlament vorliegen zu entnehmen ist, sind aktuell folgende Kulturproduzenten anerkannt:
• Compagnie Irene K. VoG,
• Agora Theater VoG,
• FiThe – Das Figurentheater Ostbelgiens VoG
Die Auflistung der Zuschüsse, welche ebenfalls den vorgenannten Dokumenten zu entnehmen ist, gliedert sich wie folgt auf.

Neben einer pauschalen Personalförderung durch das Kulturförderdekret, wird Personal außerdem über den Bereich Beschäftigung (BVA, Aktif, Aktif+) bezuschusst:

Für das Jahr 2022:
• Agora Theater : insgesamt 1,5 VZÄ über Beschäftigungsmaßnahmen.
• Compagnie Irene K.: insgesamt 0,75 VZÄ über Beschäftigungsmaßnahmen
Die VoG FiThe erhielt 2022 keine Unterstützung über Beschäftigungsmaßnahmen
Die Kulturproduzenten werden finanziell außerdem aus dem Bereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation unterstützt (Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Agora für die Theaterpädagogik im Unterrichtswesen).
Darüber hinaus bestehen keine Ausnahmeregelungen, durch die Kulturträger in mehr als einem der drei anerkannten Bereiche gleichzeitig gefördert werden. Sie stellen gemäß Artikel 7 des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Antrag als Kulturzentrum oder Kulturveranstalter oder Kulturproduzent.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass uns keine Statistik zu den Entwicklungen der Mieten der Kulturproduzenten vorliegt und wir diese auch nicht erheben.

 

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