Mündliche Frage Nr. 898
Was bezwecken Sie mit der Vorgehensweise, den Eltern im Vorfeld NICHT mitzuteilen, dass die Kinder auch ohne Maske beschult werden?
Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
Frage von Alain Mertes (Vivant):
Am 6. Dezember 2021 wurde die Maskenpflicht auf das Grundschulwesen für Kinder ab 6 Jahren ausgeweitet.
Wie schon in der Vergangenheit oftmals von uns bemerkt, gibt es seitens vieler Experten große Zweifel an der Wirksamkeit und erhebliche Sorgen zu den Nebenwirkungen dieser Maßnahme, nicht nur bei Kindern. Tatsache ist, dass es keinen eindeutigen wissenschaftlichen Konsens für den Nutzen der Masken gibt.
Ich möchte unsere Argumente heute nicht wiederholen, dies habe ich schon zu genüge hier im Ausschuss getan.
Viel mehr möchte ich auf eine uns vorliegende E-Mail seitens ihres Kabinetts an die Schulleiter der Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingehen, in welcher die Corona-Maßnahmen für den Schulbeginn vom 10.01. mitgeteilt und erklärt werden.
Dort ist unter der Rubrik "Maskenpflicht" u.a. folgendes zu lesen, ich zitiere: "Sollten Schüler oder deren Eltern sich dennoch weigern, die Maskenpflicht einzuhalten, dürfen die Schüler nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, da diese Maßnahme unverhältnismäßig wäre und die Maskenpflicht nicht das Recht der Kinder auf Bildung einschränken darf."
Am Ende dieser E-Mail finden sich einige Antworten seitens des Kabinetts auf Fragen von Schulleitern des Grundschulwesens.
Dort heißt es u.a., ich zitiere: "Dass es nicht zielführend ist, den Eltern im Vorfeld mitzuteilen, dass ihre Kinder auch ohne Maske beschult werden, liegt auf der Hand.
Wir weisen lediglich darauf hin, dass Sie nicht das Recht haben, die Kinder vom Unterricht
auszuschließen, auch dann nicht, wenn sie ohne Maske kommen und kein Attest vorweisen."
Hierzu meine Frage an Sie:
- Was bezwecken Sie mit der Vorgehensweise, den Eltern im Vorfeld NICHT mitzuteilen, dass die Kinder auch ohne Maske beschult werden?
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der Tatsache, dass aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante die Infektionszahlen rasant ansteigen, hat die Gesundheitsministerkonferenz wegen der begrenzten Testkapazitäten das Test- und Quarantäneverfahren für die Allgemeinheit und die Schulen angepasst mit dem Ziel, die Einrichtungen so weit wie möglich offen zu halten und das Testsystem zu gewährleisten.
Ich werde nicht auf die hochkomplexen Einzelheiten der Prozeduren eingehen, möchte Ihnen aber den Kontext erläutern, da er zum Verständnis der Maskenpflicht ab 6 Jahren wichtig ist.
Dadurch, dass alle Schüler ab dem ersten Schuljahr einen Mundschutz tragen, können Klassenkameraden eines infizierten Kindes als Kontaktpersonen mit geringem Risiko angesehen werden und somit weiter zur Schule gehen.
Erst wenn 4 Infektionen in einer Klasse innerhalb von 7 Tagen auftreten oder wenn 25 % der Klasse infiziert sind, wird die gesamte Klasse für 5 Tage unter Quarantäne gestellt. Diese sogenannte Notbremse greift, wie der Name schon sagt, erst im Notfall. Bis dahin werden die Kinder weder getestet noch in Quarantäne geschickt, wenn Klassenkameraden positiv sind.
Eine strikte Einhaltung der Präventionsmaßnahmen, insbesondere der Lüftung und der Maskenpflicht, ist daher laut Experten dringend erforderlich, um das gelockerte Test- und Quarantäneverfahren anwenden, den Schulbetrieb verhältnismäßig sicher organisieren und die Schulen auf Dauer offenhalten zu können.
Da aufgrund mangelnder Testkapazitäten das neue Verfahren vorsieht, dass deutlich weniger getestet wird, dienen die Masken zum einen dem Schutz von Schülern und Personalmitgliedern und deren Familien und zum anderen der Vermeidung von andauernden Unterrichtsausfällen. Ohne Masken, die bei der Einstufung als Niedrig- bzw. Hochrisikokontakte eine entscheidende Rolle spielen, steigt die Gefahr, dass einzelne Schüler oder ganze Klassen in Quarantäne müssen, aus der sich in Ermangelung von Testungen niemand freitesten kann. Würden die Schüler keine Masken tragen, würde das Verfahren ganz anders aussehen und sie müssten als Hochrisikokontakte ständig in Quarantäne und schlimmstenfalls komplett in den Fernunterricht.
Ich erinnere daran, dass der Konzertierungsausschuss die Schulen nur offenhalten konnte, weil die durchgehende Maskenpflicht ab 6 Jahren eingeführt wurde! Gemäß dem Beschluss des Konzertierungsausschusses und dem entsprechenden Königlichen Erlass gilt die Maskenpflicht ab 6 Jahren für alle Schulen im Land.
• In den Innenbereichen der Schule müssen nicht nur die Personalmitglieder, sondern auch die Primar- und Sekundarschüler einen Mundschutz tragen.
• Wenn die Schüler ruhig im Klassenzimmer sitzen und genügend Abstand vorhanden ist und ausreichend gelüftet wird, kann die Maske abgenommen werden.
• Draußen können die Masken abgenommen werden, wenn die Schüler intensiven Körperkontakt vermeiden.
• Die Schulen werden aufgefordert, ausreichend Pausen vorzusehen, in denen die Masken abgelegt werden können.
Wir bezwecken, Kollege Mertes, dass sich alle schulischen Akteure an die föderal beschlossenen Regeln, d.h. an geltendes Recht, halten. Diese Regeln gibt es nicht, um Sie Herr Mertes, die Eltern, das Schulpersonal oder die Kinder zu ärgern, sondern weil wir uns mitten in der 5. Corona-Welle befinden und Masken eine erwiesenermaßen sinnvolle Schutzmaßnahme darstellen. Denn nur durch die konsequente Lüftung und durch die Maskenpflicht kann momentan ein verhältnismäßig sicherer Schulbetrieb aufrechterhalten werden.
Die Maskenpflicht dient nicht zuletzt dem Schutz der Kinder und der Personalmitglieder.
Ich kann Ihnen aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen, die ich erhalte, sagen, dass es auch viele Eltern, Kinder und Personalmitglieder gibt, die geschützt werden wollen. Eltern, Netzkoordinatoren, Schulen und Gefahrenverhütungsberater teilen uns mit, dass sie es sehr bedauern, dass die Einhaltung der Maskenpflicht nicht stärker kontrolliert und eingefordert wird. Sie fürchten um ihre Gesundheit und die ihrer Angehörigen. Wie die Schüler haben auch die Personalmitglieder ein Recht auf Schutz am Lern- bzw. Arbeitsplatz.
Ich hoffe, dass die meisten Eltern und Schüler diese Zusammenhänge verstehen und daher auch die Maskenpflicht akzeptieren. Die Maskenpflicht ab 6 Jahren ist eine Maßnahme, von der wir alle gehofft haben, dass sie nicht nötig sein würde, die jetzt aber nun mal nötig ist.
Sie ist im aktuellen Kontext nötig, um den Schutz aller schulischen Akteure, der Personalmitglieder, der Schüler und ihrer Angehörigen und letztlich aller Bürger zu gewährleisten.
Und sie ist nötig, um den Präsenzunterricht weiter gewährleisten können.
Um die Frage von Kollege Mertes abschließend noch mal klar zu beantworten Kollege Mertes:
Wir bezwecken, dass man schulische Akteure nicht direkt oder indirekt dazu aufruft, sich über die Maskenpflicht, also geltendes Recht, hinwegzusetzen, zumal es sich hierbei um eine notwendige Schutzmaßnahme handelt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.