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    Bewerbungsaufruf UNIA

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    Bewerbungsaufruf UNIA
    Bewerbungsaufruf für ein Mandat als effektives und als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat des Interföderalen Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus und der Diskriminierungen (UNIA)
     
    Auf der Grundlage von Artikel 8 §1 des Zusammenarbeitsabkommens vom 12. Juni 2013 zur Schaffung eines Interföderalen Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus und der Diskriminierungen und des Dekrets vom 20. Januar 2014 zur Billigung dieses Zusammenarbeitsabkommens bezeichnet das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein effektives und ein stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat des interföderalen Zentrums.
     
    Aufgaben des Zentrums
     
    Das Zentrum hat die Aufgabe, jegliche Form von Diskriminierung zu bekämpfen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern. 
     
    Es kann dazu Studien und Forschungen veranlassen, Stellungnahmen und Empfehlungen verabschieden, Beschwerden entgegennehmen und eine Schlichtungs- bzw. Vermittlungsrolle übernehmen sowie in bestimmten Fällen vor Gericht klagen. 
     
    Zusammensetzung des Verwaltungsrats
     
    Das Zentrum wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der sich aus insgesamt 21 effektiven Mitgliedern zusammensetzt. Eines dieser Mitglieder wird vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestimmt.
     
    Das vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestimmte Mitglied nimmt an den Verhandlungen des interföderalen Verwaltungsrates teil und beteiligt sich ausschließlich an den Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen. 
    Gemäß Artikel 8 §1 Absatz 2 des Zusammenarbeitsabkommens gehört es der französischsprachigen Kammer an.
     
    Die Mitglieder werden für 6 Jahre bestimmt; das Mandat ist zweimal erneuerbar.
     
    Für jedes effektive Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied bezeichnet, das das effektive Mitglied bei dessen Abwesenheit vertritt.
     
    Anforderungen an die Mitglieder
     
    Die Mitglieder werden auf der Grundlage ihrer Sachkenntnis, ihrer Erfahrung, ihrer Unabhängigkeit und ihrer moralischen Autorität bestimmt. Sie stammen insbesondere aus der akademischen oder der Gerichtswelt, aus der Zivilgesellschaft oder aus den Reihen der Sozialpartner.
     
    Die Mitgliedschaft ist unvereinbar mit folgenden Mandaten:
    - Mitglied des Europäischen Parlaments, einer der Föderalen Kammern oder eines Gemeinschafts- oder Regionalparlaments,
    - Mitglied der Föderalregierung, einer Gemeinschafts- oder Regionalregierung oder Staatssekretär,
    - Ko-direktor_in, Koordinator_in oder Personalmitglied des Zentrums,
    - Mitarbeiter_in in einem ministeriellen Kabinett oder einem Strategiebüro.
     
    Das vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestimmte Mitglied sollte die deutsche Sprache beherrschen und gründliche Kenntnisse der französischen Sprache vorweisen.
     
    Auswahlverfahren
     
    Bewerbungen sind bis zum 6. November 2020, 12.00 Uhr, per Einschreiben an die nachstehende Adresse zu senden oder dort persönlich während der Öffnungszeiten gegen Empfangsbestätigung abzugeben:
     
    Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
    Herr Stephan Thomas, Greffier
    Platz des Parlaments, 1
    4700 EUPEN
     
    Die Bewerbungen enthalten folgende Unterlagen:
    - Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf,
    - einen Lebenslauf,
    - eine unterzeichnete, ehrenwörtliche Erklärung, die bestätigt, dass die sich bewerbende Person keines der vorerwähnten und in Artikel 8 §3 des Zusammenabkommens aufgeführten unvereinbaren Mandate ausübt,
    - eine Beschreibung der Kompetenzen und der Motivation, die in Bezug auf die Aufgaben des Zentrums geltend gemacht werden können,
    - Hinweise und Dokumente, die das Beherrschen der deutschen Sprache sowie gründliche Kenntnisse der französischen Sprache belegen. 
     
    Auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen trifft das Parlamentspräsidium eine Vorauswahl. Die Personen, die sich beworben haben, können dazu gegebenenfalls zu einem Gespräch eingeladen werden. Die Bezeichnung der Mitglieder erfolgt durch die Plenarversammlung auf der Grundlage von Artikel 97 und 98 der Geschäftsordnung des Parlaments.
     
    Nähere Auskünfte erteilt der Greffier des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Tel. 087/ 31 84 00; E-Mail [email protected]).
     
    Die persönlichen Daten der Personen, die sich beworben haben, werden in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung über den Schutz persönlicher Daten verarbeitet.
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