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    Plenarsitzung

    Parlament verabschiedet Tourismus-Dekret

    23. Januar 2017 - Das Parlament hat ein Dekret zur Förderung des Tourismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet. Das Dekret fasst alle bisherigen Regeltexte auf übersichtliche Weise zusammen. Dazu gehören: die Organisation des Tourismus, der Betrieb touristischer Unterkünfte, die Einstufung touristischer Unterkünfte, die Bezuschussung touristischer Organisationen, die Bezuschussung von Initiativen zur Förderung des Tourismus.

    Parlament verabschiedet Tourismus-Dekret

    Mit der 6. Staatsreform ist der Tourismus zu einer regionalen Zuständigkeit geworden. Allerdings haben die Wallonischen Region und die Deutschsprachige Gemeinschaft Dekrete verabschiedet, die die Ausübung der regionalen Zuständigkeit durch die Deutschsprachige Gemeinschaft ermöglicht. Die Befugnisübertragung ist integral. Damit verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft im Bereich Tourismus über ein kohärentes Befugnispaket.

    Das Tourismus-Dekret fasst alle bisherigen Regeltexte auf übersichtliche Weise zusammen. Zu den Befugnissen gehören:

    • die Organisation des Tourismus;
    • der Betrieb touristischer Unterkünfte;
    • die Einstufung touristischer Unterkünfte;
    • die Bezuschussung touristischer Organisationen;
    • die Bezuschussung von Initiativen zur Förderung des Tourismus.

    Das Dekret regelt die Aspekte, die für den Tourismus und die Touristen von Bedeutung sind. Der Ausbau von Qualitätsstandards im Tourismus zur Positionierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Reiseziel, sowie die Einstufung der touristischen Betriebe auf freiwilliger Basis werden gefördert.

    Der Tourismus ist ein Schlüsselsektor für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region, weil er:Bildquelle: Dominik Ketz, eastbelgium.com

    • dazu beiträgt, dass kulturelle und landschaftliche Erbe zu wahren;
    • die Lebensqualität der Bürger fördert;
    • eine Schlüsselrolle in der nachhaltigen Gestaltung einer Region einnimmt;
    • zur Identitätsförderung beiträgt;
    • als Beschäftigungssektor zu einem großen Teil aus kleinsten und kleinen Unternehmen besteht;
    • die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und die Zusammenarbeit fördert;
    • zur Öffnung der Gemeinschaft beiträgt;
    • die Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen stärkt;
    • zu den sogenannten „weichen Standortfaktoren“ gehört;
    • zur Außendarstellung der Gemeinschaft beiträgt.

    Der Tourismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist auch ein Natur- und Kulturtourismus. Landschaften und Kulturstätten müssen für Bürger und Gäste erhalten und zugänglich gemacht werden. Dementsprechend setzt sich die Deutschsprachige Gemeinschaft auch für einen barrierefreien und sozialen Tourismus für alle ein.
    Im Sinne eines nachhaltigen Tourismus fördert die Deutschsprachige Gemeinschaft:

    • die naturverträgliche Zugänglichkeit der Landschaft über Wander- und Radwege;
    • die Vermarktung ländlicher und naturnaher Tourismusangebote;
    • den Erhalt denkmalgeschützer Gebäude;
    • den Landschaftsschutz;
    • die Vermarktung regionaler Produkte und deren Verwendung in Hotellerie und Gastronomie;
    • die ehrenamtliche Arbeit zur Verbesserung des Ortsbildes;
    • die Verwendung energiesparender Technologien bei Renovierung und Neubau öffentlicher Infrastruktur mit touristischer Nutzung.

     

    Bildquelle: Dominik Ketz, eastbelgium.com

     

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