Entscheidung Ombudsmann mit neuen Aufgaben 25. Januar 2016 – Der Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat neue Tätigkeitsfelder erhalten. Das Parlament stimmte einem Dekretvorschlag zu, der den Ombudsmann zur Anlaufstelle der Bürgerinnen und Bürger macht. 2009 wurde das Amt des Ombudsmanns geschaffen, seit 2010 ist der Ombudsmann aktiv. Bürgerinnen und Bürger, die Konflikte mit den Verwaltungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben, können sich seitdem an dem Ombudsmann wenden. Dessen Aufgabe ist es, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln und Lösungen zu finden. Nun wurde das Aufgabenfeld grundlegend erneuert. Seine bisherigen Aufgaben werden um weitere Befugnisse ergänzt, damit eine effizientere Dienstleistung erbracht werden kann. So wird der Ombudsdienst künftig für die Bearbeitung von Beschwerden gegen die Verwaltungsentscheidungen der lokalen Verwaltungsbehörden des deutschen Sprachgebiets, d.h. Gemeindeverwaltungen, zuständig sein. Einbezogen in das Tätigkeitsfeld werden auch Einrichtungen, die im Auftrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen Der Dienst des Ombudsmanns wird ebenfalls zur zentralen Sammel- und Koordinationsstelle für alle Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung der Sprachengesetzgebung. Bürgerinnen und Bürger finden nun im Ombudsmann einen direkten Ansprechpartner.
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