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    Anhörung

    Die Gesellschaft im Brennpunkt

    UNIA, das interföderale Zentrum für Chancengleichheit, wird am Montag, 28. November 2016 seinen Jahresbericht 2015 vorstellen. Die öffentliche Sitzung aller Ausschüsse des Parlaments der DG beginnt um 15 Uhr.

    Die Gesellschaft im Brennpunkt

    „Die Gesellschaft im Brennpunkt“ lautet der Titel  des Jahresberichts 2015 von Unia, dem interföderalen Zentrum für Chancengleichheit.

    „Der Kampf gegen Diskriminierung ist Aufgabe und Ziel für uns alle: gleiche Rechte und Chancen für jeden, insbesondere in der Bildung, dem Wohnungswesen und auf dem Arbeitsmarkt. Eine inklusive Gesellschaft, in der sich jeder seinen Rechten und Pflichten bewusst ist, ungeachtet seiner Herkunft, seines Alters, seiner Behinderung…

    Dieses Projekt nimmt Unia in Angriff.“, heißt es in der Einleitung zum Dokument. Der Jahresbericht 2015 geht auf die markanten Ereignisse des Jahres 2015 ein, gibt statistisches Material wieder und berichtet über Fälle und Beschwerden, die Unia vorlagen.

    Die Berichterstattung ist für Publikum zugänglich und wird im Livestream übertragen.

    Hintergrund:

    UNIA ist eine unabhängige interföderale öffentliche Einrichtung speziell für Chancengleichheitspolitik und Förderung von Nichtdiskriminierung. Ihr Auftrag beruht auf den Zielen, die in dem Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Föderalbehörde, den Regionen und den Gemeinschaften verankert sind, und findet seinen Ausdruck in drei großen Aufgabenbereichen:

    • Förderung der Chancengleichheit und der Teilhabe für alle, ohne Unterscheidung nach Herkunft, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung usw., und dies in allen Gesellschaftsbereichen (Arbeitsmarkt, Wohnungswesen, Bildung, Gesundheitspflege, Wohlbefinden, Freizeitgestaltung, Kultur, Bürgerrechte …).
    • Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren in der Gesellschaft: Politik und Behörden, Bürger, Zivilgesellschaft, Wirtschaftszweige, Sozialpartner, akademische Welt, internationale Organisationen usw.
    • Kenntnis und Achtung der Grundrechte, insbesondere des Antidiskriminierungsrechts, sowie ihre Förderung, damit diese Rechte in Belgien Anwendung und Achtung finden.

     

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