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    Spitzenmagistrate im Parlament

    Autonomiestatus der DG

    Am 27. November 2015 richtete das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine akademische Sitzung zum Autonomiestatut der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien aus.

    Autonomiestatus der DG

    Am 27. November 2015 richtete das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine akademische Sitzung zum Autonomiestatut der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien aus. Die geladenen Personen aus Parlament, Regierung, Verwaltung und Justiz wurde dabei Zeuge einer Premiere: Erstmals waren Spitzenmagistrate der drei höchsten Gerichte Belgiens, d.h. des Verfassungsgerichtshofs, des Kassationshofs und des Staatsrats, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu Gast.Jan Spreutels, Präsident des Verfassungsgerichtshofs

    Ziel der von Parlamentspräsident Karl-Heinz Lambertz initiierten Veranstaltung war es, die hohe Magistratur für die Besonderheiten der Autonomie der Deutschsprachigen zu sensibilisieren. Gleichzeitig bot die akademische Sitzung die selten Gelegenheit, mit den Spitzenmagistraten des Landes in Kontakt zu treten und das ein oder andere Anliegen anzusprechen.

    In seiner Eröffnungsrede ließ der Parlamentspräsident zunächst die historische Entwicklung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom Staatenwechsel bis hin zur Schaffung eines gleichberechtigten Gliedstaats im föderalen Belgien Revue passieren. Er hob in diesem Zusammenhang den ausgeprägten asymmetrischen Charakter der Teilstaatenebene im belgischen Staatsaufbau hervor, der das Streben der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach der Ausübung aller Gemeinschafts- und Regionalzuständigkeiten mit entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten sowie nach einem auf die konkreten Bedürfnisse maßgeschneiderten Statut unausweichlich macht.

    Im anschließenden Referat ging der Greffier des Parlaments, Stephan Thomas, näher auf die Rechtsstellung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein. Er stellte dabei fest, dass deren Autonomiestatut zwar im Vergleich zu den beiden anderen Gemeinschaften einige Besonderheiten aufweist, unter dem Strich jedoch absolut gleichwertig ist. Mehr noch, durch die Übernahme von regionalen Befugnissen habe sich die Deutschsprachige Gemeinschaft schon jetzt zu einer „Gemeinschaft-Region“ entwickelt und ein progressiver Ausbau dieser Position sei vorgezeichnet. In Bezug auf die garantierte Vertretung auf föderaler Ebene und die dortigen Mitbestimmungsmöglichkeiten stellte der Greffier hingegen einen gewissen Nachholbedarf fest.
    Pascal Werner, der Leiter des Fachbereichs „lokale Behörden und Kanzlei“ im Ministerium, ging im Anschluss auf die inhaltliche Ausgestaltung der Zuständigkeitsbereiche der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein. Anhand einiger Beispiele zeigte er auf, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft ihre Autonomie dazu nutzt, ein maßgeschneidertes Regelwerk auszuarbeiten und somit den Verwaltungsaufwand reduziert: Durch das Dekret über die Finanzierung der Gemeinden und der ÖSHZ habe die Deutschsprachige Gemeinschaft beispielsweise einen transparenten und auf objektive Kriterien aufgebauten Schlüssel zur Verteilung der Geldmittel eingeführt und gleichzeitig das komplexe Bezuschussungssystem durch eine Dotationsfinanzierung ersetzt.

    Im Anschluss an diese beiden Referate hatten die Vertreter der drei Gerichte die Gelegenheit, das Gesagte zu kommentieren oder Zusatzfragen in Bezug auf Einzelaspekte der Autonomie zu stellen.

    Abgerundet wurde die akademische Sitzung durch die Stellungnahme des Ministerpräsidenten Oliver Paasch, der zunächst die Vorzüge der Deutschsprachigen Gemeinschaft darstellte, wobei er insbesondere die Sprachkenntnisse, die Mobilität und das enge soziale Netzwerk hervorhob. Anhand einiger konkreter Beispiele untermauerte er darüber hinaus, dass die Autonomie der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht als Entscheidung, alles selbst zu machen, zu verstehen sei. Zielführender sei es vielmehr, auf Austausch und Zusammenarbeit zu setzen, wobei die Autonomie es ermögliche, sich die geeigneten Partner im In- und Ausland auszusuchen.

    Am 18. Dezember 2015 wird das Parlament eine weitere akademische Sitzung in Anwesenheit hochrangiger Richter organisieren. Dabei wird der Gebrauch der deutschen Sprache im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs stehen.

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