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    Bewerberaufruf

    OMBUDSMANN/OMBUDSFRAU GESUCHT

    Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert in Kürze ein Auswahlverfahren zur Besetzung des Amts des/der Ombudsmanns/Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    OMBUDSMANN/OMBUDSFRAU GESUCHT

    In Anwendung von Artikel 6 des Dekrets vom 26. Mai 2009 zur Schaffung des Amts eines Ombudsmanns für die Deutschsprachige Gemeinschaft organisiert das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Kürze ein Auswahlverfahren zur Besetzung des Amts des/der Ombudsmanns/Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft 

    Die Aufgaben des Ombudsmanns/der Ombudsfrau
    (vgl. auch Art. 3 des o. e. Dekrets vom 26. Mai 2009)

    Zu den Aufgaben des Ombudsmanns/der Ombudsfrau gehören:

    1. Beschwerden über die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der lokalen Verwaltungsbehörden und der Einrichtungen mit Auftrag im öffentlichen Interesse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihren Beziehungen zu den Bürgern zu untersuchen und in den bestehenden Konflikten zu vermitteln;
    2. auf Anfrage des Parlamentspräsidiums Nachforschungen in Bezug auf die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der unter Nummer 1 aufgeführten Behörden anzustellen;
    3. Meldungen von Personalmitgliedern der Verwaltungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der lokalen Verwaltungsbehörden, die bei der Ausübung ihres Amts von Missbrauch, Unregelmäßigkeiten, Regelwidrigkeiten oder Straftaten innerhalb der Verwaltungsbehörde oder lokalen Verwaltungsbehörde, in der sie tätig sind, Kenntnis erlangt haben, zu prüfen;
    4. Beschwerden gegen Behörden und Einrichtungen, die der Sprachengesetzgebung unterliegen, zu begleiten, indem er/sie
     •   über die Rechte und die Beschwerdemöglichkeiten im Fall von Verstößen gegen die Sprachengesetzgebung aufklärt,
     •   Beschwerden sammelt, an die zuständigen Instanzen weiterleitet und deren Werdegang verfolgt,
     •   mit den zuständigen Kontroll- und Beschwerdeinstanzen kooperiert;
    5. Beschwerden, die nicht in seinen/ihren Zuständigkeitsbereich fallen, unverzüglich an die zuständigen Instanzen weiterzuleiten und die Zusammenarbeit mit anderen in diesem Bereich tätigen Diensten aufzubauen und zu fördern;
    6. dem Parlament über die im Rahmen seiner/ihrer Arbeit gemachten Feststellungen Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Empfehlungen dazu zu formulieren.


    Das Profil des Ombudsmanns/der Ombudsfrau
    (vgl. auch Art. 7 und 9 des o. e. Dekrets vom 26. Mai 2009)

    Um das Amt des Ombudsmanns/der Ombudsfrau antreten zu können, muss der Bewerber/die Bewerberin
    folgende Bedingungen erfüllen:
    1. Belgier sein,
    2. gut beleumundet und im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein,
    3. den Milizgesetzen genügen,
    4. über sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, gute Kenntnisse der französischen Sprache und befriedigende Kenntnisse der niederländischen Sprache verfügen,
    5. über fundierte Kenntnisse über die Deutschsprachige Gemeinschaft und das belgische Staatsgefüge verfügen,
    6. Inhaber eines Universitätsdiploms, eines Master-Diploms, eines mit dem Universitätsdiplom gleichgestellten Studiennachweises des Hochschulunterrichts langer Studiendauer, eines Bachelor-Diploms, eines Diploms des Hochschulunterrichts kurzer Studiendauer oder eines gleichgestellten Nachweises sein,
    7. über eine nützliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren entweder im juristischen, administrativen oder sozialen Bereich oder in einem anderen für das Amt nützlichen Bereich verfügen.
    Darüber hinaus sollten die Bewerber selbstständig und kooperationsorientiert arbeiten und über ausgezeichnete Vermittlungs- und Kommunikationskompetenzen verfügen.
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Ombudsmann/die Ombudsfrau während der Mandatszeit keine der in Artikel 9 des o. e. Dekrets vom 26. Mai 2009 aufgeführten Ämter und Mandate bekleiden darf.

    Das Statut des Ombudsmanns/der Ombudsfrau

    Der Ombudsmann/die Ombudsfrau wird vom Parlament eingesetzt und untersteht dessen  Aufsicht. Das Mandat ist auf sechs Jahre begrenzt und kann einmal erneuert werden.
    Der Ombudsmann/die Ombudsfrau wird auf Honorarbasis bzw. auf der Grundlage der für das Parlamentspersonal geltenden Gehaltstabellen entschädigt. Die durchnittliche Arbeitszeit pro Monat wird auf 80 Stunden angesetzt.
    Die weiteren Rahmenbedingungen des Amts sind im o. e. Dekret vom 26. Mai 2009 aufgeführt.

    Die Bewerbung und das Auswahlverfahren

    Bewerbungsmodalitäten
    Die Bewerbungsunterlagen umfassen mindestens:
    - ein Bewerbungsschreiben,
    - einen Lebenslauf mit Angabe des Namens, Vornamens, der vollständigen Adresse, des Geburtsdatums, der Nationalregisternummer und der Sprachkenntnisse,
    - den Nachweis über die belgische Staatsbürgerschaft sowie einen weniger als einen Monat alten Auszug aus dem Strafregister,
    - eine beglaubigte Abschrift des Studiennachweises.

    Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 21. Dezember 2016 an den Greffier des Parlaments, Herrn Stephan THOMAS, zu richten:
    per Post: Platz des Parlaments 1 in 4700 Eupen
    per E-Mail: [email protected]

    Auswahlverfahren
    Das Parlamentspräsidium setzt eine Auswahljury ein, die die Erfüllung der Zulassungsbedingungen und die
    Eignung der Bewerber im Rahmen eines von der Jury ausgearbeiteten Verfahrens prüft. Die Jury formuliert anschließend eine Empfehlung an das Präsidium. Auf Vorschlag des Präsidiums bezeichnet das Parlamentsplenum den Ombudsmann/die Ombudsfrau.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Greffier des Parlaments, Herrn Stephan THOMAS (siehe Kontakt) oder unter 087/ 318 400.


     

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