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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1219

19. Januar 2023 – Frage von A. Jerusalem an Ministerin KLINKENBERG zur Rentensicherung zukünftiger parastataler Einrichtungen

Wodurch unterscheidet sich die Situation des ADG von der zu erwartenden Situation der zu gründenden parastatalen Einrichtungen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Andreas Jerusalem (Ecolo):
 
In Ihren Zuständigkeiten steht die Gründung einiger parastataler Einrichtungen bevor, allen voran die des neu zu gründenden RZKB.
Eine parastatale Einrichtung soll jedoch von der Bildfläche der DG verschwinden, und zwar das Arbeitsamt, das in einen Dienst mit getrennter Geschäftsführung umgewandelt wird. Die Begründung für diese Umstrukturierung ist nach Aussage der Regierung die horrende Rentenbelastung, die bei dieser parastatalen Einrichtung entsteht. Grund genug, sicherzugehen, dass dieser Umstand bei zukünftig zu gründenden Einrichtungen derselben Art nicht eintritt. 
 
Aus diesem Grund habe ich folgende Fragen, Frau Ministerin:
1. Wodurch unterscheidet sich die Situation des ADG von der zu erwartenden Situation der zu gründenden parastatalen Einrichtungen?
2. Werden die in Gründung befindlichen oder geplanten parastatalen Einrichtungen als langfristige Lösung funktionieren, ohne also auf kurz oder lang in einen Dienst mit getrennter Geschäftsführung umfunktioniert zu werden?
3. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Einrichtungen eine gesicherte Rente erhalten werden?
 
 
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
bei der neuen Einrichtung für Förderpädagogik wird es sich um eine autonome Einrichtung im Unterrichtswesen handeln, gemäß Artikel 24 der belgischen Verfassung, nach dem Modell von Kaleido Ostbelgien und der Autonomen Hochschule Ostbelgien. Zwei Unterrichtseinrichtungen – nämlich das Zentrum für Förderpädagogik und die Pater-Damian-Förderschule – sollen in dieser neuen Einrichtung aufgehen, die als autonome Einrichtung einem Verwaltungsrat untersteht. Die Personalmitglieder dieser neuen Einrichtung er- bzw. behalten demzufolge das Statut eines Personalmitglieds im Unterrichtswesen und unterliegen (weiterhin) den für das Unterrichtspersonal geltenden Pensionsbestimmungen. Die Rechtsform der autonomen Einrichtung im Unterrichtswesen ist vor diesem Hintergrund eine langfristige strukturelle Lösung und eine Umwandlung in einen Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DGG) ist nicht erforderlich. 
 
Die neue Einrichtung für Kinderbetreuung hingegen wird nicht im Unterrichtswesen angesiedelt, deshalb müssen wir hier von anderen Grundvoraussetzungen ausgehen. Bei der Umwandlung der V.o.G. RZKB hin zu einer Einrichtung öffentlichen Interesse wird das Personal des RZKB in der neuen Einrichtung vertraglich eingestellt. Einzige Ausnahme bildet die Funktion der Direktion, da dies gesetzlich vorgegeben ist. Für vertragliche Mitarbeiter ist die Ersparnis auf Ebene der Pensionsabgaben nicht gegeben. Damit unterscheiden sich beide Prozesse. Auch die Gründe für die Umwandlung der Einrichtungen in Einrichtungen öffentlichen Interesses sind andere.
 
Zur Erinnerung: Einer der Gründe für die Umwandlung der V.o.G. RZKB in eine Einrichtung öffentlichen Interesses ist die seit vielen Jahren diskutierte Einführung des Vollstatuts für die Tagesmütter. Die Regierung verfolgt aktuell nicht das Ziel, das RZKB ebenfalls in einen DGG umzuwandeln, sondern strebt eine Paragemeinschaftliche Einrichtung nach dem Prinzip artikulierten Pluralität und unter Einbindung der Zivilgesellschaft an.
 
Die Umwandlung des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft - und übrigens auch der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben - in einen Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DGG) hat ausschließlich einen finanziellen Hintergrund. 
 
Durch diese Umwandlung in eine DGG sieht die Regierung Einsparungen von rund 2 Millionen Euro rekurrent vor. Diese Einsparung, die sich durch die geringeren Abgaben für die Pensionskasse erklärt, gilt nur für die Beamten, die im Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben beschäftigt sind.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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