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    Bezeichnung einer neuen Ombudsfrau

    Marlene Hardt wird neue Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    In der Plenarsitzung vom 20. Februar 2017 bezeichnete das Parlament Frau Marlene Hardt als Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Marlene Hardt wird am 1. April die Nachfolge von Cédric Langer antreten. Damit bekleidet erstmals eine Frau dieses Amt.

    Marlene Hardt wird neue Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    Die Aufgaben der Ombudsfrau der DG bestehen darin, die Beschwerden der Bürger in Bezug auf die Verwaltungsbehörden der DG zu untersuchen und in bestehenden Konflikten zu vermitteln. Auf Anfrage des Parlamentspräsidiums kann die Ombudsfrau Nachforschungen in Bezug auf die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden durchführen und Empfehlungen abgeben, um die an sie herangetragenen Probleme zu lösen. Ziel ist, das Auftreten ähnlicher Schwierigkeiten in Zukunft zu vermeiden. Die Ombudsfrau informiert das Parlament über ihre Feststellungen und handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben völlig unabhängig und neutral.

    Die Ombudsfrau wird für eine Dauer von sechs Jahren bezeichnet. Dieses Mandat kann einmal erneuert werden.
     

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