Druck Kopfbild

Einträge

    Fraktionszulage

    Die anerkannten und nicht anerkannten Fraktionen sowie die Fraktionslosen haben zur Erfüllung ihrer politischen Aufgaben und zur Organisation ihres Geschäftsbetriebs Anspruch auf:

    • Finanzmittel,
    • Räumlichkeiten,   
    • Sach- und Dienstleistungen.

     

    Finanzielle Unterstützung

    Das Parlament gewährt den anerkannten und nicht anerkannten Fraktionen sowie den Fraktionslosen Finanzmittel zur Deckung von Kosten und Ausgaben mit Bezug zur Fraktionsarbeit.

    Darunter sind zu verstehen:

    • Personalausgaben, die sich aus der Beschäftigung von Fraktionsmitarbeitern ergeben,
    • Funktions-, Reise-, Repräsentations- und Investitionsausgaben,
    • Ausgaben für öffentliche Veranstaltungen, für Öffentlichkeitsarbeit und für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente,
    • Ausgaben zur Vergütung von Dienstleistungen Dritter,
    • Ausgaben für Studien-, Weiterbildungs- und Dokumentationstätigkeiten.

    Die Jahresbeträge der vom Parlament gewährten Finanzmittel setzen sich wie folgt zusammen:

    1. für anerkannte Fraktionen:

    • aus einem einheitlichen Grundbetrag in Höhe von 170.625 Euro,
    • aus einem variablen Betrag in Höhe von 11.000 Euro multipliziert mit der Anzahl Fraktionsmitglieder,

    2. für nicht anerkannte Fraktionen:

    • aus einem einheitlichen Grundbetrag in Höhe von 97.500 Euro,
    • aus einem variablen Betrag in Höhe von 11.000 Euro multipliziert mit der Anzahl Fraktionsmitglieder,

    3. für Fraktionslose:

    • aus einem einheitlichen Grundbetrag in Höhe von 11.000 Euro.

    Die aufgeführten Beträge sind an die Schwankungen des Indexes gebunden und geben den Stand zum 01.01.2015 wieder.

    Räume

    Das Parlament stellt den anerkannten und nicht anerkannten Fraktionen im Rahmen sei-ner infrastrukturellen Möglichkeiten Büro- und Versammlungsräume zur Verfügung. Die Zuteilung der Büroräumlichkeiten erfolgt zu Beginn einer jeden Legislaturperiode durch das Präsidium auf der Grundlage des Stärkeverhältnisses der Fraktionen.

    Sach- und Dienstleistungen

    Das Parlament stellt allen Fraktionen und Fraktionslosen ein Fotokopiergerät zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.

    Das Parlament stellt den Fraktionen und Fraktionslosen seinen allgemeinen Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung.

    Das Parlament stellt den Fraktionen und Fraktionslosen seine aus Telefongeräten und Leitungen bestehende Fernmeldeinfrastruktur zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Die durch die Nutzung entstandenen Gesprächskosten werden den Fraktionen in Rech-nung gestellt.

    Das Parlament stellt jeder Fraktion und auf Anfrage jedem Mitglied des Parlaments eine bestimmte Anzahl Briefbögen, Briefkarten und Briefumschläge mit dem Namen und der Anschrift der Fraktion zur Verfügung.

    (Quelle: Beschluss vom 3. November 2014 bezüglich der finanziellen und materiellen Unterstützung der anerkannten Fraktionen, der nicht anerkannten Fraktionen sowie der Fraktionslosen )

    Zurück Drucken Teilen