Kammer In die Abgeordnetenkammer werden die 150 Volksvertreter durch allgemeines Wahlrecht direkt gewählt. Die Aufgaben der Kammer sind eine Regierungsmehrheit bestätigen, die Regierungsarbeit kontrollieren, die Staatsfinanzen kontrollieren und den Staatshaushalt abstimmen, Gesetze verabschieden.
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