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    Schriftliche Frage Nr. 225

    11. März 2022 – Frage von J. Grommes an Herrn Minister Antoniadis zum Thema „Armutsanstieg in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“

    Wie sehen Sie die Armutsentwicklung in unserer Gemeinschaft für die nächsten Jahre?

    Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 

    Frage von José Grommes (ProDG) vom 1. Februar 2022:

    Droht der Bevölkerung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein relevanter Armutsanstieg?
    Im Grenzecho vom 07.01.2022 lesen wir, dass in Belgien fast eine Million Anfragen bezüglich Stundungen und Ratenzahlungen der Energierechnung im Zeitraum März 2020 und September 2021 eingegangen sind. Allerdings kann und muss man in naher Zukunft damit rechnen, dass – aufgrund des Preisanstiegs – die Zahlen sich noch wesentlich verschlechtern werden.
    Die gleiche Zeitung veröffentlichte in ihrer Ausgabe vom 18.01.2022 den letztjährigen Oxfam-Bericht in dem zu lesen ist, dass coronabedingt weltweit 160 Millionen Menschen zusätzlich in Armut leben.
    Auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zählen wir in den letzten beiden Jahren ver-mehrt coronabedingte Arbeitsausfälle, sowie Teilzeitarbeit-Regelungen.
    Die massiv steigende Inflation birgt eine weitere spürbare finanzielle Herausforderung.
    Nicht zu vergessen sind die durch die Flutkatastrophe entstanden zusätzlichen Aufwände, die vielen Menschen nicht nur materiell und moralisch, sondern auch finanziell große Sorgen bereiten.

    Dazu meine Fragen:
    • Wie sehen Sie die Armutsentwicklung in unserer Gemeinschaft für die nächsten Jahre?
    • Werden Ihres Erachtens in naher Zukunft die Haushalte der ÖSHZ unserer Gemeinden deutlich mehr belastet?
    • Welche Möglichkeiten bieten sich der DG, um diesem Trend der Armutszunahme entgegenzuwirken?
    • Welches sind die Schritte, die die DG in Sachen Armutsbekämpfung für die Zukunft vorsieht?

    Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:

    1.) Da hier auf zukünftige Entwicklungen spekuliert wird, ist es schwierig eine korrekte Vorausschau zu geben.
    Die Statistiken, über die das Ministerium aktuell verfügt, beziehen sich auf vergangene Jahre und ermöglichen somit nur einen bedingten Vergleich zu diesen. Zu der Erhöhung der Energiekosten Ende des Jahres 2021 liegen noch keine Zahlen vor.
    Die Rückmeldungen, die das Ministerium aktuell von den Organisationen erhalten hat, zeigen, dass die Auswirkung der Corona-Pandemie, sprich der Anstieg der Energiekosten, der Mietpreise usw. zeitverzögert „auftauchen“. Es wird geschätzt, dass es in den Jahren 2023-2024 vermehrt zu Unterstützungsanfragen kommen wird.
    Auszüge aus der Studie der Forsa: « Die Corona-Krise in der Einschätzung der Bewohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens im Sommer 2021:
    „2.4 Die finanzielle Situation in der Corona-Krise
    Der Anteil der Befragten, die angeben, ihre finanzielle Situation habe sich durch die Corona-Krise verschlechtert, ist trotz andauernder Pandemie nicht größer geworden, sondern gegenüber den letzten Monaten sogar noch einmal etwas gesunken. Die überwiegende Mehrheit (79 %) sieht keine finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf ihre persönliche Finanzlage. Lediglich 9 Prozent berichten von einer Verschlechterung, 12 Prozent sogar von einer Verbesserung ihrer finanziellen Lage. »

    Der nationale Dienst zur Bekämpfung von Armut, prekären Lebensumständen und sozialer Ausgrenzung hat zur Situation und Entwicklung des letzten Jahres ein Bericht erstellt.
    Nachstehend der Link zum Bericht des Jahres 2021: https://www.luttepauvrete.be/wp-content/uploads/sites/2/2021/07/210720_nombrepauvres.pdf.
    Dieser Dienst hat auf Anfrage die Rückmeldung gegeben, dass es sehr schwer, beziehungsweise unmöglich ist, eine konkrete Aussage zur Entwicklung der Armut in Belgien zu geben.
    Die letzten Jahrzehnte bestand eine stabile Situation. In den letzten Jahren sind hingegen immer größere Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen entstanden und die „gefährdeten“ Gruppen einem immer steigendem Risiko von Armut ausgesetzt.
    Diese Gruppen sind aktuell durch den Mangel an geeigneten Wohnungsraum, den Konsequenzen der Covid-19-Pandemie, den Auswirkungen der Flutkatastrophe vom Juli 2021, dem Anstieg der Energiepreise und der Mangel an sicheren Arbeitsplätzen für niedrig qualifizierte Personen zusätzlichen Risikofaktoren ausgesetzt.

    2.) Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über ein neues Instrument zur Bekämpfung der Energiearmut. Im Rahmen der Übertragung der Zuständigkeit „Energie“ von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft obliegt die Förderung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels nun in den Händen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
    Das Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und Öffentlichen Sozialhilfezentren, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 13. Dezember 2021 über Maßnahmen im Bereich Energie, umfasst das neue Bezuschussungskonzept zur Bekämpfung der Energiearmut in sozialschwachen Haushalten. Der Artikel 15.1 – Bekämpfung der Energiearmut des o.e. Dekretes vom 15. Dezember 2008 legt als Messgröße der Verteilung die Anzahl Personen, die ein Eingliederungseinkommen im vorletzten Jahr bezogen haben, für die neun ÖSHZ fest.
    Die ÖSHZ erhalten pro Person, die im vorletzten Jahr ein Eingliederungseinkommen bezogen hat, einen Pauschalbetrag in Höhe von 250 Euro. Für die Umsetzung dieser Maßnahme wurde für das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag von 357.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 343.000 Euro vorgesehen. Dieses variable Instrument kann also auf die Entwicklung in dem Bereich reagieren.
    Zum aktuellen Zeitpunkt können die 8 ÖSHZ (ÖSHZ Eupen konnte aufgrund von Personalmangel noch keine Rückmeldung geben), noch keinen Anstieg der Anfragen bezüglich der steigenden Energiekosten feststellen. Dennoch gehen sie davon aus, dass vor allem mit der Endabrechnung des Jahres 2022 sich viele Haushalte, die bereits in einer prekären Lage sind, in Schwierigkeiten befinden. Die zusätzlichen Mittel der Regierung sollen einerseits diesen Haushalten zugutekommen. Ein großer Teil der ÖSHZ sieht größere Sensibilisierungskampagnen vor, wie z. Bsp. die ÖSHZ Burg-Reuland, Bütgenbach und Sankt Vith in Zusammenarbeit mit der Kooperativen Courant d’Air und der SOS-Hilfe VoG Personal weiterbilden möchten Energie-Audits bei den ÖSHZ-Kunden vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, den ÖSHZ-Kunden zu helfen, Energiekosten einzusparen.

    3.) Vorweg möchte ich festhalten, dass sämtliche Maßnahmen, Investitionen und Angebote, die ein Staat mittels der Steuereinnahmen und der sozialen Sicherheit ergreift oder schafft, der Armutsbekämpfung und Armutsvermeidung dienen.
    Es wäre mühsam, alle Dienstleistungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufzulisten, die darauf abzielen. An dieser Stelle verweise ich deshalb auf die Haushalte der DG.
    Ich kann an dieser Stelle einige Beispiele aus dem Sozialbereich nennen.
    Projektaufruf Armut und Integration
    Der Projektaufruf zur Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung und Förderung der Integration aller Bevölkerungsgruppen ist erstmals 2016 gestartet worden. Dieser hat als Ziel, Dienste und Einrichtungen finanziell zu unterstützen, welche Projekte zur Armuts-bekämpfung und zur gesellschaftlichen Teilhabe erarbeiten. Durch den Projektaufruf konnten bereits 17 Projekte verwirklicht werden, welche eine Gesamtbezuschussung von 98.567,60 Euro erhalten haben.
    Anerkennung Sozialer Treffpunkte
    Die Bezuschussung der Sozialen Treffpunkte und die Schaffung einer dekretalen Grundlage fördern das Zusammenkommen unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen in den fünf Begegnungsstätten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Speziell für Personen, welche von Armut betroffen sind und/oder unter sozialer Ausgrenzung leiden, stellen die Sozialen Treffpunkte durch ihre niederschwelligen Angebote und ihre Willkommenskultur einen Ort der Begegnung und Wertschätzung dar. Seit Januar 2021 bezuschusst die Regierung jeweils eine Verwaltungskraft in den fünf Sozialen Treffpunkten.
    Integrationsparcours
    Der Integrationsparcours als Instrument zur sozialen Eingliederung bietet Personen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit der sozialen Integration. Im REKIII ist ein Fort-führungsprojekt des REKII-Projekts – im Rahmen dessen der Integrationsparcours und das Integrationsdekret entstand – geplant, welches die berufliche Integration fokussiert. Der Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt erarbeiten fortwährend Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Migranten in Ostbelgien, welche als einer der Risikogruppen der Armut definiert sind.
    Projekt zur beruflichen Eingliederung
    Das LEADER-Projekt der ÖSHZ Raeren, Lontzen und Eupen „Für junge Bezieher von Eingliederungseinkommen von 18 bis 30 Jahren mit vielfältigem Unterstützungsbedarf: Hin zur beruflichen Eingliederung über die soziale Integration“ hat zum Ziel, die berufliche und soziale Integration junger Menschen in Ostbelgien zu fördern und der Armut in dieser Altersgruppe entgegenzuwirken. Die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst das von 2018 bis 2020 laufende Projekt in Höhe von 67.630 Euro. Aufgrund der aktuellen Pandemie wurde das Projekt um ein Jahr verlängert und ist somit erst Ende 2021 aus-gelaufen.
    Corona-Zuschlag für einkommensschwache Familien
    Einkommensschwachen Familien ist pro Kind ein einmaligen Kindergeldzuschlag in Höhe von 235,88 Euro ausgezahlt worden. Der Corona-Zuschlag setzt sich aus dem Betrag für das Basiskindergeld und den Sozialzuschlag zusammen. Der Corona-Sozialzuschlag wurde 1.495 Empfängern für 3.004 Kinder gewährt (Stand Zahlung 08.01.2021). Es entstanden Ausgaben von 700.034,71 Euro.
    Lebensmittelhilfe
    Die Lebensmittelhilfe des Roten Kreuzes leistet einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie einkommensschwache Haushalte mit Lebensmitteln versorgt und eine ausge-wogene Ernährung sicherstellt. Der jährliche Zuschuss ist von der Regierung ab 2020 verdoppelt worden (22.000 auf 44.000 EUR).
    Nationale Dienst zur Bekämpfung von Armut, Prekären Lebensumständen und Sozialer Ausgrenzung
    Der Dienst formuliert regelmäßig Vorschläge, um Personen in Not und Armut zu helfen. Seit Anfang der Pandemie führen sie auch ein Dokument mit allen Hilfsmaßnahmen Belgiens, damit die Bürger eine Übersicht der Maßnahmen bekommen. Am 8.11.2021 hat ein Treffen mit den hiesigen Organisationen vom Terrain stattgefunden, um auch die Eindrücke, Meinungen und Erlebnisse aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihren Empfehlungen einfließen zu lassen.
    ÖSHZ
    Die Zuschüsse im Jahr 2021 und 2022 zur Bekämpfung der Energiearmut, wie in der vor-herigen Unterfrage erwähnt. Des weiteren hat die Regierung durch eine Sonderdotation Corona den Sonderfonds für Sozialhilfe finanziell aufgestockt mit 740.072,62 Euro für das Haushaltsjahr 2020 und 988.984,25 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Dieses Geld erhalten die ÖSHZ um die Auswirkungen der Krise besser aufzufangen.
    CREDAL
    Seit Mai 2014 besteht ein Abkommen zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und den Kooperativen „Osiris-Crédal Plus Asbl“ und „Crédal s.c.“. Durch dieses Abkommen wird es Personen mit einem geringen Einkommen ermöglicht, einen Verbraucherkredit für kleinere Anschaffungen anzufragen, die ihnen helfen, sich wieder einzugliedern. Dies kann zum Beispiel die Anschaffung eines Gebrauchtwagens, Möbel für eine neue Wohnung, usw. beinhalten.
    Schuldnerberatung
    Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat durch ein Gesetz die Schuldnerberatungsstellen anerkannt und deren Arbeit festgelegt.
    Die Mitarbeiter der anerkannten Schuldnerberatungsstellen versuchen gemeinsam mit dem Betroffenen, eine möglichst detaillierte Analyse der Situation zu erstellen. Anschließend begleiten die Schuldnerberater die Betroffenen während des gesamten Prozesses des Schuldenabbaus, führen Gespräche mit den Gläubigern, etc. Anerkannte Schuldner-beratungsstellen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
    • das Öffentliche Sozialhilfezentrum der Gemeinde St.Vith;
    • die gemeinsame Schuldnerberatungsstelle der Gemeinden Eupen, Kelmis und Lontzen;
    • die Verbraucherschutzzentrale ist Referenzzentrum und ist Schuldnerberatungsstelle für die Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland und Bütgenbach;
    • das Öffentliche Sozialhilfezentrum der Gemeinde Raeren.
    Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft
    Über eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder dem Referenzzentrum für Schuldnerberatung kann eine Privatperson einen Antrag beim Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellen. Dieser Antrag muss den gesetzlichen Vorgaben und der Geschäftsordnung des Entschuldungsfonds entsprechen. Eine Vergabekommission begutachtet die Anträge. Diese legt sie dem delegierten Beamten vor, damit dieser eine Entscheidung trifft.
    Reform Wohnungswesen
    Mit der Übertragung der Zuständigkeiten im Bereich des Wohnungswesens sowohl des öffentlich geförderten Wohnungsbaus als auch des privaten Wohnungswesens hat die Deutschsprachige Gemeinschaft neue Instrumente an der Hand, um auch in diesem Bereich bezahlbaren Wohnraum in der der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu fördern. Dazu wird die von der Regierung eingesetzte AG mir als zuständigen Minister am 8. März ihre Empfehlungen überreichen.
    Erhöhte Energieprämien
    Wenn der Antragsteller ein geringes Einkommen mittels einer BIM-Bescheinigung bestätigen kann, steigt die Förderung um 40 % und anstatt 70 % können 80 % der Kosten für die Förderung berücksichtigt werden. Um den jeweiligen Fall bearbeiten zu können, müssen sich die Antragsteller an die Energieberatung Ostbelgien in Eupen wenden. Nach Abgleich der Anforderungen und Begutachtung der technischen Anhänge kann die exakte Energieprämie für jeden individuellen Fall ermittelt werden.
    Sozialkredite
    Die Sozialkredite werden durch den FLW und der SWCS im Auftrag der Regierung an Bürger aus der DG vergeben. Sozialkredite sind Kredite (Hausbau oder Renovierung) zu günstigen Konditionen für Haushalte mit wenig finanziellen Mitteln. Die angewandten Zinssätze sind niedriger als auf dem traditionellen Bankenmarkt. Es werden außerdem flexiblere Bedingungen in Bezug auf die Höhe der Kreditaufnahme und des Einkommens angewendet. Es gibt für diese Kredite zwei verschiedene Gesellschaften, die SWCS für Familien mit bis zu zwei Kindern und die FLW für Familie ab drei Kindern. Der Sozialbetrag wird wie ein üblicher Kredit zurückgezahlt und dient dem Hauskauf.
    Armutsmonitor
    Hier können zu den Indikatoren zur Thematik Armut, unter anderem von der Studie der Universität Mons „Pauvreté, précarité et vulnérabilité sociale en Communauté germanophone“ empfohlenen statistische Informationen abgerufen werden: https://ostbelgien.inzahlen.be/jive?workspace_guid=78bb87bc-5883-44d2-9e48-d7a54e6c6c8d
    Weitere relevante Statistiken zur Wirtschafts- und Sozialsituation in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können im Statistikportal unter folgenden Link abgerufen werden: https://ostbelgien.inzahlen.be/dashboard/ostbelgien-in-zahlen/wirtschaftliche-und-soziale-situation-der-bev%C3%B6lkerung
    Familienleistungen
    In Anwendung des Dekretes über die Familienleistungen erhalten die Kinder-geldempfänger, die Anrecht auf eine erhöhte Kostenrückerstattung haben, einen Sozialzuschlag. Zur Abfederung der Auswirkungen der Corona Pandemie wurde diesen Empfänger einmalig ein doppelter Sozialzuschlag gewährt.

    4.)
    a) Armutsberichterstattung
    Aktuell wird seitens der Regierung und des Ministeriums in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) der Deutschsprachigen Gemeinschaft an einem wiederkehrenden Armutsbericht gearbeitet. Dieser Bericht besteht aus zwei Teilen:
    Der erste Teil befasst sich mit Statistiken zur Armut. Konkret werden Indikatoren der Armut definiert, entsprechende Statistiken ausgewertet und somit eine Ist-Situation der Armut in Ostbelgien dargelegt.
    Der zweite Teil widmet sich schwerpunktmäßig einem Themenfeld oder einer Risikogruppe der Armut in Ostbelgien. Darunter fällt beispielsweise die Lebens-mittelhilfe des Roten Kreuzes oder die Energiearmut. Zu den Risikogruppen zählen Alleinerziehende, Kinder, Senioren, Menschen mit einer Beeinträchtigung und Menschen mit Migrationshintergrund.

    b) Projekte zur Armutsbekämpfung
    – Projekte REKIII
    Neben dem Armutsbericht wird im Rahmen des REK-Projekts „Gemeinsam gegen Armut“ (2019-2024) ein Armutsstrategieplan erarbeitet. Im Gegensatz zum Armutsbericht wendet sich dieser an Einrichtungen, dessen Personal mit armutsgefährdeten oder armutsbetroffenen Personen in Kontakt steht und greift auf ihre Erfahrungen in diesem Bereich zurück. Auf Basis der Erfahrungen sollen
    Handlungsempfehlungen ausgearbeitet werden, welche nachhaltig und langfristig der Armut entgegenwirken sollen. Dem komplexen Phänomen der Armut kann nur Rechnung getragen werden, wenn alle Akteure des Terrains „Gemeinsam gegen Armut“ agieren.
    Außerdem befinden sich im Bereich der Beschäftigung und der Bildung – welche, wenn nicht bis unzureichend vorhanden, als eine der Hauptursachen für Armut gelten - im REKIII (2019-2024) eine Vielzahl von Projekten, die die Bekämpfung von Armut und die berufliche und/oder gesellschaftliche Integration zum Ziel haben. Als Beispiel sei das Fachkräftebündnis Ostbelgien und die Reform von beschäftigungsrelevanten Ausbildungsmaßnahmen und Ausbildungsanreizsystemen für Arbeitsuchende sowie die Gesamtvision für das Bildungswesen im REK III zu nennen.

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