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Institutionelle Entwicklung

Konturen politischer Autonomie

Foto: Einsetzung des RdK am 23. Oktober 1973
Einsetzung des RdK am 23. Oktober 1973
vlnr. Erster Ratspräsident Johann Weynand und Staatssekretär
Willy Schyns

Durch die 1962-1963 verabschiedete neue Gesetzgebung über den Sprachgebrauch in Verwaltungsangelegenheiten wird das deutsche Sprachgebiet geschaffen. Damit ist das Territorium der späteren Deutschsprachigen Gemeinschaft abgesteckt. Die Einführung des Territorialprinzips in der Gesetzgebung wird zu einem Eckpfeiler der Föderalisierung des Staates.

In der ersten Staatsreform 1968-1971 zeichnen sich die Konturen der politischen Eigenständigkeit ab. Die damals noch so genannte deutsche Kulturgemeinschaft (in Anlehnung an die Bezeichnungen "französische Kulturgemeinschaft" und "niederländische Kulturgemeinschaft") erhält einen Rat. Dieser ist der Vorläufer des heutigen Parlaments; er kann allerdings nur verordnende Befugnisse im Rahmen der nationalen Kulturgesetzgebung ausüben.

Die erste Sitzung des Rates der deutschen Kulturgemeinschaft (RdK) findet am 23. Oktober 1973 statt. Bereits am 10. März 1974 werden erste Direktwahlen durchgeführt.

Die Eigenständigkeit gewinnt an Substanz

Die zweite große Staatsreform von 1980-1983 bringt die Deutschsprachige Gemeinschaft in ihren Eigenständigkeitsbestrebungen wesentlich voran: Ein neuer Verfassungsartikel bestimmt, dass die Gemeinschaft Dekretbefugnisse in kulturellen Angelegenheiten und personenbezogenen Angelegenheiten sowie in den zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen erhält. Außerdem kann sie künftig – im Einvernehmen mit der Wallonischen Region – Regionalbefugnisse ausüben.
Seit Anwendung der zweiten Staatsreform bestimmt der Rat selbst die Exekutive (Regierung) der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Bis zu jenem Zeitpunkt wurde die Exekutive von Mitgliedern der Nationalregierung gebildet.

Am 31. Dezember 1983 unterzeichnet der König das Gesetz über Institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Damit tritt die Namensänderung von Kulturgemeinschaft in Gemeinschaft in Kraft. Am 30. Januar 1984 wird der neu geschaffene Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RDG) eingesetzt, der am selben Tag die erste Gemeinschaftsregierung wählt.

Mit der dritten Staatreform von 1988-1990 erfolgt die Befugnisübertragung in Sachen Unterrichtswesen. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft bedeutet das nicht nur eine enorme sachliche Herausforderung, sondern auch: Die Finanzzuweisungen seitens des Föderalstaates verdreifachen sich.

Konsolidierung und Ausbau

Seit den 90er-Jahren wird die Anerkennung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien gefestigt; ihre Befugnisse werden weiter entwickelt und vor allem durch die Übernahme von Regionalzuständigkeiten ausgebaut.

Am 23. Oktober 1991 erhält der Verfassungstext in deutscher Sprache denselben offiziellen, rechtsverbindlichen Charakter wie die französische und die niederländische Version.

Die vierte Staatsreform von 1993-1994 ersetzt das belgische parlamentarische System mit zwei gleichwertigen Kammern durch ein differenziertes System, in dem die Abgeordnetenkammer vorrangig die üblichen parlamentarischen Aufgaben (Verabschiedung der Gesetze und des Haushalts, Kontrolle der Föderalregierung) wahrnimmt und der Senat als Denkforum und Begegnungsort der Gliedstaaten Belgiens dienen soll. Seit den Wahlen von 1995 entsendet der Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Mitglied in den Senat.

Die Autonomie der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird in diesem Zeitraum weiter ergänzt:
Durch das Gesetz vom 16. Juli 1993 werden die Befugnisse der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die Grundgesetzgebung über die Öffentlichen Sozialhilfezentren ausgedehnt. Außerdem wird das Finanzierungssystem der Deutschsprachigen Gemeinschaft angepasst.

Das deutsche Sprachgebiet bildet einen eigenen Wahlkreis für die Europawahlen.
Seit dem 1. Januar 1994 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft zum ersten Mal für die Ausübung von Regionalbefugnissen zuständig, und zwar im Denkmal- und Landschaftsschutz (außer Ausgrabungen). Weitere Regionalbefugnisse kommen im Jahr 2000 (Beschäftigungspolitik) und 2005 (Aufsicht und Finanzierung der Gemeinden) hinzu.
Am 20. Mai 1997 wird Artikel 130 der Verfassung um einen 5. Punkt erweitert: Dieser besagt, dass der Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft künftig den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen durch Dekret regelt.

Durch die 5. Staatsreform von 2001 erhalten die Gemeinschaften höhere Finanzmittel vom Föderalstaat (die sogenannte "Refinanzierung").

Wie die anderen Gemeinschaften kann die Deutschsprachige Gemeinschaft künftig eine eigene Regelung für die Kontrolle der Wahlausgaben, der Regierungsmitteilungen und der komplementären Parteienfinanzierung ausarbeiten.

Eine andere Bestimmung wurde während der 5. Staatsreform festgelegt: Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann künftig drei bis fünf Mitglieder umfassen und muss mindestens eine Frau beziehungsweise mindestens einen Mann zählen.

Nach einer Änderung der belgischen Verfassung am 9. Juli 2004 werden die bisherigen Regional- und Gemeinschaftsräte offiziell als "Parlamente" bezeichnet.

Seit dem 1. Januar 2005 übt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine weitere wichtige Regionalbefugnis aus: die Aufsicht und die Finanzierung der Gemeinden.

2012 wurde die 6. Staatsreform beschlossen. Auch diese umfasst wichtige neue Zuständigkeiten für die Gemeinschaften, wie die Auszahlung des Kindergeldes und Befugnisse im Beschäftigungsbereich.

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