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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1102

8. September 2022 – Frage von C. Kraft an Ministerin KLINKENBERG zur Bereitstellung kostenloser Menstruationsprodukte in allen Schulen

Wie ist der Stand der Dinge bezüglich der Bereitstellung kostenloser Menstruationsprodukte im freien subventionierten Unterrichtswesen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 

Frage von Colin Kraft (CSP):

Im Frühjahr 2022 kündigten Sie, Frau Ministerin, die Einführung der kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsprodukten an den Sekundarschulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens der Deutschsprachigen Gemeinschaft, an der Autonomen Hochschule (AHS) und den Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM) an. Das war ein erster wichtiger Schritt, jedoch wurden die Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesens in diesem Plan nicht berücksichtigt, sodass sie keine Menstruationsartikel bzw. Mittel zum Ankauf dieser Produkte erhalten. 
Auf Nachfrage des Kollegen Jerusalem, aus welchem Grund bislang nur in den Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens sowie in der AHS und dem ZAWM kostenlose Menstruationsprodukte bereitgestellt würden, bestand die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die Freiheit und Eigenverantwortung jeder schulischen Einrichtung bzw. des Trägers. 

Die Netzkoordinatorin des freien Unterrichtswesens, Cécile Piel, äußerte sich in einem BRF-Artikel vom 18. Februar 2022 zum Vorhaben der DG-Regierung wie folgt: „Wir haben daraufhin ein Schreiben verfasst an die Ministerin, damit auch unsere Schulen, also die freien katholischen Schulen der DG, damit ausgestattet werden. In diese Richtung hatten wir den Resolutionsvorschlag des Parlamentes auch verstanden. Für uns war eigentlich klar, dass es darum geht, allen Mädchen und Frauen gleichermaßen Zugang zu solchen Damenhygieneartikeln zu verschaffen.“ 
Der im Mai 2021 vom Parlament verabschiedete Resolutionsvorschlag forderte, „dass Initiativen zur kostenfreien Zurverfügungstellung von Menstruationsprodukten in den Primar-, Sekundar-, Hoch- und Förderschulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie in den Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands (ZAWM) ins Leben gerufen oder weiter ausgebaut werden“ . 

Die Resolution richtete sich demnach nicht nur an das Gemeinschaftsunterrichtswesen, da alle das gleiche Recht auf den Zugang zu kostenlosen Menstruationsprodukten haben und niemand benachteiligt werden sollte.

Hierzu meine Fragen:
1. Wie ist der Stand der Dinge bezüglich der Bereitstellung kostenloser Menstruationsprodukte im freien subventionierten Unterrichtswesen?
2. Wann werden die Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesens Mittel zur Bereitstellung kostenloser Menstruationsprodukte erhalten? 
3. Welche Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens wurden bislang noch nicht mit kostenlosen Menstruationsprodukten ausgestattet?

Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im vergangenen Schuljahr wurden die Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesen sowie die AHS und die beiden Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand, die keinem der drei Unterrichtsnetze angehören und vollständig bzw. zum Großteil durch die Deutschsprachige Gemeinschaft finanziert werden, mit Damenhygienespendern ausgestattet, aus denen Damenhygieneartikel kostenlos entnommen werden können.
Die Zurverfügungstellung von kostenlosen Damenhygieneprodukten ist nach meinem Dafürhalten Aufgabe der Schulträger. Somit steht es dem Schulträger der freien und offiziell subventionierten Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft frei, Damenhygienespender für die Bildungseinrichtungen in seiner Trägerschaft anzuschaffen oder auf eine andere Art kostenlose Damenhygieneprodukte zur Verfügung zu stellen.  
Ein Damenhygienespender samt einer Erstausstattung an Produkten, wie die Regierung sie für die Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesen angeschafft hat, kostet durchschnittlich ca. 400 Euro. So wie bei allen Ausstattungs- und Ausrüstungsvorhaben haben die freien subventionierten Schulen die Möglichkeit, einen Antrag auf Bezuschussung der Damenhygienespender beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu stellen. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 60% des Ankaufspreises. 

Die Funktionssubventionen, die die Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesens aufgrund ihrer jeweiligen Schülerzahl erhalten, dienen dazu, Schulbücher und Material, das den Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, anzukaufen, um Gebäude, Räumlichkeiten, Mobiliar und Installationen zu kaufen oder zu mieten, um Kosten für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie für die Rückzahlung von Darlehen für Infrastrukturmaßnahmen zu tragen und um Funktions- und Ausstattungskosten zu decken. Dazu gehören auch der Ankauf von Hygieneartikeln wie Seife, Toilettenpapier und Damenhygieneprodukte. Dies bedeutet, dass die Damenhygieneprodukte über diese Funktionssubventionen, die im Jahr 2021 für die Sekundarschulen in freier Trägerschaft um 15% angehoben wurden, finanziert werden können. Diese Informationen habe ich dem Schulträger der Bischöflichen Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Februar 2022 zukommen lassen. 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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