Das Amt der Bürgerbeauftragten oder Ombudsfrau wurde durch das Dekret vom 26. Mai 2009 (abgeändert am 14. Februar 2011) geschaffen. In der Plenarsitzung vom 20. Februar 2017 hat das Parlament Marlene Hardt zur Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft ernannt. Am 30. März 2017 leistete sie ihren Eid und tritt ihr neues Amt an.
Ihre Aufgaben sind:
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Beschwerden über die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der lokalen Verwaltungsbehörden und der Einrichtungen mit Auftrag im öffentlichen Interesse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihren Beziehungen zu den Bürgern zu untersuchen und in den bestehenden Konflikten zu vermitteln;
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auf Anfrage des Parlamentspräsidiums Nachforschungen in Bezug auf die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der unter Nummer 1 aufgeführten Behörden anzustellen;
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Meldungen von Personalmitgliedern der Verwaltungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der lokalen Verwaltungsbehörden, die bei der Ausübung ihres Amts von Missbrauch, Unregelmäßigkeiten, Regelwidrigkeiten oder Straftaten innerhalb der Verwaltungsbehörde oder lokalen Verwaltungsbehörde, in der sie tätig sind, Kenntnis erlangt haben, zu prüfen;
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Beschwerden gegen Behörden und Einrichtungen, die der Sprachengesetzgebung unterliegen, zu begleiten, indem sie
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über die Rechte und die Beschwerdemöglichkeiten im Fall von Verstößen gegen die Sprachengesetzgebung aufklärt,
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Beschwerden sammelt, an die zuständigen Instanzen weiterleitet und
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deren Werdegang verfolgt, mit den zuständigen Kontroll- und Beschwerdeinstanzen kooperiert;
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Beschwerden, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, unverzüglich an die zuständigen Instanzen weiterzuleiten und die Zusammenarbeit mit anderen in diesem Bereich tätigen Diensten aufzubauen und zu fördern;
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dem Parlament über die im Rahmen ihrer Arbeit gemachten Feststellungen Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Empfehlungen dazu zu formulieren.
Die Ombudsfrau handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben völlig unabhängig und neutral.
Die Ombudsfrau wird für eine Dauer von sechs Jahren ernannt. Ihr Mandat kann einmal erneuert werden.